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So übertragen Sie Unternehmerpflichten richtig

Fehler bei der Pflichtendelegation vermeiden – Unternehmerpflichten richtig übertragen

BildIn vielen Unternehmen ist die Übertragung von Unternehmerpflichten ein oft unterschätztes Thema, das jedoch erhebliche rechtliche und betriebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn es nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird. Besonders in Bereichen wie Arbeitsschutz und Umweltschutz, in denen klare und präzise Regelungen essenziell sind, wird deutlich, dass eine lückenhafte Delegation schnell zu rechtlichen Problemen führen kann.

Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Eine Abteilungsleiterin verlässt das Unternehmen, aber die Pflichtendelegation auf die nachfolgende Führungskraft wird schlicht vergessen. Dies führt dazu, dass im Ernstfall die Verantwortung für sicherheitsrelevante Themen, wie den Arbeitsschutz, unklar bleibt oder sogar vollständig auf den Unternehmer zurückfällt. Solche Lücken können sowohl bei internen Audits als auch bei externen Prüfungen zu unangenehmen Überraschungen führen.

Rechtliche Verantwortung liegt klar beim Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt eindeutig vor, dass der Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt. Allerdings kann dieser nicht alle damit verbundenen Pflichten persönlich ausführen – allein schon aus praktischen Gründen. Dies gilt insbesondere in größeren Unternehmen mit mehreren Standorten oder Abteilungen. Daher sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber bestimmte Aufgaben an zuverlässige und fachkundige Personen übertragen kann. Dazu zählen Führungskräfte ebenso wie spezielle Fachkräfte, die durch eine schriftliche Beauftragung zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Unternehmerpflichten im Bereich Arbeitsschutz und Umweltschutz ermächtigt werden.

Doch Vorsicht: Die Pflichtenübertragung muss klar, schriftlich und detailliert geregelt sein. Unklarheiten oder Versäumnisse können im Schadensfall zu erheblichen Konsequenzen führen – sowohl für die betroffenen Mitarbeiter als auch für das Unternehmen selbst. Eine rechtssichere Übertragung ist daher nicht nur eine Frage des guten Managements, sondern auch der Risikominimierung.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit einbinden

Besonders empfehlenswert ist es, die Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Delegationsprozess einzubinden. Diese verfügt über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Fachkraft kann helfen, den Prozess der Pflichtenübertragung so zu gestalten, dass er sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch die spezifischen betrieblichen Anforderungen abdeckt.

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzureichende Einbindung von Fachpersonal oder die Verwendung von Musterdokumenten, die nicht auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt zwar ein Musterdokument zur Übertragung von Unternehmerpflichten zur Verfügung, jedoch reicht dieses für die betriebliche Praxis häufig nicht aus.

Musterdokumente und rechtssichere Delegation

Dr. Hartmut Frenzel, Experte im Bereich Compliance und Arbeitsschutz, hat auf seiner Website umfassende Informationen zur rechtssicheren Übertragung von Unternehmerpflichten zusammengestellt. Zusätzlich finden Unternehmen dort einen Mustertext, der speziell auf die Delegation von Pflichten im Arbeitsschutz und Umweltschutz ausgerichtet ist. Dieser Mustertext bietet eine praktikable und rechtskonforme Grundlage, um Unternehmerpflichten sicher und transparent zu delegieren.

Neben den Musterdokumenten gibt es auf der Website auch einen FAQ-Bereich, der typische Fragen rund um die Pflichtendelegation beantwortet und somit Klarheit in einem oftmals komplexen Themengebiet schafft.

Fazit: Pflichtendelegation nicht auf die leichte Schulter nehmen

Eine saubere und rechtssichere Delegation von Unternehmerpflichten ist unverzichtbar, um den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachkräften und die Nutzung passgenauer Musterdokumente sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.

Weitere Informationen sowie Mustertexte finden Sie hier: https://uebertragung-von-unternehmerpflichten.de/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. Hartmut Frenzel
Herr Dr. Hartmut Frenzel
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Warum Dr. Frenzel?

Erfahrung und Fachwissen:
Dr. Frenzel verfügt über jahrelange Erfahrung und tiefes Fachwissen in den genannten Bereichen.

