Tag Archives: Scheidung

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Thema Familienrecht: Anspruch eines Elternteils auf Herausgabe des Kinderreisepasses

Herr Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH erläutert den Anspruch eines Elternteils auf Herausgabe des Kinderreisepasses.

BildDer BHG hat mit Beschluss vom 27.03.2019 (XII ZB 345/18) folgenden Fall entschieden:

Sowohl dem personensorgeberechtigten als auch dem umgangsberechtigten Elternteil steht grundsätzlich ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses zu, soweit der Berechtigte den Ausweis für die Ausübung seines Rechts (beispielsweise für eine Auslandsreise) benötigt.

Für den Bundesgerichtshof kann dem Herausgabeanspruch die berechtigte Besorgnis entgegenstehen, dass der die Herausgabe begehrende Elternteil mithilfe des Kinderreisepasses seine elterlichen Befugnisse überschreiten (etwa das Kind ins Ausland entführen) will.

Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Christoph Wolters ist seit Jahren Fachanwalt für Familienrecht und darüber hinaus zertifizierter Verfahrensbeistand. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Familienrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Wolters unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Familienrechts, wie u.a. zum Thema Ehevertrag, Scheidung, Sorgerecht, Adoption, Unterhalt (einschließlich Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt), Schutz vor häuslicher Gewalt, sowie internationale Aspekte des Familienrechts.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Christoph Wolters
Bahnhofstr. 100
82166 Gräfelfing
Deutschland

fon ..: 089 / 44 232 990
fax ..: 0 89 / 44 232 9920
web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de/
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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Thema Familienrecht: Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft

RA Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH erklärt den Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft

BildDer BHG hat mit Urteil vom 18.06.2019 (X ZR 107/16) folgenden Fall entschieden:

Die Eltern einer Frau, die in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft mit einem Mann lebte, unterstützten das Paar beim gemeinsamen Erwerb einer Immobilie mit über 100.000 Euro. Nach knapp zwei Jahren kam es zum Bruch der Beziehung. Die Eltern verlangten daraufhin die Hälfte der Schenkung vom Expartner ihrer Tochter zurück. Der Bundesgerichtshof gab den Eltern in letzter Instanz mit folgender Begründung Recht:

Bei der Schenkung eines Grundstücks oder zu dessen Erwerb bestimmter Geldbeträge an das eigene Kind und dessen Partner hegt der Schenker typischerweise die Erwartung, die Immobilie werde von den Beschenkten zumindest für einige Dauer gemeinsam genutzt. Dies erlaubt jedoch noch nicht die Annahme, die Geschäftsgrundlage der Schenkung sei die Vorstellung, die gemeinsame Nutzung der Immobilie werde erst mit dem Tod eines Partners enden. Denn nach der Lebenserfahrung muss der Schenker damit rechnen, dass die Beziehung irgendwann scheitert.

Endet die Beziehung allerdings bereits nach weniger als zwei Jahren, ist die Geschäftsgrundlage für die Schenkung weggefallen. In einem solchen Fall ist die Annahme gerechtfertigt, dass die Schenkung nicht erfolgt wäre, wäre für die Schenker das alsbaldige Ende des Zusammenlebens erkennbar gewesen. Dann kann dem Schenker in der Regel nicht zugemutet werden, an der Zuwendung festzuhalten, und es ist dem Beschenkten, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, seinerseits zuzumuten, das Geschenk zurückzugeben.

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Thema Familienrecht: Umgangsrecht der Großeltern muss dem Kindeswohl entsprechen

Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erläutert die Grundsätze des Umgangsrechts der Großeltern.

BildDer BHG hat mit Beschluss vom 12.07.2017 (XII ZB 350/16) folgenden Fall entschieden:

Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben Großeltern nur dann ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkelkind, wenn dies dem Kindeswohl dient. Das Umgangsrecht der Großeltern soll somit nach der gesetzlichen Regelung in verhältnismäßig engen Grenzen gehalten werden.

Der Umgang der Großeltern mit dem Kind dient in der Regel dann nicht seinem Wohl, wenn die – den Kontakt ablehnenden – Eltern und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete. Daneben ist für den Bundesgerichtshof zu berücksichtigen, dass der Erziehungsvorrang laut Verfassung den Eltern zugewiesen ist. Ist zu befürchten, dass die Großeltern diesen Erziehungsvorrang missachten, bestehen zumindest erhebliche Bedenken, dass ein Umgangsrecht der Großeltern dem Kindeswohl entspricht.

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Thema Familienrecht: Folgenreiche Falschangaben im Unterhaltsverfahren

Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt fuer Familienrecht, von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH, warnt vor Falschangaben im Unterhaltsverfahren.

