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Medizinisches Melderegister: Aus Fehlern lernen ohne anzuprangern

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) begrüßt unter bestimmten Bedingungen die Einrichtung eines Melderegisters für Behandlungsfehler

BildBonn, 05.09.2024 – Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion Tino Sorge forderte kürzlich die Einrichtung eines anonymen Melderegisters für besonders schwere Behandlungsfehler. Der drittgrößte deutsche Psychotherapeutenverband DPNW begrüßt diese Initiative unter bestimmten Voraussetzungen.

Der DPNW-Vorstandsvorsitzende Dieter Adler meint: „Es sollte ein Register nicht nur für besonders schwere Behandlungsfehler geben, sondern für alle Kunstfehler. Zielsetzung sollte dabei sein, Ursachen von Kunstfehlern zu ergründen, um sie in Zukunft zu vermeiden. Es geht nicht darum, „Täter“ zu ermitteln, sondern um eine rein wissenschaftliche Aufarbeitung. Auch eine Amnestie im Vor- oder Nachhinein darf nicht Thema dieses Registers sein.“

Adler kommentiert weiter: „Wir haben das bereits 2021 vorgeschlagen und würden das auch für Psychotherapeuten, Hebammen, Physiotherapeuten, kurz, alle Behandler empfehlen. Es gibt nur einige Hürden, die ernst genommen werden sollten.“

Das DPNW zeigt sich überzeugt, dass ein rein wissenschaftlich geführter Diskurs schwerer Behandlungsfehler allen medizinischen Behandlern helfen kann. Um das zu gewährleisten, müssten aber bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Adler erläutert: „Ärzte und Psychotherapeuten müssen in einem solchen Forum unumkehrbar geschützt werden. Es sollte einen klaren Schutz vor Strafverfolgung, disziplinarischen Strafen oder Schadensersatzforderungen geben, dem Behandler vertrauen können. Hierfür ist eine Verankerung entsprechender Vorschriften im Strafrecht, im Zivilrecht und im Berufsrecht notwendig. Andernfalls wird niemand an dem Verfahren teilnehmen.“

Vorbild einer solchen Datenbank könnten die Prozessabläufe nach Flugzeug- oder Schiffsunglücken sein, so das DPNW. Damit das angedachte Melderegister nicht zu einem mittelalterlichen Verbalpranger werde, sei es zudem notwendig, so das DPNW, dass die Diskussionen von professionellen Fachleuten moderiert werden. Dafür sei ein entsprechendes Budget im Gesundheitshaushalt vorzusehen.

Außerdem dürften sich nur medizinische Behandler einbringen, damit die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit echten Fehlern sichergestellt sei. Eine Überprüfung der Forenteilnehmer sei im Vorhinein zu tätigen. Die rein fehlerorientierte Analyse solle zudem dadurch gewährleistet werden, dass nur geschultes Personal die Fehleranalyse vornehmen dürfe (analog der Aufarbeitung von Flug- und Schiffsunglücken).

Adler berichtet, dass sein Verband über die Schaffung einer solchen Datenbank für Psychotherapeuten bereits selbst nachgedacht habe, dies aber aus finanziellen Gründen bisher nicht umsetzte.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.400 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitagsnewsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
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Psychotherapeuten legen Finanzierungskonzept für die Ausbildung ihrer Nachwuchskräfte vor

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) hat eine einfache Lösung für die Finanzierungslücke in der Psychotherapie-Ausbildung entwickelt.

BildBonn, 15.05.2024 – In den nächsten drei Jahren ist mit etwa 8.100 Absolventinnen und Absolventen des neuen Studiengangs „Psychotherapie“ zu rechnen. Nach dem Studium müssen die Absolventen eine Ausbildung über mehrere Jahre ableisten, wenn sie sich später in eigener Praxis niederlassen und mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Die Finanzierung dieser Ausbildung ist nach der letzten Gesetzesreform nicht gesichert.

