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HanseWerk Natur fordert vom Gesetzgeber die Optimierung des Rechtsrahmens bei Fernwärme

Oberlandesgericht Hamburg weist Klage der Verbraucherzentrale gegen HanseWerk Natur ab -Fernwärmenetzbetreiber darf Kunden in Schreiben über einseitige Änderung von Vertragsbedingungen informieren.

BildDer Fernwärmenetzbetreiber HanseWerk Natur fordert vom Gesetzgeber eine Optimierung des aktuellen Rechtsrahmens in der AVB Fernwärme Verordnung, um zukünftig langjährige Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. Der Grund: In Fernwärmeversorgungsverträgen sind regelmäßig sogenannte Preisanpassungsklauseln enthalten, um den Preis für die Wärme an die Kostenentwicklung des Versorgers und des Wärmemarktes anzupassen. Der Gesetzgeber hat jedoch die konkreten Anforderungen an diese Klauseln in den Verordnungen nicht klar geregelt, was zu langjährigen Rechtsstreitigkeiten führt. Gerta Gerdes, Geschäftsführerin von HanseWerk Natur sagt: „Wir fordern hier dringend klarere gesetzliche Vorgaben sowie deren Anpassung an die geänderten Marktbedingungen und die politisch und gesellschaftlich gewollte Wärmewende unter Berücksichtigung aller Beteiligten. Nur so vermeiden wir ein Ausbremsen der Wärmewende, Missverständnisse, Unzufriedenheit und juristische Auseinandersetzungen, von denen keiner etwas hat.“

Hintergrund der Forderung ist ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, in dem eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen HanseWerk Natur nach einem langjährigen Rechtstreit abgewiesen wurde. Gemäß dem Urteil darf ein Fernwärmenetzbetreiber wie HanseWerk Natur seine Vertragsbedingungen gegenüber den Kunden einseitig anpassen, wenn sich die Rahmenbedingungen bei der Erzeugung und Verteilung der Fernwärme – also beispielsweise der eingesetzte Brennstoff – geändert haben. Hierzu darf er die Kunden auch entsprechend anschreiben – das hat das Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 25.04.2024, (Aktenzeichen3 U 192/19, 312 O 577/15 LG Hamburg) festgestellt. Mit diesem Urteil weist das Gericht eine Klage der Verbraucherzentrale gegen HanseWerk Natur in der Berufungsinstanz ab, durch die dem Unternehmen die einseitige Umstellung der Preisanpassungsformeln und entsprechende Informationsschreiben untersagt werden sollten.

„Wir begrüßen dieses Urteil, weil es nach vielen Jahren Klarheit schafft und hilft, die Wärmewende voranzubringen“, betonte Dr. Gerta Gerdes Geschäftsführerin von HanseWerk Natur. Der Grund: Im Rahmen der von der Politik angestrebten Wärmewende werden nach Überzeugung der HanseWerk Natur fast alle Fernwärmeanbieter zwangsläufig umfangreiche Änderungen in ihren Wärmenetzen vornehmen müssen – beispielsweise von Erdgas auf Biogas oder Holzpellets oder Abwärme umstellen. Diese Änderungen erfordern zwangsläufig auch eine Änderung der sogenannten Preisanpassungsformeln, auf deren Grundlage die Endkundenpreise berechnet werden. „Wenn Fernwärmeanbieter diese Anpassungen nicht einseitig vornehmen können, könnten einzelne Kunden, den Umstellungsprozess der Fernwärme auf CO2-freie Erzeugung verhindern – das kann nicht im Sine des Klimaschutzes sein“, betonte Gerta Gerdes.

Weitere Forderungen an den Gesetzgeber zur Verbesserung der AVB FernwärmeV sind:

1 Flexibles Kostenelement

Kommt es zu wesentlichen Veränderungen auf der Kostenseite (+/- 10 %) beim Einsatz der Energieträger, beispielsweise durch steigende Anteile CO2-freier Quellen, muss der Wärmenetzbetreiber eine einseitige Änderung der Preisänderungsklausel für den Arbeitspreis durch öffentliche Bekanntmachung auf der Website vornehmen und so eine veränderte Erzeugungsstruktur ausweisen können.

