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Wirtschaft

Die neue Forschungszulage: Bis zu 3,5. Mio Euro Steuergutschrift pro Jahr erhalten

Durch das Wachstumschancengesetz und die neuen Bemessungsgrundlagen für die Forschungszulage können sich KMU jährlich bis zu 3,5 Mio. EUR an steuerlichen Vorteilen sichern.

BildGute Nachrichten für Unternehmen in Deutschland! Das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz bringt bedeutende Änderungen bei der steuerlichen Forschungszulage mit sich, die das Potenzial haben, Forschung und Entwicklung (F&E) erheblich zu fördern.

Was ändert sich für Unternehmen?

Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage wird von bisher 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR jährlich erhöht. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bekommen davon ab sofort 35 % auf ihre förderfähigen Aufwendungen erstattet. Größere Unternehmen erhalten 25 %. Außerdem können externe Forschungsaufträge neuerdings zu 70 % (bisher 60 %) berücksichtigt werden. Um die Forschungszulage auch für Einzelunternehmer:innen attraktiver zu gestalten, wird der förderfähige Wert der geleisteten Arbeitsstunde für die Eigenleistungen von 40 EUR auf 70 EUR je Arbeitsstunde angehoben. Durch die neue Forschungszulage können sich KMU so jährlich bis zu 3,5 Mio. EUR an steuerlichen Vorteilen sichern.

Vier Vorteile für Ihr Unternehmen durch die Forschungszulage

* Finanzielle Entlastung: Die Forschungszulage ermöglicht es Unternehmen, einen Teil ihrer Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zurückzuerhalten. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung, da die Kosten für Personal, Material und externe Dienstleistungen reduziert werden, was es Unternehmen ermöglicht, mehr Ressourcen in ihre Innovationsprojekte zu investieren.
 
* Investitionen in Innovation: Durch die Erstattung von F&E-Kosten ermöglicht es die Forschungszulage Unternehmen, mehr in innovative Technologien, Produkte und Dienstleistungen zu investieren. Dies fördert die Entwicklung neuer Lösungen und ermöglicht es Unternehmen, sich auf dem Markt zu differenzieren und Wettbewerbsvorteile zu erlangen.
 
* Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Indem die Forschungszulage Unternehmen finanziell unterstützt, um in Forschung und Entwicklung zu investieren, trägt sie dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Unternehmen können neue Technologien erforschen und auf den Markt bringen, was es ihnen ermöglicht, führend in ihren jeweiligen Branchen zu werden und sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
 
* Förderung von Wachstum und Beschäftigung: Die Forschungszulage kann dazu beitragen, das Wachstum von Unternehmen zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen, indem sie Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung schafft. Dies trägt zur Stärkung der Wirtschaft bei und fördert die Innovation und das Unternehmertum.

Ein Schritt in die Zukunft

Die Änderungen im Wachstumschancengesetz bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Investitionen in F&E zu steigern und somit Innovationen voranzutreiben. Mit der erhöhten Bemessungsgrundlage und den verbesserten Erstattungssätzen wird es für Unternehmen attraktiver, in zukunftsweisende Technologien und Verfahren zu investieren.

Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft am Standort Deutschland zu stärken. Es ist ein klares Signal an Unternehmen, dass Investitionen in Forschung und Entwicklung nicht nur gewünscht, sondern auch finanziell unterstützt werden.

Unser Fazit zur neuen Forschungszulage und zum Wachstumschancengesetz

Mit dem neuen Gesetz werden Unternehmen ermutigt, entschlossen in die Zukunft zu blicken und die Weichen für nachhaltiges Wachstum und Innovation zu stellen. Als Fördermittelberatung mit langjähriger Erfahrung in der Beantragung der Forschungszulage unterstützen wir Ihr Unternehmen gerne, die neuen Möglichkeiten zu nutzen und Ihre Projekte auf das nächste Level zu bringen!

Wie wir Sie unterstützen können:

Die Innovationsberater:innen der IWS GmbH sind Expert:innen für Innovation, Technologie und Fördermittel. Durch eine Fördermittelberatung unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und neue Potenziale frühzeitig zu erkennen.

Unser Service umfasst die Identifikation förderfähiger F&E-Vorhaben, die Beantragung der F&E-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) sowie die Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und bieten eine digitale Nachweisführung des Fortschritts Ihrer F&E-Projekte. Dabei setzen wir auf kostengünstige und erfolgsbasierte Lösungen, ohne langfristige Vertragsbindungen.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zur neuen Forschungszulage und zum Wachstumschancengesetz gerne ganz unverbindlich. Wir bieten Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihres Projekts und prüfen, wie hoch die Steuergutschrift pro Jahr voraussichtlich ausfällt.

040 3600 663-0
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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Frau Carmen Schulte
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Die Innovationsfähigkeit mittelständischer Unternehmen ist der Schlüsselfaktor für Wachstum und Beschäftigung. Viele dieser Unternehmen sind Weltmarktführer mit Hightech-Produkten in bestimmten Marktnischen oder in Zulieferketten für große Unternehmen. IWS steht für den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Industrie und Spitzenforschung und agiert branchenübergreifend dort, wo Innovation entsteht. Wir arbeiten in mehreren Technologienetzwerken mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen, die den Nukleus für die gemeinschaftliche Entwicklung hochinnovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen darstellen. Wir machen Ihre innovativen Ideen marktfähig!

Pressekontakt:

IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Herr Patrick Zessin
Deichstraße 29
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Wirtschaft

Banhoek Consulting stellt neue Fördermöglichkeiten für Innovationen im Rahmen der Forschungszulage vor

Wie Banhoek Consulting Sie bei der Beantragung staatlicher Zuschüsse von bis zu 3,5 Mio. EUR pro Jahr im Rahmen der Forschungszulage bei der Realisierung Ihrer Innovationsprojekte unterstützt.

