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Ehemaliger Westfleisch Schweinemäster wegen Tierquälerei zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt

Bildmaterial zeigte Gesetzesbrüche

Bild2022 veröffentlichte die Tierrechtsorganisation ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) erschreckendes Bildmaterial aus einem Betrieb in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Das Bildmaterial zeigte, dass kranke und verletzte Tiere nicht behandelt worden sind. Die Bilder lösten einen bundesweiten Skandal aus und führten zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Hameln. Das Gericht verurteilt den Landwirt zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), er gilt damit als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. Zusätzlich kam es zu einer weiteren Verurteilung, denn der Landwirt wurde auch vom zuständigen Veterinäramt in Hameln angezeigt. Das Amtsgericht Hameln verurteilte den Landwirt zu neun Monaten auf Bewährung und zur Zahlung der Gerichtskosten von rund 50.000 Euro. „Wir sind zufrieden mit dem Urteil und würden uns wünschen, dass auch andere Gerichte so konsequent durchgreifen würden“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V. Das Veterinäramt hat zudem ein Tierhalteverbot ausgesprochen, wogegen der Landwirt aber juristisch vorgegangen ist. Westfleisch und auch die Initiative Tierwohl hatten die Zusammenarbeit mit dem Schweinemäster auf Grund der Bilder beendet. Weitere Informationen hier.

Im September 2022 veröffentlichte ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) aus insgesamt sieben Westfleisch-Zulieferbetrieben erschreckendes Video- und Fotomaterial. In allen dokumentierten Betrieben wurden Schweine gequält, teilweise auch von den Mitarbeitenden misshandelt. Bei Westfleisch handelt es sich um einen der größten Fleischproduzenten in Deutschland mit eigenen Schlachthöfen. Einer der betroffenen Mastbetriebe liegt in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Mehrfach wurden Tierquälerei und Misshandlungen von Schweinen dokumentiert. In dem Vorzeigebetrieb wurden rund 850 Mastschweine gehalten.

Damals präsentierte Westfleisch den Betrieb noch auf der firmeneigenen Website. Der Landwirt lachte in die Kamera, im Hintergrund war ein idyllischer Hof mit kleinen Stallungen zu sehen. Die Mastanlage wurde als familiengeführt und mit dem Image vom „Bauern von nebenan“ dargestellt. „Die PR-Fotos und der Eintrag auf der Westfleisch-Website wurden allerdings recht schnell offline genommen, als wir das Bildmaterial aus dem Stall veröffentlicht haben“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.

Die Bauernhofidylle sucht man zudem vergeblich auf den Undercover Aufnahmen von ANINOVA. Ein Schwein fiel auf dem Videomaterial besonders auf, da es einen blutigen Ringelschwanz hat. Eine tierärztliche Behandlung erfolgte nicht. Doch das war kein Einzelfall, gleich dutzende kranke und verletzte Tiere waren auf den Bildaufnahmen zu sehen. Weitere, versteckte Kameras, die im Stall montiert waren, filmten, wie der Landwirt diese kranken Tiere nicht behandelte, sondern einfach an ihnen vorbeiging. Später zeigen die Aufnahmen, wie der Landwirt die Tiere unter illegalem Einsatz von Elektroschockern auf den Westfleisch-Tiertransporter getrieben hat. „Die Bilder haben mich damals sprachlos gemacht“, erinnert sich Peifer.

Die Tierrechtsorganisation hat eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet (AZ 1106 Js 25990/22). Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verurteilte das Amtsgericht Hameln den Landwirt zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), damit gilt der Landwirt als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. Damit aber nicht genug, auf Grund einer weiteren Strafanzeige, die das Veterinäramt Hameln erstattet hatte, wurde vor dem Amtsgericht Hameln erneut verhandelt. Der Landwirt hat Auflagen des Amts nicht eingehalten und Schweinen weiterhin erheblich Leiden und Schmerzen zugefügt. Auf Grund der Wiederholungstat hat das Amtsgericht den Schweinemäster zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch in diesem Fall musst der Landwirt die Gerichtkosten von rund 50.000 Euro zahlen. „Dieser Schweinemäster sollte keine Tiere mehr halten“, so Peifer.

