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Entfremdung: Stellungnahme des Vereins Erzengel zur Pressekampagne

Der Verein Erzengel sieht sich zur Wahrnehmung der Interessen seiner weiblichen und männlichen Mitglieder und Hilfesuchenden zu einer Stellungnahme veranlasst.

BildDie Diskussion rund um das Thema „Entfremdung“, „Bindungsintoleranz“ und „PAS“, die in der Kritik an der Person von Stefan Rücker gipfelte (vgl. Artikel Volksverpetzer vom 29.05.2024, Beitrag Report Mainz vom 04.06.2024 und Tagesspiegel vom 07.06.2024), kocht aktuell sehr hoch.

Unser Verein legt Wert darauf festzuhalten, dass es keine Väter- oder Mütterrechte gibt. Familienrecht dreht sich um das Kindeswohl. Unter Fehlern in der Wahrung der Rechte von Kindern und Familien leiden Eltern beiderlei Geschlechts. Vor allem leiden hierunter die Kinder.

Entfremdung oder die beinahe synonym verwendeten Begriffe Kontaktprobleme, Kontaktverlust, emotionale Entfremdung von Kindern und Jugendlichen gegenüber einem ihrer beiden Eltern im Kontext elterlicher Trennungen, Kontaktverweigerung, Kontaktprobleme, Eltern-Kind-Kontaktprobleme, Eltern-Kind-Kontaktabbruch oder Gatekeeping usw. ist ein Fakt.

Daher bleiben wir beim „verbrannten“ und doch etablierten Begriff der Entfremdung, soweit auffällige und unerklärliche Kontaktabbrüche vorliegen unabhängig, ob es direkte oder indirekte Induzierung des Kindeswillens (Manipulation) gibt oder ob es hierauf ankommt. Für uns ist das (negative) Ergebnis relevant, der Kontaktabbruch, der unserer tiefsten Überzeugung nach nur in begründeten und durch das Kind begründbaren Fällen hinzunehmen sein kann.

Es gibt unzählige Beispiele, in denen Kinder ohne einen nachvollziehbaren Grund und entgegen der Beobachtungen von Fachleuten im Umgang, welche von guter Bindung und gelungenen Kontakten sprechen, plötzlich den Kontakt mit einem Elternteil ablehnen.

Solche Fälle sind uns beispielsweise aus München, Tettnang, Wangen im Allgäu, Mönchengladbach, Siegen, Speyer, Frankfurt am Main, Hamburg, Essen ebenso bekannt wie uns Fälle bekannt sind, in denen Elternteile Umgang verhindern, obgleich dies dem gegenüber dem Gericht (!) geäußerten Kindeswunsch widerspricht.

Eine systematische Benachteiligung eines Geschlechtes können wir hierbei nicht erkennen. Was wir erkennen ist die Hilflosigkeit des Rechtssystems und der Jugendhilfe, mit solchen Kontaktproblemen umzugehen und diese aufzulösen.

* Wir fordern, dass die wissenschaftliche Diskussion frei von persönlichen Angriffen geführt wird.
* Wir wünschen uns im wissenschaftlichen Diskurs eine Auseinandersetzung mit allen Argumenten in den beiden maßgeblichen Aufsätzen „Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung“ und „Verdorbener Wein in neuen Schläuchen“, je in der ZKJ veröffentlicht, insbesondere soweit die Aufsätze Gemeinsamkeiten aufzeigen und Handeln der Gerichte fordern (Sachverhaltsklärung, Befunderhebung, Elternberatung).
* Wir verwehren uns, dass journalistische Kampagnen gefahren werden und dadurch das Problem der Entfremdung nur als Argument für die Verhinderung des Wechselmodells als Leitmodell im Familienrecht herhält, was dem Kindeswohl abträglich ist.
* Unserer Auffassung nach ist es eine Körperverletzung an Kind und Elternteil i.S. §223 StGB, Kontaktabbrüche herbeizuführen, wenn dies nicht begründet oder begründbar ist und Erfahrungen professioneller Helfer im Umgang ein anderes Bild zeichnen und eine gute Bindung und Freude am Umgang belegen.
* Wir wünschen uns eine klarstellende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Abweichung von 1 BvR 1076/23, die zwischen PAS als abzulehnender Diagnose ohne wissenschaftlichem Wert und Entfremdung oder einem der synonymen Begriffe wie Kontaktprobleme unterscheidet und letztere anerkennt.
* Wir fordern eine Konzentrierung auf den Begriff „Kindeswohl“ weg von Vater- oder Mutterrechten und unter Klarstellung, dass Elternrechte nicht ident sein müssen zu den Interessen des Kindes.
* Wir wünschen uns vor allem aber praktikable Lösungsansätze bei Kontaktproblemen, die nicht in der Umbenennung des Problems oder Streitereien über Begrifflichkeiten bestehen können.

