Tag Archives: Kununu

Uncategorized

Arbeitgeberqualität bestätigt: WeMatch Consulting erhält zum vierten Mal in Folge den kununu Top Company Award

Die WeMatch Consulting GmbH wurde zum vierten Mal in Folge mit dem begehrten kununu Top Company Award ausgezeichnet.

BildBerlin, 24. Oktober 2024 – Die WeMatch Consulting GmbH wurde zum vierten Mal in Folge mit dem begehrten kununu Top Company Award ausgezeichnet. Das Unternehmen, das zu den am schnellsten wachsenden Personalvermittlungen Deutschlands gehört, erhält diese Auszeichnung seit 2022 ununterbrochen und bestätigt damit seine Position als einer der attraktivsten Arbeitgeber der Branche.

Mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4,8 von 5 möglichen Sternen auf kununu liegt WeMatch Consulting deutlich über dem Branchendurchschnitt von 3,6. Besonders hervorgehoben wurden von den Mitarbeitern das positive Arbeitsklima, die internen Aufstiegsmöglichkeiten und die Work-Life-Balance.

„Diese Auszeichnung ist für uns von besonderer Bedeutung, da sie direkt auf dem Feedback unserer Mitarbeiter basiert“, erklärt Geschäftsführer Daniel Christopher Raubaum. „Als Personalvermittlung wissen wir, wie wichtig eine positive Unternehmenskultur für den Erfolg ist. Dass wir den Award nun zum vierten Mal in Folge erhalten, bestätigt unseren Weg.“

Die Auszeichnung fällt in eine Phase starken Wachstums: Das Unternehmen hat erst kürzlich die 100-Mitarbeiter-Marke überschritten und verzeichnet einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro. „Schnelles Wachstum und eine exzellente Arbeitsatmosphäre schließen sich nicht aus“, betont Geschäftsführer Daniel Christopher Raubaum. „Im Gegenteil: Unsere Profitabilität seit Tag eins ermöglicht es uns, kontinuierlich in unsere Mitarbeiter zu investieren.“

WeMatch Consulting plant, sein Engagement für Mitarbeiterzufriedenheit weiter auszubauen. Für 2025 sind zusätzliche Investitionen in Weiterbildungsprogramme und flexible Arbeitsmodelle geplant. „Unser Ziel ist es, nicht nur der erfolgreichste, sondern auch der beste Arbeitgeber der Branche zu sein“, so Raubaum.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

WeMatch Consulting GmbH
Daniel Raubaum
Nürnberger Straße 8
10787 Berlin
Deutschland

fon ..: 030 235 952 970
web ..: https://www.wematch.de/
email : b.strutz.extern@wematch.de

Über WeMatch Consulting GmbH:
Die WeMatch Consulting GmbH mit Hauptsitz in Berlin ist eine innovative Personalvermittlungsagentur mit weiteren Standorten in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München. Sie spezialisiert sich auf die passgenaue Vermittlung von Fachkräften an Unternehmen aller Größenordnungen.

Pressekontakt:

WeMatch Consulting GmbH
Benjamin Strutz
Nürnberger Straße 8
10787 Berlin

fon ..: 017632843640
email : b.strutz.extern@wematch.de

Uncategorized

Arbeitgeber atmen auf: Rechtsanwalt Jan Meyer siegt erneut über Kununu

In einem Eilverfahren vor dem Landgericht Hamburg erstritt Jan Meyer von SterneAdvo erneut einen Sieg gegen Kununu, ein Portal für Arbeitgeberbewertungen.

BildHamburg, 14.08.2024 – Erneut kam es am 2. August 2024 vor dem Landgericht Hamburg zu einer spannenden Wendung im Kununu-Fall. Kununu, Deutschlands größtes Portal für Arbeitgeberbewertungen, wurde per Eilbeschluss dazu verurteilt, eine rechtswidrige Bewertung zu löschen.

