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Sauberes Wasser für alle: Alginatfasern zur Entfernung von Blei aus Trinkwasser

Das Innovationsprojekt „TEXAS“ befasst sich mit der Entwicklung eines Reinigungsprozesses zur Entfernung von Blei aus Trinkwasser, der im Vergleich zu bestehenden Verfahren flexibel einsetzbar ist.

BildZiel des Innovationsprojekts „TEXAS“ ist die Entwicklung eines Reinigungsprozesses zur Entfernung von Blei aus Trinkwasser, der im Vergleich zu bestehenden Verfahren energiearm, möglichst abfallfrei, flexibel einsetzbar und wartungsarm ist. Die Kooperationspartner:innen PPU Umwelttechnik GmbH, WESOM Textil GmbH und Faserinstitut Bremen e. V. (FIBRE) werden bei der Umsetzung des Projekts „TEXAS“ durch eine Gesamtförderung von rund 670.000 Euro aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt.

Ernsthafte gesundheitliche und wirtschaftliche Risiken durch Bleikontaminationen

Blei gilt nach internationaler Einschätzung als „major public health concern“ und ist damit von großer Bedeutung für die öffentliche Gesundheit: 2017 wurden weltweit ca. 1.06 Mio. Todesfälle und 24.4 Mio. DALYs (Disability Adjusted Life Years = durch Behinderung beeinträchtigte Lebensdauer) durch Bleiexposition verursacht. Besonders in Entwicklungsländern fehlen oft Gesetze und Durchsetzungskapazitäten, um sauberes Trinkwasser für große Bevölkerungsteile sicherzustellen. Blei im Trinkwasser, hauptsächlich aus veralteten Rohren und Armaturen oder unsachgemäßem Recycling von Autobatterien, bleibt eine ernste Bedrohung. Die wirtschaftlichen Kosten der Bleiexposition verdeutlichen die Dringlichkeit, diese Herausforderung anzugehen, insbesondere in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Die Entwicklung kostengünstiger, umweltfreundlicher Reinigungsverfahren für Trinkwasser ist von entscheidender Bedeutung.

Nachwachsende Rohstoffe für sauberes Trinkwasser

Im Rahmen des Projekts „TEXAS“ soll daher ein Reinigungsmodul auf Basis eines nachhaltigen, textilen Kationenaustauschers entwickelt werden. Spezielle Alginatfasern werden im Nassspinnverfahren hergestellt und auf ihre Filterwirkung hin getestet. Im Nähwirkverfahren werden diese Fasern zu einem robusten Gewirke verarbeitet. Nach erfolgreicher Entwicklung eines effizienten Reinigungsprozesses im Labor wird das Gewirke in praktische Filterkartuschen oder andere Filtrationssysteme integriert. Alleinstellungsmerkmale sind die Verwendung eines nachhaltigen Rohstoffs sowie die Vermeidung von Rückständen durch Chemikalien, Schlämme oder sonstige Abfälle, die einem gesonderten Abfallmanagement bedürfen. Das flexible Design des Reinigungsmoduls ermöglicht den Einsatz in entlegenen Regionen mit begrenzter Infrastruktur und unzuverlässiger Energieversorgung. Ziel ist es, sauberes Trinkwasser zur Norm zu machen und insbesondere die Belastung von Kindern und anderen gefährdeten Gruppen durch Bleikontaminationen deutlich zu reduzieren.

Das Faserinstitut Bremen e. V. (FIBRE) ist verantwortlich für die Entwicklung und Optimierung der Alginatfasern im Nassspinnverfahren. Der WESOM Textil GmbH obliegt insbesondere die Entwicklung eines robusten, materialeffizienten und kostenoptimierten Verarbeitungsprozesses, durch den die Alginatfasern zu einem stabilen Gewirke verarbeitet werden können. Der Projektpartner verantwortet die Entwicklung, Prüfung und iterative Optimierung sowie die Herstellung des textilen Filtermaterials. Die PPU Umwelttechnik GmbH ist mit der Entwicklung einer geeigneten Filterkartusche sowie der technischen Umsetzung und Etablierung eines effizienten, flexibel einsetzbaren Reinigungsprozesses zur Trinkwasseraufbereitung betraut.