Nur so kann eine am Kindeswohl orientierte Problemlösung gelingen.

Frankfurt, 08.06.2024

 

Weiterführende Infos unseres Vorstandes zu den fachlichen Problemen finden Sie hier. Dieser Artikel dort gibt nicht die Auffassung des Vereins wieder. 

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Erzengel Verein
Herr Michael Langhans
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60489 Frankfurt am Main
Deutschland

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email : help@erzengel.help

Der Verein Erzengel wurde 2022 gegründet. Er ist ein Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Menschenrechte insbesondere im Familienrecht, Strafrecht und Sozialrecht zu verteidigen. Dabei steht immer der Mensch im Vordergrund.

Alle Mitglieder bekennen sich ausnahmslos zu Grundrechtecharta, Menschenrechten, Kinderrechten, Behindertenrechten und den Grundrechten.

Die Problemlösung auf politischer und rechtlicher Ebene tritt dabei immer hinter die Unterstützung des oder der Betroffenen auf emotionaler Basis zurück, ohne freilich vergessen zu werden.

Unser Verein legt Wert darauf festzuhalten, dass es keine Väter- oder Mütterrechte gibt. Familienrecht dreht sich um das Kindeswohl. Unter Fehlern in der Wahrung der Rechte von Kindern und Familien leiden Eltern beiderlei Geschlechts. Vor allem leiden hierunter die Kinder.

Pressekontakt:

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Herr Michael Langhans
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Jahresbericht 2023 Verein Erzengel

Jahresbericht Verein Erzengel 2023 – Missstände und Erkenntnisse im Familienrecht

BildDer deutschlandweit tätige und in Frankfurt ansässige Verein Erzengel, gegründet 2022, veröffentlicht hiermit seinen Jahresbericht 2023. Die gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben beziehen sich aus über 1000 Beratungen und einer Vielzahl von teils anwaltlich, teils durch Juristen unentgeltlich geführten Verfahren. Der Tätigkeitsbericht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder eine aussagekräftige Stichprobe, sodass es bei anderen Verfahren zu anderen Ergebnissen kommen kann. Die Kenntnis der konkreten Situation vor Ort, in den Herzen der Menschen und den Gerichtssälen ist Grundlage für unsere politische, fachliche Arbeit.

Der Verein Erzengel ist vor allem im Bereich des Familienrechts tätig. Satzungsgemäße Aufgabe ist die engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund und Menschenrechten. Dieses Ziel soll durch Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden, Interessenvertretung, Fortbildungsangebote, Gemeinschaftsveranstaltungen, Beratungen und Rechtsberatungen, psychologische Unterstützung, Betrieb eines kostenfreien Hilfetelefones, wissenschaftlichen Diskurs und wissenschaftliche Arbeiten.

 

1.         Ziele

Die satzungsgemäßen Ziele konnten alle erreicht werden. 

In der Öffentlichkeitsarbeit ist vor allem auf die Webpräsenz des Vereines hinzuweisen. Darüber hinaus wurden Plakataktion in Tübingen durchgeführt. Pressemitteilungen und Erfolgsnachrichten sowie zur Verfügung stellen von verschiedenen kostenfrei zugänglichen Formularen und Formulierhilfen konnten durchgeführt werden, um Betroffenen zu unentgeltlich zu helfen.