2 Konkretisiertes Marktelement

Das vom Gesetzgeber geforderte Marktelement in Preisänderungsklauseln für den Arbeitspreis soll die Entwicklungen des Wärmemarkts in den Preisen widerspiegeln. Es ist jedoch in seinem Umfang (Höhe sowie Art und Weise) nicht klar definiert. Dadurch birgt es unkalkulierbare Chancen, aber auch Risiken für die Kunden bzw. den Wärmeversorger.
Für die Ausgestaltung des Marktelements sind daher klare Vorgaben erforderlich:

o welcher Markt (welche Preise oder Indizes)?
o welche Gewichtung?

Ein Aussetzen des Marktelements muss möglich sein, wenn Marktversagen vorliegt wie zuletzt durch den Ukraine-Krieg ausgelöst.

3 Geregelter Umgang mit Umlagen, Abgaben und Steuern

Die Einführung einer zentralen Rechtsgrundlage in der AVBFernwärmeV zur Weitergabe von staatlich veranlassten Kosten, Umlagen, Abgaben, Steuern ist geboten.

4 Vergleichbarkeit ortsindividueller Besonderheiten

Preistransparenzübersicht ist wünschenswert, sie muss aber die besonderen örtlichen Gegebenheiten und die Netzgröße berücksichtigen. Aufgrund der individuellen Struktur der Wärmenetze führt ein pauschaler Vergleich der Preise in die Irre und benachteiligt die Betreiber kleinerer Netze:

o Große Netze in städtischen Ballungsgebieten mit mehreren hundert oder gar tausenden von
Kunden und Großabnehmern profitieren von Skaleneffekten, die die Betreiber kleinerer
Netze nicht haben.
o Dörfliche Netze mit wenigen Anschlussnehmern und wenig Verbrauch auf langen
Leitungsstrecken führen zu hohen Wärmeverlusten und damit automatisch zu höheren
Kosten.
o Der Wärmeversorger hat auf die Verdichtung der Wärmeversorgungsnetze kaum Einfluss. So
ermöglicht die AVBFernwärmeV die Kündigung des Wärmeliefervertrags, wenn sich der
jeweilige Kunde eine eigene Wärmeerzeugungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien
installiert.
o Wärmenetze, die mit Müllwärme gespeist werden, haben in der Regel günstigere
Einkaufspreise.

5 Unkomplizierte Einführung neuer Preisformeln bei Wärmenetz-Dekarbonisierung

Die einseitige Änderung des bestehenden Preissystems (Verhältnis Arbeits- zu Grundpreis) eines Wärmenetzes muss im Rahmen der Dekarbonisierung möglich sein. Wärmeversorger tätigen hohe Investitionen für klimaschonende neue Technologien.

Damit einher geht eine Verschiebung wesentlicher Kosten in den Grundpreis, während der Arbeitspreis sinkt. Eine generelle Änderung der in einem Wärmenetz geltenden bestehenden Preisanpassungsklauseln muss insgesamt einseitig per öffentlicher Bekanntmachung über die Website des Versorgers möglich sein, um die hohen Investitionskosten der Dekarbonisierung im Basispreis berücksichtigen zu können.

HanseWerk Natur

Die HanseWerk Natur GmbH ist einer der größten regionalen Anbieter für Wärme und dezentrale Energielösungen in Norddeutschland und verfügt über viele Jahrzehnte Erfahrung. Die Nah- und Fernwärmenetze des Unternehmens erreichen eine Länge von rund 850 Kilometern. Über die Wärmenetze, Blockheizkraftwerke, Heizzentralen und Kälteanlagen versorgt HanseWerk Natur mehrere zehntausend Privat- und Gewerbekunden sowie Siedlungen, öffentliche Einrichtungen und Industriebetriebe zuverlässig 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Energiekonzepte und hochmoderne Anlagentechnik für einen optimierten Energieeinsatz, der die Emissionen senkt und die Umwelt entlastet.

HanseWerk Natur ist einer der größten Betreiber umweltschonender Blockheizkraftwerke in Norddeutschland. Rund 250 Anlagen betreut das Unternehmen in Norddeutschland und beteiligt sich gleichzeitig an vielen Innovationsprojekten. Dazu zählen zum Beispiel Hocheffizienz-Blockheizkraftwerke mit einem Wirkungsgrad weit über 90 Prozent, ein virtuelles Kraftwerk zur Erzeugung von Regelenergie oder das erste Blockheizkraftwerks der 1-Megawatt-Klasse, das mit bis zu 100 Prozent Wasserstoff betrieben werden kann. HanseWerk Natur wird außerdem bis 2030 klimaneutral sein: In einem mehrstufigen Prozess wird das Unternehmen hierzu Liegenschaften, Fuhrpark und Wärmebetrieb und -erzeugung klimaneutral stellen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