Nach DPNW-Berechnungen entsteht den Ausbildungsinstituten eine durchschnittliche Finanzierungslücke von 2.700 Euro je Monat und Kandidat. Der hohe finanzielle Aufwand, der durch die Verpflichtung zur Gehaltszahlung und dem Angebot an Theorie, Selbsterfahrung und Supervision entsteht, ist aus Sicht des Verbandes für die Institute nicht leistbar.

Aus diesem Grunde legt das Kollegennetzwerk dem Bundesgesundheitsministerium nun einen eigenen Vorschlag zur Lösung des Problems vor. Mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von jährlich durchschnittlich 50,4 Millionen Euro ließe sich die Finanzierung sicherstellen.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler meint: „Wenn wir jetzt nichts tun, laufen die Psychotherapie-Studenten ab August 2025 vor die Wand. Dass darf nicht passieren, denn wir benötigen dringend Nachwuchs in unserem Beruf. Wenn man sich das Gesamtbudget des Gesundheitshaushalts anschaut, reden wir hier eigentlich über Peanuts.“

Vorschläge, die Ausbildung an psychotherapeutische Praxen oder psychiatrische Ambulanzen zu verlagern, sieht Adler kritisch: „Die Ausbildung darf nicht an die Praxen verlagert werden. Psychotherapeuten können und sollten die Ausbildung nicht übernehmen, hier sind die Ausbildungsinstitute gefragt. Die meisten Praxen sind ohnehin überlastet und arbeiten am Limit. Abgesehen davon würde es die Versorgungsnotlage noch vergrößern, wenn niedergelassene Psychotherapeuten den Nachwuchs unterrichten.“

Auch die Verlagerung der Ausbildung an psychiatrische Ambulanzen hält Adler für wenig zielführend: „In den Ambulanzen werden schwere akute Psychosen und Depressionen meist kurzfristig behandelt. Psychotherapeuten müssen aber auch längerfristige Behandlungen lernen, die gerade bei schweren Erkrankungen wichtig sind. Dieses Konzept ist so, als würde man Allgemeinmediziner ausschließlich im Rettungswagen ausbilden.“

Die zwei Hauptempfehlungen des Finanzierungskonzeptes
1. Einen staatlichen Zuschuss auf Grundlage einer Bezahlung auf der Stufe TVÖD 14 Eingangsstufe 1 bei Zugrundelegung einer Arbeitszeit von 72 Prozent von 76,8 Millionen Euro im ersten Jahr der Ausbildung und 24 Millionen Euro im zweiten Jahr der Ausbildung, was einer durchschnittlichen Finanzierung der Ausbildung von 50 Millionen Euro im Jahr entspricht.
2. Eine Verlängerung der Fristen um drei Jahre, damit die Ausbildung nach dem alten Muster erfolgen kann, also Verlängerung bis zum 01.09.2035.

Dies soll den ca. 5.350 Psychologie-Absolventen die Möglichkeit geben, ihre Ausbildung nach der alten Regelung abzuschließen. Nach der neuen Regelung hätten diese Nachwuchskräfte hierzu keine Chance mehr.

Zwar können die vorhandenen Institute die durchschnittliche Zahl von 2.700 dieser Absolventen pro Jahr übernehmen, aber diese würden die Ausbildungsplätze für Kandidaten nach der neuen Ausbildungsordnung „verstopfen“. Die Fristverlängerung würde die Situation entzerren, zumal die Kandidaten beider Ausbildungsgänge den theoretischen Teil der Ausbildung weitgehend gemeinsam ableisten können. Dies wäre in der Einzelselbsterfahrung und der Supervision nicht möglich.

Das komplette Konzept des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks inklusive aller Berechnungen kann beim DPNW (post@dpnw.info) angefordert werden.

Hintergrund – Finanzielle Risiken für Praxen
Eine Ausbildung in den Praxen würde massive wirtschaftliche Risiken für die Praxisinhaber bedeuten. Denn ein längerer Krankheitsausfall des Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) ruft bei Bezahlung nach TVÖD 14 ein finanzielles Loch hervor, das nicht gefüllt werden kann oder sogar zur Insolvenz führt. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit einer Elternzeit bei den jungen PiW hoch und bedeutet ebenfalls ein finanzielles Risiko. Sechs Wochen Krankheit oder Elternzeit bedeuten umgerechnet 12.000 Euro Einnahme-Verlust plus fortgesetzte Gehaltszahlung.