Die Idee zum Projekt „TEXAS“ ist im Rahmen des Innovationsnetzwerks SAFIR – Separation, Adsorption & Filtration für industrielle Reinigungs- und Recyclingprozesse entstanden, das über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gefördert wird. Im Zuge der Mitgliedschaft werden die Partner:innen aktiv bei der Realisierung von F&E-Projekten sowie der Sicherstellung der Finanzierung unterstützt. Betreut wird SAFIR von der IWS GmbH, die auch das Antragsmanagement der Kooperationsprojekte übernimmt und die Mitglieder intensiv bei der Entwicklung neuer Technologien begleitet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.safir-zim.de

Projektpartner:innen „TEXAS“:

Faserinstitut Bremen e. V. (FIBRE) | Bremen
WESOM Textil GmbH | Olbersdorf
PPU Umwelttechnik GmbH | Bayreuth

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Frau Carmen Schulte
Deichstraße 29
20459 Hamburg
Deutschland

fon ..: 04036006630
fax ..: 040360066320
web ..: https://www.iws-nord.de/
email : mail@iws-nord.de

Die Innovationsfähigkeit mittelständischer Unternehmen ist der Schlüsselfaktor für Wachstum und Beschäftigung. Viele dieser Unternehmen sind Weltmarktführer mit Hightech-Produkten in bestimmten Marktnischen oder in Zulieferketten für große Unternehmen. IWS steht für den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Industrie und Spitzenforschung und agiert branchenübergreifend dort, wo Innovation entsteht. Wir arbeiten in mehreren Technologienetzwerken mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen, die den Nukleus für die gemeinschaftliche Entwicklung hochinnovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen darstellen. Wir machen Ihre innovativen Ideen marktfähig!

Pressekontakt:

IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Herr Patrick Zessin
Deichstraße 29
20459 Hamburg

fon ..: 040360066315
email : mail@iws-nord.de

Medien

Bundestag verabschiedet Wachstumschancengesetz

Der Bundesrat hat dem milliardenschweren Entlastungspaket zugestimmt. Das verabschiedete Wachstumschancengesetz markiert einen wichtigen Schritt zur Förderung von F&E in Deutschland.

Bild(Hannover, 27.03.2024)

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag dem milliardenschweren Entlastungspaket zugestimmt. Das verabschiedete Wachstumschancengesetz markiert einen wichtigen Schritt zur Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland.  

Unternehmen erhalten einen neuen Anreiz, ihre F&E-Aktivitäten zu verstärken. Insbesondere die Forschungszulage wird deutlich attraktiver und soll Unternehmen noch besser dabei unterstützen, Innovationen voranzutreiben. Wir informieren Sie über alle Verbesserungen des Wachstumschancengesetzes zur Forschungszulage! 

Anhebung der Bemessungsgrundlage 

Das Gesetz umfasst eine deutliche Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage. Diese wurde ursprünglich für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 30.6.2026 befristet auf 4 Mio. EUR festgesetzt. Durch die Gesetzesreform wird die maximale Bemessungsgrundlage entfristet und auf 10 Mio. EUR jährlich angehoben (§ 3 Abs. 5 FZulG).  

Bei einem Fördersatz von 25% (§ 3 Abs. 5 FZulG) steigt die maximale Förderung somit von bisher 1 Mio EUR auf bis zu 2,5 Mio EUR/Jahr. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zusätzlich eine Erhöhung um 10 Prozentpunkte beantragen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 FZulG;).

Höherer Zuschuss für KMU und Auftragsforschung 

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition gibt es sehr positive Entwicklungen: Der Fördersatz der Forschungszulage wird zukünftig auf 35% angehoben! 

Auch extern in Auftrag gegebene F&E-Projekte werden gefördert (§ 3 Abs. 4 FZulG). Durch das Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird der effektive Fördersatz von 15% auf 17,5% angehoben. Bei KMU-Unternehmen beträgt der Fördersatz zukünftig 24,5%. 

Ausweitung förderfähiger Aufwendungen 

Bisher wurden mit der Forschungszulage lediglich die Kosten für das Personal gefördert, welche im Rahmen eines F&E-Projektes beschäftigt sind. Durch das Wachstumschancengesetzes werden die förderfähigen Aufwendungen um bestimmte Sachkosten erweitert. Dazu gehören die Anschaffungs- und Herstellungskosten für in einem F&E-Projekt genutzte abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 3 Abs. 3a FZulG), die für das Entwicklungsvorhaben erforderlich bzw. unerlässlich sind. 

