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Die Vorteile, ein Fotostudio zu mieten anstatt draußen zu fotografieren

Im Fotostudio hast du volle Kontrolle über Licht und Umgebung, unabhängig vom Wetter. Kein Stress durch äußere Bedingungen – für konsistente, professionelle Ergebnisse!

BildEin Fotostudio zu mieten bietet zahlreiche Vorteile im Vergleich zu Outdoor-Shootings. Einer der größten Vorteile ist die vollständige Kontrolle über die Umgebung. In einem Fotostudio können Lichtverhältnisse, Temperatur und sogar der Hintergrund perfekt an das gewünschte Bild angepasst werden, ohne dass äußere Faktoren wie Wetter oder Tageszeit eine Rolle spielen. Dies ermöglicht eine gleichbleibende Qualität der Aufnahmen, unabhängig von äußeren Bedingungen, die bei Outdoor-Shootings oft unvorhersehbar sind.

Ein weiterer Vorteil eines Fotostudios wie dem www.sophiebrand-studio.de – Fotostudio mieten in Berlin ist die Verfügbarkeit von professionellem Equipment, das oft im Mietpreis enthalten ist. Dies kann besonders nützlich sein, wenn spezielle Beleuchtungen oder Hintergründe benötigt werden, die draußen schwer zu realisieren wären. Zudem bieten viele Studios technische Unterstützung, was gerade für Fotografen, die nicht über eine eigene Ausrüstung verfügen, eine große Erleichterung darstellt.

Auch der Komfort für die Models und das Team ist ein entscheidender Faktor. Ein Fotostudio bietet meist alle notwendigen Annehmlichkeiten wie Umkleideräume, sanitäre Anlagen und Pausenbereiche, die bei Outdoor-Shootings oft fehlen. Dadurch wird die Arbeit angenehmer und effizienter gestaltet. Darüber hinaus ist die Privatsphäre in einem Studio wesentlich besser gewahrt als an öffentlichen Outdoor-Locations, was besonders bei sensiblen oder aufwändigen Projekten von Bedeutung ist.

Finanziell gesehen kann das Mieten eines Fotostudios ebenfalls Vorteile bieten. Statt die hohen Fixkosten eines eigenen Studios zu tragen, zahlt man nur für die Zeit, in der das Studio tatsächlich genutzt wird. Dies ermöglicht eine flexible Budgetplanung und ist besonders für kleinere Unternehmen und Freiberufler eine attraktive Option. Insgesamt bietet das Mieten eines Fotostudios mehr Flexibilität, Kontrolle und Professionalität für eine Vielzahl von Fotoprojekten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Sophie Brand Studio
Frau Sophie Brand
Kaiserdamm 30
14057 Berlin
Deutschland

fon ..: –
web ..: https://www.sophiebrand-studio.de/
email : info@sophiebrand.de

Pressekontakt:

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Kaiserdamm 30
14057 Berlin

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Immobilie kaufen oder mieten?

Bei der Entscheidungsfindung können sich Interessenten von den Maklern der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH beraten lassen

Ist es sinnvoller, eine Immobilie zu kaufen oder zu mieten? Die Antwort auf diese Frage hängt von vielen Faktoren ab. Die persönlichen Lebensumstände, finanzielle Möglichkeiten und langfristige Ziele spielen dabei eine Rolle. Beide Optionen bieten Vor- und Nachteile. René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH, und seine Kollegen unterstützen potenzielle Käufer und Mieter bei dieser wichtigen Entscheidung.

Geschäftsführer René Reuschenbach nennt Vor- und Nachteile, die für oder gegen die Anmietung oder den Kauf einer Immobilie sprechen. Erstens: „Mietverträge bieten Flexibilität. Sie lassen sich in der Regel leicht kündigen. Das ist besonders praktisch ist, wenn sich die Lebenssituation kurzfristig ändern kann“, so der Geschäftsführer. Zweitens: „Mieter müssen kein großes Eigenkapital aufbringen. Außerdem haben sie keine hohen Instandhaltungskosten“, erklärt René Reuschenbach. Drittens: „Mieter tragen im Vergleich zu Eigentümern weniger Verantwortung“, findet der Geschäftsführer. Für Reparaturen oder Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen ist der Vermieter zuständig.