Nach dem ersten Urteil reagierte auch QS und sperrte den Betrieb für den Verkauf von Fleischprodukten in deutschen Supermärkten. Auch die Initiative Tierwohl reagierte und entzog dem Landwirt das Siegel. Bereits im letzten Jahr hatte Westfleisch die Zusammenarbeit mit dem Landwirt beendet. Das Veterinäramt hatte auch ein Tierhalteverbot gegen den Landwirt verhängt, gegen dieses ist er allerdings juristisch vorgegangen. Dies hat zur Folge, dass das Verbot zunächst keine Wirkung zeigt. Das Verwaltungsgericht Hannover prüft derzeit den Sachverhalt.

Als eine Art Rache hat der Schweinmäster Jan Peifer u.a. wegen Hausfriedensbruch angezeigt. „Ich kenne das schon. Bei fast jeder Aufdeckung kommt eine Anzeige, doch am Ende werden die immer eingestellt“, so Peifer.
Abschließend verweist Jan Peifer darauf, dass diese Verurteilung nur auf die Aktivitäten des Vereins ANINOVA zurückzuführen sind. „Ohne uns hätte niemand von diesem Skandal mitbekommen. Die staatlichen Kontrollen in Deutschland versagen komplett. Tiere kann man letztlich nur schützen, wenn wir sie nicht essen“, so Peifer. Laut Auskunft der Bundesregierung wird durchschnittlich nur alle 17 Jahren eine Mastanlage in Deutschland kontrolliert, in Niedersachsen durchschnittlich sogar nur alle 21 Jahre.
Bildmaterial kann angefordert werden.

Weitere Informationen hier.

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

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Ehemaliger Tönnies Schweinemäster wegen Tierquälerei zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt

Bildmaterial zeigte Gesetzesbrüche

BildIm Sommer 2023 veröffentliche ANINOVA e.V. (damals noch unter dem Vereinsnamen Deutsches Tierschutzbüro) erschreckendes Bildmaterial aus einem Schweinemastbetrieb in Rees, Kreis Kleve (NRW). Die Videoaufnahmen, die teilweise mit versteckter Kamera entstanden sind, zeigten kranke, verletzte und blutende Schweine. Den Tieren wurde nicht geholfen. Der Hauptvorwurf war allerdings, dass der Landwirt bewusst Schweine in einen Zwischengang ohne Futter und Wasser gesperrt hatte. „Die Tiere sind dort qualvoll verhungert und verdurstet. Das war offenbar günstiger, als die Schweine tierärztlich behandeln zu lassen“, empört sich Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom ANINOVA. Damals hatte die Tierrechtsorganisation auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kleve (AZ 303 Js 491/22) erstattet, diese hat u.a. auf Grund der Videoaufnahmen einen Strafbefehl erlassen. Das Amtsgericht Emmerich verurteilte den Schweinemäster, der bis zu der Veröffentlichung der Videoaufnahmen an Tönnies geliefert hatte, zu sechs Monaten auf Bewährung. „Wir sind zufrieden mit der Verurteilung, auch wenn wir uns eine höhere Strafe gewünscht hätten“, so Peifer. Mehr Informationen hier.

Vor mehr als einem Jahr hatte ANINOVA (damals noch unter dem alten Vereinsnamen Deutsches Tierschutzbüro) Bildmaterial aus einem Schweinemastbetrieb in Rees, Kreis Kleve (NRW) veröffentlicht. Die Bildaufnahmen zeigten Schweine, die in einer Mastanlage zusammengepfercht wurden. Die Haltung erfolgt auf Spaltenböden, einen Auslauf gab es nicht. Gleich mehrfach hatte ein Recherche-Team in der Stallung mit rund 1.000 Tieren die dortigen Zustände dokumentiert. Immer wieder zeigte sich das gleiche, grausame Bild: kranke, verletzte und blutende Schweine. Vereinzelte Tiere hatten Handballen-große Abszesse, andere Nabelbrüche. Weitere Schweine hatten einen auffällig starken, aufgeblähten Bauch, sie litten vermutlich an einem parasitären Befall. Eine tierärztliche Behandlung der Schweine erfolgte nicht. Der Hauptvorwurf war aber, dass der Landwirt kranke und verletzte Schweine in einem Gang separiert hat, wo die Tiere weder Zugang zu Wasser noch Futter hatten. Die Tiere sind dort qualvoll verhungert und verdurstetet. Auf den Aufnahmen der versteckten Kameras ist zu sehen, wie der Landwirt an den Tieren im Zwischengang vorbeigeht. „Wie skrupellos muss man sein, wenn man Tieren noch nicht einmal Wasser und Futter gibt und ihnen dann noch beim Sterben zuschaut? Diese Tiere müssen Höllenqualen erlitten haben“, so Peifer.

