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UV-Schutz im Frühjahr immer wichtiger!

Alltags-Hilfsmittel UV-Index erleichtert Schutz vor Hautkrebs

Bonn – Der Frühling ist da und mit ihm die Lust, sich im Freien aufzuhalten. Sonnenschein und milde Temperaturen heben die Laune und spenden Energie. Zum Schutz vor Hautkrebs ist jedoch gerade jetzt ein achtsames Sonnenverhalten wichtig. Der Mensch kann UV-Strahlen nicht wahrnehmen. An kühlen und bewölkten Tagen unterschätzen daher viele Menschen die Intensität Sonne. Orientierung bietet der UV-Index. Er gibt die tagesaktuelle Strahlungsstärke plus Schutzmaßnahmen an.

UV-Strahlen schädigen das Erbgut von Hautzellen

„Treffen UV-Strahlen auf die Haut, schädigen diese sehr schnell das Erbgut der Hautzellen“, erklärt Professor Dr. Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP). „Was viele nicht wissen: Bereits bevor es zu einem Sonnenbrand kommt, kann die Haut erheblichen Schaden nehmen. Die Hautrötung ist eine entzündliche Reaktion darauf“, so Breitbart. Ist das körpereigene Reparatursystem überlastet, können oft nicht alle UV-bedingten Zellschäden beseitigt werden. Im Laufe von Jahrzehnten entsteht so Hautkrebs. Derzeit erkranken rund 330.000 Menschen jährlich an einem Tumor der Haut, über 46.000 davon am malignen Melanom. Dieser gilt als besonders gefährlich, da es schnell Tochtergeschwulste bildet.

Sonnenschutz am UV-Index ausrichten

„Aufgrund der Hautkrebsgefahr sollte beim Genuss der Frühlingssonne unbedingt auf den tagesaktuellen UV-Index geachtet werden“, betont Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Der UV-Index ist ein international gültiges Maß für die Stärke der UV-Strahlung mit Skalenwerten von 1 (niedrig) bis 11+ (extrem), die auf einer Farbskala ähnlich einer Ampel angeordnet sind. Bereits ab einem UV-Index von 3 (mittel, gelber Bereich) wird empfohlen, die Mittagssonne zu meiden, auf richtige Kleidung zu achten und Sonnencreme zu verwenden. Der UV-Index kann beispielsweise über Wetter- und Gesundheit-Apps auf dem Smartphone eingesehen werden. Zudem ist er beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sowie dem Deutschen Wetterdienst (DWD) tagesaktuell und als Prognose für die folgenden Tage abrufbar.

Herausforderung Klimawandel

Die ersten Monate dieses Jahres waren deutschlandweit die wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Auch die Sonnenscheindauer im Frühjahr steigt stetig, wie Daten des Deutschen Wetterdienstes zeigen. Dadurch trifft mehr potenziell krebserregende UV-Strahlung auf die Haut. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels rufen die Deutsche Krebshilfe und ADP die Bevölkerung dazu auf, UV-Schutzmaßnahmen konsequent in den Alltag zu integrieren. Hilfestellungen, wie dies in der Kita, Schule, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit und beim Sport gelingen kann, bietet unter anderem das Projekt „CLEVER IN SONNE UND SCHATTEN“ der Deutschen Krebshilfe. Interessierte erhalten nähere Informationen zum Projekt unter www.krebshilfe.de/uv-schutz.

Der UV-Index

Der UV-Index ist abrufbar beim Deutschen Wetterdienst (DWD) unter www.dwd.de/DE/leistungen/gefahrenindizesuvi/gefahrenindexuvi.html sowie beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unter www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/uv-index/uv-index_node.html

 

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsche Krebshilfe
Frau Charlotte Weiß
Buschstr. 32
53113 Bonn
Deutschland

fon ..: 02287299096
web ..: https://www.krebshilfe.de/
email : presse@krebshilfe.de

Die Deutsche Krebshilfe ist eine gemeinnützige Organisation. Ihr Ziel ist es, die Krebskrankheiten in all ihren Erscheinungsformen zu bekämpfen. Die Deutsche Krebshilfe fördert Projekte zur Verbesserung der Prävention, Früherkennung, Diagnose, Therapie, medizinischen Nachsorge und psychosozialen Versorgung einschließlich der Krebs-Selbsthilfe.