Alternativ hätte Kununu den Namen der Person herausgeben müssen, die die rechtswidrige Bewertung abgegeben hat. Kununu würde sonst ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten drohen. (Az.: 324 O 305/24)

Zuvor gab es einige Verwirrung um die Klarnamenpflicht. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte im Februar 2024 einen Beschluss erlassen, der Kununu dazu verpflichtete, Klarnamen zu nennen, wenn eine Bewertung rechtswidrig ist und vom Portal weiter veröffentlicht werden will. (Az.: 7 W 11/24)

Zur Verwirrung kam es, als dann im April 2024 das Landgericht dem Oberlandesgericht widersprach, dem Widerspruch von Kununu stattgab und die Klarnamenpflicht in dem Fall wieder aufhob. (Az.: 7 W 11/24)

Nun hat dasselbe Landgericht in einem erneuten Eilverfahren mit einem begründeten Beschluss im Sinne des klagenden Unternehmens entschieden. Das Landgericht hat sich damit der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts angeschlossen und sich im Grunde gegen die eigene Entscheidung vom April gestellt.

Das Gericht erklärte, dass Kununu für die Bewertung hafte, weil das Portal seine Prüfpflichten nicht erfüllt habe. Kununu konnte nicht nachweisen, dass die Bewertung auf einem echten Geschäftskontakt basiert.

Für mehr Informationen oder eine kostenlose Erstberatung besuchen Sie die Seite https://sterne-advo.de.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Jan Meyer
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
Deutschland

fon ..: 0211 83 86 82 00
web ..: https://sterne-advo.de/
email : info@sterne-advo.de

Über Jan Meyer und SterneAdvo

Rechtsanwalt Jan Meyer ist Experte auf dem Gebiet der Online-Bewertungen. Als Mitinhaber der Kanzlei SterneAdvo hat er sich auf die Anfechtung unzulässiger Online-Bewertungen spezialisiert. Jan Meyer und sein Team setzen sich für den guten Ruf von Arbeitgebern ein.

Klare Rechtsberatung und individuelle Lösungen stehen bei SterneAdvo im Mittelpunkt. So erhalten Unternehmen den Reputationsschutz, den sie brauchen. Für jeden Mandanten entwickelt die Kanzlei die passende Strategie und garantiert so besten Service und optimale Ergebnisse.

Pressekontakt:

WORTKIND – Texte, Marketing, PR und Coaching
Frau Ursula Martens
Münchener Straße 2
85368 Moosburg an der Isar

fon ..: 087613827359
email : info@wortkind.de

Uncategorized

Beliebtester Arbeitgeber in der Hotellerie: tristar Hotels bereits zum dritten Mal in Folge ausgezeichnet

Die Zeit Verlagsgruppe hat in Kooperation mit der Arbeitgeberbewertungsplattform Kununu ein Ranking erstellt, bei dem das inhabergeführte Unternehmen erneut bei seinen Mitarbeitenden punkten konnte.

BildIm Rahmen der Aktion „Most Wanted Employer 2024“ stellte die Hotelgruppe wieder unter Beweis, dass das Gastgewerbe als Arbeitgeber durchaus mit sämtlichen Wirtschaftszweigen mithalten kann: „Insgesamt erreichten wir in Deutschland den Platz 37. Hier standen wir in direkter Konkurrenz mit anderen Branchen. Innerhalb der Hotellerie selbst erreichten wir erneut den ersten Platz. Offen gestanden hat das mein Team und mich sprachlos gemacht. Wir sind sehr stolz und dankbar, solch ein überragend gutes Feedback von unseren Mitarbeitenden zu erhalten. Unsere triSTARS stehen bei uns immer an erster Stelle. Das uns dies nun zum dritten Mal zu Deutschlands bestem Arbeitgeber in der Hotellerie macht, ist ein grandioser Erfolg!“, so Christian Stein-Kalesky, Head of People & Culture Europe bei tristar Hotels.

Der Wandel im Arbeitsmarkt hat deutliche Auswirkungen hinterlassen. Arbeitgeber müssen sich nun aktiv um die Gewinnung potenzieller Fach- und Führungskräfte bemühen. Verschiedene Informationsquellen im Internet dienen dabei als erste Anlaufstelle für Interessierte – insbesondere Bewertungsportale. Unabhängige, anonyme Bewertungen von ehemaligen und aktuellen Mitarbeitenden sowie Bewerbenden geben einen transparenten Einblick in die Funktionsweise eines Unternehmens und die angebotenen Leistungen für seine Mitarbeitenden. Die Zeit Verlagsgruppe hat daher gemeinsam mit der Bewertungsplattform für Arbeitgeber die Auszeichnung „Most Wanted Employer“ entwickelt. Jedes Jahr werden nun die beliebtesten Unternehmen in Deutschland ermittelt.

