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Ausnahmen von der Mietpreisbremse: Ein Überblick von Sven Schwarzat

Welche Ausnahmen von der Mietpreisbremse gibt es? Investor Sven Schwarzat berichtet

BildDie Mietpreisbremse, eingeführt mit dem Ziel, den Anstieg der Mietpreise in angespannten Wohnungsmarktgebieten zu begrenzen, hat in Deutschland für viel Diskussion gesorgt. Sie soll sicherstellen, dass Mieter vor übermäßigen Preissteigerungen geschützt werden. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen von dieser Regelung, die sowohl für Vermieter als auch für Mieter von Bedeutung sind. Hier alle Ausnahmen zu durchdringen kann etwas kompliziert sein. Sven Schwarzat bringt Licht ins Dunkel.

1. Neubauten und umfassende Sanierungen

Eine der größten Ausnahmen von der Mietpreisbremse betrifft Neubauten. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmalig vermietet wurden, unterliegen nicht den Vorgaben der Mietpreisbremse. Dies soll Anreize für den Wohnungsbau schaffen und sicherstellen, dass Investitionen in neue Immobilien nicht durch strenge Mietregulierungen behindert werden. Ebenso gelten umfassend sanierte Wohnungen, die nach einer Sanierung als neu gelten, als von der Mietpreisbremse ausgenommen. Vermieter können hier in der Regel höhere Mieten verlangen, um die Investitionskosten zu decken.

2. Mietverträge nach der Erhöhung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Mietpreisbremse nur bei der Wiedervermietung einer Wohnung Anwendung findet. Bei bestehenden Mietverträgen, die bereits vor der Einführung der Mietpreisbremse abgeschlossen wurden, dürfen die Mieten erhöht werden, solange sie den bisherigen Preis nicht übersteigen. Diese Regelung schützt Vermieter, die ihre Miete im Rahmen des bestehenden Vertrages anpassen möchten.

3. Ausnahmen für möblierte Wohnungen

Möblierte Wohnungen unterliegen ebenfalls nicht der Mietpreisbremse. Dies bedeutet, dass Vermieter bei der Vermietung von möblierten Wohnungen die Mieten nach eigenem Ermessen festlegen können. Diese Regelung hat zum Ziel, den Markt für temporäre Wohnformen, wie etwa bei Berufstätigen oder Studierenden, zu fördern. Vermieter können hier höhere Preise verlangen, um den Wert der Möbel und der Ausstattung zu berücksichtigen.

4. Vorübergehende Vermietungen

Ein weiterer Aspekt ist die vorübergehende Vermietung. Bei Vermietungen von weniger als sechs Monaten ist die Mietpreisbremse nicht anwendbar. Dies betrifft insbesondere touristische Vermietungen oder Wohnungen, die für einen kurzen Zeitraum an Reisende oder Geschäftsreisende vermietet werden. Diese Ausnahme ermöglicht es Vermietern, flexibler auf die Marktnachfrage zu reagieren.

5. Härtefallregelung

Die Mietpreisbremse sieht auch eine Härtefallregelung vor. Wenn Vermieter nachweisen können, dass die Einhaltung der Mietpreisbremse sie in eine unzumutbare wirtschaftliche Lage bringt, können sie von den Regelungen der Mietpreisbremse abweichen. Hierzu zählen beispielsweise hohe laufende Kosten oder besondere Investitionen, die getätigt werden müssen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Mietpreisbremse nicht zu einer Existenzbedrohung für Vermieter führt.

6. Lokale Ausnahmen

Lokal kann es in Abhängigkeit vom individuellen qualifizierten Mietspiegel noch weitere Ausnahmen geben.