Zudem können die PiW in einer Praxis bei Erkrankung oder Urlaub des Weiterbildungsbefugten, nicht tätig sein. Der Weiterbildungsbefugte ist verpflichtet, die Weiterbildung „persönlich“ zu leiten und muss daher präsent sein. So bedeuten sechs Wochen Urlaub oder Krankheit des Praxisinhabers sechs Wochen Verdienstausfall beider Behandler. Zudem muss jeder Weiterbildungsbefugte selbst eine Woche in Fortbildung. DPNW-Vorsitzender Dieter Adler rechnet vor: „Hierdurch entsteht eine unüberbrückbare, finanzielle Lücke: bei angenommenen 20 Patienten x 2 Behandler x 100 Euro/Stunde x 7 Wochen ergäbe das einen Ausfall von 28.000 Euro. Das kann kein Praxisinhaber stemmen.“

Finanzielle Risiken für psychiatrische Ambulanzen
Bei psychiatrischen Ambulanzen gilt ebenfalls, dass die Weiterbildung von einem durch die Kammer anerkannten Weiterbildungsbefugten persönlich präsent geleitet werden muss. Hier stellt sich die Frage, ob es jemand anderen gibt, der die persönliche Leitung übernehmen kann. Andernfalls müssten Ausbilder und PiW ihre Urlaube immer gleichzeitig nehmen. Bei Krankheit des Weiterbilders muss auch eine zusätzliche Betreuung vorhanden sein. Diese Risiken betreffen gleichermaßen Ausbildungs-Institute. „Abgesehen davon, fördert es die therapeutische Vielfalt nicht, wenn man nur bei einem Supervisor lernt.“ Ergänzt Adler. „Wir glauben auch nicht, dass psychiatrische Ambulanzen die personellen Kapazitäten haben, um die Weiterbildung sicher zu stellen. Man braucht hier auch eher ambulant erfahrene Psychotherapeuten.“

Zahlen
1,3 Prozent der Bevölkerung sind derzeit in Psychotherapie. Untersuchungen zeigen, dass bis zu 25 Prozent der Bevölkerung Hilfe brauchen würde. Lediglich gut ein Prozent der Gesamtkosten der gesetzlichen Krankversicherungen werden für die ambulante Psychotherapie ausgegeben, obwohl 27 Prozent der Praxen im ambulanten Bereich psychotherapeutisch arbeiten.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Psychotherapeuten bieten Bundesregierung Hilfe bei Suizidprävention an

Deutschen Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW): Der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte Maßnahmenkatalog geht in die richtige Richtung, muss aber um Wesentliches ergänzt werden.

BildBonn, 08.05.2024 – Der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) letzte Woche vorgelegte Maßnahmenkatalog stieß auf deutliche Kritik unterschiedlicher Verbände und Organisationen. Auch das DPNW sieht Defizite in der Vorlage, will aber konstruktiv an einem Konzept mitarbeiten, um das Thema zeitnah in Gesetzesform bringen zu können.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler meint: „Endlich wird das Thema ernstgenommen. Die Prävention muss aber schon sehr viel früher ansetzen. Den Zugang zu Bahngleisen oder Hochhäusern zu sperren, greift zu kurz. Sinnvoll und nachhaltig ist ein Konzept, das schon bei den ersten Zweifeln am eigenen Leben, also noch vor der Verzweiflung ansetzt.“ Adler kritisiert weiter: „Die Studie „Suizidprävention Deutschland“ wurde im August 2021 veröffentlicht. Jetzt folgt ein erster Ansatz der Umsetzung. Das muss schneller gehen. Zeit ist ein lebenswichtiger Faktor.“