Christian Stein-Kalesky ergänzt: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen täglich dafür, dass unsere Gäste begeistert sind. Ihr Engagement und ihre Leidenschaft sind der Schlüssel zum Erfolg unserer derzeit über 40 Hotels in der D A CH-Region. Die Auszeichnung als beliebtester Arbeitgeber in der Hotellerie bestärkt uns darüber hinaus darin, die Förderung sowie die Unterstützung unserer Mitarbeitenden weiter auszubauen. Auch in Zukunft werden wir in Ausbildungsprogramme investieren, um insbesondere jungen Talenten den Einstieg in die Hotellerie zu ermöglichen und ihnen eine langfristige Karriere bei uns zu ermöglichen.“

Die Gewichtung einzelner, besonders wichtiger Kriterien für die Berechnung des Gesamt-Scores mit maximal fünf Sternen als Grundlage für das finale Ranking umfasst folgende Kriterien: Weiterempfehlungsrate (vierfach gewichtet), Mitarbeitenden-Bewertungs-Score innerhalb der letzten 12 Monate (vierfach gewichtet) sowie die Anzahl an Bewertungen von Mitarbeitenden in den letzten 12 Monaten (zweifach gewichtet).

Der Franchisenehmer tristar Hotels arbeitet mit weltweit führenden Hotelgruppen wie IHG Hotels & Resorts, Hilton Worldwide, Accor und Marriott zusammen. Mit derzeit 44 Hotelbetrieben in Europa setzt das Unternehmen bereits seit Jahren auf eine nachhaltige Firmenkultur. Nicht nur der Hotelgast steht im Mittelpunkt der Tätigkeit der tristar Hotels – von Beginn an legt die Geschäftsführung Wert auf das Wohlergehen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

tristar GmbH
Herr Christian Stein-Kalesky
Kurfürstendamm 14
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: +49 (0)30 8877-2500
web ..: http://www.tristar-hotels.de
email : info@tristar-hotels.de

tristar Hotels wurde im Jahr 2011 durch den Speditionskaufmann und Gastronomieunternehmer Matthias Koerber und den Hotelkaufmann und Diplom-Kaufmann (Univ.) Ulrich Enzinger gegründet. Das Unternehmen ist auf das Management von internationalen Markenhotels im „Focused Service“ und „Midscale“-Segment“ spezialisiert und fungiert als Franchisenehmer der IHG Hotels & Resorts, Hilton Worldwide, Accor und Marriott. Mit umfangreicher Erfahrung in der Realisierung von Hotelprojekten bis hin zum erfolgreichen Betrieb bilden Hotels das Kerngeschäft des Unternehmens. Derzeit beschäftigen die tristar Hotels insgesamt über 1.200 Mitarbeitende in 44 Hotels und 3 Headquartern.

www.tristar-hotels.de

Pressekontakt:

Wolf.Communication by Wolf-Thomas Karl
Herr Wolf-Thomas Karl
Schulhausstrasse 3
8306 Brüttisellen

fon ..: 0041764985993
web ..: http://www.wolfthomaskarl.com
email : mail@wolfthomaskarl.com

Uncategorized

Gehaltszufriedenheit in Deutschland: tristar Hotelgruppe als einziges Hotelunternehmen unter den Top 50

Im Rahmen einer Analyse deutscher Arbeitgeber in Kooperation mit der Arbeitgeber-Vergleichsplattform kununu präsentiert das SZ Institut die Top 800 Unternehmen in Deutschland.

BildNur zwei Hotelunternehmen schafften es in die Top 800. Die Analyse, die auf den Bewertungen und Rückmeldungen von Arbeitnehmern basiert, zeigt den Einsatz der tristar Hotelgruppe für gute Arbeitsbedingungen sowie eine faire Entlohnung. Diesen Erfolg wertet der Hotelbetreiber aus Deutschland mit seinen derzeit rund 1.200 Mitarbeitenden als das Ergebnis eines kontinuierlichen Engagements für Mitarbeiterzufriedenheit sowie einer offenen Kommunikationskultur innerhalb des Unternehmens.