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Solarien: Gesundheitsrisiken systematisch verschleiert

Studie offenbart mangelhafte Verbraucherkommunikation bei Sonnenstudioketten

Bonn/Hamburg  – Unvollständig, irreführend, falsch. Die Internetseiten von Sonnenstudioketten in Deutschland informieren unzureichend über die gesundheitlichen Risiken der Solariennutzung. Ein Sachverhalt, der gegen geltendes Recht verstößt und es Verbrauchern unmöglich macht, Nutzen und Risiken fundiert gegeneinander abzuwiegen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP). Die Deutsche Krebshilfe und die ADP erneuern aus diesem Anlass eindringlich ihre Forderung nach einem Verbot des Solarienbetriebs zu rein kosmetischen Zwecken.

Das Internet ist eine wesentliche Informationsquelle für potenzielle Nutzer von Solarien. Eine qualitative Studie untersuchte daher exemplarisch die Internetauftritte von zehn Sonnenstudioketten in Deutschland. Die Stichprobe repräsentiert 325 Studios. Dies entspricht 80 Prozent der zu Sonnenstudioketten gehörigen Betriebsstätten. Die Ergebnisse zeigen eklatante Mängel bei der Gesundheitskommunikation.

Hautkrebsgefahr verschwiegen und verneint
Neun von zehn der untersuchten Sonnenstudioketten-Websites informieren zwar darüber, dass UV-Strahlung auf die Haut wirkt. Jedoch weist keine der Internetseiten darauf hin, dass das Sonnen im Solarium das Hautkrebsrisiko erhöht. Drei von zehn Ketten bestreiten sogar einen Zusammenhang. So heißt es beispielsweise: „Kein erhöhtes Hautkrebsrisiko bei dosierter Nutzung moderner Sonnenbänke! Die positive Wirkung von künstlichem Sonnenlicht ist 10-mal größer als das Risiko möglicher UV-Schäden!“ „Diese Aussage ist falsch“, betont Professor Dr. Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der ADP. „Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft künstliche und natürliche UV-Strahlung seit 2009 in die höchste Kategorie krebserregender Faktoren ein. Bereits eine regelmäßige monatliche Solariennutzung erhöht das Risiko, an schwarzem Hautkrebs zu erkranken, um 60 Prozent.“ Diese auch als malignes Melanom bekannte Hautkrebsart gilt als besonders gefährlich, da sie schnell Tochtergeschwulste bildet und schwer heilbar ist.

Schäden für Augen und Immunsystem verschleiert
UV-Strahlung im Solarium führt ohne den Gebrauch von UV-Schutzbrillen zu massiven Augenschäden. Innerhalb der untersuchten Stichprobe informieren lediglich drei der zehn Sonnenstudioketten über Risiken der UV-Strahlen für die Augen. Nur eine Kette beschreibt spezifisch das Austrocknen der Netzhaut des Auges als potenzielle Folge. Weitere UV-bedingte Augenschäden, wie Binde- und Hornhautentzündungen, frühzeitige Trübung der Augenlinse (Grauer Star) sowie okuläre Tumore, bleiben unerwähnt. Intensive UV-Strahlung aus Solarien schwächt zudem kurzfristig die körpereigene Immunabwehr. Über diesen Einfluss informiert lediglich eine Sonnenstudiokette. Drei von zehn Ketten werben mit einer Stärkung des Immunsystems, können hierfür allerdings keine wissenschaftliche Evidenz anführen.

Vermeintliche Anti-Aging-Effekte
Zwei der untersuchten Solarienketten attestieren der künstlichen UV-Strahlung auf ihren Websites sogar Anti-Aging-Effekte, sechs Ketten werben für die Wirkung von künstlichen UV-Strahlen in Kombination mit sogenanntem Collagen-Licht. Bei Collagen-Licht handelt es sich um Wärmestrahlung im Infrarot-Bereich. Das Infrarotlicht soll nach Aussage der Anbieter die Kollagenfasern der Haut stimulieren und dadurch für eine straffere Haut sorgen. „Im perfekten Zusammenspiel von Collagen-Licht-Therapie und wahlweise UV-Besonnung werden ihre Wünsche wahr. * Anti-Aging * Straffung der Haut * Faltenreduzierung.“ Das Gegenteil ist jedoch der Fall: „Die in Solariengeräten verwendete UV-A-Strahlung dringt tief in die Haut ein und schädigt die elastischen Fasern des Bindegewebes. Als Folge altert die Haut schneller und bildet vermehrt Falten“, so Breitbart. „Diesen Effekt hat UV-Strahlung auch, wenn sie mit anderen Lichtquellen kombiniert wird. Zudem gibt es keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Infrarotlicht dem UV-Strahlungsbedingtem Altern der Haut entgegenwirken kann.“

