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Immobilienpreise: Stabile Preise an der Nordseeküste und auf den Inseln

Die Immobilienpreise an der Nordseeküste zeigen sich Ende 2024 stabil. Ferienwohnungen auf Norderney und in Ostfriesland werden gut verkauft.

Norddeich, Ostfriesland – Die ostfriesische Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG beobachtet in der aktuellen Marktlage ein weiterhin starkes Interesse an Ferienimmobilien an der Nordseeküste. Während die wirtschaftliche Situation in Deutschland insgesamt angespannt ist und der private Wohnungsbau in Ostfriesland massive Rückgänge verzeichnet, bleiben vermietbare Ferienhäuser und -wohnungen, insbesondere in Norddeich und auf den ostfriesischen Nordseeinseln, äußerst gefragt.

Die Preisentwicklung in Oldenburg, Bremen, Bremerhaven und dem Umland spiegelt ein sehr uneinheitliches Bild. So sind Altbremer Häuser in Bremen sehr begehrt – trotz stolzer Kaufpreise. Der Grundstücksmarkt im Landkreis Oldenburg ist in Bewegung und zeigt sich weitgehend stabil.
„Ob Festland oder Insel, Ferienimmobilien sind nach wie vor ein Traum vieler Bundesbürger“, sagt Michael Haubner, Geschäftsführer und Makler der ostfriesischen Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG. „Trotz einer schwächelnden Wirtschaft zeigen die Preise für Ferienimmobilien an der Küste eine bemerkenswerte Stabilität. Insbesondere Ferienwohnungen mit Nutzungsänderung erfreuen sich großer Beliebtheit.“

Im Gegensatz dazu sieht sich der private Wohnungsbau in Ostfriesland dramatischen Herausforderungen gegenüber. Bauunternehmen und Banken berichten von starken Einbrüchen in der Branche. Verschärfte Bauvorschriften und Bebauungspläne, steigende Bürokratie, das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie gestiegene Materialpreise machen das Bauen für viele Familien in der Region finanziell untragbar. Hinzu kommen Unsicherheiten durch zukünftige Klimaschutzauflagen und eine durch weltweite Konflikte ausgelöste allgemeine Verunsicherung.
„Die Krise im Wohnungsbau verschärft sich zusehends, und viele hiesige Familien bangen um ihre Zukunft“, so Haubner weiter. „Gleichzeitig bleibt das Interesse auswärtiger Käufer an genehmigten Ferienimmobilien ungebrochen. Unsere Kunden kommen aus dem gesamten Bundesgebiet, vor allem aus Nordrhein-Westfalen und Hessen. Der Urlaub an der Nordseeküste ist für viele Menschen ein wichtiges Anliegen und eine eigene Ferienimmobilie wird als wertvolle Investition angesehen.“

Die ostfriesische Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG in Ostfriesland bleibt somit ein wichtiger Partner in der Vermittlung von Ferienimmobilien und ist bestrebt, ihren Kunden mit umfassendem Fachwissen und einem persönlichen Service zur Seite zu stehen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Ostfriesische Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG
Herr Michael Haubner
Norddeicher Str. 205
26506 Nordseeheilbad Norddeich
Deutschland

fon ..: 04931 997220
web ..: https://www.ostfriesland-immobilien.de/
email : info@ostfriesland-immobilien.de

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Ostfriesische Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG als „TOP Immobilienmakler 2024“ von FOCUS ausgezeichnet

Michael Haubner freut sich über die Auszeichnung von FOCUS als TOP Immobilienmakler 2024 ! Die Auszeichnung im FOCUS bestätigt, dass sich unsere qualifizierte Arbeit in Ostfriesland auszahlt.

Norddeich, Ostfriesland – Die ostfriesische Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG, ein renommierter Immobilienmakler mit Sitz in Norddeich, hat sich als eine der führenden Adressen an der gesamten Nordseeküste etabliert. Unter der Leitung von Geschäftsführer Michael Haubner, der seit über 28 Jahren erfolgreich in der Branche tätig ist, bietet das Unternehmen seinen Kunden nicht nur eine breite Palette an hochwertigen Immobilien, sondern auch einen persönlichen und engagierten Service.

