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Medien

Nutzen Sie die leichte und endgültige Datenlöschung in Halle

Unsere Festplattenvernichtung in Halle bietet eine zuverlässige Lösung, um Datenmissbrauch zu verhindern und den Datenschutzvorschriften gerecht zu werden.

Unternehmen haben in der Regel viel zu tun, der Datenschutz ist dabei aber auch wichtig! Er darf nicht vernachlässigt werden. Dies ist ein guter Grund dafür, sich an unsere Festplattenvernichtung in Halle zu wenden. Wir sind mit unserem Fachbetrieb für Sie da und kümmern uns um die endgültige Löschung Ihrer Daten. Denken Sie daran, dass eine einfache Löschung durch eine Software am Rechner nie eine gute Lösung ist. Festplatten dürfen auch nicht einfach weggeworfen werden, wie es manche Unternehmer dann trotzdem gerne machen. Dadurch kann es schnell zu einem Missbrauch der Daten kommen. Der falsche Zugriff auf Daten, wird so leicht ermöglicht, muss aber verhindert werden. Wir bieten Ihnen die endgültige Datenträgervernichtung in Halle an. Vermeiden Sie jegliches Risiko und überlassen Sie uns den Datenschutz. Sie können sicher sein, dass keinerlei Daten mehr lesbar sind, wenn wir unsere mechanische Löschung durchgeführt haben. Nach der Löschung nehmen wir direkt die Zerstörung der Festplatten vor, auch darum müssen Sie sich nicht mehr kümmern. Wenn wir Sie überzeugen konnten, freuen wir uns auf Ihren Anruf. Unsere Festplattenvernichtung in Halle freut sich auf Sie und bietet Ihnen einen schnellen Termin. Besuchen Sie gerne unsere Webseite für weitere Informationen und kontaktieren Sie uns für Ihre Anfrage!

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

PRS Jakubowski ® Festplattenvernichtung
Herr Aleksander Jakubowski
Brackeler Hellweg 86
44339 Dortmund
Deutschland

fon ..: 023139759721
web ..: https://www.sichere-festplatten-vernichtung.de/festplatten-vernichtung-halle/
email : info@sichere-festplatten-vernichtung.de

Die Firma „PRS Jakubowski ®“ bietet seit 2006 Dienstleistungen rund um Computer, Notebook, PC, EDV, IT an.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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PRS Jakubowski ® Festplattenvernichtung
Herr Aleksander Jakubowski
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„Denkmalschutz-Behauptung für Villa Diering nach wie vor mehr als fragwürdig“

Nach erneuter Stellungnahme des LWL: Eigentümer und Projektentwickler kritisieren „fadenscheinige Rechtfertigung“ für Unterschutzstellung und Druck auf Haller Ratsmitglieder.

BildBissendorf / Halle (Westf.). Das Wohnbauprojekt Am Laibach in Halle befindet sich weiterhin in der Schwebe – erst recht nach einer erneuten Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), der an der Unterschutzstellung der dortigen Villa Diering festhält und damit den Neubau behindert.

Mit großem Befremden nehmen der Eigentümer der Villa, Gustav Upmeyer, und die FIM Gruppe als Projektentwickler eine erneute Stellungnahme des LWL zur angeblichen Denkmalschutzwürdigkeit des 1938/39 errichteten Gebäudes zur Kenntnis. So könne der LWL nach wie vor nicht belegen, warum der Denkmalschutz im öffentlichen Interesse liegen soll.

Zuvor hatte eine gutachterliche Stellungnahme im Auftrag des Eigentümers die Denkmalwertbegründung bei einem Ortstermin im Herbst 2023 nach eingehender Prüfung widerlegt. Der Gutachter Dr. Geerd Dahms kam zu dem Ergebnis, dass die von der Unteren Denkmalschutzbehörde behauptete Denkmalschutzwürdigkeit der Villa Diering einer objektiven Prüfung nicht standhält.