Die Interessenvertretungen und Beratung konnte durch eine Vielzahl von Präsenzveranstaltungen, weit über 1000 Beratungskontakte und unzählige Unterstützungs- und Vertretungskontakte erreicht werden. Teilweise konnten wir Anwälte weiterbilden und fachlich unterstützen in Bereichen, in dem diese kein vertieftes Wissen hatten. Wir konnten inzwischen auch Verfahrensbeistände und Ergänzungspfleger beraten und sichern hiermit die Qualität und die Qualifikation im Rahmen der Rechtsfortentwicklung.

Die Fortbildungsangebote sind im Jahr 2023 noch etwas zurückhaltend durchgeführt, für das neue Jahr sind mehr Seminare, Webinar der und Coachings angedacht. Angedacht ist eine Zertifizierung bei bestimmten absolvierten Fortbildungen für jedermann, aber auch für Rechtsanwälte und Richter.

Die persönlichen Beratungsangebote waren sehr gut besucht. Im Jahr 2024 soll dies fortgesetzt und gegebenenfalls ausgebaut werden.

Die psychologische Beratung und Betreuung ist bisher nicht in dem Umfang umgesetzt, wie angedacht. Für das Jahr 2024 ist daher eine Erweiterung der Berater und der Beratung angedacht.

Das Telefon wird hervorragend angenommen, auch hier ist eine Ausweitung des Angebotes fest eingeplant. Bisher wird das Telefon von vier verschiedenen Personen besetzt, auch dies wird ausgeweitet.

Im Bereich der Lobbyarbeit konnte einerseits durch die Verbindung von verschiedenen Fachprovisionen (Familienpsychologen, Aussagepsychologen, Psychiater und Juristen) der Wissensaustausch verbessert werden. Die begonnene politische Verknüpfung mit verschiedenen Landtagsfraktionen wird im Jahr 2024 fortgesetzt und intensiviert.

Der wissenschaftliche Diskurs wird erweitert durch wissenschaftliche Aufsätze, Herausarbeitung von Problemen und Lösungsansätzen und offenen Diskurs mit den Fachprovisionen.

 

2.         Konkrete Erkenntnisse

a)

Im Rahmen der oben dargestellten Tätigkeiten konnte eine Vielzahl von Problemen systematisiert und herausgearbeitet werden, die hier auszugsweise dargestellt werden sollen. 

b)

Ein Problem ist es nach wie vor, dass es schwierig ist, das Gros der Betroffenen zu motivieren. Viele Selbsthilfegruppen neigen dazu, keine andere Meinungen zuzulassen. Dies steht der Rechtsfortbildung und dem wissenschaftlichen Diskurs im Wege. Hierzu gehören insbesondere unsachlich geführte Diskussionen, die es den Gerichten oftmals einfach machen, vertretbare oder teils sinnvolle Lösungsansätze als nicht beachtbar beiseitezuschieben.

c)

In der Beratung ist ein spannender Trend zu beobachten: Neben den bereits bekannten Problemen Gutachten, provozierte Streitigkeiten und provozierte Hochstrittigkeit ist die Tendenz erkennbar, verstärkt auf unbestimmte, aber bestimmbare Fachbegriffe wie Manipulation, Bindungsintoleranz, Hochstrittigkeit, aber auch psychiatrische Diagnosen zu setzen, ohne nachprüfbare Grundlagen für dieselben zur Verfügung zu stellen. Hier scheint bewusst mit der mangelhaften Fachkenntnis der Juristen und der durch solche Begriffe erzeugten Ängste gearbeitet zu werden, um schneller ans Ziel zu kommen.

d)

Standardliteratur, die den Professionen bekannt sein müssten, wird hierbei weitgehend ignoriert. Wesentliche Aufsätze wie „Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung“, „Loyalitätskonflikte, Eltern-Kind-Entfremdung und Umgangsstreitigkeiten als juristische, gutachterliche und beraterische Krise – eine bindungs-dynamische Perspektive“ oder „Verdorbener Wein in neuen Schläuchen“ sind schlicht nicht bekannt, wissenschaftliche Expertise wird durch profanes Allgemeinwissen oder Wissen, das für solches gehalten wird, ersetzt. 