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Jedes Unternehmen ist einzigartig. Dr. Frenzel bietet maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

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Sonderdruck des Aufsatzes „Übertragung von Unternehmerpflichten“

Auszug von der Website des Erich Schmidt Verlages zum Aufsatz „Übertragung von Unternehmerpflichten – Arbeitsschutz und Umweltschutz“, „Betriebliche Prävention“ Ausgabe 11/2023

Bild„Übertragung von Unternehmerpflichten

Autoren: Hartmut Frenzel und Klaus M. Alenfelder

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema „Übertragung von Unternehmerpflichten“. Nachdem zunächst Grundlegendes erklärt werden wird, folgen Formulierungsempfehlungen, die Sie in Ihrem Unternehmen frei verwenden dürfen; bei jeder Nutzung des Textes ist bitte immer die Quelle konkret anzugeben. Im Anschluss werden die einzelnen Punkte des Mustertextes erläutert. 1996, als die europäischen Arbeitsschutzrichtlinien durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in nationales Recht überführt worden waren und seitdem damit das ArbSchG das tragende Fundament des Arbeitsschutzes in Deutschland bildet, wurde die erste Fassung der Übertragung von Unternehmerpflichten durch die Autoren erstellt. Der Mustertext ist keine Einzelleistung der Autoren, sondern eine Leistung vieler Menschen, beispielsweise Behördenvertreter, Rechtsanwälte, Führungskräfte, Personalvertreter, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Diesen Unterstützern sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt.“

Der Verlag hat zugestimmt, einen Sonderdruck des Aufsatzes zu erstellen.

Diesen können jetzt Unternehmer, Betriebsleiter, Führungskräfte kostenfrei bei Dr. Frenzel anfordern (solange der Vorrat reicht). Die Aktion endet am 20. Juli 2024.

Weitere Informationen zum Sonderdruck finden Sie unter https://uebertragung-von-unternehmerpflichten.de/

Unter https://uebertragung-von-unternehmerpflichten.de/mustertext/ ist der „reine“ Mustertext hinterlegt, der in Unternehmen kostenfrei genutzt werden darf.

Der Aufsatz kann auch als PDF-Datei direkt beim Erich Schmidt Verlag kostenpflichtig erworben werden: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.11.08.

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Übertragung von Unternehmerpflichten – Online-Webinar beleuchtet grundlegende Aspekte

Hamburg, 16.01.2024

BildEin Informationsangebot für all jene, die in der Wirtschaft tätig sind und sich mit dem Thema Unternehmerpflichten auseinandersetzen: Dr. Hartmut Frenzel, ein renommierter Experte bezüglich Arbeitsschutz-Compliance, hält ein 60-minütiges Online-Webinar zu jenen grundlegenden Aspekten der Übertragung von Unternehmerpflichten. Er wird wertvolle Einblicke in die Rahmenbedingungen liefern und aufzeigen, wie Pflichten effektiv und rechtskonform übertragen werden können.

Webinar mit Dr. Hartmut Frenzel

Dr. Hartmut Frenzel, der Referent dieses Webinars, ist ein renommierter Fachmann in seinem Gebiet. Mit jahrelanger Erfahrung und einem tiefen Fachwissen im Bereich Arbeitsschutz und betrieblichem Umweltschutz ist er einer der führenden EHS-Experten. Sein tiefes Verständnis für den Aufbau von Managementsystemen ist von unschätzbarem Wert für Unternehmer und Geschäftsführer, die die Anforderungen an ihre eigenen Organisationen verstehen und erfüllen möchten. Das Webinar findet am 30.01.2024 statt und wird online auf der Plattform edudip – https://t1p.de/3pjcm – gehalten. Es handelt sich dabei um eine digital zugängliche Veranstaltung, die es ermöglicht, ortsunabhängig teilzunehmen.

Übertragung von Unternehmerpflichten – ein aktuelles und relevantes Thema

Die Übertragung von Unternehmerpflichten gehört zu den wichtigsten Herausforderungen, die sich den in einer Organisation Verantwortlichen stellen. Dies gilt besonders, wenn der Umfang und die Komplexität der Agenden steigen. Hier ist es wichtig, sicherzustellen, dass alle Aspekte korrekt gehandhabt und die Aufgaben in vertrauenswürdige Hände gelegt werden.

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Mit einer jahrzehntelangen Expertise im Bereich Arbeitsschutz und betrieblichem Umweltschutz steht Dr. Hartmut Frenzel für ein fundiertes Fachwissen und eine nachhaltige Kompetenz im Umgang mit unternehmerischen Pflichten und Compliance-Maßnahmen. Seine Arbeitsphilosophie – vom erreichten Ziel her zu denken – ermöglicht eine effektive Umsetzung von Ideen und Strategien und die Sicherstellung einer durchgängigen Compliance in allen betrieblichen Belangen.

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