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Wirtschaft

IfKom: KI-Gesetz schnell umsetzen!

Aus Sicht der IfKom kann sich Vertrauen in die KI bei Unternehmen, Investoren und Anwendern nur dann aufbauen, wenn gesetzliche Regelungen dem Stand der Technik entsprechen und auch wirksam sind.

Das vom Europäischen Parlament Anfang März verabschiedete KI-Gesetz soll 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Allerdings können, bis auf einige Ausnahmen, noch zwei Jahre Zeit vergehen, bevor es vollständig umgesetzt sein muss.

Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt das Zustandekommen eines Rechtsrahmens zur Künstlichen Intelligenz mit einem abgestuften risikobasierten Regulierungsansatz. Unterschieden wird zwischen inakzeptablen KI-Systemen, die verboten werden, Hochrisiko-Systemen mit strengen Auflagen und Anwendungen mit geringem Risiko, für die jedoch auch Transparenz- und Dokumentationspflichten bestehen.

Die IfKom kritisieren jedoch den zeitlichen Rahmen des Gesetzes. Bis zum vollständigen Inkrafttreten im Jahr 2026 setzt die EU-Kommission auf freiwillige Absprachen mit Unternehmen. Auch die Bundesregierung verweist auf Verhaltenskodizes (Codes of Practice), die zusammen mit Modellanbietern und Stakeholdern erarbeitet werden sollen, bis später auf Standards und auf harmonisierte europäische Normen zurückgegriffen werden kann.

Die IfKom halten das Verfahren der Gesetzgebung in der EU nur für bedingt geeignet, der dynamischen technologischen Entwicklungen in diesem Bereich gerecht zu werden. Die KI-Regulierung könnte bereits veraltet sein, wenn sie vollständig in Kraft tritt. Klare und verlässliche Regeln sollten aus Sicht der IfKom die Innovationsfähigkeit fördern, Investitionen ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Zugleich sollen sie den Datenschutz sicherstellen und die Persönlichkeitsrechte der Menschen schützen. Gesetzgebungsverfahren müssen jedoch mit dem Tempo der dynamischen technischen Entwicklung mithalten, um diese Ziele zu erreichen.

Das neu eingerichtete Europäische AI-Büro der EU-Kommission soll die Umsetzung des KI-Gesetzes mit den Mitgliedstaaten durchsetzen. Als Aufsichtsbehörden über diverse Hochrisiko-KI-Systeme werden die nationalen Datenschutzbehörden tätig. Die IfKom hatten gefordert, eine zentrale EU-Behörde mit weitreichenden Kompetenzen einzurichten, die die Einhaltung der Regeln überwacht und zudem Sanktionen verhängen kann. Es bleibt daher kritisch zu beobachten, ob durch die nationalen Aufsichtsbehörden ein gleicher Bewertungsmaßstab angelegt wird, so dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt.

Aus Sicht der IfKom kann sich Vertrauen in die KI sowohl bei Unternehmen und Investoren als auch bei den Anwendern nur dann aufbauen, wenn gesetzliche Regelungen dem Stand der Technik entsprechen und auch wirksam sind. Dies sollte auch die EU kritisch prüfen und schnellere Verfahren beschließen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Heinz Leymann
Castroper Str. 157
44357 Dortmund
Deutschland

fon ..: 0231 93699329
web ..: http://www.ifkom.de
email : info@ifkom.de

Die Ingenieure für Kommunikation e. V. (IfKom) sind der Berufsverband von technischen Fach- und Führungskräften in der Kommunikationswirtschaft. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder – Ingenieure und Ingenieurstudenten sowie fördernde Mitglieder – gegenüber Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Der Verband ist offen für Studenten und Absolventen von Studiengängen an Hochschulen aus den Bereichen Telekommunikation und Informationstechnik sowie für fördernde Mitglieder. Der Netzwerkgedanke ist ein tragendes Element der Verbandsarbeit. Gerade ITK-Ingenieure tragen eine hohe Verantwortung für die Gesellschaft, denn sie bestimmen die Branche, die die größten Veränderungsprozesse nach sich zieht. Die IfKom sind Mitglied im Dachverband ZBI – Zentralverband der Ingenieurvereine e. V. Mit über 40.000 Mitgliedern zählt der ZBI zu den größten Ingenieurverbänden in Deutschland.