Fazit

Die Ausnahmen von der Mietpreisbremse sind vielfältig und zeigen, dass die Regelung nicht unumstritten ist. Während sie dem Schutz der Mieter dienen soll, gibt es gleichzeitig zahlreiche Möglichkeiten für Vermieter, höhere Mieten zu verlangen. Es ist wichtig, dass sowohl Mieter als auch Vermieter über diese Ausnahmen informiert sind, um Missverständnisse zu vermeiden und eine faire Wohnraumpolitik zu fördern. Angesichts der steigenden Mieten in vielen deutschen Städten bleibt die Diskussion über die Mietpreisbremse und ihre Ausnahmen weiterhin relevant und notwendig.

Über den Autor: Sven Schwarzat ist Geschäftsführer der Schwarzat Capital GmbH mit Sitz in Lützen. Er hält mit dieser GmbH und auch privat zahlreiche Immobilien im Bestand, führt Bauprojekte durch und vermietet seine Wohnungen. Sein Schwerpunkt liegt in und um Leipzig. Seine Expertise und Erfahrung machen ihn zu einem verlässlichen Ratgeber für allgemeine Fragen zu Immobilien und spezifisch zum Leipziger Immobilienmarkt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an (zugleich Verantwortlicher für diese Pressemitteilung):

Schwarzat Capital GmbH
Herr Sven Schwarzat
Ernst-Thälmann-Straße 18
06686 Lützen
Deutschland

fon ..: 034444909876
web ..: http://www.schwarzat-capital.de
email : info@schwarzat-capital.de

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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Die Mietpreisbremse: Ein Überblick von der Schwarzat Capital GmbH

Ein Überblick über die rechtlichen Aspekte der Mietpreisbremse

BildDie Mietpreisbremse ist ein politisches Instrument, das in Deutschland eingeführt wurde, um den Anstieg der Mieten in angespannten Wohnlagen zu bremsen. Diese Regelung, die 2015 in Kraft trat, zielt darauf ab, Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen und den Wohnungsmarkt zu regulieren. Besonders in Großstädten und Ballungsgebieten, wo die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot übersteigt, sind Mieter häufig von drastischen Preiserhöhungen betroffen. Sven Schwarzat erklärt in diesem Artikel die Mietpreisbremse.

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete, die bei einer Neuvermietung verlangt werden darf. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die neue Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird anhand von Mietspiegeln, die von den Städten oder Gemeinden erstellt werden, ermittelt. Diese Regelung soll verhindern, dass Vermieter bei Neuvermietungen exorbitante Preise verlangen und somit die finanzielle Belastung für Mieter reduzieren.

Geltungsbereich und Ausnahmen

Die Mietpreisbremse gilt nicht für alle Städte in Deutschland. Nur in bestimmten Städten und Gemeinden, die als „angespannte Wohnlage“ eingestuft sind, wird die Regelung angewendet. Die Liste dieser Gebiete wird regelmäßig aktualisiert und kann sich ändern. Zudem gibt es Ausnahmen: Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt wurden, fallen nicht unter die Mietpreisbremse. Auch umfassend sanierte Wohnungen sind von der Regelung ausgeschlossen, sofern der Vermieter dies nachweisen kann.

Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt

Die Einführung der Mietpreisbremse wurde sowohl positiv als auch negativ beurteilt. Befürworter argumentieren, dass sie Mieter schützt und dazu beiträgt, die Wohnkosten in einem akzeptablen Rahmen zu halten. In vielen Städten wurde beobachtet, dass die Mietpreisbremse den Anstieg der Mieten in den ersten Jahren der Einführung tatsächlich dämpfen konnte.

Kritiker hingegen sehen die Mietpreisbremse als unzureichendes Mittel, um das grundsätzliche Problem des Wohnraummangels zu lösen. Sie argumentieren, dass die Regelung dazu führen könnte, dass Vermieter weniger in den Wohnungsbau investieren, da die Renditen sinken könnten. Dies könnte langfristig zu einem Rückgang des Wohnungsangebots führen und die Situation auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärfen. Laut Schwarzat kann die Mietpreisbremse nur dann sinnvoll sein, wenn sie gezielt auch mit der Förderung von Neubau und sozialem Wohnungsbau einher geht.

