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Wirtschaft

Forderungsverlust droht! Unternehmer müssen handlen, bevor es zu spät ist.

An den Krisenarten und ihren Symptomen erkennen Gläubiger bei betroffenen Unternehmen, dass sie sofort reagieren müssen.

BildDrohende Zahlungsausfälle sind ein wichtiges Thema, das in den kommenden Jahren immer größere Bedeutung gewinnen wird. Erstaunlich viele Unternehmen haben die Ernsthaftigkeit der bevorstehenden Situation noch nicht erkannt und befinden sich weiterhin im „Schönwettermodus“. Wer vermeiden möchte, sich in den rauchenden Trümmern eines insolventen Unternehmens wiederzufinden, sollte sich als Unternehmer dringend und umgehend auf die bevorstehenden Turbulenzen vorbereiten.
Aber wie lassen sich drohende Zahlungsausfälle in der Praxis erkennen? Der Verfall der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens lässt sich nach betriebswirtschaftlichen Methoden präzise definieren. Dabei sind die IDW S 6-Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer anzuwenden.

Die internen Krisenursachen bei Schuldnern und deren Symptome sind wichtige Signale für Gläubiger, um proaktiv die fälligen Forderungen zu retten. Auch wenn der Gesetzgeber und betroffene Schuldner immer wieder versuchen, die Gläubiger in deren Probleme einzubeziehen, ist es nicht die Aufgabe der Gläubiger, die Versäumnisse ihrer Schuldner zu korrigieren. Daher ist die Auseinandersetzung mit den Krisenursachen auf Seiten der Schuldner an dieser Stelle nicht zielführend. Salopp gesagt: Der Gläubiger sollte sich diesen Schuh nicht anziehen, da er nicht für die Misere seiner Schuldner verantwortlich ist. Für den Gläubiger sind die Krisenursachen im Hinblick auf seine Kreditentscheidung weniger relevant; von Bedeutung sind vielmehr die Indikatoren, die sich daraus ableiten lassen. Nach aktueller Betriebswirtschaftslehre in Bezug auf das Forderungsmanagement unterscheidet man zwischen elf Krisenursachen und deren Symptomen.

Erstens: Krisen, die in der Unternehmensführung begründet liegen.
Typische Krisensymptome sind:
Streitigkeiten auf der Gesellschafterebene
Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Unternehmens, die zu offenen und verdeckten Konflikten führen
Unklare Unternehmens- und Personalführung.

Zweitens: Krisen, die sich in der Organisation begründen.
Hierbei sind die Krisensymptome:
Kommunikations- und Transparenzdefizite
Zunehmende Arbeitsbelastung in der Verwaltung und im Management
Zeitverzögerungen aufgrund steigenden Organisations- und Verwaltungsaufwands

Drittens: Krisen in Planung und Controlling.
Die Krisensymptome sind:
Verzögerte Bereitstellung von Daten für die Kostenrechnung und Soll/Ist-Vergleiche
Fehlende nachvollziehbare Kostenkalkulationen für Produkt- oder Dienstleistungsvarianten
Versorgungsprobleme aufgrund mangelnder Bestandsführung.

Viertens: Krisen im Absatz.
Die Symptome umfassen:
Rückgang der Auftragseingänge und Verlust von Marktanteilen
Kunden sichern sich durch neue Geschäftsbeziehungen ab
Kunden fordern größere Preiszugeständnisse, da sie den Eindruck haben, der Lieferant sei schwach und nachgiebig
Zunahme von Rückrufaktionen und Reklamationen
Ausbleiben von Auftragseingängen, später die Verlagerung bereits platzierter Aufträge zu anderen Lieferanten
Rückläufige Angebotsanfragen.

Fünftens: Krisen im Einkauf.
Die Krisensymptome sind:
Lieferanten liefern nur noch zögerlich oder gegen Vorkasse
Mahnungen häufen sich, es wird allgemein schneller gemahnt
Zahlungsziele werden reduziert, die Kreditlinien der Lieferanten gekürzt
Die Warenkreditversicherer kündigen oder reduzieren ihre Kreditlimits.

Sechstens: Krisen im Produktionsbereich.
Die Krisensymptome sind:
Unterauslastung der Maschinen und Anlagen
Steigende Lagerbestände
Auftreten von Lieferschwierigkeiten
Nichteinhaltung von Qualitätsstandards und Lieferterminen.