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Wirtschaft

IfKom: KI-Gesetz muss zügig in Kraft treten!

Die IfKom e. V. sind der Meinung, die Innovationen sollen nicht verhindert werden, aber Manipulation und Missbrauch durch KI-Systeme müssen rechtzeitig erkannt werden können.

Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die Einigung zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten zur Regelung der künstlichen Intelligenz (AI-Act). Angesichts des bereits im April 2021 von der EU-Kommission eingebrachten Gesetzes fordert der Ingenieurverband nunmehr eine zügige Verabschiedung der Regeln durch das EU-Parlament und durch die Mitgliedstaaten.

Aus Sicht des Bundesvorstands ist eine solche Regulierung sinnvoll, da sie den Rahmen festlegt, in dem Innovationen entstehen können und somit die Bedingungen für Wettbewerb deutlich macht. Zudem stellen die gesetzlichen Regelungen eine Schutzfunktion für die Menschen dar. Ob sich die jetzt festgelegte Kategorisierung in Risikostufen bewährt, muss abgewartet werden. Es muss aber, so fordern die IfKom, zukünftig möglich sein, bei der Erstellung von Gesetzen auf EU-Ebene schneller auf innovative Entwicklungen in der Technik einzugehen.

Begrüßen würden die IfKom zudem, wenn die EU eine einzige Behörde einrichtet, die die Einhaltung der Regeln überwacht und auch Sanktionen verhängen kann. Sobald dies in nationale Hände gegeben wird, ist ein gleicher Bewertungsmaßstab eher unwahrscheinlich und es gäbe möglicherweise Wettbewerbsverzerrungen.

Die IfKom teilen die Festlegungen für Anwendungen mit hohem Risiko. So soll die biometrische Echtzeit-Identifizierung nur unter strengen Auflagen eingesetzt werden dürfen. Grundsätzlich werden große KI-Modelle (z. B. GPT von OpenAI oder solche von Google oder Meta) strenger reguliert als kleine, was an der Rechenleistung festgemacht wird. Dies als entscheidendes Kriterium zu verwenden, darf inzwischen bezweifelt werden. Zusätzlich sollte das Nutzerverhalten berücksichtigt werden, dem aktuellen Trend der Nutzung kleinerer Modelle folgend. Daran erkennt man den Nachteil eines langen Gesetzgebungsverfahrens, bei dem die Regelungen der technischen Entwicklung oder der Relevanz bei Nutzern hinterherhinken.

Die IfKom fordern zudem, stärker auf ethische Grundsätze zu achten. Das Training von KI-Systemen muss so gestaltet werden, dass die KI diskriminierungsfrei arbeitet. Insbesondere bei der Erkennung und Verarbeitung von biometrischen Daten oder von persönlichen Merkmalen darf es keine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe oder anderer Persönlichkeitsmerkmale geben. Auch die manipulierende Bearbeitung von Bildern und Filmen zur Beeinflussung von Meinungen und Stimmungen sollte genauer in den Fokus genommen werden.

Schließlich ist – trotz einiger kritischer Bewertungen – zu hoffen, dass die EU-Gesetzgebung weltweite Vorbildfunktion hat und es zu einer möglichst einheitlichen globalen Regulierung kommt. Innovationen sollen nicht verhindert werden, aber Manipulation und Missbrauch durch KI-Systeme müssen rechtzeitig erkannt werden können. Dies gelingt aber nur, wenn sich die Regeln auch in angemessener Zeit anpassen lassen.

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