„Wir freuen uns sehr über diese Platzierung. Gerade in der Hotellerie ist es wichtig zu zeigen, dass auch wir in der Branche über ein attraktives Arbeitsumfeld verfügen und vor allem faire Gehälter bezahlen“, so Christian Stein-Kalesky, Head of People & Culture Europe bei tristar Hotels.
„Diese erneute Auszeichnung bestätigt unsere Initiativen für ein zukunftsorientiertes Arbeitsumfeld mit einem angenehmen Arbeitsklima und spiegelt die positive Unternehmenskultur wider, die wir kontinuierlich fördern. Darüber hinaus zeigt dieses Ranking auch, dass wir in der Hotellerie durchaus mit Technologie- oder Beratungsunternehmen mithalten können.“

Die Relevanz der Zufriedenheit mit dem Gehalt ist ein zentrales Thema in der heutigen Arbeitswelt und weckt großes Interesse sowohl bei Arbeitnehmenden als auch bei den Unternehmen selbst. Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten und Studien belegen, dass eine positive Bewertung des Gehalts nicht nur das persönliche Wohlbefinden der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz beeinflusst, sondern auch direkte Auswirkungen auf die Produktivität sowie die langfristige Mitarbeiterbindung an ein Unternehmen hat. Diese Analyse der „Top-Gehaltszufriedenheit 2024“ zielt darauf ab, eine nachhaltige Transparenz sowohl für Arbeitnehmende als auch Unternehmen zu schaffen.

Das aktuelle Ranking wurde vom SZ Institut in Zusammenarbeit mit der Arbeitgeber-Vergleichsplattform kununu veröffentlicht. Die Methodik für das „Top Gehaltszufriedenheit Ranking 2024“ basiert auf klaren quantitativen und qualitativen Selektionskriterien. Es wurden ausschließlich Unternehmen in Deutschland und Österreich berücksichtigt, die über ein kununu-Arbeitgeberprofil verfügten und mindestens 20 Bewertungen (davon fünf in den letzten zwölf Monaten) in den Kategorien „Mitarbeiter:innen Bewertungen“, „Gehalt/Sozialleistungen“ oder „Gehaltsangaben“ aufwiesen. Darüber hinaus mussten die Unternehmen mindestens fünf verschiedene Jobtitel auf ihrem Profil führen. Die quantitative Selektion führte zu einer Gesamtzahl von 6.550 Unternehmen in Deutschland und 1.049 Unternehmen in Österreich.

Die tristar Hotelgruppe setzt auf ein nachhaltiges Personalmanagement: Unter anderem erhielt das deutsche Unternehmen in den letzten Monaten zum einen die Auszeichnung „World`s Best Employer Germany 2023“ von der Organisation World`s Best Employer, vom Deutschen Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung die Auszeichnung „Arbeitgeber der Zukunft“ und von der Arbeitnehmerbewertungsplattform kununu die Auszeichnung „TOP Company 2024“.
Der Franchisenehmer tristar Hotels arbeitet mit weltweit führenden Hotelgruppen wie IHG Hotels & Resorts, Hilton Worldwide, Accor und Marriott zusammen. Mit derzeit 44 Hotelbetrieben in Europa setzt das Unternehmen bereits seit Jahren auf eine nachhaltige Firmenkultur. Nicht nur der Hotelgast steht im Mittelpunkt der Tätigkeit der tristar Hotels – von Beginn an legt die Geschäftsführung Wert auf das Wohlergehen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

tristar GmbH
Herr Christian Stein-Kalesky
Kurfürstendamm 14
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: +49 (0)30 8877-2500
web ..: http://www.tristar-hotels.de
email : info@tristar-hotels.de

tristar Hotels wurde im Jahr 2011 durch den Speditionskaufmann und Gastronomieunternehmer Matthias Koerber und den Hotelkaufmann und Diplom-Kaufmann (Univ.) Ulrich Enzinger gegründet. Das Unternehmen ist auf das Management von internationalen Markenhotels im „Focused Service“ und „Midscale“-Segment“ spezialisiert und fungiert als Franchisenehmer der IHG Hotels & Resorts, Hilton Worldwide, Accor und Marriott. Mit umfangreicher Erfahrung in der Realisierung von Hotelprojekten bis hin zum erfolgreichen Betrieb bilden Hotels das Kerngeschäft des Unternehmens. Derzeit beschäftigen die tristar Hotels insgesamt über 1.200 Mitarbeitende in 44 Hotels und 3 Headquartern.