Als Beispiele können Laborgeräte- und -einrichtungen, Computer Hard- und Software für komplexe, neuartige Aufgaben oder Prüfstände, Analysegeräte oder Apparaturen zur Herstellung von Prototypen genannt werden.  

Steigerung der Attraktivität für Einzelunternehmer 

Um die Forschungszulage auch für Einzelunternehmer attraktiver zu gestalten, gibt es deutliche Verbesserungen. Bislang konnten Einzelunternehmer ihre Eigenleistung mit 40 EUR/Stunde geltend machen. Das Gesetz sieht maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche vor. 

Durch die Reform wird der Wert der förderfähigen Arbeitsstunden auf 70 EUR /Stunde angehoben. Die maximale Anzahl der förderfähigen Stunden pro Woche bleibt jedoch unverändert (§ 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 FZulG). Gleiches gilt für die Eigenleistungen von Mitunternehmern. 

Stärkung der Attraktivität für bestimmte Branchen 

Das Wachstumschancengesetz eröffnet Unternehmen millionenschwere Anreize, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Bis September 2023 haben über 7.000 Unternehmen mehr als 22.600 Projekte zur Genehmigung eingereicht.  

Jüngste Statistiken der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zeigen, dass die IT-Branche unter allen Wirtschaftszweigen den Spitzenplatz belegt, gefolgt vom Maschinenbau und der Elektroindustrie. Dabei ist besonders bemerkenswert, dass 83% aller Antragsteller kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind, mit weniger als 250 Beschäftigten. Durch die Gesetzesreform ist eine deutliche Erhöhung der Attraktivität für andere Branchen zu erwarten. 

Bisher war der steuerliche Anreiz vor allem für Projekte mit hohen Personalkosten attraktiv, aber weniger für Projekte mit hohen Investitionskosten. Durch die Neuerungen werden insbesondere Unternehmen profitieren, die bisher nicht genug Personalkosten und Ausgaben für Auftragsforschung hatten, um die volle Bemessungsgrenze zu erreichen.  

Verbesserungen ab 2024 – Letzte Chance für 2020! 

Das Wachstumschancengesetzes tritt erst nach offizieller Ausfertigung und Verkündung in Kraft. Die Veröffentlichung der Gesetzesänderung erfolgt voraussichtlich im April 2024. Ein konkretes Datum wurde seitens der Bundesregierung noch nicht kommuniziert. Die Verbesserungen der Forschungszulage sind daher erst ab dem Tag nach offizieller Gesetzesänderung gültig.  

Die Möglichkeit, die Forschungszulage 4 Jahre rückwirkend zu beantragen, bleibt unverändert bestehen. Wenn Sie rechtzeitig handeln, erhalten Sie noch die rückwirkende Förderung für 2020!

Erfolgreich durchstarten 

Die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes markiert einen bedeutenden Schritt, wodurch die Forschungszulage für Ihr Unternehmen noch attraktiver wird. Allerdings ergeben sich durch die Gesetzesänderung auch neue Komplexitäten. 

Unser Expertenteam bei Busuttil & Company steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie vollumfänglich bei dem Antragsprozess der Forschungszulage zu unterstützen. Wir begleiten Ihr Unternehmen mit jahrzehntelanger Expertise und branchenspezifischen Know-how und stellen für Sie sicher, dass Sie von der maximalen Förderung profitieren. Unser Ansatz verfolgt eine individuelle Beratung, die exakt auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten ist.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Chancen maximieren und Ihre Innovationsprojekte erfolgreich fördern!  

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Busuttil & Company GmbH
Herr Dr. Marco Busuttil
Philipsbornstraße 2
30165 Hannover
Deutschland

fon ..: 015678 110607
web ..: https://busuttilcompany.de/
email : hallo@busuttilcompany.de

Busuttil & Company GmbH ist eine Fördermittelberatung, spezialisiert auf die steuerliche Forschungszulage. Ihr Gründer Dr. Markus Busuttil ist ein führender Experte auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung und blickt auf über acht Jahre Erfahrung in diesem Bereich zurück. Der promovierte Ingenieur leitet ein kleines Team von Spezialisten und berät überwiegend mittelständische Unternehmen in Deutschland zur steuerlichen Forschungszulage.

Pressekontakt:

Busuttil & Company GmbH
Frau Elena Zanchetta
Philipsbornstraße 2
30165 Hannover

fon ..: 015678 110607
email : ezanchetta@busuttilcompany.de