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Gefälschte Immobilienanzeigen erkennen und vermeiden

Betrügerische Immobilienanzeigen zielen darauf ab, Geld oder Daten von Wohnungssuchenden zu erlangen. Typische Maschen sind Vorkasse oder Kautionen. Seien Sie misstrauisch, prüfen Sie Angebote genau.

BildDie Suche nach einer neuen Wohnung kann aufregend, aber auch herausfordernd sein, insbesondere wenn man auf gefälschte Immobilienanzeigen stößt. Diese betrügerischen Anzeigen zielen darauf ab, Geld und persönliche Informationen von ahnungslosen Wohnungssuchenden zu stehlen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie diese Fallen erkennen und sich davor schützen können.

Betrugsmaschen bei Immobilienanzeigen

Der Trick mit der Vorkasse

Eine gängige Betrugsmasche ist die Aufforderung zur Vorkasse. Hier behauptet der vermeintliche Vermieter, im Ausland zu sein und bietet an, den Schlüssel per Post oder durch einen Mittler zu übergeben, gegen eine vorherige Zahlung. Nach der Überweisung erhalten Sie jedoch weder Schlüssel noch Antwort.

Nachnahmegebühr

Manchmal wird der Schlüssel tatsächlich per Nachnahme verschickt, doch auch dann sollten Sie skeptisch bleiben. Es besteht das Risiko, dass der Schlüssel nicht passt oder die Immobilie gar nicht existiert. Die Nachnahmegebühr bleibt auf jeden Fall an Ihnen hängen.

Betrug mit Vorkaution

In manchen Fällen wird eine Kaution verlangt, bevor Sie die Immobilie überhaupt besichtigt haben. Eine Kaution sollte immer erst nach Abschluss des Mietvertrages und zum Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Wählen Sie besser eine Alternative zur Barkaution. Mit einer Mietkautionsversicherung muss kein Bargeld hinterlegt werden. Diese kann schnell und einfach online beantragt werden.

Rechnung für Wohnungsbesichtigungen

Betrüger nutzen die Wohnungsnot aus und verlangen Geld für die Aufnahme in die Vorauswahl oder für die Besichtigung von nicht existierenden Immobilien.

Phishing-Mails

Kriminelle verschicken oft Phishing-Mails im Namen von Immobilienportalen, um an Ihre Zugangsdaten zu gelangen. Öffnen Sie niemals Anhänge und klicken Sie nicht auf Links in solchen E-Mails!

Kopie des Personalausweises

Eine weitere Masche ist die Aufforderung, eine Kopie Ihres Personalausweises zu schicken. Betrüger können diese Kopien für illegale Aktivitäten nutzen.

Abwicklung über Plattformen

Manche Betrüger bieten an, Zahlungen oder Schlüsselübergaben über Plattformen wie Airbnb oder eBay abzuwickeln. Diese Plattformen bieten jedoch keine derartigen Dienstleistungen für Mietwohnungen an.

Erkennungsmerkmale von Fake-Anzeigen

Zu günstige Preise

Ungewöhnlich niedrige Kauf- oder Mietpreise sind ein Warnsignal. Informieren Sie sich über den örtlichen Mietpreisspiegel, um unrealistische Angebote zu erkennen.

Aufforderung zur Vorkasse

Seien Sie misstrauisch, wenn Sie aufgefordert werden, Geld im Voraus zu zahlen. Seriöse Anbieter verlangen kein Geld vor der Besichtigung.

Widersprüche zwischen Bildern und Text

Überprüfen Sie die Anzeigen auf Widersprüche. Oftmals sind die Bilder kopiert und die Texte voller Fehler.

Bilder aus dem Internet

Bilder aus digitalen Möbelhauskatalogen oder anderen Webseiten werden häufig von Betrügern genutzt. Verwenden Sie die umgekehrte Bildersuche, um diese zu entlarven.

Schlechtes Deutsch und Anfragen auf Englisch

Schlechte Sprachqualität und viele Rechtschreibfehler können auf Betrug hinweisen. Anfragen auf Englisch sind ebenfalls verdächtig.

Kopierte Anzeigentexte

Betrüger kopieren oft Texte aus anderen Anzeigen. Geben Sie Teile des Textes in eine Suchmaschine ein, um ähnliche Anzeigen zu finden.

Fehlende Angaben

Seriöse Anbieter geben immer genaue Informationen zur Miete und zum Energieausweis. Fehlende oder unvollständige Angaben sind verdächtig.

Auffällige Mails

Öffnen Sie niemals Anhänge von E-Mails mit ungewöhnlichen Endungen wie .exe! Achten Sie auf die E-Mail-Adresse des Absenders.

Überweisung ins Ausland

Prüfen Sie die Kontonummer des Empfängers. Überweisungen ins Ausland sind besonders risikoreich.

Maßnahmen bei Betrug

Sofortige Schritte

Wenn Sie bereits Geld überwiesen haben, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und versuchen Sie, die Zahlung rückgängig zu machen. Bei Lastschriften haben Sie innerhalb von acht Wochen Anspruch auf Erstattung.

Strafanzeige erstatten

Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei, wenn Sie betrogen wurden. Dies können Sie auch online tun.

