Tag Archives: Scheidung

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Fachanwalt für Familienrecht warnt: Vorsicht bei verschwiegenem Einkommen – Verwirkung des Unterhalts

Rechtsanwalt warnt: Beim Trennungsunterhalt erfüllt die bewusst falsche Darstellung der eigenen Einkünfte den Verwirkungstatbestand ebenso wie das bewusste Verschweigen.

BildDas Amtsgericht hatte folgenden Fall zu entscheiden:

Die getrenntlebende Ehefrau verlangt von Ihrem Mann Trennungsunterhalt. Der Mann ist in einem Anstellungsverhältnis und verdient gut. Die Ehefrau hat schon während der Ehe einen kleinen Laden betrieben, den sie nach der Trennung für 12.000,00 EUR verkauft. Dieses Geld verschweigt die Ehefrau im Unterhaltsverfahren.

Das Amtsgericht sah den Unterhaltsanspruch der Ehefrau als verwirkt an.

Der Unterhalt verlangende Ehegatte muss in einem Rechtsstreit nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG in Verbindung mit § 138 Abs. 1 ZPO seine Bedürftigkeit vollständig und der wahrheitsgemäß darlegen. Der Unterhaltsberechtigte hat deshalb alle Einkünfte und alle die Bedürftigkeit beeinflussenden Umständen darzulegen. Die bewusst falsche Darstellung der eigenen Einkünfte erfüllt diesen Verwirkungstatbestand ebenso wie das bewusste Verschweigen.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken sagt in seiner Entscheidung vom 29.08.1995 Az. 5 UF 147/94 dazu folgendes:

_“Grundsätzlich erfüllt ein versuchter Prozessbetrug, d. h. eine Täuschung über das Ausmaß der eigenen Bedürftigkeit die Voraussetzungen der §§ 1579 Nr. 2 und 4 BGB (BGH, FamRZ 1990, Seite 1095; BGH, FamRZ 1994, Seite 32 f; OLG Celle, FamRZ 1991, Seite 1313; OLG Oldenburg, NJW 1991, Seite 3222; OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, Seite 61 f ….)._

_Darüber hinaus trifft einen Ehegatten außer der prozessualen Wahrheitspflicht nach § 138 ZPO auch die nach materiellem Recht bestehende Obliegenheit, über seine Erwerbseinkünfte und die Vermögens Verhältnisse zutreffende und vollständige Angaben zu machen, §§ 1580, 1605 BGB. Diesen materiell-rechtliche Auskunftspflicht konkretisiert sich zu einer materiellrechtlichen Wahrheitspflicht._

_Die Annahme einer Unterhaltsverwirkung setzt allerdings weiter voraus, dass das Vergehen und das Verhalten des Unterhaltsberechtigten schwer wiegt. Die Einstufung als schwer wird danach beurteilt, wie das Verhältnis der geschiedenen Ehegatten durch die infrage stehende Tat getroffen wird. Dabei ist ein Vermögensdelikt vor allem dann als ein schweres Vergehen einzustufen, wenn es das Einkommen oder das Vermögen des Unterhaltsverpflichteten und dessen wirtschaftliche Verhältnisse und damit die wirtschaftliche Grundlage einer seiner Unterhaltsverpflichtung jedenfalls nicht unerheblich und nachhaltig beeinträchtigt._

_Das wird in der Regel angenommen, wenn erhebliche eigene Einkünfte entweder ganz verschwiegen oder zu niedrig angegeben werden und dies bei der Unterhaltsberechnung einen Betrag in einer Größenordnung ausmacht, der auch bei günstigen Vermögensverhältnissen nicht nur als nebensächlich erscheint.“_

In dem vom OLG Zweibrücken in der zitierten Entscheidung entschiedenen Rechtsstreit ging das OLG schon von einer Erheblichkeit aus, nachdem ein Betrag in Höhe von rund 1.800,00 DM seitens der Unterhaltsberechtigten verschwiegen worden ist.

Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Christoph Wolters ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Familienrecht und darüber hinaus zertifizierter Verfahrensbeistand. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Wolters unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Familienrechts. Dazu gehören unter anderem Themen wie Ehevertrag, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Adoption, Unterhalt (einschließlich Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt), Schutz vor häuslicher Gewalt, sowie internationale Aspekte des Familienrechts.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Christoph Wolters
Bahnhofstr. 100
Gräfelfing 82166
Deutschland

fon ..: 089 / 44 232 990
fax ..: 089 / 44 232 9920
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email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

Pressekontakt:

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Thema Familienrecht: Punkt 17 auf Ihrer Lister der Hochzeitsvorbereitungen: Ehevertrag besprechen

Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Kanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH weist auf den wichtigen Punkt der Hochzeitsvorbereitung hin: Ehevertrag berücksichtigen.

BildSie möchten heiraten und sind mitten in den Hochzeitsvorbereitungen? Natürlich denkt man in solchen Momenten nicht an eine Trennung.

Dennoch sollten Sie gerade in diesen Momenten an den Abschluss eines Ehevertrages denken, der eine ähnliche Absicherung ist, wie eine Versicherung. Betreiben sie diese Vorsorge auch hier, um für den Fall des Falles einen wirtschaftlichen, aber auch emotionalen Schaden zu begrenzen.

Vorsorgend deshalb, weil zum Zeitpunkt der Eheschließung noch alles „friedlich“ ist und man entsprechend auf Augenhöhe verhandeln kann. Sie können hier die Weichen für die Ehe stellen, sowohl in beruflicher Hinsicht, heißt, wer übernimmt welche wirtschaftliche Rolle in der Ehe und wie kann ich perspektivisch möglicherweise entstehende Nachteile des anderen ausgleichen.

Sie können auch alle Rechtsfolgen, die eine Ehe mit sich bringen, individuell gestalteten und genau auf Ihre Lebensposition anpassen. Die gesetzlichen Regelungen gelten für alle gleichermaßen, Ihre vertraglichen Regelungen sind passend auf Sie abgestimmt.

Wir helfen Ihnen, einen für sie passenden Ehevertrag zu formulieren, der dann nur noch notariell beurkundet werden muss. Sprechen Sie uns diesbezüglich an.

Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Christoph Wolters ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Familienrecht und darüber hinaus zertifizierter Verfahrensbeistand. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Wolters unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Familienrechts. Dazu gehören unter anderem Themen wie Ehevertrag, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Adoption, Unterhalt (einschließlich Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt), Schutz vor häuslicher Gewalt, sowie internationale Aspekte des Familienrechts.

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Eine Lösung für die gemeinsame Immobilie nach der Scheidung finden

Sascha Rückert von Rückert Immobilien informiert über Eigentumsübertragung, Vermietung und Verkauf

Nach einer Scheidung stehen Paare vor einer schwierigen Entscheidung bezüglich des gemeinsamen Hauses oder der gemeinsamen Wohnung. Ihnen bieten sich verschiedene Optionen: die Eigentumsübertragung, die Vermietung, der Verkauf oder die Teilungsversteigerung. Geschäftsführer Sascha Rückert von Rückert Immobilien in Wiesbaden erläutert die Vor- und Nachteile.

1. Eigentumsübertragung: Möchte einer der Ex-Partner in der Immobilie verbleiben, kann die Eigentumsübertragung mit einer Auszahlung des anderen Partners eine Lösung sein. „Diese Option bietet dem Verbleibenden Sicherheit, erfordert aber auch eine hohe finanzielle Belastbarkeit“, erklärt Sascha Rückert. Es sei daher ratsam, sich vorab über Punkte in Bezug auf den gemeinsamen Kredit, Unterhaltsfragen und den Zugewinnausgleich von einer Expertin oder einem Experten beraten zu lassen. Die Eigentumsübertragung eignet sich vor allem dann, wenn aus der Beziehung Kinder hervorgegangen sind. Diese können so weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld aufwachsen.