Möglichkeiten für Mieter

Mieter, die in einem Gebiet leben, in dem die Mietpreisbremse gilt, sollten sich über ihre Rechte informieren. Wenn sie das Gefühl haben, dass die Miete über dem zulässigen Höchstbetrag liegt, können sie sich an den Mieterschutzbund wenden oder rechtlichen Rat einholen. Es ist wichtig, die ortsübliche Vergleichsmiete zu kennen und gegebenenfalls eine Mietsenkung zu fordern.

Fazit

Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument im deutschen Wohnungsrecht, das dazu beiträgt, die Mieten in angespannten Märkten zu regulieren. Obwohl sie einige Erfolge vorweisen kann, bleibt die Diskussion über ihre Effektivität und die Notwendigkeit weiterer Reformen im Wohnungsbau unvermindert. Für Mieter ist es entscheidend, ihre Rechte zu kennen und sich aktiv in die Debatte um den Wohnungsmarkt einzubringen. Nur durch eine Kombination aus Schutzmaßnahmen für Mieter und einer Förderung des Wohnungsbaus kann eine nachhaltige Lösung für die Herausforderungen auf dem deutschen Wohnungsmarkt gefunden werden.

Über den Autor: Sven Schwarzat ist Geschäftsführer der Schwarzat Capital GmbH mit Sitz in Lützen. Er hält mit dieser GmbH und auch privat zahlreiche Immobilien im Bestand, führt Bauprojekte durch und vermietet seine Wohnungen. Sein Schwerpunkt liegt in und um Leipzig. Seine Expertise und Erfahrung machen ihn zu einem verlässlichen Ratgeber für allgemeine Fragen zu Immobilien und spezifisch zum Leipziger Immobilienmarkt.

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Aktueller Mietenspiegel 2024 für Nürnberg erschienen

Der Mietenspiegel kann kostenfrei über IMMOPARTNER bezogen werden

Die Mieten in der Frankenmetropole steigen weiterhin. Das geht aus dem Nürnberger Mietenspiegel hervor, der am. 1 August 2024 erschienen ist. Dabei wird deutlich, dass sich für Immobilien unabhängig von ihrem Baujahr und ihrer Größe attraktive Mietpreise erzielen lassen. Interessenten können den Mietenspiegel 2024 für 3,50 Euro entweder über die Stadt oder direkt kostenfrei über die IMMOPARTNER-Homepage beziehen.

Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Nürnberg liegt bei 9,65 Euro pro Quadratmeter. Im Vergleich zu 2022 bedeutet das einen Anstieg um rund 5 Prozent. Besonders erfreulich für Vermieterinnen und Vermieter von kleinen, sehr gut ausgestatteten Neubauwohnungen von unter 25 Quadratmetern: Für diese lassen sich Mietpreise von durchschnittlich 16,34 pro Quadratmeter erzielen.

Auch bei älteren und einfach ausgestatteten Wohnungen zeigen sich positive Entwicklungen. Für 60 bis 80 Quadratmeter große Wohnungen können Vermieter im Vergleich zu 2022 rund 6 bis 7 Prozent mehr verlangen. Das lässt sich aus dem Nürnberger Mietenspiegel ableiten, der einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für Nürnberg liefert, und der alle zwei Jahre vom Stab Wohnen im Wirtschaftsreferat des Amtes für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth herausgegeben wird.

Ein wichtiger Grund für den Anstieg der Mieten in Nürnberg ist das begrenzte Angebot an neuem Bauland. Dies erhöht die Attraktivität und den Wert bestehender Immobilien weiter. „Trotz der positiven Marktentwicklungen sollten Vermieterinnen und Vermieter verantwortungsvoll mit der Mietpreisfestlegung umgehen“, findet Stefan Sagraloff, Geschäftsführer von IMMOPARTNER. Er weist darauf hin, dass in Nürnberg für Bestandswohnungen die sogenannte Mietpreisbremse gilt. Das bedeutet, dass die Miete bei einer Neuvermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die ortsübliche Vergleichsmiete, beispielsweise für eine 59 bis 60 Quadratmeter große Wohnung, liegt aktuell bei 9,50 Euro pro Quadratmeter, was 560,50 bis 570 Euro entspricht.