Doch die Anmietung einer Immobilie hat auch Nachteile. Erstens: „Mietzahlungen führen nicht zu Eigentum und es wird kein langfristiger Wert geschaffen“, gibt René Reuschenbach zu Bedenken. Zweitens: „Möglicherweise kommt es durch Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu Mietpreissteigerungen und Mieter haben dann wenig Einfluss auf die künftigen Kosten.“

„Der dritte Aspekt ist, dass Mieter weniger Gestaltungsmöglichkeiten als Käufer haben“, weiß der Geschäftsführer. In vielen Fällen sind größere Veränderungen an der Immobilie nur eingeschränkt möglich. Zudem müssen sie stets vorab vom Vermieter genehmigt werden.

Immobilienkäufer profitieren hingegen von der Gestaltungsfreiheit, vom Vermögensaufbau und nach der Abzahlung des Kredites von einer finanziellen Stabilität. Dafür müssen sie auf einen Schlag eine hohe Summe aufbringen und haben weiterhin Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen. Außerdem muss die monatliche Abzahlung des Kredites einkalkuliert werden, auf den viele Immobilienkäufer angewiesen sind.

„Unsere Erfahrung zeigt, dass es nicht die eine richtige Antwort gibt. Sowohl die Anmietung als auch der Immobilienkauf haben ihre Vorzüge – entscheidend ist, was zu den Lebensumständen der Kunden passt“, weiß René Reuschenbach.

Die Makler der WAV Immobilien Reuschenbach legen großen Wert darauf, ihre Kunden ganzheitlich zu beraten und ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.

Weitere Informationen zum Thema und zu Immobilienmakler Bornheim, Wohnung mieten Brühl und Immobilien Bornheim erhalten Interessenten auf https://www.wav-immo.de/.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

WAV Immobilien Reuschenbach GmbH IVD
Herr René Reuschenbach
Am Zidderwald 3
53332 Bornheim
Deutschland

fon ..: 02236 – 885 85 0
fax ..: 02236 – 885 85 29
web ..: https://www.wav-immo.de/
email : info@wav-immobilien.de

Die WAV Immobilien Reuschenbach GmbH wurde 1982 gegründet und hat Niederlassungen in Bornheim, Brühl und Wesseling. Das Haupttätigkeitsfeld liegt in dem Verkauf und der Vermietung von Wohnimmobilien und Kapitalanlagen. Das Unternehmen ist Mitglied der Kölner Immobilienbörse sowie dem Immobilienverband Deutschland und unterstreicht dadurch seinen hohen Anspruch an Beratungsqualität und Seriosität. Darüber hinaus ist WAV-Geschäftsführer René Reuschenbach auch Regionaldirektor des Bundesverbandes für die Immobilienwirtschaft (BVFI) und setzt sich als solcher für die Belange der Immobilienwirtschaft ein.

Pressekontakt:

wavepoint GmbH & Co. KG
Frau Maren Tönisen
Bonner Straße 12
51379 Leverkusen

fon ..: 0214 / 7079011
web ..: https://www.wavepoint.de
email : info@wavepoint.de

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Stagnation bei Kaufpreisen, Steigerung bei Mieten

Wie verschiedene Banken und Institute die weitere Entwicklung der Wohnimmobilienpreise einschätzen

Die Auswertung von mehreren Millionen Wohnimmobilieninseraten dokumentiert eine Stagnation der Immobilienpreise in den ersten drei Monaten des Jahres: Die Werte für Eigentumswohnungen sind unverändert, die Preise von Ein- und Zweifamilienhäusern im Vergleich zum Vorquartal um 0,1 Prozent zurückgegangen. Außerhalb der Top-7-Städte erholen sich die Kaufpreise, in Großstädten und ländlichen Kreisen steigen sie moderat an. Die Ökonomen sehen drei Gründe für diese Entwicklung: Die steigenden Neuvertragsmieten erhöhen die Rendite der Immobilien und stabilisieren so die Preise. Der für dieses Jahr erwartete Rückgang der Fertigungszahlen auf unter 250.000 Einheiten erhöht die Knappheit und treibt damit tendenziell Mieten und auch Kaufpreise in die Höhe. Zudem rechnen Marktbeobachter angesichts von fallenden Inflationsraten mit niedrigeren Finanzierungszinsen.

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt wird damit für Mieter deutlich schwieriger. Die inserierten Neuvertragsmieten sind laut IW Köln um 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal und um 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorquartal gestiegen. Den stärksten Anstieg haben die Wissenschaftler bei 1-Zimmer-Wohnungen ermittelt. „Angesichts wachsender Nachfrage bei gleichzeitig fallendem Angebot wird es immer schwieriger, eine passende und leistbare Wohnung zu finden, zumal die Mietpreissteigerungen schon längst auf die Umlandgemeinden großer Städte übergeschwappt sind“, so die Prognose des IW Köln. Sie schlagen als einen Weg zur Senkung der Baukosten vor, aktuelle Standards auf ihre Kosten-Nutzen Relation hin zu prüfen. Darüber hinaus könnten Kommunen Spielräume bei der Ermöglichung bezahlbaren Wohnens nutzen, etwa in dem sie zusätzliche Etagen genehmigen.