Das Credo von Herrn Haubner – Fleiß, Sachkunde und höchste Kundenzufriedenheit – spiegelt sich in der täglichen Arbeit des gesamten Teams in Norddeich wider. Die Kombination aus Erfahrung und Fachwissen ermöglicht es der Ostfriesischen Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG, solvente Kaufinteressenten zu gewinnen und ausgesuchte Immobilien schnell und effizient zu vermitteln. Dies hat sich als entscheidender Vorteil in einem dynamischen Immobilienmarkt erwiesen.

Ein herausragendes Zeugnis für die Qualität der Arbeit ist die Auszeichnung des Unternehmens durch FOCUS im Jahr 2024, das es auf die Liste der TOP Immobilienmakler Deutschlands gesetzt hat. Die Top-Immobilienmakler 2024 wurden vom Recherche-Partner Statista mit Unterstützung von ImmoScout24 und den IVD-Regionalverbänden im Auftrag von FOCUS erhoben. Diese Anerkennung unterstreicht die engagierte und qualifizierte Arbeit, die Herr Haubner und sein Team täglich in Ostfriesland leisten, und bestätigt, dass der Einsatz für die Kundenbelange sich auszahlt.

„Wir sind stolz darauf, unseren Kunden nicht nur interessante Immobilien, sondern auch einen exzellenten Service direkt an der Nordseeküste zu bieten. Unsere langjährige Erfahrung im Bereich Immobilien an der Küste ermöglicht es uns, individuelle Bedürfnisse zu erkennen und maßgeschneiderte Lösungen für Privatkäufer, Bauträger und Investoren zu entwickeln“, sagt Michael Haubner.

Die Ostfriesische Nordsee Immobilien GmbH & Co. KG bleibt somit nicht nur ein fester Bestandteil der Immobilienlandschaft in Ostfriesland, sondern setzt auch weiterhin Maßstäbe in Sachen Kundenservice und Marktkenntnis.

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„Denkmalschutz-Behauptung für Villa Diering nach wie vor mehr als fragwürdig“

Nach erneuter Stellungnahme des LWL: Eigentümer und Projektentwickler kritisieren „fadenscheinige Rechtfertigung“ für Unterschutzstellung und Druck auf Haller Ratsmitglieder.

BildBissendorf / Halle (Westf.). Das Wohnbauprojekt Am Laibach in Halle befindet sich weiterhin in der Schwebe – erst recht nach einer erneuten Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), der an der Unterschutzstellung der dortigen Villa Diering festhält und damit den Neubau behindert.

Mit großem Befremden nehmen der Eigentümer der Villa, Gustav Upmeyer, und die FIM Gruppe als Projektentwickler eine erneute Stellungnahme des LWL zur angeblichen Denkmalschutzwürdigkeit des 1938/39 errichteten Gebäudes zur Kenntnis. So könne der LWL nach wie vor nicht belegen, warum der Denkmalschutz im öffentlichen Interesse liegen soll.

Zuvor hatte eine gutachterliche Stellungnahme im Auftrag des Eigentümers die Denkmalwertbegründung bei einem Ortstermin im Herbst 2023 nach eingehender Prüfung widerlegt. Der Gutachter Dr. Geerd Dahms kam zu dem Ergebnis, dass die von der Unteren Denkmalschutzbehörde behauptete Denkmalschutzwürdigkeit der Villa Diering einer objektiven Prüfung nicht standhält.

Zahlreiche Änderungen, Umbauten und Umnutzungen

Dr. Dahms verweist unter anderem auf zahlreiche Umbauten bzw. bauliche Änderungen im Zuge von Umnutzungen, den Austausch der ursprünglichen Holzfenster durch Kunststoffvarianten sowie auf einen Zementputz der Außenmauer, der als grobkörniger Kratzputz anstelle des bauzeitgemäßen hellen Außenputzes aufgebracht wurde. Darüber hinaus gab es signifikante Änderungen am Dach sowie an den Außentreppen zu den Eingängen an der Südostseite, einen angeblichen „Freiplatz“ (LWL), der aber erst in den 1970er Jahren angelegt wurde, und nicht zuletzt eine Garage, die „durch An- und Umbauten in ihrem Erscheinungsbild erheblich verunstaltet wurde“, wie es in der gutachterlichen Stellungnahme des unabhängigen Experten heißt.