Zahlreiche Änderungen, Umbauten und Umnutzungen

Dr. Dahms verweist unter anderem auf zahlreiche Umbauten bzw. bauliche Änderungen im Zuge von Umnutzungen, den Austausch der ursprünglichen Holzfenster durch Kunststoffvarianten sowie auf einen Zementputz der Außenmauer, der als grobkörniger Kratzputz anstelle des bauzeitgemäßen hellen Außenputzes aufgebracht wurde. Darüber hinaus gab es signifikante Änderungen am Dach sowie an den Außentreppen zu den Eingängen an der Südostseite, einen angeblichen „Freiplatz“ (LWL), der aber erst in den 1970er Jahren angelegt wurde, und nicht zuletzt eine Garage, die „durch An- und Umbauten in ihrem Erscheinungsbild erheblich verunstaltet wurde“, wie es in der gutachterlichen Stellungnahme des unabhängigen Experten heißt.

Im Innern wurden bauzeitgemäße Küchen und Bäder entfernt und Wanddurchbrüche geschaffen, um die Nutzungen auf allen Ebenen neu aufzuteilen. Hinzu kommen zahlreiche architektonische Details, die von den Bauzeichnungen bzw. bauzeitlichen Plänen erheblich abweichen. Hierzu nennt der Gutachter u. a. die Formen und Ausführungen der Fenster. Statt der laut Bauzeichnungen vorgesehenen Holzfenster mit Stichbogenstürzen fand Dr. Dahms beispielsweise nur Kunststofffenster mit geradem Sturz vor.

Im Hinblick auf den architektonischen Hintergrund verweist der Gutachter auf die Tatsache, dass der Verfasser der Entwurfszeichnungen aus dem Juli 1938 laut Bauakte ein Vertrauensarchitekt der nationalsozialistischen Deutschen Arbeitsfront (DAF) war. Das Fehlen einer besonderen architekturhistorischen Einordnung stellt somit für Dr. Dahms wie auch für den Grundstücksbesitzer Upmeyer und die Projektentwickler bereits die Schutzwürdigkeit erheblich infrage. Lediglich für die Denkmalbehörde scheine dies allerdings keine Rolle zu spielen.

Bestandsgebäude und ursprüngliche Planung der Villa „stimmen nur rudimentär überein“

Der Eigentümer und FIM sehen in der erneuten Stellungnahme des LWL „eine fadenscheinige Rechtfertigung ihrer vorherigen Behauptung mit dem Ziel, in diesem Verfahren das Gesicht zu wahren, indem sie ihre Sichtweise durchdrücken“, so Robert Hase, Projektleiter bei FIM. „Dabei ignoriert der LWL in der neuesten Version seiner Denkmalschutz-Behauptung auch, dass der aktuelle Zustand des Gebäudes mit den ursprünglichen Planungen nur noch rudimentär übereinstimmt. Inwieweit der Originalzustand des Gebäudes jemals der ursprünglichen Planung entsprochen hat, ist kaum noch nachvollziehbar“, so Robert Hase weiter.

Schon die Überprüfung der Schutzwürdigkeit im Rahmen der Feststellung des Bebauungsplans 2007 kam zu dem Ergebnis, dass lediglich der Baumbestand im Vorgarten zu schützen sei. Dies hat FIM in sämtlichen Plänen für den Neubau auf diesem Grundstück konsequent berücksichtigt.
Noch immer sei es aus Sicht der Projektentwickler unerklärlich, dass aufgrund der Initiative einer ehemaligen Mieterin der Villa eine neue Denkmalschutzbewertung im Jahr 2023 überhaupt vorgenommen wurde. Die Mieterin sei in diesem Fall – im Gegensatz zum Eigentümer – gar nicht antragsberechtigt gewesen und habe damit ausschließlich persönliche Interessen verfolgt. Ein öffentliches Interesse am Denkmalschutz hingegen sei auch heute noch nicht erkennbar.

Unzulässiger Druck der Verwaltung auf Ratsmitglieder?