Siebtens: Krisen im Personalbereich.
Die Krisensymptome umfassen:
Gute, qualifizierte Mitarbeiter kündigen; die Fluktuationsrate steigt
Zunahme der Fehlzeiten (zum Beispiel durch Krankmeldungen)
Hohe zeitliche und mentale Belastung des Managements
Personalüberhänge, meist jedoch nur im produktiven Bereich
Gute Bewerber springen ab oder können nur mit überhöhten Gehaltszusagen gewonnen werden.

Achtens: Krisen im Investitionsbereich.
Krisensymptome sind:
Durchführung unwirtschaftlicher Investitionen
Investitionen sind nicht fristenkongruent finanziert
Investitionsstau, der zu einer steigenden Störanfälligkeit der Prozesskette führt.

Neuntens: Krisen in Forschung und Entwicklung
Die Krisensymptome sind:
Fehlende oder unzureichende Innovationskraft
Produkte und Dienstleistungen, die nicht den Kundenbedürfnissen entsprechen
Sinkende Wettbewerbsfähigkeit aufgrund veralteter Produkte.

Zehntens: Krisen in der Finanzierung
Die Krisensymptome sind:
Banken verlangen dingliche oder persönliche Sicherheiten
Wechsel der Bankbetreuer (Betreuung erfolgt durch das Spezialkreditorenmanagement oder die „Intensive Care“-Abteilung)
Kreditlinien werden eingefroren, gekürzt oder fällig gestellt.

Elftens: Krisen im Zahlungsverhalten
Die Krisensymptome sind:
Schleppendes Zahlungsverhalten; Zahlungsziele werden regelmäßig überschritten
Zahlungsverzögerungen durch Anfechtung der Rechtmäßigkeit von Forderungen aufgrund angeblicher Reklamationen oder vermeintlicher Formfehler bei der Rechnungsstellung.

Wenn Gläubiger mehrere dieser Krisensymptome bei ihren Schuldnern feststellen, ist es an der Zeit, zusätzliche Sicherheiten zu verlangen. Oder es ist sinnvoll, eine Geschäftsbeziehung zu beenden. Es gilt die bewährte kaufmännische Erkenntnis, dass die besten Geschäfte manchmal diejenigen sind, die man nicht macht. Die Deutsche Pfandverwertung berät Gläubiger aufgrund jahrelanger Expertise mit Hinweisen aus der Praxis unterstützt sie bei der zeitnahen Durchsetzung ihrer fälligen Forderungen durch öffentliche Versteigerungen auf Grundlage vertraglicher oder gesetzlicher Pfandrechte.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell
Deutschland

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email : office@deutsche-pfandverwertung.de

Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, Markenrechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.

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Wirtschaft

„Schneckenjustiz“ – Risiko für Unternehmen bei der Forderungsrealisierung vor Gericht

Die Anzahl der Zahlungsüberfälligkeiten und Insolvenzen steigt rasant. Unternehmen taumeln. Dies trifft aber ausgerechnet auf eine Phase, in der die Gerichte total überlastet sind.