Das DPNW hat folgende Forderungen für eine nachhaltige Suizidprävention:
1. Eine bundesweite Kampagne „Zweifel am eigenen Leben – lebensmüde?“, mit der Möglichkeit, sich an Beratungsstellen, Präventionsgruppen oder Psychotherapeuten zu wenden. Diese Aufklärungskampagne sollte auf die gesamte Bevölkerung abzielen, denn Achtsamkeit muss und sollte nicht bei der eigenen Person enden. Alle sollten für das Thema mobilisiert werden. Man darf und sollte auch ein Auge für den einsamen Nachbarn haben. Das Thema muss schon bei den ersten Gedanken an Selbstmord oder Zweifeln am eigenen Leben anpacken, nicht erst, wenn Betroffene „an der Brücke stehen“.
2. Die Themen Depression und Sucht müssen essentieller Bestandteil bei der Betrachtung von Suiziden sein, um an den Wurzeln ansetzen zu können. Dazu braucht es insbesondere auch in Schulen eine so breite Initiative, dass die Psyche ein Alltagsthema wird und so aus der Diffamierungsecke herauskommt, „salonfähig“ wird. Depressionen und Sucht sind häufige Ursachen für Suizidgedanken und Suizide.
3. Nicht nur Personen, die mit „lebensmüden“ Menschen zu tun haben, sollten adäquate Schulungen bekommen, das Konzept gehört auch in die Schulen. „Denn wir haben zwei Suizidwellen: in der Jugend und im Alter.“ So der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler
4. Die Maßnahmen und das Gesetzesvorhaben müssen schnell umgesetzt werden. „Wenn täglich in Deutschland 27 Menschen an Suizid sterben, zählt jeder Tag“, meint Dieter Adler.
5. Aus Sicht des DPNW müssen die Rollen im Konzept klar zugewiesen werden. Es muss allen Beteiligten klar sein, an welchen Stellen niederschwellige Maßnahmen ausreichen (Telefon, Online-Chat) und ab welchem Zeitpunkt professionelle Hilfe (Psychotherapeuten) in Anspruch genommen werden sollte.
Abschließend äußert Adler: „Wir begrüßen, dass die lange überfällige Suizidprävention nun endlich angegangen wird. Wir reichen unsere Hand, um möglichst schnell zu Ergebnissen zu gelangen. Wir sind der Überzeugung, dass ohne Einbeziehung der Psychotherapie und aller anderen helfenden Stellen kein nachhaltiges Konzept herauskommen kann. Wir benötigen eine gemeinsame Anstrengung, die lebensmüden Menschen noch zur rechten Zeit zu erreichen, damit ihre Lebensgeschichte nicht an Bahngleisen oder Hochhäusern enden muss.“

Zahlen
1,3 Prozent der Bevölkerung sind derzeit in Psychotherapie. Untersuchungen zeigen, dass bis zu 25 Prozent der Bevölkerung Hilfe brauchen würde. 1 Prozent der Gesamtkosten der gesetzlichen Krankversicherungen werden für ambulante Psychotherapie ausgegeben. 27 Prozent der Praxen im ambulanten Bereich arbeiten psychotherapeutisch.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, D

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Psychotherapeuten begrüßen Stärkung der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie

Der vierte Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) räumt Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten einen höheren Stellenwert ein.

BildBonn, 17.04.2024 – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den vierten Referentenentwurf für das GVSG vorgelegt. Er beinhaltet unter anderem eine grundsätzliche Neuberechnung des Bedarfes an Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Es geht um Neuerungen im Paragraphen 101 „Überversorgung“ im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB).

Dort war bisher in Absatz 4 vorgeschrieben, dass ein Fünftel aller Psychotherapie-Niederlassungen überwiegend Kinder und Jugendliche behandeln sollen. Der neue GVSG-Entwurf sieht vor, diese Zahl an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) unterstützt diesen Schritt ausdrücklich und geht von einer deutlichen Erhöhung aus.