Dessen ungeachtet schreitet das Denkmalschutzverfahren fort. Am 13.02.2024 wird sich der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Halle mit dem Antrag des LWL auf Denkmalschutz für die Villa Diering beschäftigen. Fünf Wochen später steht das Thema auf der Tagesordnung der Ratssitzung. Robert Hase sagt hierzu: „Vonseiten des Bauamts Halle wird den Ratsmitgliedern nun suggeriert, dass sie gar keine Entscheidungsbefugnis haben. Ihre Rolle bestehe demnach nur darin, die Vorlage einfach abzunicken.“

In der Beschlussvorlage der Verwaltung heißt es beispielsweise: „Anders als der Rechtsanwalt des Eigentümers vorträgt, besteht kein Ermessen der Stadt.“ Robert Hase hält dagegen: „Es mag sein, dass die Verwaltung für sich selbst keinen Ermessensspielraum sieht. Dies gilt jedoch keinesfalls für den Rat! In unserer Demokratie treffen auch auf kommunaler Ebene immer noch die gewählten Vertreter der Bürger die wesentlichen Entscheidungen. Ansonsten könnte man sich die Abstimmungen ja auch sparen. Wir haben daher kein Verständnis dafür, dass die Ratsmitglieder der Stadt Halle in der Beschlussvorlage gleich mehrfach derartig unter Druck gesetzt werden.“

Verlorene Planungssicherheit und ein „Gefühl der Enteignung“

Weiterer Druck sei vor allem für den Eigentümer und einige Käufer entstanden. Infolge der vom Kreis Gütersloh am 26.01.2023 ausgesprochenen Baugenehmigung für das Wohnbauprojekt Am Laibach hatte FIM mit der Vermarktung der insgesamt zehn neu zu schaffenden Wohneinheiten mit KfW-40-Standard begonnen und schnell Interessenten gewonnen.

„Sieben Wohneinheiten sind bereits durch verbindliche Vereinbarungen vergeben“, sagt Gustav Upmeyer. „Eine Käuferin hat zum Beispiel ihr Wohneigentum inzwischen veräußert, weil sie sich darauf verlassen hat, hier bald einziehen zu können. Nun steht sie sprichwörtlich auf der Straße und muss auf unbestimmte Zeit zur Miete wohnen, weil die Unterschutzstellung den Neubau blockiert. Nicht nur für sie, sondern auch für mich stellt diese bürokratische Schikane einen erheblichen finanziellen Schaden dar. Ich fühle mich, als ob ich enteignet wurde“, so der 93-jährige Privatier.

Ihm und der FIM Gruppe wird im Falle einer Bestätigung der Denkmalschutzbewertung durch den Rat nur der juristische Weg offenbleiben. Der Immobilieneigentümer hat im Mai 2023 vor dem Verwaltungsgericht Minden fristwahrend Klage gegen die Stadt Halle eingereicht, um die damals noch vorläufige Unterschutzstellung des Gebäudes aufheben zu lassen. Dieses Verfahren ruht zurzeit und wird gegebenenfalls nach dem Ratsbeschluss wieder aufgenommen. Laut FIM und dem Eigentümer steht hier ein Schadenersatz in Millionenhöhe im Raum.

Weitere Infos: www.fim-gruppe.de

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Kurzportrait: FIM Gruppe

Die in Bissendorf bei Osnabrück beheimatete FIM Finanz- und Immobilienmanagement GmbH (FIM Gruppe) wurde 1998 gegründet und fungiert mit weiteren Niederlassungen in Münster und Gevelsberg sowie auf Mallorca schwerpunktmäßig als Immobilienmakler. Die Wurzeln des Unternehmens finden sich sowohl in der Tätigkeit als Finanz- und Versicherungsmakler als auch im Immobilienmanagement. Auf dieser Basis verlagerten der Firmengründer Nihad Muracevic und sein Team den Schwerpunkt im Laufe der Zeit immer stärker auf die klassische Maklertätigkeit.