HanseWerk AG
Herr Ove Struck
Schleswag-HeinGas-Platz 1
25450 Quickborn
Deutschland

fon ..: +49 41 06-6 29-34 22
web ..: https://www.hansewerk.com/de.html
email : presse@hansewerk.com

Mehr als 3 Millionen Kunden in Norddeutschland beziehen Strom, Gas oder Wärme direkt oder indirekt über die von der HanseWerk-Gruppe und ihren Tochtergesellschaften betriebenen Energienetze. Darüber hinaus bietet das Unternehmen seinen Partnern und Kunden moderne und effiziente Energielösungen mit den Schwerpunkten Netzbetrieb, dezentrale Energieerzeugung oder E-Mobilitätslösungen.

Als Partner der Energiewende hat die HanseWerk-Gruppe in den letzten Jahren mehrere zehntausend Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energie an ihre Netze angeschlossen und betreibt parallel dazu etwa 850 Energieumwandlungsanlagen sowie einen Erdgasspeicher. Die HanseWerk-Gruppe ist ein großer Ausbildungsbetrieb im Norden und engagiert sich in vielen Forschungsprojekten zur Energiewende, wie zum Beispiel im Norddeutschen Reallabor. Bis 2030 wird die HanseWerk-Gruppe klimaneutral sein: Dazu werden ihre insgesamt 47 Standorte, die mehrere hundert Fahrzeuge umfassende Flotte, der Strom- und Gasnetzbetrieb sowie die Wärme- und Stromerzeugung bis 2030 klimaneutral gestellt.

Über die Beteiligung der elf schleswig-holsteinischen Kreise sowie mehr als 450 Kommunen sind die Unternehmen der HanseWerk-Gruppe regional sehr stark verwurzelt und unterstützen eine Vielzahl sozialer und kultureller Projekte, wie das Schleswig-Holstein Musik Festival, das Hamburger Straßenmagazin Hinz&Kunzt und den Schleswig-Holstein Netz Cup auf dem Nord-Ostsee-Kanal.

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Psychotherapeuten begrüßen Stärkung der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie

Der vierte Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) räumt Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten einen höheren Stellenwert ein.

BildBonn, 17.04.2024 – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den vierten Referentenentwurf für das GVSG vorgelegt. Er beinhaltet unter anderem eine grundsätzliche Neuberechnung des Bedarfes an Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Es geht um Neuerungen im Paragraphen 101 „Überversorgung“ im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB).

Dort war bisher in Absatz 4 vorgeschrieben, dass ein Fünftel aller Psychotherapie-Niederlassungen überwiegend Kinder und Jugendliche behandeln sollen. Der neue GVSG-Entwurf sieht vor, diese Zahl an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) unterstützt diesen Schritt ausdrücklich und geht von einer deutlichen Erhöhung aus.

Der DPNW-Vorsitzender Dieter Adler meint dazu: „Wir begrüßen, dass unsere Gesundheitspolitiker die Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen und endlich die lange überfällige und sehr sinnvolle Neuberechnung von Kassensitzen angehen. Die Corona-Pandemie, der Ukrainekrieg und der Klimawandel führen nachweislich zu verstärkten Ängsten und erhöhtem Behandlungsdarf bei Heranwachsenden.“

Das DPNW ist überzeugt, dass mehr Praxen für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie auch Eltern, Schulen und Beratungsstellen deutlich entlasten werden. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk fordert eine rasche Umsetzung: „Der Gesetzesentwurf darf nicht zum zahnlosen Papiertiger verkommen. Es sollten als Sofort-Maßnahme unmittelbar mehr Sitze freigegeben werden. Dazu muss nicht lange gerechnet werden. Die Zahlen liegen auf der Hand.“

Adler unterstreicht die Sinnhaftigkeit des Handelns: „Jede Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie ist letztlich eine ,eingesparte‘ Erwachsenentherapie – nur wesentlich effektiver, weil die Symptomatik viel früher erfasst und behandelt wird.“ Darüber hinaus fordert das DPNW eine schnellere Anerkennung und Zulassung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten aus Krisengebieten, um muttersprachliche Therapien in Flüchtlingsfamilien leisten zu können.