BildDie „Welt“ schrieb in ihrem Beitrag am 02.08.2024 über die Defizite im deutschen Justizsystem, die auch die Überlastung der Gerichte betreffen. Deutschland muss seinen Rechtsstaat nachbessern. So resümierte laut der „Welt“ die EU-Kommission in ihrem „Rechtsstaatsberichts 2024“. Deren Rechtsexperten stellten Mängel im deutschen Justizsystem fest. Im Ergebnis hat Deutschland im Bereich des Rechtsstaats einige Hausaufgaben bei der personellen Ausstattung und Effizienz der Gerichte zu erledigen. Die „Neue Zürcher Zeitung“ schrieb 2023 bereits dazu: „In Deutschlands Gerichten gibt es zu viel Papier und zu wenig Personal“. Das läge, so die Zeitung, zunehmend an dem Anstieg der Verfahren zum Bürgergeld an das Sozialgericht, an der Asylklagewelle und der steigenden Kriminalität. Dann bleiben für die Gerichtsverfahren, die Unternehmen in Mahn- und Klageverfahren anstrengen, immer weniger Kapazitäten.
Wichtig für Sie als Unternehmer ist: Deutschland muss – trotz Fortschritte im vergangenen Jahr – die Zahl der Richter und Staatsanwälte deutlich erhöhen, um damit auch europäische Standards zu erreichen. Wie die „Welt“ konstatiert, gibt es besonders einen Punkt, den auch die Bürger in Deutschland zunehmend als ärgerlich empfinden: Viele Gerichtsprozesse finden erst gar nicht statt oder aber viel später, oft erst nach Jahren. Oder gerichtliche Prozesse ziehen sich ewig hin, weil es zu wenige Richter und Staatsanwälte gibt.
Gerade in Zeiten mit hoher Inflationsrate kann eine zeitnahe Urteilsfindung und Beitreibung von offenen Forderungen für Unternehmer von existenzieller Bedeutung sein.
In der Regel haben leistungsgestörte Verträge kaufmännische Ursachen. Es liegt in der Natur der Sache, dass unter Kaufleuten eine zeitnahe und faire Problemlösung am besten über den kaufmännischen Weg herbeizuführen ist.
Was viele nicht wissen oder nicht mehr auf ihrem Radar haben: Es gibt zum Problem eine einfache Antwort. Um rechtliches Gehör zu erlangen, kann alternativ zum herkömmlichen Klageverfahren der Weg über die Schiedsgerichtsbarkeit der Industrie- und Handelskammer beschritten werden. Eine endgültig rechtskräftige Entscheidung lässt sich auf diesem Weg meistens erheblich schneller herbeiführen als über das herkömmliche Mahn- und Klageverfahren vor Gericht. International agierende Konzerne wenden diese Option sehr oft an. Über die Webseite der IHK können sich Unternehmer informieren und auch persönlich beraten lassen. Das ist das gute Recht der IHK-Mitglieder. Nebenbei profitieren sie dabei von Ihren jahrelang überwiesenen Kammerbeiträgen. Auch Mittelständler können die Einschaltung eines IHK-Schiedsgerichts zur Bedingung machen. Es muss so lediglich als Bedingung zu dem Rechtsstand in der Gerichtsstandsvereinbarung festgehalten werden. Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit der Streitklärung weiterhin vor. Das entlastet die Gerichtsbarkeit. Es ist inzwischen häufig der Fall, dass Auftraggeber dieses Procedere bereits anwenden.
Es existiert aber noch ein weiterer effektiver und effizienter Weg: Die zeitnahe und erheblich kostengünstigere Forderungsrealisierung lässt sich kurzfristig und außergerichtlich über vertragliche oder gesetzliche Pfandrechte umsetzen. Die Pfandnahme ist die kaufmännische Lösung anstatt des sehr langwierigen Vollstreckungsverfahrens über den Gerichtsvollzieher, der nach der Zivilprozessordnung und den Gerichtsvollzieherdurchführungsbestimmungen arbeitet.
Der Gesetzgeber sieht ferner vor, dass werthaltige Gegenstände bei einem unabhängigen Verwahrer hinterlegt werden können. Im Falle des Forderungsausfalls kann dann kurzfristig verwertet werden. In einem eventuell folgenden Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter dann keinen Zugriff auf die Pfandgegenstände. Die öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer der Deutschen Pfandverwertung sind auf ihre Unabhängigkeit im Verfahren vereidigt und bieten – außer ihrer primären Tätigkeit als Verwerter von Sachen und Rechten aller Art – als neutrale Instanz auch die Verwahrung an. Unternehmer holen sich durch die alternativen Wege der Forderungsrealisierung stückweit einen Teil ihrer kaufmännischen Freiheit zurück.

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Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, Markenrechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
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Wirtschaft

Brandmauer zur Forderungssicherung errichten!

Aktuelle Prognosedaten des Einkaufsmanager-Index deuten auf ernsthafte Probleme in der wirtschaftlichen Entwicklung hin. Das hat gravierende Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Unternehmen.