Der DPNW-Vorsitzender Dieter Adler meint dazu: „Wir begrüßen, dass unsere Gesundheitspolitiker die Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen und endlich die lange überfällige und sehr sinnvolle Neuberechnung von Kassensitzen angehen. Die Corona-Pandemie, der Ukrainekrieg und der Klimawandel führen nachweislich zu verstärkten Ängsten und erhöhtem Behandlungsdarf bei Heranwachsenden.“

Das DPNW ist überzeugt, dass mehr Praxen für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie auch Eltern, Schulen und Beratungsstellen deutlich entlasten werden. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk fordert eine rasche Umsetzung: „Der Gesetzesentwurf darf nicht zum zahnlosen Papiertiger verkommen. Es sollten als Sofort-Maßnahme unmittelbar mehr Sitze freigegeben werden. Dazu muss nicht lange gerechnet werden. Die Zahlen liegen auf der Hand.“

Adler unterstreicht die Sinnhaftigkeit des Handelns: „Jede Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie ist letztlich eine ,eingesparte‘ Erwachsenentherapie – nur wesentlich effektiver, weil die Symptomatik viel früher erfasst und behandelt wird.“ Darüber hinaus fordert das DPNW eine schnellere Anerkennung und Zulassung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten aus Krisengebieten, um muttersprachliche Therapien in Flüchtlingsfamilien leisten zu können.

Psychotherapierichtlinie – Jugendlichen-Psychotherapie bis Ende des 23. Lebensjahrs

Das DPNW setzt sich fürderhin für eine Änderung der Psychotherapierichtlinie ein, mit der Erlaubnis, Jugendlichen-Psychotherapie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs zu gestatten. DPNW-Vorsitzender Adler meint: „In besonderen Lebens- und Entwicklungslagen, wie einer Schwellensituationskrise oder bei Nachreifungsbedarf, sind vorzugsweise Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten gefragt. Dies ist dann hochsinnvoll, wenn der Patient bei seinem Psychotherapeuten, seiner Psychotherapeutin, schon einmal in Behandlung war.“

Elektronische Patientenakte – keine Aufnahme von psychotherapeutischen Kinder- und Jugendlichen-Daten

Darüber hinaus fordert das DPNW: „Eine gesetzliche Regelung zum vollständigen Verzicht der Aufnahme von psychotherapeutischen Daten in der elektronischen Patientenakte von Kindern und Jugendlichen.“ Dies sei dringend geboten, so der Verband. Dieter Adler kommentiert: „Es kann nicht angehen, dass Daten aus Kinder- und Jugendlichen Krisen dauerhaft für Dritte einsehbar in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Hierdurch kann die Zukunft eines jungen Menschen gefährdet werden, beispielsweise weil sich die Eltern streiten und das Kind mit einer depressiven Krise darauf reagiert und später aufgrund dokumentierter Vorbefunde als junger Erwachsener bestimmte Berufe nicht ergreifen darf. Weil diese persönlichen Daten auch in die Hände künftiger Arbeitgeber kommen. Auch in anderen Bereichen hat der Gesetzgeber gerade diesen besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen anerkannt.“

Zu den Daten, die nicht aufgenommen werden sollen, zählt das DPNW auch die „erlaubten“ Daten nach § 341 Absatz 2 Nummer 8 des Fünften Sozialgesetzbuches. Dort steht geschrieben, dass die Krankenkassen alle Leistungsdaten (=Behandlungsdaten) und Abrechnungsziffern ohne Zutun des Arztes und ohne Einwilligung des Patienten abspeichern dürfen.

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NRW-Gesundheitsminister Laumann übt deutliche Kritik an neuem Qualitätssicherungsverfahren Psychotherapie

Deutsche Psychotherapeuten befürchten hohen bürokratischen Aufwand ohne Nutzen.

BildBonn, 11.04.2024 – Der nordrheinwestfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat in einem Schreiben an ein Mitglied des Deutschen Psychotherapeuten Verbandes deutliche Kritik an der Erprobung des neuen QS-Verfahrens geäußert. Die Position wurde von der Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt.