So sieht sich die FIM Gruppe als Vermittler zwischen verschiedenen Interessenten: Käufern und Verkäufern von Immobilien, Mietern und Vermietern oder auch zwischen Bauherren, Architekten, Baufirmen, Kreditinstituten und vielen weiteren Akteuren rund um Grundstücke sowie den Bau und die Nutzung von Gebäuden aller Art.

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Wirtschaft

Großes Sortiment an Boden- und Bereichskennzeichnungen

Bodenmarkierungen und Bereichskennzeichnungen sind erforderliche Mittel, um Stellflächen, Lauf- und Fahrwege deutlich zu kennzeichnen. Sie sind ein unerlässliches Hilfsmittel zur Arbeitssicherheit.

BildMAKRO IDENT verfügt über verschiedene Materialien für die Boden- und Bereichsmarkierung. Diese können temporär oder dauerhaft angebracht werden. Entwickelt wurden die verschiedenen Materialien für Industrieumgebungen, für Lagerplätze, Packplätze, Anfahrts- und Ladezonen, für die Markierung bestimmter Waren zur Eingrenzung oder zur Kennzeichnungen von Standplätzen und vieles mehr.

Das Economy Band B-726 ist eines der kostengünstigsten Möglichkeiten der Boden- und Bereichsmarkierung. Dieses kann auch für Lean/5S-Kennzeichnungen verwendet werden. Das Material ist in sechs Farben auf 33 Meter-Rollen erhältlich und als temporäre Markierung gedacht. Das Band haftet sehr gut und ist auch langlebig. Es ist für sich verändernde Lagerorte, Arbeitszellen und andere sich verändernde Bereiche sehr gut geeignet.

GuideStripe B-3 ist ebenfalls ein temporär aufzubringendes Klebeband. Allerdings ist dies eher als Bodenstreifen gedacht. Dieses Band besteht aus einem stabilem Vinyl, dass das Aufkleben in geraden Linien sehr erleichtert. Dies kann zum Kennzeichnen von Gängen, Durchgängen, Lagerorten, Ausgängen, zur Kennzeichnung von Fußgängerzonen oder Verkehrszonen sowie auch zur Bodenkennzeichnung in Lebensmittelläden, in Einkaufszentren, Ladenstraßen usw. verwendet werden. Das Bodenmarkierungsband GuideStripe B-3 ist in 10 Farben und auch in transparent erhältlich.

Eine längere Anwendungsdauer in Industrieumgebungen verspricht das Polyestermaterial ToughStripe B-514. Dies wird zur Kennzeichnung von Fahrstraßen, Gängen, Fußwegen usw. verwendet. ToughStripe wurde speziell für den Industrieeinsatz entwickelt und ist für eine längere Anwendungsdauer in Hallen gedacht. Gabelstapler können ohne Probleme darüber fahren, ohne dass sich die Markierung löst. Die ToughStripe Serie enthält neben einfarbigen Bändern auch zweifarbige Bänder, Fußabdrücke, Punkte, Pfeile, Ecken, T-Stücke und Plus-Formen. Ebenso erhältlich sind einzelne Großbuchstaben und Zahlen in den Farben Schwarz, Weiß, Rot, Grün, Blau und Gelb.

ToughStripe MAX B-543 ist ein Bodenmarkierungsband mit besonders hoher Beständigkeit. Entwickelt wurde es für den sehr starken Betrieb von Gabelstaplern und Industriefahrzeugen. Der Anspruch an dieses Material ist, dass das Material auch über lange Zeit noch auf dem Boden kleben bleiben soll. ToughStripe MAX ist dicker als ToughStripe (B-514). Die Klebstoffschicht ist dicker, da das Band auf Böden sehr gut haften und einen starken Fahrbetrieb aushalten muss.