Immer noch werden alte und nachvollziehbare Definitionen relevanter Begriffe wie Kindeswohl, Manipulation, Bindungsintoleranz nicht gekannt und damit weder die Fachliteratur von Dettenborn, Salzgeber, Balloff und anderen gelesen und verstanden. Das ist ein nicht tragbarer Zustand, der aber vor allem die Justizverwaltung betrifft, die Arbeitsplätze von Richtern verpflichtend hiermit ausstatten müsste.

e)

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist es nach wie vor, fehlerhafte Sachverhaltsdarstellung und fehlende Amtsermittlung der Jugendämter in der Unterstützung der Beratung der Gerichte darzustellen. Eine Vielzahl von Verfahren ließe sich vermeiden, wenn vorab ordentlich ermittelt und wahrheitsgemäß berichtet würde, wozu auch fehlende Kenntnis zählen würde. Dabei fällt es auf, dass die Gerichte mit entsprechender Kritik grundsätzlich nicht einverstanden sind und „ihre“ Jugendämter schützen, statt sich argumentativ und neutral hiermit auseinanderzusetzen. Es ist ein schwerer, aber nicht unmöglicher Weg, hier mit Beharrlichkeit die Gerichte zu überzeugen. Die Vielzahl der vom Verein und dem ihm angeschlossenen Juristen und Rechtsanwälten erreichten Erfolge spricht eine deutliche Sprache.

Dass sich Jugendämter nicht an gerichtliche Beschlüsse halten, muss dem Jahr 2023 ebenfalls zugeordnet werden und mit aller Schärfe für die Zukunft unterbunden sein. Auch Jugendämter können Kindesentziehung betreiben.

Autismus wird verstärkt in den Fokus der Jugendämter gerückt, ohne dass diese entsprechende Expertisen oder Fachkenntnis hätten. Dabei werden kindeswohlschädliche Maßnahmen wie Herausnahmen präferiert, die den regelhaften Lebensrhythmus, für Autisten überlebensnotwendig, ignorieren.

f)

Die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen sind trotz des entgegenstehenden politischen und wissenschaftlichen Willens bei vielen Gerichten noch nicht anerkannt, obgleich sie den wissenschaftlich notwendigen Mindeststandard definieren. Teilweise muss man den Gerichten bereits den Namen Mindestanforderungen diktieren, in der Regel muss man jedenfalls inhaltlich auszuführen, weil diese Grundlage für Gutachtensverständnis nach wie vor nicht gelesen und nicht bekannt ist. Dabei spielt sicherlich die bekannte Überlastung der Gerichte eine Rolle, die sich aber nicht qualitativ auswirken darf. Die Justizverwaltungen werden hier gehalten sein, für eine Entlastung zu sorgen. Dabei ist erschreckend, dass viele Richter gar nicht wissen, wie sie an Sachverständige mit Qualifikation gelangen können. Die entsprechenden Listen und Suchmaschinen sind vielen unbekannt.

Leider wird regelmäßig eine fehlende Sachbehandlung der Verfahren durch fehlende Aktenkenntnis, Nichtlesen von relevanten Unterlagen oder Schriftsätzen und nicht kritisches Hinterfragen als Hauptursache der Qualitätsprobleme im Familienrecht ausgemacht.

g)

Die Digitalisierung der Justiz ist noch nicht durchgeführt. Teilweise herrschen bei bestimmten Amtsgerichten chaotischer Zustände, Akten werden mehrfach angelegt, Unterlagen nicht zur Akte gereicht und Ähnliches. Postlaufzeiten sind unkalkulierbar und im Hinblick auf die aktive Nutzungspflicht von Rechtsanwälten des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches nicht logisch begründbar. Positiv zu erwähnen ist die einfache Akteneinsicht in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg über ein Internetportal und der einfachen Möglichkeit, die ganze digitale Akte als PDF herunterzuladen. Wünschenswert wäre diese Möglichkeit in allen Bundesländern.

h)

Leider lassen sich aus den von uns vertretenen und beratenen Fällen auch willkürliche Entscheidungen der Gerichte nicht von der Hand weisen. Sorgerechtsentscheidungen in Umgangsverfahren zur treffen ist dabei ebenso wenig zulässig wie Menschen zu bedrohen oder falsche dienstliche Stellungnahmen in Befangenheitsverfahren abzugeben.