Die Videoaufnahmen wurden im Juli 2022 erstellt. Das zuständige Veterinäramt wurde damals unmittelbar informiert, nach detaillierter Sichtung und Ausarbeitung wurde bei der Staatsanwaltschaft Kleve im August 2022 eine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Kleve hat umfangreich ermittelt (AZ 303 Js 491/22). So fand eine Durchsuchung der Schweinemast statt. Zudem hatte auch das Veterinäramt eine Strafanzeige erstattet. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Kleve einen Strafbefehl gestellt und das Amtsgericht Emmerich hat den Schweinemäster zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem wurde dem Landwirt auferlegt, einen Geldbetrag an die Staatskasse zu zahlen. Auch muss er die Gerichtskosten tragen. „Wir decken immer wieder Tierquälerei und Gesetzesverstöße im Bereich der Massentierhaltung auf, meist werden die Verfahren eingestellt, daher zeigen wir uns zufrieden mit Verurteilung“, so Peifer.

Die Veröffentlichung der Bilder hatte bereits letztes Jahr Folgen für den Landwirt. So hat Tönnies die Abnahme der Tiere gestoppt und das QS Kontrollsystem hat den Betrieb gesperrt. Dadurch ist es dem Landwirt nicht mehr möglich, an (andere) große Schlachtunternehmen wie z.B. Westfleisch oder VION zu liefern. Auch bekannte Supermärkte wie EDEKA, LIDL, ALDI Süd und Nord und Kaufland teilten auf Nachfrage mit, dass sie kein Fleisch aus dem Skandalbetrieb mehr verkaufen würden.

Als eine Art Rache hat der Schweinmäster das ANINOVA Team wegen Hausfriedensbruch angezeigt. „Wir kennen das schon. Bei fast jeder Aufdeckung bekommen wir eine Anzeige, doch am Ende werden die immer eingestellt“, so Peifer.

Peifer und seinem Team ist es wichtig zu betonen, dass solche Aufdeckungen von Tierquälerei nicht den bedauerlichen Einzelfall darstellen. „Seit Jahren veröffentlichen wir und andere Tierrechtsorganisationen immer wieder erschreckendes Bildmaterial aus Tierhaltungsbetrieben. Von einem Einzelfall kann hier wirklich nicht mehr die Rede sein“, so Peifer, der abschließend auf das Datenprojekt www.tierschutz-skandale.de hinweist. Auf der Website haben ANINOVA und andere Tierrechtsorganisationen alle Tierschutzaufdeckungen der letzten Jahre zusammengetragen.

ANINOVA empfiehlt allen Menschen, die solch eine Tierquälerei nicht unterstützen möchten, die rein pflanzliche Lebensweise.

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Nach Skandal-Bildaufnahmen: Gericht verurteilt zwei Mitarbeitende vom Schlachthof Neuruppin wegen Tierquälerei

Anfang 2021 hat ANINOVA e.V. (damals noch Deutsches Tierschutzbüro e.V.) erschreckendes Bildmaterial aus dem Schlachthof in Neuruppin (Brandenburg) veröffentlicht.

BildDie Bilder zeigen, wie brutal die Mitarbeitenden mit den Schweinen umgegangen sind. Sie schlugen, traten und misshandelten die Tiere . Auch zeigten die versteckten Aufnahmen, die der Tierrechtsorganisation zugespielt worden sind, dass teilweise die Betäubung bei der Schlachtung unzureichend war. In dem Betrieb wurden primär „Bio-Tiere“ geschlachtet, zu den Abnehmern zählte auch die Bio-Company in Berlin. Die Bio-Kette hatte die Zusammenarbeit beendet. Der Betreiber des Schlachthofs, die Firma Färber, hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe den Schlachthof geschlossen und die Mitarbeitenden entlassen. „Bis heute ist der Schlachthof dicht und das ist auch gut so“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Eine Strafanzeige der Tierrechtsorganisation führte jetzt dazu, dass zwei Mitarbeitende vom Amtsgericht Neuruppin wegen Tierquälerei verurteilt worden sind. Das Gericht verhängte einmal 80 Tagessätze und einmal 90 Tagessätze. ANINOVA hätte sich zwar höhere Strafen gewünscht, dennoch sieht die Organisation in der Verurteilung einen Teilerfolg. Weitere Informationen hier.

