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Immobilienpreise in Berlin

Das Unternehmen WERNEBURG IMMOBILIEN informiert über aktuelle Markttrends

Während sich die Kaufpreise für Häuser und Wohnungen in Berlin im vergangenen Jahr verringert haben, sind die Mieten für diese vom vierten Quartal 2022 (Q4 2022) aufs vierte Quartal 2023 (Q4 2023) gestiegen. Doch auch wenn sich der Immobilienmarkt aktuell vom Verkäufer- zum Käufermarkt entwickelt, haben Verkäufer weiterhin Chancen, bei einem Verkauf einen hohen Preis zu erzielen.

„Obwohl die Immobilienpreise erstmals seit ungefähr 25 Jahren wieder gesunken sind, können Eigentümer immer noch einen sehr hohen Preis für ihre Immobilie erzielen“, sagt Alexander Werneburg, Geschäftsführer von WERNEBURG IMMOBILIEN in Berlin.

Die Kaufpreise für Häuser in Berlin sind von Q4 2022 auf Q4 2023 um rund 11 Prozent auf durchschnittlich 4.497 Euro pro Quadratmeter gesunken, die für Eigentumswohnungen um rund 3,4 Prozent auf durchschnittlich 4.174 Euro pro Quadratmeter.

„Mit Preisrückgängen ist meiner Erfahrung nach eher bei energetisch schlecht sanierten Immobilien zu rechnen“, so der Geschäftsführer. Für ältere modernisierte oder sanierte Immobilien in sehr guten Lagen könnten immer noch Spitzenpreise erzielt werden.

Wer darüber nachdenkt, seine Immobilie zu veräußern, kann im Vorfeld eine professionelle Wertermittlung von Alexander Werneburg und seinen Kollegen durchführen lassen. Bei dieser wird anhand verschiedener Faktoren und mithilfe unterschiedlicher Verfahren wie dem Vergleichswert-, Ertragswert-, oder Sachwertverfahren der Wert des Objektes genau bestimmt.

Entschließen sich Eigentümer nach der Wertermittlung zum Verkauf, übernehmen die Immobilienmakler aus Berlin das volle Programm. Neben der Durchführung der Besichtigungstermine kümmern sie sich beispielsweise um das Aufsetzen eines Kaufvertrags sowie um die Immobilienübergabe.

Doch während für manche Eigentümer der Verkauf die sinnvollste Option sein kann, ist es für andere die Vermietung. Für Häuser sind die Mietpreise von Q4 2022 auf Q4 2023 um 6,2 Prozent auf durchschnittlich 15,84 Euro pro Quadratmeter gestiegen, für Wohnungen um 8,5 Prozent auf durchschnittlich 11,77 Prozent pro Quadratmeter.

„Bei der Vermietung müssen – wie beim Hausverkauf – verschiedene Aspekte beachtet werden“, informiert Alexander Werneburg. So gilt bis zum 31. Mai 2025 die sogenannte Mietpreisbremse in Berlin, da die gesamte Stadt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt. Die festgelegte Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete, außer in Ausnahmefällen, daher höchstens um 10 Prozent überschreiten.

Gerne beraten die Makler von WERNEBURG IMMOBILIEN Eigentümer zur Vermietung, zum Verkauf und zum weiteren Leistungsspektrum. Sie sind unter der Rufnummer 030 / 666 55 666 zu erreichen.

Mehr Informationen zum Thema oder auch zu Immobilienpreise Berlin, Wohnung vermieten Berlin, Grundstück verkaufen Berlin und mehr gibt es auf https://www.werneburg-immobilien.de.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Werneburg Immobilien
Herr Alexander Werneburg
Marientaler Straße 24a
12437 Berlin
Deutschland

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email : info@werneburg-immobilien.de

Das Unternehmen Werneburg Immobilien, gegründet 1996 von Alexander Werneburg, hat sich auf die Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Kapitalanlagen in Berlin und in der Umgebung spezialisiert. Gerne beraten der Geschäftsführer und sein Team Immobilienverkäufer und Immobiliensuchende und wickeln den gesamten Prozess für sie ab. Dabei halten sie stets die Entwicklungen des Berliner Immobilienmarktes im Blick.