www.tristar-hotels.de

Pressekontakt:

Wolf.Communication by Wolf-Thomas Karl
Herr Wolf-Thomas Karl
Schulhausstrasse 3
8306 Brüttisellen

fon ..: 0041764985993
web ..: http://www.wolfthomaskarl.com
email : mail@wolfthomaskarl.com

Uncategorized

Rechtsanwalt Jan Meyer über die Folgen des Kununu-Beschlusses

Jan Meyer betrachtet den OLG-Beschluss als Wendepunkt für die Rechte von Arbeitgebern in der digitalen Bewertungswelt.

BildHeute sprechen wir mit Jan Meyer, renommierter Rechtsanwalt und Mitinhaber der spezialisierten Kanzlei Sterne-Advo. Kürzlich hat das Oberlandesgericht Hamburg einen wegweisenden Beschluss zur Offenlegung der Identität von Bewertenden auf Plattformen wie Kununu gefällt, wenn die Echtheit einer Bewertung angezweifelt wird. Der Beschluss könnte weitreichende Folgen für die Online-Bewertungskultur und die Rechte von Arbeitgebern im digitalen Raum haben. Wir sprechen mit Herrn Meyer über die Reaktionen von Kununu auf den Beschluss, die möglichen Auswirkungen auf andere Plattformen und die Rolle spezialisierter Anwaltskanzleien in diesem neuen rechtlichen Kontext.

_Herr Meyer, wie bewerten Sie die Reaktion von Kununu auf den Beschluss des OLG Hamburg und die Aussage, der Beschluss sei „abwegig und falsch“?_

Kununu will offenbar um jeden Preis seinen Ruf als Portal retten, bei dem jedermann ungeniert und unkontrolliert Fake-Bewertungen und Falschbehauptungen veröffentlichen kann, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen werden zu können.

Warum? Dafür muss man das Geschäftsmodell von Kununu kennen: Verkauf und Vertrieb von bezahlten Premium-Profilen zulasten der Arbeitgeber. Der Jahresumsatz der Gesellschaft hinter Kununu betrug im Jahr 2022 anständige 300 Millionen Euro. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Kununus Aussage, die Rechtsauffassung eines obersten Gerichts, das nur eine Ebene unter dem BGH ist, sei „abwegig und falsch“ bekommt bei diesem Hintergrundwissen einen anderen Anstrich.

_Welche Auswirkungen könnte der Beschluss aus Ihrer Sicht auf andere Bewertungsplattformen und die allgemeine Online-Bewertungskultur haben? _

Die Auswirkungen könnten immens sein. Denn die rechtlichen Ausführungen des OLG Hamburg sind 1:1 übertragbar auf alle anderen Portale. Die Grenze dieser neuen Rechtsprechung wird nur dort zu finden sein, wo ein Unternehmen den Verfasser auch ohne Klarnamennachweise ohne Weiteres anhand der Bewertung identifizieren kann.

Das wird aber bei den meisten Bewertungen nicht möglich sein, weil die meisten Bewerter lieber anonym bewerten und Plattformen wie Kununu ohnehin vollständig anonym sind, also ohne jeden öffentlichen Benutzernamen.      

_Kununu gibt an, dass die Anonymität der Nutzer oberste Priorität hat. Wie sehen Sie das Spannungsfeld zwischen der Anonymität der Nutzer und der Notwendigkeit, authentische Bewertungen zu gewährleisten? _

Die Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte bei uns in Deutschland. Daran sollte auch nicht gerüttelt werden. Allerdings spricht ja nichts dagegen, öffentlich zu seiner Meinung zu stehen. Warum soll man sich hinter einem anonymen Vorhang verstecken dürfen, um dann ungehindert Fake-Bewertungen zu platzieren oder Falschbehauptungen zu verbreiten? Wenn ich bei der Wahrheit bleibe oder nur meine Meinung kundtue, habe ich ja nichts zu befürchten.

Aus meiner Sicht stärkt dieser offene Umgang mit Kritiken auch den Austausch in unserer Gesellschaft. Denn viele haben es leider verlernt, dass man sich sachlich und auf Augenhöhe austauschen und streiten kann. Heute gehen viele lieber verärgert nach Hause und drücken heimlich den 1-Stern-Knopf anstatt vielleicht im Restaurant mal dem Wirt höflich zu sagen, was vielleicht besser gemacht werden könnte. Sehr schade diese Entwicklung.