Meldung beim Immobilienportal

Informieren Sie das betroffene Immobilienportal über den Betrug, um andere Wohnungssuchende zu schützen.

Fazit

Die Wohnungssuche im Internet erfordert Vorsicht und Aufmerksamkeit. Indem Sie die oben genannten Hinweise beachten und sich über die gängigen Betrugsmaschen informieren, können Sie sich effektiv vor gefälschten Immobilienanzeigen schützen. Bleiben Sie skeptisch und überweisen Sie niemals Geld, bevor Sie die Immobilie nicht persönlich besichtigt haben. So bleiben Sie sicher und finden hoffentlich bald Ihre Traumwohnung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsche Kautionskasse AG
Herr Christian Sili
Gautinger Str. 10
82319 Starnberg
Deutschland

fon ..: +49 8151 6575-100
web ..: https://www.kautionskasse.de
email : presse@kautionskasse.de

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Wirtschaft

2003 war das bisherige Rekordjahr bezüglich Schadensfällen im Online-Banking

Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hört man hierzu ertaunlicherweise nichts

Das jedenfalls ist die -zugegebenermaßen ersteinmal- subjektive Beurteilung von Rechtsanwalt Matthias Schröder, Partner von LSS Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main. Aussagekräftige Rubriken in der Kriminalstatistik zu dieser Betrugsmasche fehlen, so das wirklich belastbare Zahlen niemandem vorliegen. Dennoch taugt eine Wasserstandsmeldung aus einer spezialisierten Anwaltskanzlei durchaus mehr als man vermuten könnte. Die hier gewonnenen Erfahrungen basieren nicht nur auf der Anzahl der angefragten oder angenommenen Mandate, sondern auch durch den Austausch mit hunderten von Fachanwälten in Foren, auf Seminaren und Kongressen und vor allem vor Gericht. Gerade auch der Austausch mit den Bankvertretern, ob aus Rechtsabteilung oder beauftragter Kanzlei bestätigt die gewonnene Sichtweise. Noch einschlägiger ist natürlich der Austausch mit den Richtern der Spezialammern großer Landgerichte und die Telefonate mit Staatsanwälten und Ermittlungsführern bei der Kriminalpolizei und den Landeskriminalämtern. Daneben können leicht die öffentlich zugänglichen Medien und Fachzeitschriften ausgewertet werden. Seit dem Jahr 2021 beobachten wir also im Rahmen unserer Beauftragung durch privat und Geschäftskunden einen extremen Anstieg von Fällen mit hohen -teilweise sechsstelligen Schäden- im Zusammenhang mit der Plünderung von Kundenkonten im Online-Banking. „Den“ klassischen Betrugsfall im Online-Banking gibt es nicht. Die Fälle sind selbst für spezialisierte Anwaltskanzleien schwer zu skalieren, da kaum ein Fall identisch ist. Im Darknet sollen mehrere dutzend „Baukästen“ für Angriffe auf deutsche Banken im Online-Banking von Kriminellen für Kriminelle oder solche die es werden wollen zu erwerben sein. Diese „Baukästen“ können wiederum individualisiert werden. Der modus operandi wird teilweise wöchentlich nachgeschärft und gewechselt. Die Nachverfolgung erfolgreicher Angriffe im Online-Banking ist für die Ermittlungsbehörden nahezu unmöglich geworden. Gelder werden in Windeseile quer durch Europa bzw. die ganze Welt transferiert. Die Ermittler können hier nur hinterherhinken was -auch aber nicht nur- an deren technischer Ausrüstung und personeller Ausstattung liegt. Kreditinstitute, die das Online-Banking anbieten scheinen den Angriffen der Täter nur äußerst langsam und schwerfällig ausweichen zu können. Teilweise finden sich lediglich Warnungen vor aktuellen Maschen in einer Art Warnkasten auf der Homepage der Bank, ohne dass „Sicherheitslücken“ oder Schwachstellen innerhalb von Jahresfrist tatsächlich auch geschlossen werden. Erstaunlich aber ist, dass im letzten Jahresbericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für das Jahr 2022 hierzu rein gar nichts, also wirklich kein Wort, zu lesen ist. Dadurch vergibt die Aufsicht die Chance transparent darzustellen, was sie gegen eventuell erkannte Missstände in der Branche überhaupt unternimmt und wie ihre Sichtweise des Problems ist.
Aus Anwaltssicht kann jedem Betroffenen nur geraten werden, sich von spezialisierten Anwälten im Schadensfall beraten zu lassen und im Zweifel auch gegen die Bank vorzugehen. Die Erfolgsaussichten sind weitaus besser, als die meisten Betroffenen vermuten. In den letzten drei Jahren wurde keine von unsere Sozietät eingereichte Klage in diesem Bereich überhaupt oder gar rechtskräftig abgewiesen. Die Zahl der Anerkenntnisse von Banken oder geschlossener Vergleiche ist dagegen sehr hoch. Entscheidend ist das Merkmal der „groben Fahrlässigkeit“, dessen Vorliegen beim Kunden von der Bank darzulegen und zu beweisen ist. Der Kunde hingegen hat darzulegen und zu beweisen, dass die betrügerische Abverfügung nicht von ihm autorisiert war.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

LSS Rechtsanwälte
Herr Matthias Schröder
Kaiserhofstr. 10
60313 Frankfurt
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