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E-Scooter-Fahrer tyrannisieren Menschen auf den Bürgersteigen

Die Politik schaut tatenlos zu

Seit Genehmigung der E-Scooter in Deutschland und Berlin sind diese ein ständiges Ärgernis auf den Fußgängerwegen. Sie werden wild abgestellt und selten vorschriftsmäßig. Besonders viele E-Scooter fahren wie wild auf den Gehwegen, obwohl das durch die STVO verboten ist.
Dadurch gefährden sie alle Fußgänger, besonders alte Menschen mit Rollatoren, Rollifahrer, Mütter mit Kinderwagen und besonders extrem blinde und stark sehbehinderte Menschen.
Es kommt daher immer wieder zu Zusammenstößen und Unfällen.
Doch weder Polizei noch Ordnungsamt schreiten – so wie notwendig – ein. Leider muss auch gesagt werden, dass die Ordnungsämter in den Städten wie Berlin viel zu wenig Personal haben. Auch die Polizei ist davon betroffen. Hier muss die Landespolitik in den Bundesländern und besonders in Berlin endlich handeln und das nötige Personal einstellen, um diesem rücksichtslosem Treiben Einhalt zu gebieten. Bisher sind Politiker eher durch Nichtstun aufgefallen.
Wobei in Berlin-Neukölln – im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten – schon sehr aktiv gegen die E-Scooter-Fahrer vorgegangen wird.
Im Jahr 2022 wurden da ca. 1000 Ordnungswidrigkeiten angezeigt.
Trotzdem ist das noch viel zu wenig. Da muss die Politik auf Bundes- und Landesebene endlich die Gesetze und Vorschriften verschärfen. Darüber hinaus müssten die Kommunen und die Polizei ihr Personal stark aufstocken, um gegen diese „Gesetzlosen“ rigoros vorgehen zu können. Denn die meisten Fahrer werden nicht belangt und machen weiterhin was sie wollen. Besonders schlimm ist das in Berlin. Blinde Menschen sind hier sehr stark durch diese E-Scoooter und ihre Fahrer gefährdet.
Und wenn doch mal die Polizei kommt, dann passiert es oft, dass da keine Strafanzeige aufgenommen wird. Die Polizei weigere sich in vielen Fällen!
So passierte es kürzlich einem (blinden) Bekannten in Berlin-Steglitz. Er kollidierte mit einem falsch abgestellten E-Scooter. Ein Polizist erklärte ihm, dass er in diesem Fall selbst Schuld trage, da ein abgestelltes Fahrzeug einen Unfall verursachen könne.
Bei einem Gerichtsprozess zu einem ähnlichen Fall in Bremen wurde der Verunfallte sogar der Mitschuld bezichtigt – und das vom Richter!
Der verunfallte Blinde hätte sich nicht in angemessener Geschwindigkeit fortbewegt, so die Begründung.
Die Problematik mit E-Scootern wird mittlerer Weile in allen Blindenverbänden und auch privat stark diskutiert. Die Politik kommt hierbei sehr schlecht weg, da sie zu wenig gegen das rücksichtslose Verhalten von E-Scooter-Fahrern unternimmt. Es werden mehr gesetzliche Regelungen und mehr Umsetzungswille gebraucht.

Bericht: Hans Peter Sperber

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