Es gibt jedoch verschiedene Faktoren, die sich auf die Miethöhe auswirken können. Zu diesen zählen beispielsweise das Vorhandensein oder Fehlen eines Balkons, einer Terrasse oder einer Loggia, die Qualität der Badausstattung sowie die Lage. Für Wohnungen in Nürnbergs Altstadt dürfen Vermieter beispielsweise einen Aufschlag von sechs Prozent auf die ortsübliche Basis-Nettokaltmiete ansetzen. Liegt die Wohnung hingegen in einem Gewerbegebiet mit langen Wegen zu Bus- und Bahnhaltestellen, sind Abzüge von zwei Prozent zu berücksichtigen.

Der Mietenspiegel bietet Vermieterinnen und Vermietern wertvolle Berechnungsbeispiele für weitere positive und negative Faktoren. Wer mehr über die Mietpreisfestlegung erfahren möchte, kann den Mietenspiegel 2024 nicht nur über die IMMOPARTNER-Homepage anfordern, sondern auch die Dienstleistungen der erfahrenen Nürnberger Immobilienmakler in Anspruch nehmen. Auf Wunsch übernehmen diese das vollständige Mietmanagement und kümmern sich professionell um die Vermarktung, die Mietersuche und die Mietvertragsgestaltung.

Weitere Informationen zu den Themen „Mietenspiegel 2024 Nürnberg„, „Immobilienpreise Nürnberg“ und „Wohnung vermieten Nürnberg“ gibt es auch auf https://www.immopartner.de/.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e.K.
Herr Stefan Sagraloff
Färberstr. 5
90402 Nürnberg
Deutschland

fon ..: 0911 / 47 77 60 13
fax ..: 0911 / 47 77 60 14
web ..: https://www.immopartner.de
email : info@immopartner.de

IMMOPARTNER hat sich seit der Gründung im Jahr 2003 als Immobilienmakler in Nürnberg mit Sitz im Herzen der Altstadt bei seinen Kunden und Geschäftspartnern einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Aufgrund seiner kompetenten Beratungsleistung und der weitreichenden Marktkenntnisse gehört das Familienunternehmen zu den führenden Maklern für Wohn- und Gewerbeimmobilien in der Metropolregion Nürnberg sowie in Neumarkt in der Oberpfalz. Geleitet wird die Immobilienfirma von Geschäftsführer Stefan Sagraloff. Bei der Maklertätigkeit legt das Unternehmen Wert auf hohes Sorgfaltsbewusstsein und den regionalen Fokus. Das Leistungsportfolio reicht von der realistischen Marktwertermittlung über die persönliche Beratung, die Vermarktungs- und Vertriebsleistung bis hin zur Objektübergabe.

Pressekontakt:

wavepoint GmbH & Co. KG
Frau Maren Tönisen
Bonner Straße 12 12
51379 Leverkusen

fon ..: 0214 / 70 79 011
web ..: https://www.wavepoint.de
email : info@wavepoint.de

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Immobilienpreise in Berlin

Das Unternehmen WERNEBURG IMMOBILIEN informiert über aktuelle Markttrends

Während sich die Kaufpreise für Häuser und Wohnungen in Berlin im vergangenen Jahr verringert haben, sind die Mieten für diese vom vierten Quartal 2022 (Q4 2022) aufs vierte Quartal 2023 (Q4 2023) gestiegen. Doch auch wenn sich der Immobilienmarkt aktuell vom Verkäufer- zum Käufermarkt entwickelt, haben Verkäufer weiterhin Chancen, bei einem Verkauf einen hohen Preis zu erzielen.