Den IW-Wohnindex können Sie hier downloaden.

Link zur Originalmeldung: https://www.hausverwaltung-koeln.com/iw-koeln-stagnation-bei-kaufpreisen-steigerung-bei-mieten/

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Wenn Sie Wohnungseigentum besitzen und sich dies bereits in der Verwaltung durch eine Immobilienverwaltung befindet, kann Ihnen Ihre Hausverwaltung weiterhelfen und Ihnen die Neuerungen im Detail erklären. Haben Sie noch keine Hausverwaltung oder planen erst den Erwerb von Wohnungseigentum, wenden Sie sich doch im Vorfeld an eine kompetente Immobilienverwaltung in Ihrer Nähe, in Köln etwa die Hausverwaltung Köln, Schleumer

Über die Hausverwaltung Köln

Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

Werte erhalten, Abläufe steuern, Interessen ausgleichen – als Immobilienverwalter ist die Schleumer Hausverwaltung Köln für ihre Kunden in den verschiedensten Aufgabenbereichen im Einsatz.

Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung &  Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag. sowie nützliches Hintergrundwissen zu verwandten Themen wie Hebesatz, Weiterbildung , Grundstückspreis, Hauskostenabrechnung, Indexmiete, Kündigungsschreiben, Tiefgaragenstellplatz, Mietpreisspiegel, Staffelmiete, Zeitmietverträge sowie Wohngeld und Wohngeldanspruch.

Kontakt

Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG
Siegburger Str. 364
51105 Köln

Tel: 0221 / 8307747
Fax: 0221 / 835189

E-Mail: kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Web: https://www.hausverwaltung-koeln.com

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Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG
Herr Albert Waiblinger
Siegburger Str. 364
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email : kontakt@hausverwaltung-koeln.com

Über die Hausverwaltung Köln
Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Hausverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

NICHT NEBENBEI. SONDERN MITTENDRIN.
Werte erhalten, Abläufe steuern, Interessen ausgleichen – als Immobilienverwalter ist die Schleumer Hausverwaltung Köln für ihre Kunden in den verschiedensten Aufgabenbereichen im Einsatz.

Für die Belange und Wünsche steht das Hausverwaltungs-Team und selbstverständlich auch die Geschäftsführung kompetent zur Seite. So wird dafür gesorgt. dass die Buchhaltung ordnungsgemäß aufgestellt ist, sich darum gekümmert, dass das Dach erneuert wird und sichergestellt, dass man sich in seinem Haus wirklich wohlfühlen kann “ und das 24 Stunden am Tag.

Dabei hilft der Hausverwaltung Köln nicht zuletzt auch ihre langjährige Erfahrung als eigenständiger Bauträger: in den ersten Jahren nach 1989, der Unternehmensgründung durch Horst Schleumer, konnten so mehrere hochwertige Immobilienprojekte in Köln realisiert und anschließend auch deren Verwaltung übernommen werden. Die Mehrzahl der Eigentümergemeinschaften, die in dieser Zeit entstanden sind, werden bis heute von der Hausverwaltung Köln betreut.

Seit 2004 konzentriert sich die Schleumer Immobilien Treuhand-Verwaltungs OHG ausschließlich auf die Verwaltertätigkeit.

Ein kleines, schlagkräftiges Team hochqualifizierter Experten sind für ein umfangreiches und stetig wachsendes Objekt-Portfolio in der Größenordnung von 10-200 Wohneinheiten im Großraum Köln verantwortlich.  Und war 2013 das erste privatwirtschaftliche Unternehmen, das im Erzbistum Köln mit der Verwaltung kirchlicher Liegenschaften betraut wurde.

Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien-Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.

Pressekontakt:

da Agency – Webdesign & SEO Agentur
Herr Peter Sreckovic
Postfach 620263
50695 Köln

fon ..: 0221-64309972
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Ferienwohnung mieten in Saalfeld ( Sommerfrische Burkersdorf )

Urlaub in Thüringen, mit herrlichem Weitblick über den Thüringer Wald.

BildAb Juni 2024 vermieten wir unsere Ferienwohnung in der Nähe von Saalfeld. Burkersdorf war schon früher als „Sommerfrische“ für die Naherholung bekannt.