Irreführung von Verbrauchern ist gesetzeswidrig
Die Inhalte, die Solarienbetriebe auf ihren Webseiten veröffentlichen, dienen der Informierung potenzieller Kundinnen und Kunden und somit als Marketing und Werbeplattform. Nach Paragraf 5a „Irreführung durch Unterlassen“ des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) „handelt unlauter, wer dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält, die der Verbraucher benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen.“ Laut Yvonne de Buhr, der stellvertretenden Vorsitzenden der ADP und Initiatorin der aktuellen Studie, verstoßen einige der untersuchten Internetdarstellungen gegen diesen Paragrafen: „Die Auswertung aller von uns untersuchten Webseiten der Sonnenstudioketten zeigt: Risiken werden gar nicht, unvollständig oder verharmlosend dargestellt. Nutzen werden propagiert, die einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten. Betreiber von Sonnenstudios verhalten sich damit überwiegend nicht gesetzeskonform.“ 

Deutsche Krebshilfe und ADP fordern Solarienbetriebsverbot für kosmetische Zwecke
„Wenn Solarienbetriebe Gesetze missachten und Desinformationen bezüglich bestehender Gefahren verbreiten, muss die Politik handeln“, fordert Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. „Die bestehenden Vorgaben für Solarien greifen ganz offensichtlich nicht.“ Jährlich erkranken deutschlandweit rund 309.000 Menschen an Hautkrebs, 42.000 davon am malignen Melanom. „Jede einzelne Solariennutzung erhöht das Hautkrebsrisiko. Eine Verharmlosung dieses Sachverhalts ist nicht länger hinnehmbar. Deutschland benötigt ein Betriebsverbot von Solarien zu kosmetischen Zwecken“, so Nettekoven. Die Deutsche Krebshilfe fordert bereits seit 2020 gemeinsam mit der ADP ein Solarienbetriebsverbot.

Informationen zur Studie

Die Studie mit dem Titel „Risikokommunikation von Sonnenstudioketten: Qualitative Inhaltsanalyse der webbasierten Informierung über Gesundheitsrisiken der Solariumnutzung“ wurde Ende 2023 in Prävention und Gesundheitsförderung veröffentlicht. Die Autoren sind Elisa Großmann, Meret Gödecke, Eckhard W. Breitbart und Yvonne de Buhr. Unter folgendem Link ist die Studie abrufbar: https://doi.org/10.1007/s11553-023-01078-9

In Deutschland wird der Betrieb von Solariengeräten durch das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung der Anwendung am Menschen (NiSG) und die UV-Schutz-Verordnung (UVSV) reguliert. Letztere verpflichtet Solarienbetriebe dazu, ihre Kunden über die gesundheitsschädliche Wirkung von UV-Strahlung zu informieren. Internetseiten von Solarienbetreibenden sind wichtige Instrumente zur Kundeninformation. Erstmals wurden diese in Deutschland hinsichtlich der Kommunikation von Gesundheitsrisiken untersucht. Ältere Studien zu den Internetauftritten von Solarienbetrieben anderer Länder, wie beispielsweise Australien und den USA, deckten ähnliche Kommunikationsdefizite auf. In Australien sind kommerzielle Solarien seit 2015 verboten.

Interviewpartner auf Anfrage!

 

Pressekontakte
Charlotte Weiß
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stiftung Deutsche Krebshilfe
Buschstr. 32
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E-Mail: presse@krebshilfe.de

Henriette Bunde
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeitsgemeinschaft Dermatologische 
Prävention (ADP) e.V.
c/o Prof. Dr. Breitbart
Am Krankenhaus 1a
21614 Buxtehude
Tel.: +49 40 / 209 131 34
E-Mail: bunde@adpev.de

 

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