Ich darf wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die oben dargestellten Erkenntnisse und Fehler niemals nur in einem Verfahren aufgetreten sind, sie würden sonst keinen Eingang in diesen Jahresbericht finden.

i)

Insbesondere von Anwälten wird nach wie vor der Streit zwischen den Eltern befeuert. Unsere Erfahrungen sind hier, dass eine Entkräftung von Beschuldigungen und ein Ignorieren von gegenseitigen Angriffen zu einer Entlastung des Verfahrens und damit auch der Kinder führt. Wir appellieren hier an alle Professionen, sich am Kindeswohl zu orientieren und dieses in der Argumentation in den Mittelpunkt zu stellen. Wegschauen ist insoweit keine Option.

Die in den Beratungen angesprochenen Fehler der Anwaltschaft sind nach wie vor fehlendes Engagement, fehlende Fachkenntnis, fehlender Wille, Beweismittel vorzulegen und fehlende Rechtskenntnis. 

Die Defizite sind hier ebenso erschreckend wie die Verweigerung, teils notwendige Schritte einzuleiten. Teils werden Fristen falsch berechnet oder Beschwerdemöglichkeiten nicht gekannt.

k)

Die öffentliche Berichterstattung über Fälle gibt unserer Auffassung nach nicht den Erfahrungsschatz wieder, den wir machen durften. Weder gibt es eine systematische Benachteiligung von Müttern, wie es ein Teil der Presse deutlich machen möchte, noch ist tatsächliche Gewalt häufiger anzutreffen als behauptete oder erfundene Gewalt. Dabei scheuen viele Beteiligte unabhängig vom Geschlecht nicht davor zurück, das Kind als Waffe und Beweismittel einzusetzen. Dies wird von uns strikt abgelehnt und durfte ein kindeswohlschädliches und zutiefst bindungsintolerantes Verhalten darstellen.

 

In den nächsten Tagen berichten wir über unsere konkreten Pläne für 2024.

 

Frankfurt am Main, 02.01.2024

Michael Langhans

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Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen

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Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein

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Eltern, die ihre Kinder aus „Schutzhaus“ in Hamburg entführt haben sollen, vollständig rehabilitiert

Die Eltern, die ihre Kinder im Februar 2023 aus einem „Hamburger Schutzhaus entführt“ haben sollen, sind nunmehr vollständig rehabilitiert.

BildMit Entscheidung des Amtsgericht Hamburg-Altona vom 10.10.2023 wurde festgestellt, dass die Eltern die gemeinsame Sorge ausüben, insbesondere aber dass sorgerechtliche Maßnahmen nicht veranlasst sind. 

Der Vorstand des Vereins Erzengel, Herr Assessor iur. Michael Langhans, kommentiert den Beschluss wie folgt: „Der längst überfällige Beschluss setzt für die Familie N. einen Schlussstrich unter eine beispiellose Hexenjagd der Presse und der Polizei. Insbesondere das UKE (Universitätsklinikum Hamburg-Eppensdorf), aber auch das Jugendamt haben beim Schutz der Kinder versagt. Die Familie wurde wissentlich geschädigt und verfolgt, obgleich zu keiner Zeit, wie sich insbesondere aus dem jetzigen Hauptsachebeschluss ergibt, eine Gefährdung für die Kinder bestand.“

Die Mutter äußert sich insoweit: „Es liegt nun ein langer Weg vor uns. Wir müssen die Kinder dort auffangen, wo sie von anderen fallen gelassen wurden. Dank Empathie, und liebevoller, sicherer Bindung an unsere Kinder, können wir ihnen hoffentlich helfen, ihre traumatischen Erfahrungen zu verarbeiten.“