Pressekontakt:

wavepoint GmbH & Co. KG
Frau Maren Tönisen
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51379 Leverkusen

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Das Urteil aus Karlsruhe kassiert Haushaltspläne – kein Spielraum mehr für kriselnde Baubranche

Wird aus der Regierungsbank ein Pokertisch? Finanzierungen für zentrale Vorhaben fehlen, Verteilungskämpfe sind unausweichlich. Für den kriselnden Wohnungsmarkt liegt keinerlei Rezept vor.

BildEin Kommentar von Theodor J. Tantzen

Das historische Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 von Mitte November hat die grundlegende Schwäche unserer Bundesregierung eindrücklich vorgeführt: Weder der liberale Finanzminister Christian Lindner noch der sozialdemokratische Bundeskanzler Olaf Scholz beherrschen eine ordnungsgemäße Haushaltsführung.

Richterspruch hat weitreichende Folgen
Karlsruhe hat klar entschieden, dass der Nachtragshaushalt 2021 nicht nur verfassungswidrig ist, sondern sogar nichtig, sprich von Anfang an unwirksam war. Das Urteil hat sehr weitreichende Folgen. Für zahlreiche Vorhaben fehlt jegliche Finanzierungsgrundlage. Das populär gewordene Regieren mit Schattenhaushalten ist krachend gescheitert.
Seriöse Finanzexperten hatten – schon lange vor der höchstrichterlichen Schelte aus Karlsruhe – die Ampel-Koalition gewarnt, noch nicht benötigte 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Sonderfonds für andere politische Vorhaben im Rahmen des Klimaschutzes und sonstige Transformationen umzuschichten. Die Berliner Regierungskreise hatten alle Warnungen ignoriert; verwechselten sie die Regierungsbank mit einem Pokertisch?

Fundament der Regierung schwer beschädigt
Karlsruhe hat mit seinem Urteil das Fundament der Regierung schwer beschädigt. Offenbar war der Ampel-Koalition die Erfüllung der vermeintlichen Bedürfnisse ihres grünen, liberalen und sozialdemokratischen Wählerklientels wichtiger als ein korrekter Haushaltsplan. Die obersten Richter haben die unverantwortliche Regierungspolitik gestoppt, denn es gibt klare Grenzen für die Aufnahme von Schulden.

Für zentrale Projekte der Ampel-Koalition fehlt Geld
60 Milliarden Euro fehlen im Ampelhaushalt – das sind alles andere als Peanuts. Für zentrale Projekte der Ampel-Koalition fehlt schlicht Geld. Nun muss das selbst geschaffene Problem gelöst werden. Die Regierung darf grundsätzlich nur so viel Geld ausgeben, wie durch Steuereinnahmen gedeckt ist. Die 2011 eingeführte Schuldenbremse gilt. Jährlich dürfen neue Schulden in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufgenommen werden. Die Ausnahmeregelungen sind strikt.

Völlig unklar, wie betroffene Regierungsvorhaben finanziert werden sollen
Es ist sträflich, die Haushaltsberatungen nach dem Karlsruher Richterspruch so fortzuführen, als beträfe das Urteil die Regierungsarbeit nicht. Wann herrscht Klarheit, wie die nicht finanziell abgesicherten Vorhaben gegenfinanziert werden sollen? Haushaltsexperten dürfte klar sein, die Setzung von Prioritäten ist unvermeidlich. Was bleibt für die dringend benötigte Förderung des Wohnungsbaus übrig? Wichtig wären zweifellos milliardenschwere Investitionen in den Wohnungsbau. Der einstige Konjunkturmotor Baubranche kriselt massiv. Die dafür verantwortlichen vielfältigen Gründe sind seit langem bekannt. Welches Rezept hat Berlin?