BildDie Rezession ist zurück. Nun ist es von existentieller Bedeutung, dass ein Unternehmen die Forderungssicherung in seine Geschäftsprozesse implementiert hat. Sofort die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, ist das Gebot der Stunde.
Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland war unsere Volkswirtschaft eine weltweit bewunderte, großartige Erfolgsgeschichte. Die Grundlagen hierfür bildete die vom ersten Wirtschaftsminister Ludwig Erhard organisierte freie und soziale Marktwirtschaft, welche den Schutz der Eigentumsrechte garantierte.
Doch dieser Zustand ist nicht durch eine Ewigkeitsgarantie verbrieft. Industriebetriebe verlagern jetzt ihre Produktionsstandorte oder schließen ganz. Die Zeitung „Die Welt“ schreibt aktuell hierzu, dass alle Hoffnungen auf ein Ende der Talfahrt verflogen sind. In den kommenden Monaten droht Deutschland erneut in die Rezession zurückzufallen. Die Experten des Internationalen Währungsfonds geben für Deutschland eine düstere Prognose ab und attestieren eine anhaltende Schwäche. China lässt den deutschen Maschinenbau in aller Stille sterben, schreibt dazu die „Wirtschaftswoche“. Indiz hierfür sind die aktuellen Meldungen aus der Wirtschaft. Beim Agrar-Konzern Baywa türmen sich die Milliardenschulden. Der Weltmarktführer in Buchbindereimaschinen Kolbus ist insolvent. 550 Mitarbeiter sind in Sorge um ihren Job. Die Inapa Deutschland GmbH muss Insolvenz anmelden. Ebenso die Reisekonzerne ITravel und FTI. Und so weiter und so weiter. Das ist erst der Anfang einer bedrohlichen Pleitewelle in Deutschland. Tausende von Gläubiger werden um ihre Forderungen enteignet.
Wir sind kein politisch orientierter Kanal und haben die von der Politik verursachten Gründe nicht zu kommentieren.
Insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen werden sich auf eine gigantische Welle von Forderungsausfällen in noch nie erlittener Anzahl und Höhe einzustellen haben. Wer sich nicht rechtzeitig darauf vorbereitet, läuft Gefahr, mit in den Strudel des Untergangs hineingezogen zu werden.
„Nicht die stärkste oder intelligenteste Spezies überlebt, sondern diejenige, die sich am besten anpasst“ sagte schon Charles Darwin. Wenn sich die Umstände ändern, dann müssen wir uns anpassen.
Die Deutsche Pfandverwertung befasst sich seit vielen Jahren mit der kurzfristigen Forderungsrealisierung durch Anwendung von gesetzlichen oder vertraglichen Pfandrechten. Mit ausgewiesener Expertise können Unternehmen mit Hinweisen aus der Praxis unterstützt werden, welche Möglichkeiten bestehen, sich auf fällige Forderungen und Forderungsausfälle vorzubereiten.
Jetzt gilt es, vorausschauend alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und die Forderungssicherung in das Debitorenmanagement zu implementieren. Das Verharren in bisherigen Abläufen ist ein zweischneidiges Schwert. Es veranlasst Unternehmen zur Bewahrung des Status Quo.
Lamentieren ist keine Option. Zahlt der Kunde nicht wie vereinbart, hat es häufig ihren Grund in den Strukturen des eigenen Unternehmens. Gemäß den IDW S 6 Standards für Wirtschaftsprüfer und der aktuellen Betriebswirtschaftslehre lassen sich die Gründe für die Probleme feststellen. Diese Erkenntnisse werden in den meisten konzerngebundenen Unternehmen zur Verringerung von Zahlungsausfällen angewandt. Ihre Wirtschaftsprüfer und Berater haben die Debitorenprozesse so aufgestellt, dass bei fälligen Forderungen mit eingeschliffenen Prozessen bis auf die Sachbearbeiter-Ebene unmittelbar reagiert wird. Es werden alle rechtlichen Möglichkeiten kostenoptimiert in der richtigen Reihenfolge genutzt. Das reduziert den Handlungsdruck. Ansonsten hätte ein Unternehmen bei drohendem Zahlungsausfall „schlechte Karten“.
