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Wirtschaft

Brandmauer zur Forderungssicherung errichten!

Aktuelle Prognosedaten des Einkaufsmanager-Index deuten auf ernsthafte Probleme in der wirtschaftlichen Entwicklung hin. Das hat gravierende Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Unternehmen.

BildDie Rezession ist zurück. Nun ist es von existentieller Bedeutung, dass ein Unternehmen die Forderungssicherung in seine Geschäftsprozesse implementiert hat. Sofort die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, ist das Gebot der Stunde.
Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland war unsere Volkswirtschaft eine weltweit bewunderte, großartige Erfolgsgeschichte. Die Grundlagen hierfür bildete die vom ersten Wirtschaftsminister Ludwig Erhard organisierte freie und soziale Marktwirtschaft, welche den Schutz der Eigentumsrechte garantierte.
Doch dieser Zustand ist nicht durch eine Ewigkeitsgarantie verbrieft. Industriebetriebe verlagern jetzt ihre Produktionsstandorte oder schließen ganz. Die Zeitung „Die Welt“ schreibt aktuell hierzu, dass alle Hoffnungen auf ein Ende der Talfahrt verflogen sind. In den kommenden Monaten droht Deutschland erneut in die Rezession zurückzufallen. Die Experten des Internationalen Währungsfonds geben für Deutschland eine düstere Prognose ab und attestieren eine anhaltende Schwäche. China lässt den deutschen Maschinenbau in aller Stille sterben, schreibt dazu die „Wirtschaftswoche“. Indiz hierfür sind die aktuellen Meldungen aus der Wirtschaft. Beim Agrar-Konzern Baywa türmen sich die Milliardenschulden. Der Weltmarktführer in Buchbindereimaschinen Kolbus ist insolvent. 550 Mitarbeiter sind in Sorge um ihren Job. Die Inapa Deutschland GmbH muss Insolvenz anmelden. Ebenso die Reisekonzerne ITravel und FTI. Und so weiter und so weiter. Das ist erst der Anfang einer bedrohlichen Pleitewelle in Deutschland. Tausende von Gläubiger werden um ihre Forderungen enteignet.
Wir sind kein politisch orientierter Kanal und haben die von der Politik verursachten Gründe nicht zu kommentieren.
Insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen werden sich auf eine gigantische Welle von Forderungsausfällen in noch nie erlittener Anzahl und Höhe einzustellen haben. Wer sich nicht rechtzeitig darauf vorbereitet, läuft Gefahr, mit in den Strudel des Untergangs hineingezogen zu werden.
„Nicht die stärkste oder intelligenteste Spezies überlebt, sondern diejenige, die sich am besten anpasst“ sagte schon Charles Darwin. Wenn sich die Umstände ändern, dann müssen wir uns anpassen.
Die Deutsche Pfandverwertung befasst sich seit vielen Jahren mit der kurzfristigen Forderungsrealisierung durch Anwendung von gesetzlichen oder vertraglichen Pfandrechten. Mit ausgewiesener Expertise können Unternehmen mit Hinweisen aus der Praxis unterstützt werden, welche Möglichkeiten bestehen, sich auf fällige Forderungen und Forderungsausfälle vorzubereiten.
Jetzt gilt es, vorausschauend alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und die Forderungssicherung in das Debitorenmanagement zu implementieren. Das Verharren in bisherigen Abläufen ist ein zweischneidiges Schwert. Es veranlasst Unternehmen zur Bewahrung des Status Quo.
Lamentieren ist keine Option. Zahlt der Kunde nicht wie vereinbart, hat es häufig ihren Grund in den Strukturen des eigenen Unternehmens. Gemäß den IDW S 6 Standards für Wirtschaftsprüfer und der aktuellen Betriebswirtschaftslehre lassen sich die Gründe für die Probleme feststellen. Diese Erkenntnisse werden in den meisten konzerngebundenen Unternehmen zur Verringerung von Zahlungsausfällen angewandt. Ihre Wirtschaftsprüfer und Berater haben die Debitorenprozesse so aufgestellt, dass bei fälligen Forderungen mit eingeschliffenen Prozessen bis auf die Sachbearbeiter-Ebene unmittelbar reagiert wird. Es werden alle rechtlichen Möglichkeiten kostenoptimiert in der richtigen Reihenfolge genutzt. Das reduziert den Handlungsdruck. Ansonsten hätte ein Unternehmen bei drohendem Zahlungsausfall „schlechte Karten“.