Steuerliche Anreize und verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten kaum realisierbar
Die seit dem Regierungsantritt gesetzten völlig utopischen Regierungsziele von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr verfehlt Bauministerin Klara Geywitz. Dass sie jüngst steuerliche Anreize vorgeschlagen hat, um den kriselnden Wohnungsbau wieder anzukurbeln, dürfte nach dem Kassensturz recht unrealistisch geworden sein.
Selbst für eine angedachte Erweiterung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten von 2025 bis 2030 dürfte es im Haushalt jetzt ausgesprochen eng werden. Vor dem Urteil war geplant, im Jahr der Fertigstellung eines Gebäudes und in den darauffolgenden drei Jahren jeweils sieben Prozent der Baukosten abschreiben zu können. Aktuell sind es drei Prozent.
Die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) sollte in den folgenden vier Jahren nochmals eine Abschreibung von je fünf Prozent ermöglichen. Selbst wenn der Haushalt dies hergeben sollte, würde es unsere Branche nicht retten, denn es rechnet sich nicht. Wir müssen nüchtern erkennen, Wohnungsmangel ist und bleibt leider unter dieser Ampel-Regierung eine der größten sozialen Herausforderungen unserer Gesellschaft.

Debatte über Grundgesetzänderung
Einfache Lösungen sind im Rahmen eines regulären Haushaltes kaum realisierbar. Weder lässt unsere kriselnde Wirtschaft in absehbarer Zeit höhere Steuereinnahmen erwarten, noch sind für die Vorhaben der Ampel erforderliche Steuererhöhungen möglich. Die strikte Ablehnung steigender Steuern durch die FDP kann in einem finanzpolitischen Supergau der ohnehin schon instabilen Koalition münden. Für eine Grundgesetzänderung fehlt der Koalition zweifellos die erforderliche Mehrheit, die Debatte läuft jedoch bereits an.

Verteilungskämpfe der Ressorts unausweichlich
Wie reagiert unsere Regierung? Die Verteilungskämpfe der Ressorts beginnen gerade. Nach tagelangem Stillschweigen scheint der gesetzgeberische Betrieb unverändert fortgeführt zu werden. Die Ampel hält an ihren Prestigeprojekten fest, die durch die kassierten 60 Milliarden Euro finanziert werden sollten. Soll es nun im Blindflug mit dem Kopf durch die Wand gehen?

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Prinz von Preussen Grundbesitz AG
Herr Theodor J. Tantzen
Fritz-Schroeder-Ufer 37
53111 Bonn
Deutschland

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fax ..: 02 28-9 85 17-989
web ..: http://www.prinzvonpreussen.eu
email : info@prinzvonpreussen.eu

Die Prinz von Preussen Grundbesitz AG, Bonn, zeichnet sich durch jahrzehntelange Kompetenz auf dem Gebiet der Projektentwicklung und Projektsteuerung aus. Die Kernkompetenz des namhaften Bauträgerunternehmens liegt in der Entwicklung, Umsetzung und Vermarktung sowohl historischer, denkmalgeschützter und restaurierter Bauwerke als auch von Neubauprojekten, die durch ein unverwechselbares architektonisches Flair sowie exklusive Lage und Ausstattung für sich einnehmen. Weitere Informationen unter www.prinzvonpreussen.eu

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

PR & Text Bureau Dipl.-Ing. Margit Schmitt
Frau Constanze von Poser
Hochkirchener Str. 3
50968 Köln

fon ..: 0221-2857744
web ..: http://www.prtb.de
email : info@prtb.de

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Startup Mietz startet erste mobile Plattform für 100% digitale und rechtssichere Mietverträge

Die Vermietungsplattform Mietz ist der erste Anbieter einer rechtssicheren digitalen End-to-End in-App Mietvertragsunterzeichnung.

BildMietz hat die digitale Vertragsunterzeichnung als neue, mit Spannung erwartete Funktion in seine Lösung für Vermieter integriert. Dies ermöglicht es allen Kunden von Mietz und deren Mietern, Mietverträge vollständig digital mit nur einem Klick und innerhalb weniger Minuten zu unterzeichnen. Die Identität der unterzeichnenden Personen wird bei Mietz mithilfe eines KI-basierten Video-Identifikationsverfahrens bestätigt. In besonderen Fällen kann auch eine sofortige Bearbeitung durch einen Mitarbeiter erfolgen.

Mietverträge für Wohnraum, sei es mit oder ohne Befristung, unterliegen in Deutschland bestimmten rechtlichen Anforderungen. Während die gesetzliche Schriftform für befristete Verträge verbindlich ist, wird sie auch bei unbefristeten Verträgen dringend empfohlen. Diese Anforderung hat die Immobilienbranche vor eine bedeutende Herausforderung gestellt. Einerseits besteht ein starker Drang zur Digitalisierung, andererseits gibt es die strengen und anspruchsvollen Vorgaben des deutschen Gesetzgebers.