2. Vermietung: Eine weitere Möglichkeit ist die Vermietung des Hauses oder der Wohnung in Wiesbaden oder der Region. Diese Option setzt jedoch ein gutes Verhältnis zwischen den Ex-Partnern voraus, da die Verwaltung der Immobilie weiterhin gemeinschaftlich erfolgen muss. Sie eignet sich für alle, die ihre Wohnung oder ihr Haus aktuell nicht mehr bewohnen möchten, diese oder dieses aber beispielsweise später einmal an ihre Kinder vererben möchten.

3. Verkauf: Der Verkauf der Immobilie ist oft die beste Lösung für Paare, die einen klaren Trennstrich ziehen möchten, auch finanziell. „Ein Hausverkauf ermöglicht es beiden Ex-Partnern, einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, ohne sich weiter um die gemeinsame Immobilie kümmern zu müssen“, so Sascha Rückert.

4. Teilungsversteigerung: Ist eine Einigung über den Verkauf nicht möglich, bleibt noch die Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie zwangsversteigert, was häufig zu einem geringeren Erlös führt. „Eine Teilungsversteigerung sollte nur als letztes Mittel in Erwägung gezogen werden, da der erzielte Preis oft nicht den tatsächlichen Wert der Immobilie widerspiegelt“, erklärt der Geschäftsführer.

Unabhängig von der gewählten Option ist es wichtig, die Entscheidung gut zu durchdenken und sich professionell beraten zu lassen. „Wir bei Rückert Immobilien stehen den Betroffenen zur Seite und helfen dabei, die für alle Beteiligten beste Lösung zu finden“, sagt Sascha Rückert. Interessenten können den Immobilienmakler in Wiesbaden, der auch als Immobilienmakler für Mainz und die Region aktiv ist, und seine Kollegen telefonisch unter 0611-18 5 18 28 erreichen.

Mehr Wissenswertes zum Thema gibt es auf https://www.rueckert-immobilien.de.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rückert Immobilien GmbH & Co. KG
Herr Sascha Rückert
Rheingaustraße 51
65201 Wiesbaden
Deutschland

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fax ..: 0611 / 1851829
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email : kontakt@rueckert-immobilien.de

Bereits seit 1996 ist Rückert Immobilien in Wiesbaden ansässig. Neben Beständigkeit sind Innovationskraft und ein besonders hochwertiges Marketing wichtige Merkmale der Arbeit, um sich mittels verschiedener Alleinstellungsmerkmale von „Hobbymaklern“, aber auch manchen professionellen Mitbewerbern abzusetzen. Eigentümern bietet Rückert Immobilien ein strukturiertes und hocheffizientes Konzept, um das bestmögliche Ergebnis innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu erreichen.

Pressekontakt:

wavepoint GmbH & Co. KG
Frau Maren Tönisen
Bonner Straße 12
51379 Leverkusen

fon ..: 0214 / 70 79 011
web ..: https://www.wavepoint.de
email : info@wavepoint.de

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Immobilienverkauf, Eigentumsübertragung oder Teilungsversteigerung bei Scheidung?

Inhaber Ralf Zupancic von Immoline Freiburg hilft bei der Entscheidungsfindung

Eine Scheidung oder eine Trennung ist für ein (Ehe-)Paar oft eine emotionale und finanzielle Herausforderung, besonders wenn gemeinsames Wohneigentum vorhanden ist. Ralf Zupancic, Inhaber von Immoline Freiburg, bietet in diesen schwierigen Zeiten wertvolle Unterstützung an.