Die Zukunft eines Unternehmens wird durch die täglichen Abläufe geprägt. In Forderungssituationen wird in den meisten mittleren oder kleineren Unternehmen unvorbereitet reagiert. Die Dimension von Zahlungsausfällen, die sich schnell kumulieren können, wird nicht in ihrer Folge abgeschätzt; es werden lieber eingeschliffene Wege beschritten, die zumeist ewig dauern, bis es zu einem Ergebnis kommt, wenn überhaupt.
Alltägliche Entscheidungen betrachten wir nicht als gravierende Entscheidungen. Weil aber sich alltägliche Entscheidungen mit allen Fehlsteuerungen kumulieren – und das im Laufe von Wochen, Monaten oder sogar Jahren – summieren sie sich. Es hat schlussendlich einen großen Einfluss auf die Liquidität und den Ertrag des Unternehmens. Für ein wirkungsvolles Forderungsmanagement ist die Implementierung von vielen kleinen Maßnahmen weit wichtiger als die vermeintlich großen Entscheidungen. Auch wenn diese scheinbar kleinen Änderungen im Augenblick nicht als besonders wichtig erscheinen, haben optimierte Abläufe insgesamt einen enormen Einfluss auf die Resilienz eines Unternehmens bei Zahlungsüberfälligkeiten und der Möglichkeiten der kurzfristigen Forderungsrealisierung.
Mit folgenden Maßnahmen lässt sich sofort eine wirkungsvolle Brandmauer zur Reduzierung von Zahlungsüberfälligkeiten und Forderungsausfällen aufbauen.
Erstens: Es sollte überprüft werden, ob das Unternehmen das Privileg der gesetzlichen Pfandrechte anwenden kann.
Zweitens: Kulanz bei Zahlungsrückständen wird in den seltensten Fällen honoriert. Das zeigt die Erfahrung. Um rechtliche Nachteile von vorneherein auszuschließen, sollten zum Schutz des eigenen Unternehmens bei Eintritt von Fälligkeiten sofort und immer die gesetzlichen Pfandrechte geltend gemacht werden. Oft haben Unternehmer keine Kenntnis über ihr gesetzlich verankertes Pfandrecht. Bevor ein Unternehmer eine kostenintensive Klage einreicht, sollte er unbedingt sein Pfandrecht wahrnehmen. Die Notwendigkeit dieser Vorgehensweise ist gegenüber dem Schuldner in freundlichen Worten darstellbar.
Drittens: In den allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten bei allen geschäftlichen Vertragsverhältnissen unbedingt flankierend zum Thema Pfandrecht festgehalten werden, dass Schuldner sich dazu verpflichten, im Falle einer Pfandrechtsverwertung diese proaktiv zu unterstützen.
Viertens: Es sollte im Vertrag auf Folgen des Straftatbestandes der Pfandkehr hingewiesen werden. Die Mehrzahl der Schuldner weiß das nicht.
Fünftens: Bei der Kreditierung größerer Summen sollte die Möglichkeit einer vertraglichen Pfandrechtsvereinbarung durch – zumindest zeitweise – Verpfändung von Unternehmensanteilen angewendet werden. So bringt sich der nachrangig besicherte Gläubiger bei Zahlungsfälligkeit in eine erheblich stärkere Position.
Durch Nutzung der Pfandrechte erlangt ein Unternehmer eine vorteilhaftere Ausgangsposition. Gläubiger müssen weniger Kompromisse und Nachteile in Verhandlungen mit Schuldnern oder Insolvenzverwaltern akzeptieren. Bei drohendem Zahlungsausfall ist eine professionell vorbereitete Verhandlungsposition ausschlaggebend, und das könnte für den Bestand des eigenen Unternehmens entscheidend sein.
Wer gut positioniert ist, muss nicht smarter sein als andere, um eine bessere Performance zu erzielen. Selbst der Klügste steht dumm da, wenn er schlecht aufgestellt ist. Aus einer optimierten Position heraus ist man überlegen. Ein Unternehmen mit geringer Verschuldung und liquiden Mitteln hat ausschließlich gute Optionen und kann in den vor uns liegenden Jahren großartige Opportunitäten wahrnehmen. Aber für hoch verschuldete Unternehmer werden die Handlungsspielräume immer enger. Die aktuelle Position ist das Eine. Wichtig ist, ob ein Unternehmen bereit ist, diese Position ab sofort zu verbessern.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell
Deutschland

fon ..: 08027 908 9928
web ..: http://www.deutsche-pfandverwertung.de
email : office@deutsche-pfandverwertung.de

Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, Markenrechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.

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Wirtschaft

Forderungssicherung durch doppelte Treuhand

Eine doppelte Treuhandvereinbarung bietet eine strukturierte und geregelte Möglichkeit zur Absicherung von Forderungen.

BildDie Anwendung einer doppelten Treuhandstruktur schützt die Interessen sowohl des Gläubigers als auch des Schuldners und kann helfen, Streitigkeiten und Unsicherheiten zu minimieren.
Die doppelte Treuhandlösung kann zum Beispiel in Frage kommen, wenn ein Unternehmen in eine distressed Situation geraten ist und frisches Kapital für die Sanierung benötigt. In einem solchen Fall kann man durch eine doppelte Treuhandlösung eine Vertrauensbasis schaffen.
Oder wenn beim Debt-to-Equity-Swap die Gläubiger eigentlich kein Interesse daran haben, die Unternehmensanteile zu übernehmen – dann kann die doppelte Treuhand die Lösung sein.

Wie funktioniert es?
Der Gläubiger hat eine Forderung. Der Schuldner verpflichtet sich zu einem festgelegten Termin seine Verbindlichkeit zu begleichen.
Der Treuhänder ist eine vertrauenswürdige Person oder Institution, die die Treuhandfunktion sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner übernimmt. Wir, die Deutsche Pfandverwertung bieten an, als Treuhänder zur Verfügung zu stehen. In unserer Eigenschaft als öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer sind wir auf unsere Unabhängigkeit und Gewissenhaftigkeit vereidigt. Es sind die Rechte von Schuldner und Gläubiger zu wahren.

Verträge und Vereinbarungen:
Der Treuhandvertrag zwischen Gläubiger und Treuhänder: Der Gläubiger überträgt seine Forderungen auf den Treuhänder, der diese im Interesse des Gläubigers verwaltet.
Der Treuhandvertrag zwischen Schuldner und Treuhänder: Der Schuldner überträgt bestimmte Sicherheiten oder Vermögenswerte wie zum auf den Treuhänder, die zur Absicherung der Forderungen dienen.
Ablauf der Treuhandvereinbarung mit einem Treuhänder:
Erstens: die Einrichtung der Treuhandverhältnisse. Der Gläubiger überträgt seine Forderungen auf den Treuhänder. Der Schuldner überträgt Sicherheiten auf den Treuhänder.
Verwaltung und Kontrolle:
Der Treuhänder überwacht die Zahlung der Forderungen und sorgt für deren Einziehung. Der Treuhänder verwaltet die Sicherheiten und stellt sicher, dass sie zur Begleichung der Forderungen genutzt werden können, falls der Schuldner zahlungsunfähig wird.
Begleichung der Forderungen:
Wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommt, werden die Zahlungen vom Treuhänder an den Gläubiger weitergeleitet.
Sollte der Schuldner in Verzug geraten, liquidiert der Treuhänder die Sicherheiten und nutzt die Erlöse, um die offenen Forderungen zu begleichen. Als öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer verfügt die DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG über die Expertise, verpfändete Sicherheiten rechtskonform im Wege der öffentlichen Versteigerung zu verwerten.
Die Beendigung der Treuhandverhältnisse:
Sobald die Forderungen vollständig beglichen sind, beendet der Treuhänder das Treuhandverhältnis. Eventuell überschüssige Sicherheiten werden an den Schuldner zurückgegeben.
Der Vorteil des Verfahrens ist die Effizienz. Der Prozess kann im Vergleich zu anderen Gestaltungen kurzfristig und kostengünstig umgesetzt werden.

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