Es galt für die gesetzliche Schriftform ein digitales Äquivalent zu integrieren. Dies wurde mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) gelöst. Die QES stellt die höchste Sicherheitsstufe dar und ermöglicht die eindeutige Identifizierung des Unterzeichners sowie die Übereinstimmung seiner Identität mit der in der Signatur angegebenen.

Mit Mietz können alle Art von eigenen Mietverträgen mithilfe dieses Verfahrens digital unterzeichnet werden. Dieser Prozess ist zeitlich unabhängig und dauert für beide Parteien nur wenige Minuten. Nach der Unterzeichnung kann der Mietvertrag über eine Schnittstelle direkt in das ERP-System des Vermieters übertragen werden. Was diese Lösung noch effizienter macht, ist die Tatsache, dass Vermieter den gesamten Prozess einheitlich auf der Mietz-Plattform durchführen können. Mieter wiederum können dies direkt in der Mietz-App erledigen, ohne auf externe Programme oder Dienstleistungen angewiesen zu sein. Alle Prozesse finden auf einer einzigen Plattform statt, was die gesamte Abwicklung nahtlos und benutzerfreundlich gestaltet.

Vorteile für Vermieter

Mietz hat sich darauf spezialisiert, den gesamten Vermietungsprozess zu digitalisieren und zu optimieren. Die Plattform bietet Vermietern eine umfassende Lösung, die es ihnen ermöglicht, den Prozess von der leeren Wohnung bis zur rechtssicheren, digitalen Unterzeichnung der Mietverträge auf einer einheitlichen Plattform abzuwickeln. Dank automatisierter Dokumentenverifizierung und -auswertung können Vermieter nun effizienter arbeiten und eine bessere Auswahl an Mietern treffen. Dadurch können sie sich auf den Auswahlprozess konzentrieren, ohne hunderte E-Mails, überlaufende Postfächer und Frustration. Ziel ist es, den Mietprozess einfacher, sicherer und kosteneffizienter zu gestalten.

So nutzen Mietinteressenten Mietz

In der Mietz App können Wohnungssuchende ein eigenes Profil erstellen, auf dem sie ihre Suchkriterien für die gewünschte Wohnung festlegen. Lage, Kosten und Ausstattung sind nur einige Beispiele. Basierend auf diesen Kriterien werden den Nutzern Wohnungen vorgeschlagen, die sie nach rechts oder links „swipen“ können, je nachdem ob sie gefallen oder nicht. Entspricht das Profil des Interessenten den Kriterien des Vermieters, entsteht ein Match. Die App bietet neben dem Matchmaking die Möglichkeit, den ersten Kontakt zu knüpfen und schließlich den Vertrag zu unterschreiben. Die App wird bereits von über 15.000 Nutzerinnen und Nutzern bei der Wohnungssuche verwendet.

Mietz-App

Apple App Store https://tinyurl.com/25bjc896
Google Play Store https://tinyurl.com/23fuj55p

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Mietz GmbH
Frau Nele Schwarz
Stargarder Straße 58
10437 Berlin
Deutschland

fon ..: 017622020320
web ..: https://mietz.app/
email : meet@mietz.app

Über Mietz GmbH
Mietz wurde im Mai 2021 in Berlin gegründet. Das Proptech stellt die erste komplett digitalisierte Vermietungsplattform zur Verfügung, die Mietern und Vermietern einen rechtssicheren und automatisierten Ablauf des Mietvorgangs via App garantiert. Mit bekannten Partnern der deutschen Immobilienverwaltung setzt Mietz auf starkes Wachstum, um ein deutschlandweites Angebot umzusetzen.
Zu den Investoren des Startups zählen u.a. Christine Kiefer (Angel Invest), Jon Oringer (Shutterstock) und Profi-Fußballer Mario Götze.

Pressekontakt:

Tower PR
Herr Heiner Schaumann
Linienstraße 150
10115 Berlin

fon ..: +49 30 25762644
email : mietz@tower-pr.com