MAKRO IDENT verfügt außerdem noch über selbstklebende zweifarbige PVC-Warnbänder zur Markierung von Betonsäulen, Pylonen, stoßgefährdeten Kanten, Türbogen, Aufzügen usw. Diese Warnbänder sind farbversiegelt, stark haftend und sehr einfach anzubringen.

Reflekierende Bänder – gestreift oder vollfarbig – sind ebenfalls im Sortiment zu finden. Mit diesen Bändern erzielt man eine zusätzliche Sicherheit bei Stromausfall, in der Nacht oder bei schwacher Beleuchtung. Das Material B-957 gibt es nur in den Rollenlängen von 4,5 Metern.

Verschiedene Bodenmarkierungsfarben mit dem dazu passenden Markierungssystem sind erhältlich, wie auch PaintStripe Schablonen für das einfache Aufmalen von Bodenmarkierungen. Die PaintStripe Schablonen gibt es als durchgehende Linie oder gestrichelte Linie. Die Schablonen sind mit einem leichten Klebstoffen versehen. Sie kleben zwar auf dem Boden, können aber nach dem Aufmalen leicht wieder entfernt werden. So wird eine präzise Bodenmarkierung zum Kinderspiel.

Die PaintStripe Schablonen sind für den Innen- und Außenbereich und deshalb auch mit zwei verschiedenen Klebstoffen erhältlich. Die B-518 Schablone ist für saubere, polierte Böden wie zum Beispiel in Hallen und die B-519 Schablone ist für matte, abgenutzte Oberflächen, raue und strukturierte Böden.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Boden- und Bereichsmarkierungen sind unter folgendem Link zu finden: www.makroident.de/schilder-markierer/markieren_toughstripe.html

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MAKRO IDENT e.K. – Zertifizierter Brady-Distributor für Kennzeichnung & Arbeitssicherheit
Frau Angelika Hentschel
Bussardstrasse 24
82008 Unterhaching
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fon ..: 089-615658-28
fax ..: 089-615658-25
web ..: https://www.makroident.de
email : info@makroident.de

Zertifizierter Brady-Distributor und „GOLD-EXPERT“-Partner für Kennzeichnung & Arbeitssicherheit
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o Kompetenter Partner für Handel, Industrie, Gesundheitswesen, Forschung, Luft- und Raumfahrt,
Nah-/Fernverkehr, Schifffahrt, Daten-/Telekommunikation, Behörden, Institute und vieles mehr.
o Komplettes BRADY-Sortiment und vollständiges Scafftag- und SPC-Programm mit über 36.000
Artikeln und Lockout-Tagout Artikel anderer Hersteller
o Freundliche Beratung, fundiertes Produkt- und Fachwissen, schnelle Abwicklung und Lieferung in
alle EU-Länder und der Schweiz.

Produktsortiment
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Brady Etikettendrucker + Schilderdrucker mit sehr umfangreichem Etiketten- und Farbband-Sortiment mit Zubehör. 450 Druckmaterialien in vielen Größen wie z.B. Standard-Etiketten, Typenschilder, Laboretiketten, Schrumpfschläuche usw. 6000 Standard-Formate für Sonderanfertigungen. Etiketten-Software Brady-Workstation mit verschiedenen SoftwareApps für alle Kennzeichnungen in Labor- und Industrieumgebungen.

Lockout-Tagout Verriegelungen, Absperr- und Blockiersysteme, Sichehreitsschlösser, Sets, Tafeln und Shadowboards, Sicherheitskontrollsysteme (Scafftag), Sicherheits- und Gebäudekennzeichnungen nach ISO7010, Rohrkennzeichnungen, Bodenkennzeichnungen, Absperrmarkierungen usw,, Software für das Erstellen von Lockout-Tagout Prozeduren (LINK360).

Farbdrucker für das Drucken von Schildern, Bannern, Aufkleber für die Sicherheits- und Gebäudekennzeichnung, Produkt-, Regal-, Objekt-Etiketten usw. Anorganische und organische Ölbindemittel, Universal- und Chemikalien-Bindemittel.

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