Die Zukunft eines Unternehmens wird durch die täglichen Abläufe geprägt. In Forderungssituationen wird in den meisten mittleren oder kleineren Unternehmen unvorbereitet reagiert. Die Dimension von Zahlungsausfällen, die sich schnell kumulieren können, wird nicht in ihrer Folge abgeschätzt; es werden lieber eingeschliffene Wege beschritten, die zumeist ewig dauern, bis es zu einem Ergebnis kommt, wenn überhaupt.
Alltägliche Entscheidungen betrachten wir nicht als gravierende Entscheidungen. Weil aber sich alltägliche Entscheidungen mit allen Fehlsteuerungen kumulieren – und das im Laufe von Wochen, Monaten oder sogar Jahren – summieren sie sich. Es hat schlussendlich einen großen Einfluss auf die Liquidität und den Ertrag des Unternehmens. Für ein wirkungsvolles Forderungsmanagement ist die Implementierung von vielen kleinen Maßnahmen weit wichtiger als die vermeintlich großen Entscheidungen. Auch wenn diese scheinbar kleinen Änderungen im Augenblick nicht als besonders wichtig erscheinen, haben optimierte Abläufe insgesamt einen enormen Einfluss auf die Resilienz eines Unternehmens bei Zahlungsüberfälligkeiten und der Möglichkeiten der kurzfristigen Forderungsrealisierung.
Mit folgenden Maßnahmen lässt sich sofort eine wirkungsvolle Brandmauer zur Reduzierung von Zahlungsüberfälligkeiten und Forderungsausfällen aufbauen.
Erstens: Es sollte überprüft werden, ob das Unternehmen das Privileg der gesetzlichen Pfandrechte anwenden kann.
Zweitens: Kulanz bei Zahlungsrückständen wird in den seltensten Fällen honoriert. Das zeigt die Erfahrung. Um rechtliche Nachteile von vorneherein auszuschließen, sollten zum Schutz des eigenen Unternehmens bei Eintritt von Fälligkeiten sofort und immer die gesetzlichen Pfandrechte geltend gemacht werden. Oft haben Unternehmer keine Kenntnis über ihr gesetzlich verankertes Pfandrecht. Bevor ein Unternehmer eine kostenintensive Klage einreicht, sollte er unbedingt sein Pfandrecht wahrnehmen. Die Notwendigkeit dieser Vorgehensweise ist gegenüber dem Schuldner in freundlichen Worten darstellbar.
Drittens: In den allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten bei allen geschäftlichen Vertragsverhältnissen unbedingt flankierend zum Thema Pfandrecht festgehalten werden, dass Schuldner sich dazu verpflichten, im Falle einer Pfandrechtsverwertung diese proaktiv zu unterstützen.
Viertens: Es sollte im Vertrag auf Folgen des Straftatbestandes der Pfandkehr hingewiesen werden. Die Mehrzahl der Schuldner weiß das nicht.
Fünftens: Bei der Kreditierung größerer Summen sollte die Möglichkeit einer vertraglichen Pfandrechtsvereinbarung durch – zumindest zeitweise – Verpfändung von Unternehmensanteilen angewendet werden. So bringt sich der nachrangig besicherte Gläubiger bei Zahlungsfälligkeit in eine erheblich stärkere Position.
Durch Nutzung der Pfandrechte erlangt ein Unternehmer eine vorteilhaftere Ausgangsposition. Gläubiger müssen weniger Kompromisse und Nachteile in Verhandlungen mit Schuldnern oder Insolvenzverwaltern akzeptieren. Bei drohendem Zahlungsausfall ist eine professionell vorbereitete Verhandlungsposition ausschlaggebend, und das könnte für den Bestand des eigenen Unternehmens entscheidend sein.
Wer gut positioniert ist, muss nicht smarter sein als andere, um eine bessere Performance zu erzielen. Selbst der Klügste steht dumm da, wenn er schlecht aufgestellt ist. Aus einer optimierten Position heraus ist man überlegen. Ein Unternehmen mit geringer Verschuldung und liquiden Mitteln hat ausschließlich gute Optionen und kann in den vor uns liegenden Jahren großartige Opportunitäten wahrnehmen. Aber für hoch verschuldete Unternehmer werden die Handlungsspielräume immer enger. Die aktuelle Position ist das Eine. Wichtig ist, ob ein Unternehmen bereit ist, diese Position ab sofort zu verbessern.