Psychotherapierichtlinie – Jugendlichen-Psychotherapie bis Ende des 23. Lebensjahrs

Das DPNW setzt sich fürderhin für eine Änderung der Psychotherapierichtlinie ein, mit der Erlaubnis, Jugendlichen-Psychotherapie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs zu gestatten. DPNW-Vorsitzender Adler meint: „In besonderen Lebens- und Entwicklungslagen, wie einer Schwellensituationskrise oder bei Nachreifungsbedarf, sind vorzugsweise Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten gefragt. Dies ist dann hochsinnvoll, wenn der Patient bei seinem Psychotherapeuten, seiner Psychotherapeutin, schon einmal in Behandlung war.“

Elektronische Patientenakte – keine Aufnahme von psychotherapeutischen Kinder- und Jugendlichen-Daten

Darüber hinaus fordert das DPNW: „Eine gesetzliche Regelung zum vollständigen Verzicht der Aufnahme von psychotherapeutischen Daten in der elektronischen Patientenakte von Kindern und Jugendlichen.“ Dies sei dringend geboten, so der Verband. Dieter Adler kommentiert: „Es kann nicht angehen, dass Daten aus Kinder- und Jugendlichen Krisen dauerhaft für Dritte einsehbar in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Hierdurch kann die Zukunft eines jungen Menschen gefährdet werden, beispielsweise weil sich die Eltern streiten und das Kind mit einer depressiven Krise darauf reagiert und später aufgrund dokumentierter Vorbefunde als junger Erwachsener bestimmte Berufe nicht ergreifen darf. Weil diese persönlichen Daten auch in die Hände künftiger Arbeitgeber kommen. Auch in anderen Bereichen hat der Gesetzgeber gerade diesen besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen anerkannt.“

Zu den Daten, die nicht aufgenommen werden sollen, zählt das DPNW auch die „erlaubten“ Daten nach § 341 Absatz 2 Nummer 8 des Fünften Sozialgesetzbuches. Dort steht geschrieben, dass die Krankenkassen alle Leistungsdaten (=Behandlungsdaten) und Abrechnungsziffern ohne Zutun des Arztes und ohne Einwilligung des Patienten abspeichern dürfen.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
Herr Dieter Adler
Karmeliterstraße 1c
53229 Bonn
Deutschland

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Ist Frieden per Gesetz möglich? – 7. Jubiläumsfeier der Deklaration des Friedens und der Beendigung der Kriege

Frieden als Institution zur Veränderung des täglichen Lebens der Menschen: Wie ein Gesetz den Frieden ermöglichen kann.

Unter dem Motto „Institutioneller Frieden: Kommunikation stärken, um Vertrauen zu schaffen“ veranstaltete die internationale Friedens-NGO Heavenly Culture, World Peace, Restoration of Light (HWPL) am 14. März 2023 in 41 Ländern weltweit ihre siebte Jubiläumsfeier der Proklamation der Deklaration des Friedens und der Beendigung ders Kriege (DPCW). Bei der Veranstaltungen nahmen mehr als 7.000 Menschen aus den Bereichen Politik, Recht und Religion, Bildung und den Medien teil. In Deutschland fand die Veranstaltung mit mehr als hundert Teilnehmern am 20. März 2023 statt.

Die „Deklaration des Friedens und der Beendigung der Kriege (DPCW)“ stellt ein Instrument für eine umfassende globale friedensfördernde Zusammenarbeit dar. Die Veranstaltung diente als Plattform, bei der verschiedene Fälle von Konfliktprävention, Mediation und Konfliktlösung präsentiert wurden, um aufzuzeigen, wie der Frieden als universelle Kultur und Norm institutionalisiert werden kann.

Diese Werte der DPCW werden weltweit durch verschiedene Aktivitäten bereits umgesetzt. Mit dem Legislate Peace Projekt (LP) veranstaltete HWPL umfassende Initiativen für die Stärkung der DPCW. In Deutschland wurde die Initiative Bildungsreihe Abrüstung als sechsteiliges Veranstaltungsformat im Jahr 2022 durchgeführt sowie monatliche interreligiöse Schriftenvergleiche in Form von WARP Offices abgehalten. Gleichzeitig veranstaltete HWPL Deutschland e.V. verschiedene Friedenspädagogische Angebote in Polen und Deutschland sowie Workshops zur Förderung von Jugendlichen und zur Sensibilisierung von Falschnachrichten.