Karl-Josef Laumann kann die Sorgen der Psychotherapeuten in NRW sehr gut nachvollziehen. Er schreibt: „Eine Erprobung des Verfahrens in allen ambulanten psychotherapeutischen Praxen für Erwachsene in NRW – mit hohem Aufwand in der Dokumentation – wird zu einer großen Belastung der Praxen und damit möglicherweise zu einer Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung führen.“

Seine Bedenken äußert er insbesondere angesichts der aktuellen Versorgungssituation, in der viele Patienten lange auf den Beginn ihrer Psychotherapie warten müssen. Der Minister hält die Vorgehensweise für „unangemessen“. Er versichert den Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: „Sie können sich dabei sicher sein, dass ich mir der besonderen Belastungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in NRW bewusst bin, die bereits jetzt aus der steigenden Nachfrage nach ambulanten Psychotherapien erwächst.“

Laumann hofft, dass eine Überarbeitung des Beschlusses vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veranlasst wird. Er weist darauf hin, dass seine Mitarbeiter bereits vor einigen Wochen ihre Bedenken schriftlich gegenüber dem zuständigen Bundesgesundheitsministerium (BMG) geäußert haben. Hierbei ging es einerseits um eine gerechtere Verteilung der Belastungen im gesamten Bundesgebiet und andererseits um die methodische Frage, warum in einem Bundesland eine Vollerhebung durchgeführt werden muss.

Der Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) Dieter Adler begrüßt die deutlichen Minister-Worte: „Karl-Josef Laumann hat vollkommen recht, wenn er den enormen bürokratischen Aufwand, die Ballung der Erprobung auf Nordrhein-Westfalen und die Gefahr der schlechteren Versorgung kritisiert. Dies entspricht ganz und gar unserer Einschätzung. Wir hoffen, dass sein Wort Gewicht hat und zu einer Überarbeitung oder Abschaffung des überflüssigen Aufwands führt.“

Bei einer Umfrage des DPNW aus dem Jahre 2022 lehnten 83 Prozent der 2.000 befragten Psychotherapeuten das neue QS-Verfahren ab.

Adler kritisiert: „Wir sind nicht im Hotelgewerbe, in dem das Ambiente und das Personal bewertet wird. Bei einer Operation oder einer Zahnwurzelbehandlung lassen wir auch nicht die Patienten darüber entscheiden, ob die Behandlung qualitativ gut war oder nicht. Das führt zu einer Jamedaisierung der Psychotherapie. Das ist weder im Sinne der Patienten noch im Sinne einer qualitativ hochwertigen Behandlung.“

Zum Hintergrund
Die Einführung eines neuen Qualitätssicherungsverfahren ist ein Gesetzesbeschluss der aus den Jahren von Jens Spahn als Gesundheitsminister herrührt. Zuständig für die Umsetzung ist der Gemeinsame Bundesausschuss. Dieser beauftragte das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das IQTIG legte ein Modell vor, bei dem 101 Datenfelder von Patienten für jede individuelle Therapie befüllt werden sollen (davon 89 händisch). Der Prozess sieht bei schlechten Bewertungen durch die Patienten unter anderem Sanktionsmaßnahmen bis hin zum Verlust der Zulassung von Psychotherapeuten vor.

Der studienbegleitende Evaluationsforscher Dr. Uwe Kleinemas kam zu folgendem Schluss: „Das Verfahren zur Patientenbefragung hat für die Qualitätssicherung psychotherapeutischer Tätigkeit keine Zukunft, da aufgrund des eklatanten Mangels an Akzeptanz die Eignung des Instruments generell bezweifelt werden muss.“ Hingegen: „Das bestehende Gutachterverfahren kann unter Berücksichtigung von Reformschritten auch weiterhin eine bedeutsame Säule der Qualitätssicherung darstellen.“

Adler resümiert: „Es ist gut, dass auch andere erkennen, dass das neue QS-Verfahren keinen Mehrwert hat. Wir werden ohne Wenn und Aber gegen diese Befragung der Patienten kämpfen. Vielen Patienten ist nicht bewusst, dass eine schlechte Bewertung zu Bestrafungen ihrer Therapeuten führt. Hier ist Aufklärung notwendig. Zum Schutz der Patienten und der Behandler wehren wir uns gegen das neue aufwändige Verfahren. Deshalb sagen wir als Verband, Nein zur Patientenbefragung!“

Über den Verband
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