Im Innern wurden bauzeitgemäße Küchen und Bäder entfernt und Wanddurchbrüche geschaffen, um die Nutzungen auf allen Ebenen neu aufzuteilen. Hinzu kommen zahlreiche architektonische Details, die von den Bauzeichnungen bzw. bauzeitlichen Plänen erheblich abweichen. Hierzu nennt der Gutachter u. a. die Formen und Ausführungen der Fenster. Statt der laut Bauzeichnungen vorgesehenen Holzfenster mit Stichbogenstürzen fand Dr. Dahms beispielsweise nur Kunststofffenster mit geradem Sturz vor.

Im Hinblick auf den architektonischen Hintergrund verweist der Gutachter auf die Tatsache, dass der Verfasser der Entwurfszeichnungen aus dem Juli 1938 laut Bauakte ein Vertrauensarchitekt der nationalsozialistischen Deutschen Arbeitsfront (DAF) war. Das Fehlen einer besonderen architekturhistorischen Einordnung stellt somit für Dr. Dahms wie auch für den Grundstücksbesitzer Upmeyer und die Projektentwickler bereits die Schutzwürdigkeit erheblich infrage. Lediglich für die Denkmalbehörde scheine dies allerdings keine Rolle zu spielen.

Bestandsgebäude und ursprüngliche Planung der Villa „stimmen nur rudimentär überein“

Der Eigentümer und FIM sehen in der erneuten Stellungnahme des LWL „eine fadenscheinige Rechtfertigung ihrer vorherigen Behauptung mit dem Ziel, in diesem Verfahren das Gesicht zu wahren, indem sie ihre Sichtweise durchdrücken“, so Robert Hase, Projektleiter bei FIM. „Dabei ignoriert der LWL in der neuesten Version seiner Denkmalschutz-Behauptung auch, dass der aktuelle Zustand des Gebäudes mit den ursprünglichen Planungen nur noch rudimentär übereinstimmt. Inwieweit der Originalzustand des Gebäudes jemals der ursprünglichen Planung entsprochen hat, ist kaum noch nachvollziehbar“, so Robert Hase weiter.

Schon die Überprüfung der Schutzwürdigkeit im Rahmen der Feststellung des Bebauungsplans 2007 kam zu dem Ergebnis, dass lediglich der Baumbestand im Vorgarten zu schützen sei. Dies hat FIM in sämtlichen Plänen für den Neubau auf diesem Grundstück konsequent berücksichtigt.
Noch immer sei es aus Sicht der Projektentwickler unerklärlich, dass aufgrund der Initiative einer ehemaligen Mieterin der Villa eine neue Denkmalschutzbewertung im Jahr 2023 überhaupt vorgenommen wurde. Die Mieterin sei in diesem Fall – im Gegensatz zum Eigentümer – gar nicht antragsberechtigt gewesen und habe damit ausschließlich persönliche Interessen verfolgt. Ein öffentliches Interesse am Denkmalschutz hingegen sei auch heute noch nicht erkennbar.

Unzulässiger Druck der Verwaltung auf Ratsmitglieder?

Dessen ungeachtet schreitet das Denkmalschutzverfahren fort. Am 13.02.2024 wird sich der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Halle mit dem Antrag des LWL auf Denkmalschutz für die Villa Diering beschäftigen. Fünf Wochen später steht das Thema auf der Tagesordnung der Ratssitzung. Robert Hase sagt hierzu: „Vonseiten des Bauamts Halle wird den Ratsmitgliedern nun suggeriert, dass sie gar keine Entscheidungsbefugnis haben. Ihre Rolle bestehe demnach nur darin, die Vorlage einfach abzunicken.“