ANINOVA e.V. (damals noch Deutsche Tierschutzbüro e.V.) hat Anfang des Jahres 2021 Bildmaterial aus dem Bio-Schlachthof der Firma Färber in Neuruppin bei Berlin veröffentlicht. Die Bilder zeigten, wie brutal mit den Schweinen im Betäubungsbereich umgegangen wurde. So wurden die Tiere mehrfach getreten, geworfen und zum Teil mit Haken geschlagen. „Dies ist Tierquälerei und in dieser Form untersagt“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Die Bilder zeigten auch, dass es im Betäubungsbereich keine Fixierungsmöglichkeit gab und so wurde die Elektrozange im „Laufschritt“ angesetzt. Dies führte immer wieder zu einer unsachgemäßen Anwendung mit der Folge, dass die Schweine nicht vollständig betäubt waren. Insgesamt wurden 410 Tiere an zwei Tagen im August 2020 dokumentiert. Die detaillierte Auswertung zeigte, dass bei mindestens 67 Tieren die gesetzliche Vorgabe von 20 Sekunden zwischen Betäubung und Entblutung überschritten und die Vorschrift somit nicht eingehalten wurde.

Im Entblutungsbereich, in dem der Kehlschnitt erfolgt, wurden ca. hundert Tiere dokumentiert, die eine deutliche, zum größten Teil mehrfache (bis zu zwölfmal) Schnappatmung bzw. Maulatmung aufwiesen. Einige der Tiere zeigten zudem eine deutliche Atembewegung an der Brust und Bauchwand. Mindestens 63 Tiere zeigten sehr heftige Bewegungen mit allen Extremitäten. „Die Aufnahmen zeigen immer wieder Tiere, die sich sehr heftig bewegen, nach Luft schnappen und den Kopf bewusst bewegen. Diese Tiere sind weder betäubt noch tot, sondern sie erleiden Höllenqualen“, beschreibt Peifer. Im Entblutungsbereich wiesen viele der Tiere gleich mehrere Anzeichen einer Fehlbetäubung auf, hatten also z.B. Schnappatmung und klare Bewegungen mit meist allen Extremitäten. Bei einem Teil der Tiere war eine Auswertung nicht möglich, da die Kamerasicht verdeckt war. „Wir gehen insgesamt von einer Fehlbetäubungsquote von ca. 40 % aus. Das ist mit das schlimmste, was man einem Tier antun kann“, so Tierrechtler Peifer.

Besonders pikant: Der Schlachthof hat primär „Bio-Schweine“ geschlachtet und belieferte kleine und regionale Metzgereien. Auch die Bio-Company hat Fleisch aus dem Schlachthof bezogen bzw. dort schlachten lassen. Die Bioladen-Kette mit 60 Filialen in Berlin, Brandenburg, Dresden, Hamburg und Potsdam hat die Zusammenarbeit mit dem Schlachthof im Dezember 2020 und nach Bekanntwerden der Vorwürfe beendet. Nachdem ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) das Bildmaterial Anfang 2021 veröffentlich hatte, reagierte auch der Betreiber des Schlachthofes und schloss den Betrieb. Die Mitarbeitenden wurden entlassen.

Basierend auf einer Strafanzeige, die die Tierrechtsorganisation gestellt hatte ermittelte die Staatsanwaltschaft in Neuruppin (AZ 334 UJs 22891/20) gegen den Schlachthof. Jetzt hat das Amtsgericht Neuruppin zwei Mitarbeitende wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu 80 Tagessätzen bzw. 90 Tagessätzen verurteilt. Zudem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen. Beide Personen müssen damit vermutlich etwa 10.000 Euro zahlen (Tagessätze und anteilige Verfahrenskosten). „Wir hätten uns deutlich höhere Strafen gewünscht. Wer Tiere so brutal gequält, muss ins Gefängnis. Dennoch ist es ein kleiner Erfolg, dass das Gericht die Täter verurteilt hat, denn oft passiert am Ende überhaupt nichts und die Tierquäler kommen einfach davon“, äußert sich Peifer zum Urteil.

In dem Schlachthof wurden zuletzt ca. 600-700 Schweine pro Woche geschlachtet. „Immer wieder wird empfohlen, bei kleinen, regionalen Betrieben zu kaufen, denn dort würde kein Tier gequält. Unsere Bilder beweisen zum wiederholten Mal, dass dies ein Trugschluss ist“, so Peifer und ergänzt: „Ob klein, regional oder groß und weit weg, kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof und kein Tier will sterben“. ANINOVA empfiehlt den Menschen die vegane Lebensweise, denn nur so kann den Tieren wirklich geholfen werden.

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