BildBanhoek Consulting präsentiert neue Fördermöglichkeiten für Innovationen im Rahmen der Forschungszulage.

Banhoek Consulting, ein spezialisierter Anbieter für die Beantragung der Forschungszulage, stellt neue Fördermöglichkeiten für innovative Tech-Unternehmen vor, mit denen sie im Rahmen der Forschungszulage Förderung für Innovationsprojekte erhalten können.
Mit tiefer Kenntnis der Forschungszulage und einer bewährten Erfolgsbilanz hat Banhoek Consulting einen maßgeschneiderten Ansatz entwickelt, der auf die individuellen Bedürfnisse jedes Unternehmens zugeschnitten ist. „Unsere Mission ist es, Unternehmen dabei zu helfen, ihre Innovationsziele zu erreichen, indem wir ihnen den Weg zur Forschungszulage ebnen“, sagt Markus Pöhlmann, Geschäftsführer von Banhoek Consulting. „Wir sind stolz darauf, innovative Lösungen anzubieten, die wirklich einen Unterschied machen.“

Maßgeschneiderte Förderstrategien für Unternehmen

Alle Initiativen von Banhoek Consulting basieren auf einer detaillierten Analyse der Fördermöglichkeiten und der spezifischen Anforderungen einzelner Unternehmen. Durch diesen Ansatz können Unternehmen die Forschungszulage effektiver beantragen, die Erfolgswahrscheinlichkeit und Förderhöhe maximieren und ihre Projekte so schneller vorantreiben. „Unsere Experten analysieren die Bedürfnisse unserer Kunden und entwickeln maßgeschneiderte Strategien, die ihnen helfen, das volle Potenzial ihrer Projekte auszuschöpfen“, erklärt Markus Pöhlmann. „Wir wissen, dass jedes Projekt einzigartig ist, und deshalb bieten wir individuelle Lösungen an.“

Durch die Kombination von tiefem Fachwissen und praktischer Erfahrung stellt Banhoek Consulting sicher, dass Unternehmen die Förderung im Rahmen der Forschungszulage optimal ausnutzen, um ihre Innovations- und Wachstumsziele zu erreichen.

Neue Fördermöglichkeiten für KMUs

KMUs sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft, sie repräsentieren über 90% aller Unternehmen in der EU und spielen eine entscheidende Rolle für wirtschaftliches Wachstum, Innovation und Beschäftigung. Die deutsche Bundesregierung hat erkannt, dass KMUs besonders unterstützt werden müssen, um auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.
Seit 2024 profitieren KMUs von verbesserten Konditionen der Forschungszulage: Die förderfähigen Personalkosten betragen nun 35% (statt 25%), und der Fördersatz für Auftragsforschung wurde auf 24,5% (statt 17,5%) erhöht. Diese Sonderregelungen zielen darauf ab, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu stimulieren und die Innovationskraft der KMUs zu stärken.

Definition und Bedeutung von KMUs

Gemäß der Empfehlung 2003/361/EC der Europäischen Kommission werden Unternehmen als KMUs klassifiziert, wenn sie weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro erzielen. Zudem müssen diese Unternehmen ihre Unabhängigkeit wahren, das bedeutet, dass 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte nicht direkt oder indirekt von öffentlichen Körperschaften oder Unternehmen außerhalb der KMU-Definition kontrolliert werden dürfen.

Vorteile der angepassten Forschungszulage

Mit den verbesserten Bedingungen der Forschungszulage ab 2024 können KMUs nun noch effektiver in Forschung und Entwicklung investieren. Die Erhöhung der förderfähigen Personalkosten ermöglicht es den Unternehmen, mehr in qualifiziertes Personal zu investieren, während der erhöhte Fördersatz für Auftragsforschung es KMUs erlaubt, externe Expertise kosteneffizienter zu nutzen. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die technologische Kapazität und Innovationsfähigkeit der KMUs zu erhöhen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die Anpassung der Forschungszulage im März 2024 ist ein klares Signal der deutschen Bundesregierung, dass die Förderung von Forschung und Entwicklung in KMUs eine Priorität darstellt. Durch die Erleichterung des Zugangs zu finanziellen Ressourcen für Innovation unterstützt diese Maßnahme nicht nur das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der KMUs, sondern trägt auch wesentlich zur gesamtwirtschaftlichen Dynamik und Innovationskraft bei.

Banhoek Consulting ist auch in Zukunft ein zuverlässiger Partner für Unternehmen, die ihre Projekte erfolgreich umsetzen möchten. „Wir begrüßen die Änderungen der Forschungszulage und sind zuversichtlich, dass diese Entwicklungen unseren Kunden noch mehr Möglichkeiten eröffnen werden“, erklärt Markus Pöhlmann, Geschäftsführer von Banhoek Consulting. „Wir freuen uns darauf, auch Sie bei der Fördermittelberatung zu unterstützen.“

Erfahren Sie mehr über die innovativen Förderstrategien von Banhoek und wie sie Ihr Unternehmen dabei unterstützen können, besuchen Sie dazu einfach die Website:https://www.banhoek.io.

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Banhoek Capital GmbH
Herr Markus Pöhlmann
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email : info@banhoek.io

Banhoek ist ein innovativer Anbieter von Expertenlösungen im Bereich Fördermittel innerhalb der Tech-Branche. Das Unternehmen bietet maßgeschneiderte Strategien und Programme, um Unternehmen bei der Realisierung ihrer Projekte und der Erreichung ihrer Wachstumsziele zu unterstützen. Mit einem erfahrenen Team und einem umfassenden Netzwerk hilft Banhoek Unternehmen, die besten Fördermöglichkeiten zu nutzen.

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