Dr. Phil. Gertrud Müller, Soziologin und Verhaltenswissenschaftlerin betonte in ihrem Vortrag die wertvolle Zusammenarbeit mit HWPL Deutschland e.V. in der Friedenspädagogik. Sie hob hervor, wie wichtig und entscheidend unser persönliches Verständnis von Frieden dafür ist. Dies bilde die Grundlage dafür, ob ich mich vor mir selbst verpflichte mit gutem Beispiel voranzugehen und mir einen friedlichen Lebensstil aneigne. Dr. Gertrud Müller unterstrich: „Es kann einen besseren Weg geben: Frieden ist nicht etwas, das von außen kommt: Frieden ist eine Entscheidung, deshalb können wir Postulate des Friedens formulieren jeder für sich. Ich erwarte nicht Frieden von den anderen, ich verpflichte mich selbst friedlich zu leben.“

Prof. Dr. Md Nazrul Islam, Vorsitzender des Lehrstuhls für Internationales Recht an der Universität von Dhaka, der die DPCW mitverfasst hat, betonte: „Diese Erklärung, die aus 10 Artikeln und 38 Klauseln besteht, zielt darauf ab, […] durch die Förderung der universellen Werte der Weltgemeinschaft einen nachhaltigen Frieden zu erreichen. Die DPCW enthält die Botschaft: kein Krieg, sondern stattdessen Frieden zwischen Nationen und Gesellschaften, freundschaftliche Beziehungen, Wohlstand und Glück zu stärken. Das ist eine einfache Botschaft, mit der sich jeder identifizieren kann.“

Während der Veranstaltung wurden Aktionspläne für den Frieden in der Ukraine ausgearbeitet: Teilnehmer aus über 100 Ländern schreiben „Friedensbriefe“, in denen sie die russische Invasion in der Ukraine als Verstoß gegen das Völkerrecht anprangern und den russischen Präsidenten Putin zum vollständigen Rückzug aus dem ukrainischen Gebiet auffordern. „Künftige Generationen von Russen werden sich an Sie und diesen Krieg als unauslöschliche und beschämende Geschichte erinnern, und Sie werden in die Geschichte als derjenige eingehen, der für die Opferung unzähliger unschuldiger Leben verantwortlich ist“, heißt es in dem Brief. Diese Briefe werden gesammelt und in die Ukraine geschickt, wo ein Friedensdenkmal errichtet werden soll.

Während der Rede betonte der Vorsitzende von HWPL, Herr Lee Man-hee: „Frieden kann nicht allein erreicht werden. Wenn alle gemeisam vereint zusammenleben können, wird es keine Kriege oder Konflikte geben. Wie das Sprichwort „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“ sagt, wird der Krieg nur verschwinden, wenn es Liebe füreinander gibt. Das geltende Völkerrecht kann einen Krieg nicht verhindern. Russland, ein ständiges Mitglied der Vereinten Nationen, führt einen Krieg. Die DPCW wurde eingeführt, um das unwirksame Völkerrecht zur Beseitigung der Kriege zu erneuern. Jetzt ist es an der Zeit, Frieden zu erreichen. So wie Menschen lernen müssen, wenn sie etwas neu schaffen wollen, muss Frieden zu Hause und in der Schule gelehrt werden, um ihn verwirklichen zu können. Wenn sich die Herzen der Menschen ändern, wird eine bessere Welt geschaffen werden. So lasst uns alle im globalen Dorf Botschafter des Friedens werden.

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HWPL ist eine internationale Friedensorganisation, die sich für globalen Frieden und die friedliche Beendigung von Kriegen in über 100 Ländern weltweit einsetzt. Als international agierende NGO mit Konsultationsstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) ist sie ebenfalls mit der Abteilung für globale Kommunikation der Vereinten Nationen (DGC) verbunden. Durch Friedensarbeit, Bildungsprogramme und interreligiöse Dialoge arbeitet HWPL eng mit Vertretern aus Gesellschaft, Politik, Bildung und Religion zusammen, um in gemeinsamer Zusammenarbeit die Schaffung von Frieden voranzutreiben. Knapp eine Million Bürgerinnen und Bürger unterstützen die Friedensinitiativen von HWPL weltweit und nehmen an lokalen Friedensprojekten und Bildungsprogrammen teil, um gute Rahmenbedingungen für Frieden in den einzelnen Ländern vor Ort zu schaffen.

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