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Wirtschaft

„Schneckenjustiz“ – Risiko für Unternehmen bei der Forderungsrealisierung vor Gericht

Die Anzahl der Zahlungsüberfälligkeiten und Insolvenzen steigt rasant. Unternehmen taumeln. Dies trifft aber ausgerechnet auf eine Phase, in der die Gerichte total überlastet sind.

BildDie „Welt“ schrieb in ihrem Beitrag am 02.08.2024 über die Defizite im deutschen Justizsystem, die auch die Überlastung der Gerichte betreffen. Deutschland muss seinen Rechtsstaat nachbessern. So resümierte laut der „Welt“ die EU-Kommission in ihrem „Rechtsstaatsberichts 2024“. Deren Rechtsexperten stellten Mängel im deutschen Justizsystem fest. Im Ergebnis hat Deutschland im Bereich des Rechtsstaats einige Hausaufgaben bei der personellen Ausstattung und Effizienz der Gerichte zu erledigen. Die „Neue Zürcher Zeitung“ schrieb 2023 bereits dazu: „In Deutschlands Gerichten gibt es zu viel Papier und zu wenig Personal“. Das läge, so die Zeitung, zunehmend an dem Anstieg der Verfahren zum Bürgergeld an das Sozialgericht, an der Asylklagewelle und der steigenden Kriminalität. Dann bleiben für die Gerichtsverfahren, die Unternehmen in Mahn- und Klageverfahren anstrengen, immer weniger Kapazitäten.
Wichtig für Sie als Unternehmer ist: Deutschland muss – trotz Fortschritte im vergangenen Jahr – die Zahl der Richter und Staatsanwälte deutlich erhöhen, um damit auch europäische Standards zu erreichen. Wie die „Welt“ konstatiert, gibt es besonders einen Punkt, den auch die Bürger in Deutschland zunehmend als ärgerlich empfinden: Viele Gerichtsprozesse finden erst gar nicht statt oder aber viel später, oft erst nach Jahren. Oder gerichtliche Prozesse ziehen sich ewig hin, weil es zu wenige Richter und Staatsanwälte gibt.
Gerade in Zeiten mit hoher Inflationsrate kann eine zeitnahe Urteilsfindung und Beitreibung von offenen Forderungen für Unternehmer von existenzieller Bedeutung sein.
In der Regel haben leistungsgestörte Verträge kaufmännische Ursachen. Es liegt in der Natur der Sache, dass unter Kaufleuten eine zeitnahe und faire Problemlösung am besten über den kaufmännischen Weg herbeizuführen ist.
Was viele nicht wissen oder nicht mehr auf ihrem Radar haben: Es gibt zum Problem eine einfache Antwort. Um rechtliches Gehör zu erlangen, kann alternativ zum herkömmlichen Klageverfahren der Weg über die Schiedsgerichtsbarkeit der Industrie- und Handelskammer beschritten werden. Eine endgültig rechtskräftige Entscheidung lässt sich auf diesem Weg meistens erheblich schneller herbeiführen als über das herkömmliche Mahn- und Klageverfahren vor Gericht. International agierende Konzerne wenden diese Option sehr oft an. Über die Webseite der IHK können sich Unternehmer informieren und auch persönlich beraten lassen. Das ist das gute Recht der IHK-Mitglieder. Nebenbei profitieren sie dabei von Ihren jahrelang überwiesenen Kammerbeiträgen. Auch Mittelständler können die Einschaltung eines IHK-Schiedsgerichts zur Bedingung machen. Es muss so lediglich als Bedingung zu dem Rechtsstand in der Gerichtsstandsvereinbarung festgehalten werden. Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit der Streitklärung weiterhin vor. Das entlastet die Gerichtsbarkeit. Es ist inzwischen häufig der Fall, dass Auftraggeber dieses Procedere bereits anwenden.
Es existiert aber noch ein weiterer effektiver und effizienter Weg: Die zeitnahe und erheblich kostengünstigere Forderungsrealisierung lässt sich kurzfristig und außergerichtlich über vertragliche oder gesetzliche Pfandrechte umsetzen. Die Pfandnahme ist die kaufmännische Lösung anstatt des sehr langwierigen Vollstreckungsverfahrens über den Gerichtsvollzieher, der nach der Zivilprozessordnung und den Gerichtsvollzieherdurchführungsbestimmungen arbeitet.
Der Gesetzgeber sieht ferner vor, dass werthaltige Gegenstände bei einem unabhängigen Verwahrer hinterlegt werden können. Im Falle des Forderungsausfalls kann dann kurzfristig verwertet werden. In einem eventuell folgenden Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter dann keinen Zugriff auf die Pfandgegenstände. Die öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer der Deutschen Pfandverwertung sind auf ihre Unabhängigkeit im Verfahren vereidigt und bieten – außer ihrer primären Tätigkeit als Verwerter von Sachen und Rechten aller Art – als neutrale Instanz auch die Verwahrung an. Unternehmer holen sich durch die alternativen Wege der Forderungsrealisierung stückweit einen Teil ihrer kaufmännischen Freiheit zurück.