Mit einem herrlichen Weitblick über den Thüringer Wald bis hin nach Erfurt, ist unsere Ferienwohnung die ideale Möglichkeit für einen erholsamen Urlaub inmitten der Natur. Die Unterkunft bietet die perfekte Gelegenheit, dem Alltag zu entfliehen und die Schönheit der Berge und Täler zu erleben und Ruhe zu genießen.

Die Ferienwohnung Saalfeld bietet eine Vielzahl von Annehmlichkeiten, ist modern eingerichtet und mit allem ausgestattet sind, was Gäste für einen angenehmen Aufenthalt benötigen. Sie ist der perfekte Ausgangspunkt, um die malerische Umgebung zu erkunden und die vielfältigen Freizeitaktivitäten im Thüringer Wald zu erleben.

Unsere Ferienwohnung mit 3 Zimmern, bietet Platz für bis zu 6 Personen auf ca. 80 qm.

Ausstattung

2 Schlafzimmer mit Doppelbetten laden zum Träumen ein

Wohnzimmer mit Doppelbettcouch

Küche mit Herd, Kühlschrank, Gefrierschrank und Geschirrspüler

Bad mit Dusche, WC und großem Spiegel

Kaminofen für kuschelige Abende ( Kaminholz vorhanden)

Waschmaschine mit Trockner

Bettwäsche und Handtücher im Preis inbegriffen

Sat-TV und Wlan, Fernsehempfang aller freien Kanäle.

Orte in der Umgebung:

Saalfeld, Rudolstadt, Schwarzburg, Königsee, Bad Blankenburg

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Sommerfrische Burkersdorf . Ferienwohnung Saalfeld
Herr Christian Stein
Burkersdorf 38
07318 Saalfeld
Deutschland

fon ..: 01734443883
web ..: https://sommerfrische-burkersdorf.de
email : info@sommerfrische-burkersdorf.de


„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

Sommerfrische Burkersdorf – Ferienwohung Saalfeld
Herr Christian Stein
Burkersdorf 38
07318 Saalfeld

fon ..: 0176 3444 3883
web ..: https://sommerfrische-burkersdorf.de

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Das Urteil aus Karlsruhe kassiert Haushaltspläne – kein Spielraum mehr für kriselnde Baubranche

Wird aus der Regierungsbank ein Pokertisch? Finanzierungen für zentrale Vorhaben fehlen, Verteilungskämpfe sind unausweichlich. Für den kriselnden Wohnungsmarkt liegt keinerlei Rezept vor.

BildEin Kommentar von Theodor J. Tantzen

Das historische Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 von Mitte November hat die grundlegende Schwäche unserer Bundesregierung eindrücklich vorgeführt: Weder der liberale Finanzminister Christian Lindner noch der sozialdemokratische Bundeskanzler Olaf Scholz beherrschen eine ordnungsgemäße Haushaltsführung.

Richterspruch hat weitreichende Folgen
Karlsruhe hat klar entschieden, dass der Nachtragshaushalt 2021 nicht nur verfassungswidrig ist, sondern sogar nichtig, sprich von Anfang an unwirksam war. Das Urteil hat sehr weitreichende Folgen. Für zahlreiche Vorhaben fehlt jegliche Finanzierungsgrundlage. Das populär gewordene Regieren mit Schattenhaushalten ist krachend gescheitert.
Seriöse Finanzexperten hatten – schon lange vor der höchstrichterlichen Schelte aus Karlsruhe – die Ampel-Koalition gewarnt, noch nicht benötigte 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Sonderfonds für andere politische Vorhaben im Rahmen des Klimaschutzes und sonstige Transformationen umzuschichten. Die Berliner Regierungskreise hatten alle Warnungen ignoriert; verwechselten sie die Regierungsbank mit einem Pokertisch?

Fundament der Regierung schwer beschädigt
Karlsruhe hat mit seinem Urteil das Fundament der Regierung schwer beschädigt. Offenbar war der Ampel-Koalition die Erfüllung der vermeintlichen Bedürfnisse ihres grünen, liberalen und sozialdemokratischen Wählerklientels wichtiger als ein korrekter Haushaltsplan. Die obersten Richter haben die unverantwortliche Regierungspolitik gestoppt, denn es gibt klare Grenzen für die Aufnahme von Schulden.

Für zentrale Projekte der Ampel-Koalition fehlt Geld
60 Milliarden Euro fehlen im Ampelhaushalt – das sind alles andere als Peanuts. Für zentrale Projekte der Ampel-Koalition fehlt schlicht Geld. Nun muss das selbst geschaffene Problem gelöst werden. Die Regierung darf grundsätzlich nur so viel Geld ausgeben, wie durch Steuereinnahmen gedeckt ist. Die 2011 eingeführte Schuldenbremse gilt. Jährlich dürfen neue Schulden in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufgenommen werden. Die Ausnahmeregelungen sind strikt.