„Viele Eigentümer fragen sich, was mit der gemeinsamen Immobilie geschieht, was mit dem noch laufenden Darlehen passiert und welche finanziellen Belastungen auf sie zukommen werden“, erklärt Inhaber Ralf Zupancic von Immoline Freiburg. Er bietet als neutraler Experte objektive Antworten. Zudem hilft er beiden Seiten, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Ein möglicher Weg ist die Eigentumsübertragung. Wenn ein Partner das Haus behalten möchte, kann eine Auszahlung an den anderen Partner erfolgen. „Hierbei ist es wichtig, die finanziellen Belastungen genau zu kalkulieren, um keine Überraschungen zu erleben“, so Ralf Zupancic. Alternativ kann eine Teilungsversteigerung in Betracht gezogen werden, wenn beide Partner im Grundbuch eingetragen sind und sich nicht einigen können. Die sauberste Lösung stellt der Verkauf der Immobilie dar. So können einerseits wirtschaftlich getrennte Wege gegangen und andererseits finanzielle Belastungen vermieden werden.

Haben sich die Expartner für den Immobilienverkauf entschieden, wickelt der Inhaber von Immoline Freiburg diesen professionell – und auf Wunsch auch diskret – ab. Ralf Zupancic bietet dabei ein umfassendes Dienstleistungspaket. Es reicht von der Wertermittlung über die Vermarktung bis hin zur Immobilienübergabe. Zudem ist der Experte behilflich, wenn einer der Expartner eine neue Immobilie in Freiburg oder der Region zur Miete oder zum Kauf sucht.

Mehr Wissenswertes zum Thema sowie zu Immobilie verkaufen Freiburg, Immobilienpreise Freiburg, Immobilien Freiburg und mehr gibt es auf immoline-freiburg.de.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Immoline Freiburg
Herr Ralf Zupancic (Inhaber)
Swetlana-Geier-Straße 11
79100 Freiburg
Deutschland

fon ..: 0761 388 434 0
fax ..: 0761 388 434 29
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email : info@immoline-freiburg.de

Das Unternehmen Immoline Freiburg hat sich auf die Vermittlung privater Wohnimmobilien spezialisiert. Inhaber Ralf Zupancic und seine Mitarbeiter bieten den Kunden dabei eine Leistungsgarantie mit strukturiertem Erfolgsplan für alle Objekte im Alleinauftrag an. Mit Qualität, Zuverlässigkeit und Effizienz führen die Makler den gesamten Immobilienprozess für Kunden durch, immer mit dem Credo: „Wir machen das für Sie – nur schneller!“

Pressekontakt:

wavepoint GmbH & Co. KG
Frau Maren Tönisen
Bonner Straße 12
51379 Leverkusen

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Thema Familienrecht: Einschränkung einer Bankvollmacht für Ehegatten bei zweckgebundenem Konto

Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH erklärt die Einschränkung einer Bankvollmacht für Ehegatten bei zweckgebundenem Konto.

BildDas Oberlandesgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 31.05.2017 (13 WF 435/17) folgenden Fall entschieden:

Ein Ehegatte hatte den anderen für sein Einzelkonto bevollmächtigt, so darf der Bevollmächtigte von der Vollmacht während des ehelichen Zusammenlebens zum Zwecke der allgemeinen Lebensführung Gebrauch machen, ohne dass er später Rückforderungsansprüchen des Ehegatten ausgesetzt ist.

Handelt es sich jedoch, wie in dem vom Oberlandesgericht Bamberg entschiedenen Fall, um ein Konto, das ausschließlich aus einem Baudarlehen gespeist wird, kann der Kontoinhaber eine zweckfremde Abhebung des bevollmächtigten Ehegatten von diesem zurückfordern.

Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Christoph Wolters ist seit Jahren Fachanwalt für Familienrecht und darüber hinaus zertifizierter Verfahrensbeistand. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Familienrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Wolters unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Familienrechts, wie u.a. zum Thema Ehevertrag, Scheidung, Sorgerecht, Adoption, Unterhalt (einschließlich Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt), Schutz vor häuslicher Gewalt, sowie internationale Aspekte des Familienrechts.

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Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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