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Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.

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Forderungssicherung durch doppelte Treuhand

Eine doppelte Treuhandvereinbarung bietet eine strukturierte und geregelte Möglichkeit zur Absicherung von Forderungen.

BildDie Anwendung einer doppelten Treuhandstruktur schützt die Interessen sowohl des Gläubigers als auch des Schuldners und kann helfen, Streitigkeiten und Unsicherheiten zu minimieren.
Die doppelte Treuhandlösung kann zum Beispiel in Frage kommen, wenn ein Unternehmen in eine distressed Situation geraten ist und frisches Kapital für die Sanierung benötigt. In einem solchen Fall kann man durch eine doppelte Treuhandlösung eine Vertrauensbasis schaffen.
Oder wenn beim Debt-to-Equity-Swap die Gläubiger eigentlich kein Interesse daran haben, die Unternehmensanteile zu übernehmen – dann kann die doppelte Treuhand die Lösung sein.

Wie funktioniert es?
Der Gläubiger hat eine Forderung. Der Schuldner verpflichtet sich zu einem festgelegten Termin seine Verbindlichkeit zu begleichen.
Der Treuhänder ist eine vertrauenswürdige Person oder Institution, die die Treuhandfunktion sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner übernimmt. Wir, die Deutsche Pfandverwertung bieten an, als Treuhänder zur Verfügung zu stehen. In unserer Eigenschaft als öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer sind wir auf unsere Unabhängigkeit und Gewissenhaftigkeit vereidigt. Es sind die Rechte von Schuldner und Gläubiger zu wahren.

Verträge und Vereinbarungen:
Der Treuhandvertrag zwischen Gläubiger und Treuhänder: Der Gläubiger überträgt seine Forderungen auf den Treuhänder, der diese im Interesse des Gläubigers verwaltet.
Der Treuhandvertrag zwischen Schuldner und Treuhänder: Der Schuldner überträgt bestimmte Sicherheiten oder Vermögenswerte wie zum auf den Treuhänder, die zur Absicherung der Forderungen dienen.
Ablauf der Treuhandvereinbarung mit einem Treuhänder:
Erstens: die Einrichtung der Treuhandverhältnisse. Der Gläubiger überträgt seine Forderungen auf den Treuhänder. Der Schuldner überträgt Sicherheiten auf den Treuhänder.
Verwaltung und Kontrolle:
Der Treuhänder überwacht die Zahlung der Forderungen und sorgt für deren Einziehung. Der Treuhänder verwaltet die Sicherheiten und stellt sicher, dass sie zur Begleichung der Forderungen genutzt werden können, falls der Schuldner zahlungsunfähig wird.
Begleichung der Forderungen:
Wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommt, werden die Zahlungen vom Treuhänder an den Gläubiger weitergeleitet.
Sollte der Schuldner in Verzug geraten, liquidiert der Treuhänder die Sicherheiten und nutzt die Erlöse, um die offenen Forderungen zu begleichen. Als öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer verfügt die DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG über die Expertise, verpfändete Sicherheiten rechtskonform im Wege der öffentlichen Versteigerung zu verwerten.
Die Beendigung der Treuhandverhältnisse:
Sobald die Forderungen vollständig beglichen sind, beendet der Treuhänder das Treuhandverhältnis. Eventuell überschüssige Sicherheiten werden an den Schuldner zurückgegeben.
Der Vorteil des Verfahrens ist die Effizienz. Der Prozess kann im Vergleich zu anderen Gestaltungen kurzfristig und kostengünstig umgesetzt werden.

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Krisenreaktionskräfte mobilisieren: vertragliche Pfandrechte vereinbaren

Die Erweiterung des Risikomanagements kann für Gläubiger existenznotwendig werden. Alternativen zur Bewältigung von Zahlungsrisiken sind unabdingbar.