Völlig unklar, wie betroffene Regierungsvorhaben finanziert werden sollen
Es ist sträflich, die Haushaltsberatungen nach dem Karlsruher Richterspruch so fortzuführen, als beträfe das Urteil die Regierungsarbeit nicht. Wann herrscht Klarheit, wie die nicht finanziell abgesicherten Vorhaben gegenfinanziert werden sollen? Haushaltsexperten dürfte klar sein, die Setzung von Prioritäten ist unvermeidlich. Was bleibt für die dringend benötigte Förderung des Wohnungsbaus übrig? Wichtig wären zweifellos milliardenschwere Investitionen in den Wohnungsbau. Der einstige Konjunkturmotor Baubranche kriselt massiv. Die dafür verantwortlichen vielfältigen Gründe sind seit langem bekannt. Welches Rezept hat Berlin?

Steuerliche Anreize und verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten kaum realisierbar
Die seit dem Regierungsantritt gesetzten völlig utopischen Regierungsziele von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr verfehlt Bauministerin Klara Geywitz. Dass sie jüngst steuerliche Anreize vorgeschlagen hat, um den kriselnden Wohnungsbau wieder anzukurbeln, dürfte nach dem Kassensturz recht unrealistisch geworden sein.
Selbst für eine angedachte Erweiterung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten von 2025 bis 2030 dürfte es im Haushalt jetzt ausgesprochen eng werden. Vor dem Urteil war geplant, im Jahr der Fertigstellung eines Gebäudes und in den darauffolgenden drei Jahren jeweils sieben Prozent der Baukosten abschreiben zu können. Aktuell sind es drei Prozent.
Die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) sollte in den folgenden vier Jahren nochmals eine Abschreibung von je fünf Prozent ermöglichen. Selbst wenn der Haushalt dies hergeben sollte, würde es unsere Branche nicht retten, denn es rechnet sich nicht. Wir müssen nüchtern erkennen, Wohnungsmangel ist und bleibt leider unter dieser Ampel-Regierung eine der größten sozialen Herausforderungen unserer Gesellschaft.

Debatte über Grundgesetzänderung
Einfache Lösungen sind im Rahmen eines regulären Haushaltes kaum realisierbar. Weder lässt unsere kriselnde Wirtschaft in absehbarer Zeit höhere Steuereinnahmen erwarten, noch sind für die Vorhaben der Ampel erforderliche Steuererhöhungen möglich. Die strikte Ablehnung steigender Steuern durch die FDP kann in einem finanzpolitischen Supergau der ohnehin schon instabilen Koalition münden. Für eine Grundgesetzänderung fehlt der Koalition zweifellos die erforderliche Mehrheit, die Debatte läuft jedoch bereits an.

Verteilungskämpfe der Ressorts unausweichlich
Wie reagiert unsere Regierung? Die Verteilungskämpfe der Ressorts beginnen gerade. Nach tagelangem Stillschweigen scheint der gesetzgeberische Betrieb unverändert fortgeführt zu werden. Die Ampel hält an ihren Prestigeprojekten fest, die durch die kassierten 60 Milliarden Euro finanziert werden sollten. Soll es nun im Blindflug mit dem Kopf durch die Wand gehen?

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Prinz von Preussen Grundbesitz AG
Herr Theodor J. Tantzen
Fritz-Schroeder-Ufer 37
53111 Bonn
Deutschland

fon ..: 02 28-9 85 17-980
fax ..: 02 28-9 85 17-989
web ..: http://www.prinzvonpreussen.eu
email : info@prinzvonpreussen.eu

Die Prinz von Preussen Grundbesitz AG, Bonn, zeichnet sich durch jahrzehntelange Kompetenz auf dem Gebiet der Projektentwicklung und Projektsteuerung aus. Die Kernkompetenz des namhaften Bauträgerunternehmens liegt in der Entwicklung, Umsetzung und Vermarktung sowohl historischer, denkmalgeschützter und restaurierter Bauwerke als auch von Neubauprojekten, die durch ein unverwechselbares architektonisches Flair sowie exklusive Lage und Ausstattung für sich einnehmen. Weitere Informationen unter www.prinzvonpreussen.eu

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PR & Text Bureau Dipl.-Ing. Margit Schmitt
Frau Constanze von Poser
Hochkirchener Str. 3
50968 Köln

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