BildDas Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 22.08.2017 (3 UF 92/17) folgenden Fall entschieden: Wer in einem Unterhaltsverfahren schummelt, riskiert seine an sich berechtigten Unterhaltsansprüche zu verlieren. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, dass ein Mann seiner eigentlich unterhaltsberechtigten Frau keinen Trennungsunterhalt zahlen muss, da diese im Prozess die Ausübung eines Minijobs verschwiegen hat.

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Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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Was geschieht nach der Trennung mit dem gemeinsamen Haus?

Die Makler von WERNEBURG IMMOBILIEN prüfen auf Wunsch verschiedene Optionen

Trennungen sind herausfordernd, insbesondere wenn ein gemeinsames Haus vorhanden ist. Zahlreiche Fragen tauchen auf: Was geschieht mit dem Haus? Was ist in Bezug auf das laufende Darlehen sinnvoll? Welche finanziellen Auswirkungen gibt es für die getrennten Parteien? „Antworten auf diese Fragen zu finden, ist nur einen Teil der Herausforderungen, denen sich Paare in dieser emotional und finanziell belastenden Zeit gegenübersehen“, erklärt Alexander Werneburg, der Geschäftsführer von WERNEBURG IMMOBILIEN.

In solchen Situationen können die Makler von WERNEBURG IMMOBILIEN die Expartner unparteiisch beraten und sie begleiten, um eine faire Aufteilung des gemeinsamen Eigentums zu gewährleisten. Denn es gibt verschiedene Optionen, wenn die Expartner nicht gemeinsam im Haus bleiben möchten: den Auszug des einen und den Verbleib des anderen Expartners im Haus (ggf. mit Eigentumsübertragung), die Vermietung oder den Verkauf. „Die Eigentumsübertragung lohnt sich vor allem, wenn Kinder im Spiel sind“, betont Alexander Werneburg, „so werden sie nicht zwangsläufig aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen“.

Die Vermietung kommt beispielsweise infrage, wenn das Kind später das Haus erben soll, aber keiner der Expartner zum jetzigen Zeitpunkt dort wohnen bleiben möchte. „Allerding ist die Voraussetzung hierfür, dass die Expartner in Angelegenheiten rund um die Vermietung weiterhin auf einen gemeinsamen Nenner kommen können“, so der Geschäftsführer.

Ist das nicht der Fall und möchten sich die Expartner auch finanziell voneinander distanzieren, ist der Hausverkauf ratsam. Der Erlös kann dann untereinander aufgeteilt werden. Entscheiden sich beide Expartner für den Hausverkauf, wickeln die Immobilienmakler diesen vollständig ab. Dabei ist auch ein diskreter Hausverkauf in Berlin oder Wohnungsverkauf in Berlin und Umgebung möglich, sodass möglichst wenige Nachbarn etwas von diesem mitbekommen.

Bei Bedarf unterstützen die Immobilienmakler von WERNEBURG IMMOBILIEN auch bei der Teilungsversteigerung. Diese kommt in Betracht, wenn einer der Expartner das Haus verkaufen möchte, während der andere dagegen ist. „Da es bei der Teilungsversteigerung zu finanziellen Nachteilen kommen kann, sollte dies allerdings nur die letzte Option bleiben“, erklärt Alexander Werneburg. Finanzielle Verluste können hier beispielsweise entstehen, da Objekte womöglich unter ihrem Wert versteigert werden.

Allerdings muss nicht nur die Entscheidungsfindung im Blick gehalten werden, ob sich der Verbleib im Haus, die Vermietung oder der Verkauf für die Expartner am meisten lohnt. Sondern auch die Frage, wie mit laufenden Krediten umgegangen werden kann, spielt bei Trennungen eine wichtige Rolle. Bei Bedarf verweisen die Immobilienmakler aus Berlin an Finanzierungspartner oder Rechtsanwälte in der Stadt und der Region.

Mehr Informationen zum Thema gibt es auf https://www.werneburg-immobilien.de.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

WERNEBURG IMMOBILIEN
Herr Alexander Werneburg
Marientaler Straße 24a
12437 Berlin
Deutschland

fon ..: 030 / 666 55 666
fax ..: 030 / 666 55 66 55
web ..: https://www.werneburg-immobilien.de
email : info@werneburg-immobilien.de

Das Unternehmen WERNEBURG IMMOBILIEN, gegründet 1996 von Alexander Werneburg, hat sich auf die Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Kapitalanlagen in Berlin und in der Umgebung spezialisiert. Gerne beraten der Geschäftsführer und sein Team Immobilienverkäufer und Immobiliensuchende und wickeln den gesamten Prozess für sie ab. Dabei halten sie stets die Entwicklungen des Berliner Immobilienmarktes im Blick.

Pressekontakt:

wavepoint GmbH & Co. KG
Frau Maren Tönisen
Bonner Straße 12
51379 Leverkusen

fon ..: 0214 / 70 79 011
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email : info@wavepoint.de