Durch die Entscheidung bleibt es vorerst offen, inwieweit rassistische Motive dazu geführt haben, dass einem engagierten Vater seine Kinder nicht übergeben wurden und eine gewaltsame Trennung erfolgt ist. Dies zu klären wird eine Frage der Haftung und Fortsetzungsfeststellung sein. Dasselbe gilt für den Druck, der rechtswidrig auf die Mutter und den Vater ausgeübt wurde, damit diese vorläufigen Maßnahmen zustimmen, die nunmehr wie von uns vorhergesagt als unnötig und obsolet klassifiziert sind.

„Der Vorfall gehört auf jeden Fall aufgearbeitet“, so Langhans. „Verstöße gegen das KKG und §1666a BGB dürfen nicht folgenlos bleiben, zumal ein Schaden an der Reputation der Eltern in Kenntnis aller rechtlich relevanten Fakten billigend in Kauf genommen wurde und bindender Datenschutz mehrfach mutwillig umgangen ist. Verantwortung hierfür will keiner übernehmen.“

Die Kinder genießen nunmehr den von staatlichen Eingriffen freien Kontakt zu beiden Eltern, die sich liebevoll um ihre beiden Kinder auch in der Trennung kümmern. Letztlich ist es vor allem ein Erfolg von einem Vater und einer Mutter, die nicht müde wurden, das richtige zu tun – mit Unterstützung unseres Vereins und unseres Teams aus Psychologen und Juristen.

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Über 26 erfolgreiche Verfahren dokumentieren das Erfolgsmodell des Vereins Erzengel

Der Verein Erzengel blickt auf  über 25 erfolgreich geführte Verfahren im letzten Jahr zurück.

BildDie vielfältigen Erfolge belegen, dass der Verein mit seiner auf qualitativ rechtlich-fachlich hochwertiger und emotional engagierter Hilfe basierenden Konzepte erfolgreich ist.

Dabei darf nicht verkannt werden, dass neben familienrechtlichen Verfahren auch verwaltungs- und strafrechtliche zu einem für die Betroffenen positiven Ende geführt werden konnte.

Wir sind stolz darauf, Eltern bei der Rückführung ihrer Kinder, teils nach sehr langer Abwesenheit aus dem elterlichen Haushalt, ebenso unterstützt zu haben wie in der Abwehr von Kindeswohlgefährdungsverfahren nach §1666 BGB. Wir konnten in Verwaltungsverfahren Eltern bei der Verhinderung einer Inobhutnahme unterstützen sowie erfolgreich Namensänderungen abwehren. Wir erreichten, dass Kosten für Privatgutachten durch die Staatskasse übernommen wurden. In Gewaltschutzverfahren konnten wir ebenso befriedigende Lösungen finden wie Strafverfahren einstellen lassen. Umgänge konnten mehrfach etabliert und von begleitet auf unbegleitet umgestellt werden.

Das alles zeigt aber auch das Portfolio unserer Vorgehensweise: Wir sind nicht auf ein Thema im Familienrecht spezialisiert, sondern nutzen die zur Verfügung stehende Bandbreite rechtsstaatlichen Vorgehens, um für Kinder und Eltern die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Was bei solchen Erfolgsmeldungen oft vergessen wird: Es ist ein hartes Stück Arbeit für unsere Mitglieder und unsere Helfer. Doch eines ist gewiss: Der Verein Erzengel ist Deine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für Dich ein. Und kümmern uns – erfolgreich, wie die obigen Zahlen belegen.

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Der Verein Erzengel hat sich der Wahrung von Grund- und Menschenrechten verschrieben und unterstützt Menschen in schwierigen Lebenslagen. Der 2022 gegründete Verein wächst, hat sich aber vor allem auch der Förderung der Qualität von Rechtspflege und Familienrecht verschrieben. Er ist deutschlandweit tätig und arbeitet mit verschiedenen spezialisierten Anwaltskanzleien und renomierten Psychologen zusammen.

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