BildDie einst so gute Zahlungsmoral deutscher Unternehmen schwindet dahin. Ihre Rechnungen zahlen Deutschlands Unternehmen immer später – oder gar nicht mehr. Laut dem Kreditversicherer Atradius werden nur noch 33 Prozent aller Forderungen zwischen Unternehmen im laufenden Jahr 2024 termingerecht beglichen. Das bedeutet: 67 Prozent der Rechnungen waren überfällig. In zehn Prozent der Fälle blieben die Außenstände uneinbringlich. Das ist ein bedrohlicher Frühindikator, der eine gefährliche Kettenreaktion in Gang setzt. Der Ausblick auf das zweite Halbjahr ist negativ. Es wird ein laufend fortschreitender Anstieg der Überfälligkeitsmeldungen für die Bundesrepublik erwartet.
Deutschland erlebt ein leises Industriesterben. Besonders stark betroffen sind die Branchen Transport und Logistik mit 55 %, die Stahl- und Metallverarbeitung mit 25 % sowie der Maschinenbau mit 45 % Zahlungsüberfälligkeit. Etwas geringer ist der Anstieg mit jeweils 16 % in den Branchen Haushaltswaren und Möbel, Automobilindustrie und Baumaterialien.
Der Bau- und Immobiliensektor steht, nicht zuletzt wegen Planungsunsicherheit ausgelöst durch das Heizungsgesetz sowie angehobener Zinsen, vor einer massiven Rezession. Die überbordende Regelungswut belastet die Branche weiter in höchstem Maße und verhindert darüber hinaus den dringend benötigten Wohnungsbau: 3.300 bundesweit geltende Normen erfasste das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft. Hinzu kommen noch die Auflagen der Länder und Kommunen. Der Zentrale Immobilienausschuss, Interessenvertretung großer Immobilienunternehmen und -verbände, errechnet eine Zahl von insgesamt circa 20.000 Bauvorschriften. Daraus folgt: Wir haben viermal mehr Bürokratie als noch im Jahr 1990, als die Regelungen ohnehin schon viel zahlreicher waren als im europäischen Ausland.
Das bedeutet nichts anderes, als dass die Wirtschaftsaktivitätsrate eine bisher in der Bundesrepublik Deutschland noch nie erlebte rückläufige Tendenz hat.
Wenn aber fällige Rechnung nicht wie vereinbart beglichen werden, löst dies infolgedessen, insbesondere bei mittelständischen Unternehmern, Liquiditätsprobleme aus. Am Ende fehlen die Mittel, um den eigenen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Fast ein Viertel der Unternehmen bezweifeln, ob sie finanziell noch robust genug sind, um den aktuellen Herausforderungen begegnen zu können. Mittlerweile reagieren die Banken auf Anfragen für kurzfristig benötigte Finanzierungen bei der Kreditvergabe merklich restriktiver – wohl wissend, dass mehr Unternehmensinsolvenzen zu einem deutlichen Anstieg von notleidenden Kreditengagements beziehungsweise zu Kreditausfällen führen. Das ist nachvollziehbar, denn laut Bankenaufsicht haben sich die faulen Kredite gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt.
Im Jahr 2024 und absehbar in 2025 werden Unternehmer mit der Rezession und teuren Zinsen, Rohstoffmangel und Lieferkettenproblematik, anhaltenden geopolitischen Krisen und kontraktivem Kreditangebot konfrontiert sein. Auf diese komplexe Lage sind viele Unternehmen in Deutschland nur unzureichend vorbereitet.
Nüchtern betrachtet, gibt es keinen Grund zu Optimismus, dass die gegenwärtig mit der Regierungsverantwortung betraute Konstellation absehbar dazu in der Lage ist, auch nur einen kleinen Teil der Problemaspekte zu bedienen. Die Lage ist prekär und wird immer prekärer.
Für mittelständische Unternehmer bedeutet dies: Wer mit seinem Unternehmen überleben will, muss bei der Aufstellung seines Debitorenmanagements flexibel sein. Die Antworten gibt es bereits. Der Gesetzgeber sieht diese vor.
Den meisten Unternehmern ist bewusst, dass über kurz oder lang eine Welle schleppenden Zahlungsverhaltens bis hin zu Zahlungsausfällen und Insolvenzen unausweichlich so gut wie jedes Unternehmen überrollen kann. Es ist deshalb höchste Zeit, das interne Debitorenmanagement bei nachrangig gesicherten Forderungen neu zu justieren.