In der Beschlussvorlage der Verwaltung heißt es beispielsweise: „Anders als der Rechtsanwalt des Eigentümers vorträgt, besteht kein Ermessen der Stadt.“ Robert Hase hält dagegen: „Es mag sein, dass die Verwaltung für sich selbst keinen Ermessensspielraum sieht. Dies gilt jedoch keinesfalls für den Rat! In unserer Demokratie treffen auch auf kommunaler Ebene immer noch die gewählten Vertreter der Bürger die wesentlichen Entscheidungen. Ansonsten könnte man sich die Abstimmungen ja auch sparen. Wir haben daher kein Verständnis dafür, dass die Ratsmitglieder der Stadt Halle in der Beschlussvorlage gleich mehrfach derartig unter Druck gesetzt werden.“

Verlorene Planungssicherheit und ein „Gefühl der Enteignung“

Weiterer Druck sei vor allem für den Eigentümer und einige Käufer entstanden. Infolge der vom Kreis Gütersloh am 26.01.2023 ausgesprochenen Baugenehmigung für das Wohnbauprojekt Am Laibach hatte FIM mit der Vermarktung der insgesamt zehn neu zu schaffenden Wohneinheiten mit KfW-40-Standard begonnen und schnell Interessenten gewonnen.

„Sieben Wohneinheiten sind bereits durch verbindliche Vereinbarungen vergeben“, sagt Gustav Upmeyer. „Eine Käuferin hat zum Beispiel ihr Wohneigentum inzwischen veräußert, weil sie sich darauf verlassen hat, hier bald einziehen zu können. Nun steht sie sprichwörtlich auf der Straße und muss auf unbestimmte Zeit zur Miete wohnen, weil die Unterschutzstellung den Neubau blockiert. Nicht nur für sie, sondern auch für mich stellt diese bürokratische Schikane einen erheblichen finanziellen Schaden dar. Ich fühle mich, als ob ich enteignet wurde“, so der 93-jährige Privatier.

Ihm und der FIM Gruppe wird im Falle einer Bestätigung der Denkmalschutzbewertung durch den Rat nur der juristische Weg offenbleiben. Der Immobilieneigentümer hat im Mai 2023 vor dem Verwaltungsgericht Minden fristwahrend Klage gegen die Stadt Halle eingereicht, um die damals noch vorläufige Unterschutzstellung des Gebäudes aufheben zu lassen. Dieses Verfahren ruht zurzeit und wird gegebenenfalls nach dem Ratsbeschluss wieder aufgenommen. Laut FIM und dem Eigentümer steht hier ein Schadenersatz in Millionenhöhe im Raum.

Weitere Infos: www.fim-gruppe.de

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Kurzportrait: FIM Gruppe

Die in Bissendorf bei Osnabrück beheimatete FIM Finanz- und Immobilienmanagement GmbH (FIM Gruppe) wurde 1998 gegründet und fungiert mit weiteren Niederlassungen in Münster und Gevelsberg sowie auf Mallorca schwerpunktmäßig als Immobilienmakler. Die Wurzeln des Unternehmens finden sich sowohl in der Tätigkeit als Finanz- und Versicherungsmakler als auch im Immobilienmanagement. Auf dieser Basis verlagerten der Firmengründer Nihad Muracevic und sein Team den Schwerpunkt im Laufe der Zeit immer stärker auf die klassische Maklertätigkeit.

So sieht sich die FIM Gruppe als Vermittler zwischen verschiedenen Interessenten: Käufern und Verkäufern von Immobilien, Mietern und Vermietern oder auch zwischen Bauherren, Architekten, Baufirmen, Kreditinstituten und vielen weiteren Akteuren rund um Grundstücke sowie den Bau und die Nutzung von Gebäuden aller Art.

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„Neue gutachterliche Stellungnahme widerlegt vermeintliche Denkmalwürdigkeit der Villa Diering“

Eigentümer und Projektentwickler setzen weiter auf einvernehmliche Lösung mit der Stadt Halle

BildBissendorf / Halle (Westf.). „Der Ortstermin mit dem renommierten Gutachter Dr. Geerd Dahms hat eindeutig aufgezeigt: Die von der Unteren Denkmalschutzbehörde behauptete Denkmalschutzwürdigkeit der Villa Diering hält einer objektiven Prüfung nicht stand. Der Bau der zehn neuen Wohneinheiten darf nicht länger behindert werden“, fasst Robert Hase von der FIM Gruppe aus Bissendorf bei Osnabrück zusammen.

