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Rentenberatung – wichtig wie nie!

Die geburtenstarken Jahrgänge stehen vor dem Eintritt ins Rentenalter. Rentenberater sind die qualifizierten und unabhängigen Ansprechpartner für alle wichtige Fragen vor dem Ruhestand.

BildRentenberaterinnen und Rentenberater – nie waren sie so wertvoll wie heute!

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. empfiehlt Versicherten eine qualifizierte Beratung spätestens im letzten Berufsjahrzehnt.

Die geburtenstarken Jahrgänge stehen vor dem Eintritt ins Rentenalter und damit auch eine ganze Generation mit teilweise brüchigen oder lückenhaften Erwerbsbiografien. 40 oder 45 Berufsjahre in einem Unternehmen sind heute eher eine Seltenheit.

Mit einer Rentenberaterin oder einem Rentenberater finden alle, die sich mit ihrer Altersvorsorge beschäftigen oder Fragen zur gesetzlichen Rente haben, einen qualifizierten Ansprechpartner. Anders als die Mitarbeitenden der Rentenversicherung sind Rentenberater unabhängige Experten. Sie handeln ausschließlich im Interesse ihrer Mandanten. 

Hier die 5 wichtigsten Gründe, warum Versicherte spätestens im letzten Berufsjahrzehnt eine Beratung in Anspruch nehmen sollten:

1. Die Rente ist komplex 

Das deutsche Rentensystem ist sehr komplex, neben unterschiedlichen Rentenarten müssen eine Vielzahl von Regelungen, die sich häufig ändern, beachtet werden. Für Laien ist das Rentenrecht nicht ohne weiteres zu durchschauen und selbst Fachanwälte decken häufig nur Teilgebiete des Sozial- und Rentenrechts ab. 

Rentenberater sind dafür da, ihre Mandanten durch den Dschungel der komplexen Rentenregelungen zu lotsen. Sie beraten zu allen Fragen des Rentenrechts und helfen mit ihrem fundierten Wissen, Missverständnisse und Fehler zu vermeiden. So sorgen sie dafür, dass alle Ansprüche ihrer Mandanten geltend gemacht werden.

2. Jeder Mensch ist anders

Jeder Mensch hat eine einzigartige Lebens- und Berufsgeschichte, die sich auf die Rentenhöhe auswirkt. Rentenberater betrachten die individuellen Umstände, einschließlich der Berufsjahre, Zeiten der Arbeitslosigkeit und Kindererziehungszeiten. Auf dieser Grundlage geben sie realistische Prognosen zur Höhe der zu erwartenden Rente und konkrete Handlungsempfehlungen, um die Altersvorsorge zu optimieren.

3. Ansprüche optimieren

In einer qualifizierten Rentenberatung wird sichtbar, wie sich bestimmte Entscheidungen auf die Rentenhöhe auswirken, wenn beispielsweise Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen bei der Rente berücksichtigt werden. Rentenberater kennen die relevanten Vorschriften und können Empfehlungen geben, wie bestimmte Lücken geschlossen oder Ansprüche maximiert werden können. Dies führt in vielen Fällen langfristig zu einer höheren Rente. Selbst kleinere Beträge können sich im Ruhestand auf einige Tausend Euro summieren. 

4. Früher in Rente, selbständig oder freiberuflich tätig? Beratung dringend empfohlen!

Viele Menschen erwägen, vorzeitig in Rente zu gehen. Rentenberater erläutern Vor- und Nachteile eines früheren Renteneintritts und helfen, die finanziellen Konsequenzen abzuschätzen. Sie wissen, wie Abschläge minimiert oder wie Rente und Arbeit kombiniert werden können.

Auch für die Auswirkungen einer Scheidung, Rentenansprüche für Selbstständige und Freiberufler oder die Anrechnung von Zeiten im Ausland können Rentenberater Lösungen anbieten. 

5. Rentenberater sind für ihre Mandanten da – auch vor Gericht

Rentenberater stellen schon vor der Antragstellung sicher, dass alle notwendigen Dokumente und Daten vollständig und korrekt berücksichtigt werden. Werden Ansprüche abgelehnt oder enthält der Rentenbescheid Fehler, legen sie Widerspruch ein und vertreten ihre Mandanten – ähnlich wie Anwälte – während des gesamten Verfahrens auch vor Sozial- und Landessozialgerichten. Dort werden sie als unabhängige Experten besonders geschätzt, weil sie tiefere Kenntnisse im Rentenrecht haben als andere Rechtsdienstleister.

Rentenberater stehen also nicht nur für fachliches Know-how, sondern vor allem für individuelle Betreuung, die in einem so wichtigen Bereich wie der Altersvorsorge von unschätzbarem Wert ist. Langfristig gesehen, zahlt sich die Investition in eine Rentenberatung sicher aus.

Sie sind an dem Beruf des Rentenberaters interessiert? 

Die Registrierung als Rentenberater bedarf diverser Voraussetzungen – u.a. den Nachweis der praktischen und theoretischen Sachkunde. Wer sich für eine Tätigkeit als Rentenberater interessiert, ist herzlich eingeladen, an unserem kostenlosen Berufseinsteiger-Seminar (online) in Zusammenarbeit mit der Management Advisory Heidelberg (MAH) teilzunehmen.