Ich sehe daher definitiv die Möglichkeit, dass auch künftig authentische Bewertungen verfasst werden können. Gerade weil die Meinungsfreiheit bei uns in Deutschland – zum Glück – einen so hohen Stellenwert hat und die Gerichte einem da auch stets den Rücken stärken. Die Annahme einer sogenannten Schmähkritik ist in der Praxis höchst selten.

_Inwiefern könnte dieser Beschluss den Weg ebnen für Schadenersatzansprüche von Unternehmen, die durch gefälschte Bewertungen geschädigt wurden?_

Unser Schadensersatzsystem lebt grundsätzlich von der Kausalität. Das bedeutet, dass ein Unternehmer zunächst einen Schaden nachweisen muss und dann auch die Kausalität. Dass also ein etwaiger Schaden auch gerade durch die Veröffentlichung von falschen Tatsachenbehauptungen oder Fake-Bewertungen eingetreten ist.

Ich habe aber Fälle von Mandanten, bei denen dies definitiv möglich ist. Beispielsweise eine Bewertung mit der Überschrift „Von Mobbing bis s… Belästigung ist hier alles dabei“. Es gibt in dem Fall eidesstattliche Versicherungen der Geschäftsführung und der Personalleitung, dass niemals auch nur irgendein Vorfall dieser Art stattgefunden hat. Es gibt keine Einträge in Personalakten dazu, keinen Flurfunk oder ähnliches. Also vollkommen erstunken und erlogen.

Die betroffene Firma hat über längere Zeit keine Bewerber mehr gefunden, kein Personal einstellen können. Erst nachdem sie den Eintrag bei Kununu gesehen und gelöscht haben, kamen wieder Bewerber. Der Wachstumskurs wurde durch die Bewerberengpässe massiv gehemmt. Projekte für Kunden mussten heruntergefahren werden. Es kam zu finanziellen Einbußen. Dies kann die betroffene Firma tatsächlich über Dokumentationen belegen. Und dann schließt sich der Kreis für einen Schadensersatzanspruch gegen den Verfasser.

Daher haben wir in diesem Fall auch Kununu auf Herausgabe der Verfasserdaten verklagt. Zum Glück gibt es Gerichte, die dem Gesetz verpflichtet sind, sodass man nicht der Willkür der Portale ausgeliefert ist.

_Wie sehen Sie die Rolle von spezialisierten Anwaltskanzleien wie Sterne-Advo im Zusammenhang mit diesem Beschluss, insbesondere im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen?_

Unsere Rolle ist essenziell. Denn diese Fälle bewegen sich vom Streitwert pro Bewertung vor Gericht bei 10.000 Euro, die Schadensersatzansprüche vermutlich noch um ein Vielfaches höher. Das bedeutet, dass man immer beim Landgericht ist, wo Anwaltszwang herrscht. Ohne spezialisierte anwaltliche Unterstützung also keine Durchsetzung dieser Rechte.

_Kununu behauptet, im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht gehört worden zu sein. Wie beurteilen Sie diese Behauptung?_

Das ist von Kununu geschickt falsch formuliert. Es stimmt nicht. Das Landgericht Hamburg hatte Kununu angehört und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Am 6. Dezember ist daraufhin von Kununu eine 17-seitige Antragserwiderung nebst elf mehrseitigen Anlagen vorgelegt worden. Am 7. Dezember sind von Kununu nochmal zwei Seiten weitere Erwiderung vorgelegt worden.

Inhaltlich gab es im Eilverfahren also keine weiteren Erkenntnisse oder Vortragsmöglichkeiten, sodass das Oberlandesgericht keinerlei weitere Informationen für die richtige Entscheidung benötigte. Es ging dort nur noch um die rechtliche Neubewertung der bereits ausdiskutierten Frage, ob anonyme Nachweise ausreichend sind.

_Kununu hat in seinen Erwiderungen Ihre Kanzlei und Ihr Angebot kritisiert. Wie entgegnen Sie diesen Vorwürfen?_

Wenn man keine sachlichen Argumente für einen Rechtsstreit hat, muss man sich wohl auf dieses Niveau herablassen.