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DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
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Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, Markenrechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.

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Wirtschaft

Registriertes Inkassounternehmen übernimmt den erfolgreichen Einzug von Forderungen

MIAG GmbH bietet erweiterten Service von Forderungseinzügen über Mahnverfahren bis zu Zwangsvollstreckungen.

BildEine Lücke im Portfolio der MIAG GmbH ist geschlossen: Die Registrierung als Inkassounternehmen ist vollzogen. Damit versetzt sich das Unternehmen in die Lage, Forderungen gegenüber Schuldnern eigenständig verfolgen zu können. Mit den qualifizierten Mitarbeiterinnen Gabriele Riecken-Hübner und Marina Wolf konnte dieser Bereich jetzt abgedeckt werden. Inzwischen ist die MIAG GmbH im Rechtsdienstleistungsregister des Oberlandesgerichts Schleswig unter der Nummer „3712 Ea-285“ eingetragen. „Neben der MIAG gibt es lediglich ein weiteres Immobilienunternehmen in Schleswig-Holstein, welches über eine solche Eintragung verfügt“, berichtet Gabriele Riecken-Hübner, Forderungsmanagerin bei der MIAG.

Im Kern umfasst der Bereich, welches das Forderungsmanagement auch für Kunden außerhalb der DFK-Unternehmensgruppe anbietet, diverse Dienstleistungen. Dazu zählt der Einzug sowie die Titulierung von Forderungen und deren Langzeitüberwachung. Außerdem führen die qualifizierten Mitarbeiter Zwangsvollstreckungen durch. Darüber hinaus initiieren und begleiten sie vorgerichtliche sowie gerichtliche Mahnverfahren.

Die Eintragung ist an die Sach- und Fachkenntnisse sowie die Qualifikation und die Berufserfahrung der jeweiligen Mitarbeiter geknüpft. So prüfte der Direktor des Oberlandesgerichts anhand der eingereichten Nachweise die Eignung. Da beide Mitarbeiterinnen durch Berufserfahrung, außergewöhnliche Kenntnisse im Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie im Fall von Marina Wolf durch ihre Rechtsfachwirtausbildung die Anforderungen erfüllten, erfolgte die Eintragung. In der Praxis bedeutet das: Die beiden Mitarbeiterinnen sind jetzt gemäß des seit 2008 geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes befugt, Dienstleistungen im Bereich des Forderungseinzugs sowie des Zwangsvollstreckungsrechts zu erbringen und hierfür Gebühren nach dem für Anwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu erheben. Gabriele Riecken-Hübner erklärt: „Das heißt, dass Schuldner nach der Zivilprozessordnung nicht nur die zulässigen Mahnkosten von 2,50 Euro und Zinsen neben der geschuldeten Forderung erstatten müssen, sondern auch die Gebühren für die von der MIAG eingeleiteten Maßnahmen.“

Nachdem das erste Jahr der Neustrukturierung der Abteilung gewidmet war, ging das Duo im Sommer 2019 die Registrierung der MIAG als Inkassounternehmen an. Aufgrund des Status als Inkassounternehmen werden die Wohnungseigentümer jetzt direkt als Antragsteller bzw. Gläubiger vertreten. „Besonders für Kunden, die ohne das Rundum-Sorglos-Paket der DFK eine Wohnung erworben haben, stellt dies eine wichtige Unterstützung bei der Durchsetzung von Forderungen dar“, sagt Gabriele Riecken-Hübner. Die Eigentümer müssen keine fremden Anwälte mehr beauftragen, sondern können auf die Qualifikation des MIAG-Inkassounternehmens vertrauen.

Bereits im ersten Jahr 2019 entwickelte sich der Bereich ausgezeichnet, wie MIAG-Geschäftsführer Stefan Frank bestätigt: „Unsere Inkassoabteilung erzielte mit den diversen Tätigkeiten aufgrund hoher Einsatzbereitschaft und unternehmerischen Denkens Sondereinnahmen für die MIAG in einer Gesamthöhe von 85.000 Euro.“ Dass sich hinter dem neuen Geschäftszweig ein großes Potenzial verbirgt, zeigen Orientierungswerte zum Thema Mietrückstände: In Abhängigkeit von der Objektlage und der damit verbundenen Mieterklientel befinden sich ca. 10 bis 15 Prozent der Bewohner durchgehend mit Zahlungen im Rückstand. Die beiden Forderungsmanager verdeutlichen: „Eines ist sicher: Schuldner gibt es immer. Und damit die Gläubiger an ihr Geld kommen, brauchen sie die MIAG.“

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