Datum: 18. Juni 2024 von 9:00 bis 12:00 Uhr
Anmeldungen unter info@mah-advisory.de 

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Thomas Neumann
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Deutschland

fon ..: 030 62725 502
fax ..: 030 62725 503
web ..: https://www.rentenberater.de
email : info@rentenberater.de

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.

Pressekontakt:

Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Stephan Buchheim
Kaiserdamm 97
14057 Berlin

fon ..: 0178 14 44 178
email : presse@rentenberater.de

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Renten-Tipp: Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Mit einem Kombi-Rentenantrag schon 2023 in Rente gehen, kann sich für langjährig Versicherte lohnen.

Kurios: Mehr Rente bei früherem Rentenbeginn. 

Die meisten angehenden Rentnerinnen und Rentner haben die Wahl, wann sie in Rente gehen. Sofern der 63. Geburtstag gefeiert ist und mindestens 35 Beitragsjahre oder andere rentenrechtliche Zeiten vorliegen, können sie in Rente gehen, wenn sie bereit sind, Abschläge in Kauf zu nehmen. Seit diesem Jahr dürfen Altersrentner im Vorruhestand zudem unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. 

Der Rentenabschlag beträgt 0,3 Prozentpunkte für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts. Normalerweise gilt daher: Wer den Rentenbeginn um einen Monat vorzieht, bekommt zwar eine Monatsrente mehr. Dafür sind lebenslänglich alle Zahlungen um 0,3 Prozentpunkte geringer. Auch eine sich anschließende Hinterbliebenenrente würde entsprechend niedriger ausfallen. 

Je älter man wird, desto weniger lohnt normalerweise der frühzeitige Rentenbezug. Nach 24 bis 28 Jahren macht man durch die Abschläge finanziell ein schlechteres Geschäft. Mit den aktuell modellierten Rentensteigerungen ist das schon nach 19 bis 22 Jahren der Fall. 

Der Tipp: Teilrente im Dezember 2023 und volle Rente ab Januar 2024

Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater, weist auf eine Überraschung hin: „Zur Jahreswende wird dieser Zusammenhang einmalig außer Kraft gesetzt. Wer zum Januar 2024 den Rentenstart plant, und mit zusätzlichen 0,3 % Abschlag auch schon ab Dezember 2023 erstmals Rente beziehen könnte, sollte das in den allermeisten Fällen mit kombiniertem Rentenantrag tun.“ Das bedeutet: Antrag auf Rente für langjährig Versicherte zum 01.12.2023 mit einer 10 %-Teilrente in Kombination mit 100 % Vollrente zum 01.01.2024.

Wenn die Rente schon in 2023 beginnt, bekommt man für 2022 mehr Rentenpunkte gutgeschrieben. Ursächlich ist die Formel für die Berechnung der Rente. 

Wer erst 2024 in Rente geht, bekommt als Durchschnittsverdiener etwa 30 Euro weniger Rente im Jahr. 

Höchstbeitragszahler bekommen anfänglich rund 60 Euro weniger Rente. Die Schlechterstellung erhöht sich jedes Jahr mit der Rentenerhöhung. 

„Nimmt man alle relevanten Berechnungsaspekte zusammen, summiert sich der Vorteil des Rentenbeginns im Dezember unterm Strich auf etwa 1.000 Euro für Durchschnittsverdienende und 2.000 Euro für Höherverdienende“, erklärt Neumann.

Für die Entscheidung der angehenden Ruheständler vermutlich relevanter: Der Kombi-Rentenantrag mit 10 % Teilrente zum Dezember 2023 und 100 % Vollrente zum Januar 2024 ist finanziell dem normalen Rentenstart mit 100% Rente zum 01.01.2024 immer überlegen, egal wie alt man wird. Dafür sorgt nicht nur die um wenige Euro höhere Rente, sondern auch der „Bonus“ der zusätzlichen einmaligen Rentenzahlung im Dezember 2023 in Höhe von rund 10%. Der Vorteil des Kombi-Rentenantrags zur Jahreswende ist umso größer, je höher der beitragspflichtige Verdienst in 2022 war. 

Kombi-Rentenantrag auch in anderen Konstellationen von Vorteil

Thomas Neumann zeigt weitere Möglichkeiten auf: „Wenn Sie Anrecht auf betriebliche Altersvorsorge haben, ist deren Auszahlungsbeginn mitunter mit dem Eintritt in die gesetzliche Vollrente verknüpft. Da sollten Sie einen Blick darauf haben. Ggf. lohne es sich dadurch die Rente ab Dezember 2023 schon im Umfang von 100 %.“

„Auch wenn man erst im Laufe des Jahres 2024 in Rente gehen möchte, kann sich ein Kombiantrag noch lohnen“, so Neumann. 

Über die Homepage www.rentenberater.de finden Ratsuchende dazu einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Thomas Neumann
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Deutschland

fon ..: 030 62725 502
fax ..: 030 62725 503
web ..: https://www.rentenberater.de
email : info@renteberater.de

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.

Pressekontakt:

Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Stephan Buchheim
Kaiserdamm 97
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