Das Unternehmen wurde vom Eigentümer der Haller Villa, Gustav Upmeyer, mit der Projektentwicklung beauftragt und ist für den Neubau des modernen Gebäudes nach KfW-40-Standard federführend zuständig. Nachdem der Kreis Gütersloh bereits eine Baugenehmigung erteilt hatte, wurde die Immobilie auf Betreiben einer Mietpartei – zum Erstaunen des Eigentümers und der FIM Gruppe – vorläufig nach Denkmalschutzgesetz unterschutzgestellt, um die Baumaßnahmen zu stoppen.

„Keine nachvollziehbaren Beweise für eine besondere architekturhistorische Einordnung des Gebäudes“

Hiergegen hat Eigentümer Upmeyer im Mai 2023 Klage am Verwaltungsgericht Minden eingereicht. Zudem nahm sein Rechtsanwalt Dr. Caspar David Hermanns mit Schreiben vom 24. September 2023 Stellung zu den Ausführungen der Unteren Denkmalschutzbehörde. Hierbei bemängelte der Osnabrücker Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zum einen das Fehlen objektiv nachvollziehbarer Beweise für eine besondere architekturhistorische Einordnung des Gebäudes und kritisierte zum anderen die zweifelhafte Methodik des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe.

Dennoch beschloss der Haller Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss am 24. Oktober 2023, die Immobilie Am Laibach 30 in die Denkmalliste der Stadt Halle einzutragen und somit den Abriss und Neubau zu verhindern.

Neue Stellungnahme im September 2023 offiziell angekündigt

„Auf dieser Ausschusssitzung wurde der Eindruck erweckt, der Eigentümer sei im Nachgang der ersten vorläufigen Unterschutzstellung untätig geblieben und habe die Gelegenheit einer Stellungnahme verstreichen lassen – so berichtet es das Haller Kreisblatt am 26. Oktober. Aber das Gegenteil ist richtig: In seinem Schreiben vom September hatte Rechtsanwalt Dr. Hermanns bereits mitgeteilt, dass mandantenseits eine gutachterliche Stellungnahme in Auftrag gegeben wurde, die im November vorgelegt werden soll“, erklärt Robert Hase. Der Projektleiter sei sehr enttäuscht, dass die Öffentlichkeit und die Ausschussmitglieder hierüber offensichtlich nicht vollständig informiert wurden.

Dabei lagen der Stadtverwaltung die Einwände von Eigentümerseite längst vor. Belegt wird dies durch die Beschlussvorlage DSNr. 85/2023, die für die am 13. Dezember 2023 bevorstehende Ratssitzung von der Stadtverwaltung erstellt wurde. Hierin ist die Mitteilung des Rechtsanwalts ausdrücklich erwähnt.

Robert Hase sagt: „Wir finden es sehr bedauerlich, dass die Stadtverwaltung in der Frage des Denkmalschutzes schnell Fakten schaffen will, ohne die angekündigte gutachterliche Stellungnahme abzuwarten. Dabei wird diese klarstellen, dass die Aufnahme des Objekts Am Laibach 30 in die Denkmalliste keinesfalls gerechtfertigt ist. Dies hat uns der Gutachter Dr. Dahms beim Ortstermin im Oktober unmissverständlich erklärt: Seine gutachterliche Stellungnahme widerlegt die vermeintliche Denkmalwürdigkeit der Villa Diering in jeder Hinsicht.“

Deutschlandweit anerkannter Experte für Denkmalschutz eingeschaltet

Dr. phil. Geerd Dahms ist öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für die Beurteilung der Denkmalwürdigkeit von Gebäuden und seit 1999 als Denkmalgutachter tätig. 2008 wurde er vom Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. zum Fachgutachter für Denkmalschutz und Denkmalpflege ernannt. Laut FIM Gruppe zählt Dr. Dahms deutschlandweit zu den erfahrensten Experten im Denkmalschutz. Deshalb legte die FIM Gruppe besonderen Wert darauf, diese Expertise für das Projekt in Halle heranzuziehen.