„Obwohl die Immobilienpreise erstmals seit ungefähr 25 Jahren wieder gesunken sind, können Eigentümer immer noch einen sehr hohen Preis für ihre Immobilie erzielen“, sagt Alexander Werneburg, Geschäftsführer von WERNEBURG IMMOBILIEN in Berlin.

Die Kaufpreise für Häuser in Berlin sind von Q4 2022 auf Q4 2023 um rund 11 Prozent auf durchschnittlich 4.497 Euro pro Quadratmeter gesunken, die für Eigentumswohnungen um rund 3,4 Prozent auf durchschnittlich 4.174 Euro pro Quadratmeter.

„Mit Preisrückgängen ist meiner Erfahrung nach eher bei energetisch schlecht sanierten Immobilien zu rechnen“, so der Geschäftsführer. Für ältere modernisierte oder sanierte Immobilien in sehr guten Lagen könnten immer noch Spitzenpreise erzielt werden.

Wer darüber nachdenkt, seine Immobilie zu veräußern, kann im Vorfeld eine professionelle Wertermittlung von Alexander Werneburg und seinen Kollegen durchführen lassen. Bei dieser wird anhand verschiedener Faktoren und mithilfe unterschiedlicher Verfahren wie dem Vergleichswert-, Ertragswert-, oder Sachwertverfahren der Wert des Objektes genau bestimmt.

Entschließen sich Eigentümer nach der Wertermittlung zum Verkauf, übernehmen die Immobilienmakler aus Berlin das volle Programm. Neben der Durchführung der Besichtigungstermine kümmern sie sich beispielsweise um das Aufsetzen eines Kaufvertrags sowie um die Immobilienübergabe.

Doch während für manche Eigentümer der Verkauf die sinnvollste Option sein kann, ist es für andere die Vermietung. Für Häuser sind die Mietpreise von Q4 2022 auf Q4 2023 um 6,2 Prozent auf durchschnittlich 15,84 Euro pro Quadratmeter gestiegen, für Wohnungen um 8,5 Prozent auf durchschnittlich 11,77 Prozent pro Quadratmeter.

„Bei der Vermietung müssen – wie beim Hausverkauf – verschiedene Aspekte beachtet werden“, informiert Alexander Werneburg. So gilt bis zum 31. Mai 2025 die sogenannte Mietpreisbremse in Berlin, da die gesamte Stadt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt. Die festgelegte Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete, außer in Ausnahmefällen, daher höchstens um 10 Prozent überschreiten.

Gerne beraten die Makler von WERNEBURG IMMOBILIEN Eigentümer zur Vermietung, zum Verkauf und zum weiteren Leistungsspektrum. Sie sind unter der Rufnummer 030 / 666 55 666 zu erreichen.

Mehr Informationen zum Thema oder auch zu Immobilienpreise Berlin, Wohnung vermieten Berlin, Grundstück verkaufen Berlin und mehr gibt es auf https://www.werneburg-immobilien.de.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Werneburg Immobilien
Herr Alexander Werneburg
Marientaler Straße 24a
12437 Berlin
Deutschland

fon ..: 030 / 666 55 666
fax ..: 030 / 666 55 66 55
web ..: https://www.werneburg-immobilien.de
email : info@werneburg-immobilien.de

Das Unternehmen Werneburg Immobilien, gegründet 1996 von Alexander Werneburg, hat sich auf die Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Kapitalanlagen in Berlin und in der Umgebung spezialisiert. Gerne beraten der Geschäftsführer und sein Team Immobilienverkäufer und Immobiliensuchende und wickeln den gesamten Prozess für sie ab. Dabei halten sie stets die Entwicklungen des Berliner Immobilienmarktes im Blick.

Pressekontakt:

wavepoint GmbH & Co. KG
Frau Maren Tönisen
Bonner Straße 12
51379 Leverkusen

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