In den mehrseitigen Ausführungen wurde tatsächlich überwiegend unsachlich gegen unsere Kanzlei und unser Angebot geschossen, indem man vor Gericht versuchte, unsere Dienstleistung zum Schutz der Arbeitgeber als rechtsmissbräuchlich darzustellen.

Günstige Preise, eine Vielzahl von Fällen, schnelle Bearbeitungen, gleichlaufende Fälle, ähnliche Muster von eidesstattlichen Versicherungen für unsere Mandanten. Wir sind zugelassene Rechtsanwälte und halten uns zu 100 Prozent an die geltenden Gesetze und Rechtsprechungen.

Rechtsmissbrauch kann man vielleicht annehmen, wenn wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Massenstil ausgesprochen werden, der Abmahner aber zum Beispiel gar keinen eigenen Betrieb aktiv hat und sich nur pro forma für die Abmahnfähigkeit als Mitbewerber positioniert. Wenn dann auch noch gemeinsame Kasse mit den Anwaltsgebühren gemacht wird, sind das klare Fälle von Rechtsmissbrauch. Aber nicht die Beauftragung einer Spezial-Anwaltskanzlei, mit dem Ziel der legitimen Rechtsdurchsetzung. Wirklich absurd.

Selbstverständlich haben sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg diese ganzen Nebenkriegsschauplätze abseits des eigentlichen Rechtsstreits verworfen und unseren Mandanten ausdrücklich recht gegeben.

Mittlerweile sind nach unserer Prozesswelle auch die ersten Prozesskosten von Kununu an uns erstattet worden. Für Kununu wird es ziemlich teuer. Die Streitwerte aus den Fällen unserer Prozesswelle waren im sechsstelligen Bereich, weil es teils um sehr viele Bewertungen ging.

_Sehen Sie in diesem Beschluss einen Wendepunkt für die Rechte von Arbeitgebern im digitalen Raum?_

Ja, ein Wendepunkt für Arbeitgeber ist es definitiv. Gerade, weil es kein Amtsgericht war. Es besteht also Hoffnung, dass in dieser Materie des IT- und Äußerungsrechts auch Arbeitgeber ihre Interessen legitim durchsetzen können.

_Wie könnte sich der Beschluss auf die Glaubwürdigkeit und Fairness von Plattformen wie Kununu auswirken?_

Nach meiner Einschätzung kann sich die Glaubwürdigkeit deutlich erhöhen, wenn sichergestellt ist, dass die Äußerungen auch wahrheitsgemäß verfasst und nicht unzulässig mehrfach gepostet wurden. Kununu steht ja auch nach eigenen Aussagen für Fairness und Transparenz.

Der Beschluss vom OLG Hamburg ist ein Antrieb, diesen Weg auch tatsächlich zu gehen und nicht nur öffentlich zu proklamieren.

_Wie beurteilen Sie das Argument des Datenschutzes in Bezug auf die Offenlegung der Identität der Bewertenden?_

Der Datenschutz bleibt weiterhin gewährleistet. Die Portale sind ja nicht verpflichtet, die Namen der Verfasser öffentlich an die Bewertung zu schreiben. Die Bewertungen können anonym bleiben. Wird eine Bewertung jedoch ordnungsgemäß beanstandet und die Rechtmäßigkeit in Zweifel gezogen, muss das Portal liefern.

Da dann eine rechtliche Verpflichtung zur Herausgabe der Klarnamendaten besteht, macht sich das Portal auch nicht angreifbar. Denn die Herausgabe erfolgt dann aufgrund einer entsprechenden Verpflichtung. Überdies werden die Portale ihre Nutzungsbedingungen anzupassen haben, in denen sie die Bewerter über diese Eventualitäten aufklären.

Wenn im Rahmen eines Prüfverfahrens Nachweise beim Verfasser angefordert werden, kann dieser sich ja auch entscheiden, keine Nachweise an das Portal zu liefern, wenn er nicht enttarnt werden möchte. Er muss sich ja nicht offenbaren.

_Wie sehen Sie generell die Zukunft von Online-Bewertungsplattformen nach diesem Beschluss?_

Bewertungsplattformen werden weiter ihre Existenzberechtigung haben, damit man sich anhand der Erfahrung von anderen besser orientieren kann. Aber die Qualität der Bewertungen wird steigen, indem weniger Fakes und weniger rechtswidriger Content verbreitet werden. Das wiederum dürfte den Bewertungsportalen mehr Zulauf bescheren, weil die Glaubwürdigkeit insgesamt steigt.