Eigentümer Upmeyer und die FIM Gruppe sind zuversichtlich, auf Grundlage der neuen gutachterlichen Stellungnahme mit der Stadt Halle zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, die den Neubau der Wohnungen ebenso ermöglicht wie den von allen Seiten als schützenswert erachteten Baumbestand im Umfeld des Gebäudes. „So bedeuten die Schaffung dringend benötigten Wohnraums nach vorbildlichen Effizienzstandards und eine schonende sowie nachhaltige Umgestaltung des Areals eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten“, meint Robert Hase.

Weitere Infos: www.fim-gruppe.de

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Kurzportrait: FIM Gruppe

Die in Bissendorf bei Osnabrück beheimatete FIM Finanz- und Immobilienmanagement GmbH (FIM Gruppe) wurde 1998 gegründet und fungiert mit weiteren Niederlassungen in Münster und Gevelsberg sowie auf Mallorca schwerpunktmäßig als Immobilienmakler. Die Wurzeln des Unternehmens finden sich sowohl in der Tätigkeit als Finanz- und Versicherungsmakler als auch im Immobilienmanagement. Auf dieser Basis verlagerten der Firmengründer Nihad Muracevic und sein Team den Schwerpunkt im Laufe der Zeit immer stärker auf die klassische Maklertätigkeit.
So sieht sich die FIM Gruppe als Vermittler zwischen verschiedenen Interessenten: Käufern und Verkäufern von Immobilien, Mietern und Vermietern oder auch zwischen Bauherren, Architekten, Baufirmen, Kreditinstituten und vielen weiteren Akteuren rund um Grundstücke sowie den Bau und die Nutzung von Gebäuden aller Art.

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Es kann auch einfach sein… Schutz vor elektromagnetischer Strahlung in der Industrie.

EMF sind sensorisch und oligofaktorisch nicht wahrnehmbar. Erst eine gute Interpretation und eine intuitiv verständliche Darstellung machen das Ergebnis greifbar und bieten Schutz.

Bild(Aachen)
Komplizierte physikalische Zusammenhänge möglichst einfach verständlich und sichtbar zu machen. Dies ist der Anspruch in den EMFV Gutachten von Mario Bande.
Kurz gesagt: „Um zu verstehen was zu tun ist, ist es wichtig alle relevanten Aussagen herauszufiltern. Eine gute Risikobewertung macht es auch für den Laien einfach sichtbar.“
Der Fokus gilt den produzierenden Industrieunternehmen und Behörden. Firmen, die elektromagnetische Felder erzeugen sind mittlerweile aufgrund der immer komplexer werdenden Sicherheitsaudits stark daran interessiert, eine störungsfreie Funktion ihrer Anlagen sicherzustellen. Sie sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitskräfte vor diesen potentiellen Gefahren durch (em-) Feldern zu schützen. Gemäß den Anforderungen sind die geforderten Messungen stets lösungsorientiert aufgebaut und geben die Möglichkeit noch zu handeln bevor es zu spät ist.

„Das ferne Ziel ist, ein unabhängig und voll privat geführtes Dienstleistungsunternehmen auf globaler Ebene aufzubauen. Zunächst geht es darum die eigenen Verfahren als simplen Standard zu etablieren, um sie am Markt als eigenständige Dienstleistung in einem Arbeitsschutz Netzwerk anzubieten.“, sagt der erfahrene Elektroingenieur.
Weitere Informationen zu Fachgutachtern und der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder gibt es unter emf-gutachter.de

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Hubertusstraße 50
52064 Aachen
Deutschland

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email : kontakt@emf-bewertung.de

Als führende EMF Gutachter sind wir spezialisiert auf Messung und Auswertung elektromagnetischer Felder in verschiedenen professionellen Umgebungen. Ein Gutachten enthält immer eine einfache und klar verständliche Darstellung der Ergebnisse, gemäß höchsten Anforderungen und entsprechend der Einhaltung ziviler, als auch militärischer Vorgaben.

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