_Welche weiteren rechtlichen Schritte erwägen Sie oder Ihre Mandanten, um den Beschluss vollständig umzusetzen_?

Wir gehen nach der Pressemitteilung von Kununu davon aus, dass die letztinstanzliche Entscheidung des OLG Hamburg im einstweiligen Verfügungsverfahren von Kununu nicht als abschließende Entscheidung für den Rechtsstreit anerkannt wird. Dann gehen wir selbstverständlich den zusätzlichen Weg des Hauptsacheverfahrens über mehrere Instanzen.

Die Begründung des Oberlandesgerichts Hamburg ist so messerscharf, punktgenau und wasserdicht formuliert, dass unsere Mandanten dem Prozessende sehr gelassen entgegensehen können.

_Welche Botschaft möchten Sie anderen Unternehmen mit auf den Weg geben, die mit ähnlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Online-Bewertungen konfrontiert sind?_

Ganz klar: Keine Angst zu haben und gegen rechtswidrige Einträge vorzugehen. Der Einfluss von Fake- und Falschbewertungen ist massiv. Firmen verlieren Umsätze, Bewerber und ihr Ranking im Internet leidet darunter.

Auch große Player wie Kununu oder Google mit internationalen Wirtschaftskanzleien auf der Gegenseite sind kein Grund, zu kuschen. Die kochen auch nur mit Wasser. Und wie man hier an unserem Fall sieht, offenbar mit kühlerem Wasser als wir.

Unsere Stärke ist die 100-Prozent-Spezialisierung. Wir machen den ganzen Tag nichts anderes, als gegen rechtswidrige Einträge vorzugehen. Das meiste klappt außergerichtlich. Aber manchmal geht es vor Gericht, wenn die Portale nicht ordnungsgemäß gearbeitet haben. Unsere Mandanten schätzen dann vor allem unsere absolute Sicherheit in unserer Materie.

_Herr Meyer, vielen Dank für Ihre Einblicke und ausführlichen Antworten. Ihre Perspektiven haben uns geholfen, die Bedeutung dieses Beschlusses und seine Auswirkungen auf die digitale Welt besser zu verstehen. Es ist klar, dass diese Entscheidung eine neue Ära in der Bewertungskultur einläutet und bedeutende Veränderungen sowohl für Unternehmen als auch für Bewertungsplattformen mit sich bringen wird. Wir sind gespannt auf die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich und wünschen Ihnen und Ihrer Kanzlei Sterne-Advo weiterhin viel Erfolg bei der Verteidigung der Rechte Ihrer Mandanten._

 

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Sterne-Advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Jan Meyer
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
Deutschland

fon ..: 0211 83 86 82 00
web ..: https://www.sterne-advo.de
email : presse@sterne-advo.de

Über Jan Meyer und Sterne-Advo

Rechtsanwalt Jan Meyer ist ein ausgewiesener Experte für Online-Bewertungen. Er ist Mitinhaber von Sterne-Advo, der Anwaltskanzlei, die sich ausschließlich auf die Beanstandung rechtswidriger Online-Bewertungen spezialisiert hat. Jan Meyers Expertise hat ihn und Sterne-Advo zu einer führenden Adresse für diese spezielle Rechtsberatung gemacht.

Jan Meyer und sein Team setzen sich für den guten Ruf und die Rechte ihrer Mandanten ein, zu denen vor allem Arbeitgeber und Unternehmer zählen.

Einfache, aber wirkungsvolle Lösungen und klar verständliche Rechtsberatung stehen bei Sterne-Advo im Mittelpunkt. So erhalten Mandanten den Schutz, den sie in der Online-Welt benötigen. Individuell auf die Bedürfnisse jedes Mandanten zugeschnitten, entwickelt die Kanzlei passende Strategien, um optimalen Service und effektive Ergebnisse zu gewährleisten.

Pressekontakt:

WORTKIND – Texte, Marketing, PR und Coaching
Frau Ursula Martens
Erdinger Straße 74a
85356 Freising

fon ..: 08161-862767
email : info@wortkind.de