Ein weiterer Treiber dieser Entwicklung ist die politisch gewollte und Schritt für Schritt von Seiten interessierter Akteure vorangetriebene, vom Gesetzgeber legitimierte Gläubigerenteignung. Viele Unternehmer empfinden es als inakzeptable Unterwanderung der im Grundgesetz festgeschriebenen Eigentumsrechte, wenn sie mittels laufender Novellierung des Insolvenzrechts wie das StaRUG, ESUG und die Insolvenzordnung ungewollt zur Sanierung und Restrukturierung ihrer säumigen Schuldner herangezogen werden. Dies wird auch dann als unbillig empfunden, wenn nicht einmal mehr das implizierte Versprechen eingehalten wird, dass Gläubigern nach Beendigung des Insolvenzverfahrens zumindest noch der sanierte Schuldner als Kunde erhalten bleibt.
In der Praxis aber werden im Wege des Change-Managements nicht mehr zahlungsfähige Unternehmen saniert, um sie dann mit einem oft völlig neuen Geschäftsmodell wieder in den Markt zu entlassen. Nutznießer dieses Systems sind die Beraterbranche, Interimsmanager, Insolvenzverwalter sowie deren eigens dafür installierte und mitunter in deren Besitz befindliche Verwertungsunternehmen. Durch die Möglichkeit der Insolvenz in Eigenverwaltung ist einem „Moral Hazard“ Tür und Tor geöffnet.
Informierte Unternehmer nutzen Handlungsalternativen:
In ihrem Risikomanagement verwenden jetzt vorausschauende mittelständische Unternehmer bei größeren Kreditengagements oder Forderungen aufgrund Lieferung oder Leistung neu entwickelte Instrumente zur Forderungsabsicherung. Grundlage ist die Anwendung von vertraglich vereinbarten Pfandrechten. Das bringt zusätzliche Planungssicherheit und erschließt die Chance, bei den ersten Anzeichen einer Leistungsstörung von Verträgen sofort reagieren zu können. Insbesondere ist die Absicherung von Forderungen über vereinbarte Pfandrechte an Unternehmensanteilen oder an anderen Rechten (Lizenzrechte, Markenrechte, Domains, IP-Rechte oder Patente) vorteilhaft.
Durch eine im Vorfeld entsprechend ausgeführte Vertragsgestaltung (durch einen auf dieses Gebiet spezialisierten Fachanwalt) bringt sich im Insolvenzfall der Gläubiger gegenüber dem Insolvenzverwalter in eine vorteilhafte Position.
Bei notleidenden Kreditengagements kommt es immer wieder zu Informationsdefiziten und Kontrollverlusten, manchmal sogar getrieben von krimineller Energie. Transparenz und neue Handlungsoptionen gegenüber der bisherigen Geschäftsleitung, auch in Hinsicht auf mögliche strafrechtliche Verfehlungen, entsteht beim Wechsel vom Gläubiger zum aktiven Eigentümer. Dies lässt sich durch die rechtzeitige, vollständige Übernahme der Kreditnehmer im Wege einer öffentlichen Versteigerung auffangen, wozu der Kreditgeber gemäß § 1239 BGB (Mitbieten durch Gläubiger und Eigentümer) berechtigt ist.
Die Übernahme von verpfändeten Unternehmensanteilen löst für den Gläubiger überschaubar geringe Kosten aus. Die Kontrolle wird durch den Erwerb der Anteile des Schuldners im Wege der öffentlichen Versteigerung erlangt. Den in der Versteigerung aufgerufenen Kaufpreis kann der Gläubiger mit seinem anteiligen Anspruch auf Rückzahlung seiner Forderung verrechnen, er muss also den Kaufpreis nicht zahlen, solange sein Gebot nicht die Forderung übersteigt. Der Kaufpreis wird im Wege der öffentlichen Versteigerung unwiderruflich und endgültig festgestellt. Auch ist ein Treuhandmodell denkbar, wenn der Gläubiger auf indirekte Weise die Kontrolle erlangen und nicht selbst die Anteile erwerben will.
Es ist von großer Wichtigkeit, gleich den geeigneten Partner für die zeitnahe und rechtskonforme Versteigerung für verpfändete Unternehmensanteile oder Rechte mit an Bord zu haben.
Die allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer der DEUTSCHEN PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR sind auf solche Verwertungen spezialisiert. Wir führen seit vielen Jahren erfolgreich Versteigerungen von Rechten aller Art wie GmbH-Anteile oder andere Unternehmensanteile sowie Wertpapiere, Patente, IP-Rechte, Lizenzrechte, Markenrechte und Domains durch. Als allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer sind wir vom deutschen Staat zur Durchführung dieses Hoheitsakts als Organ der Rechtspflege beliehen.
Für den Fall, dass der Gläubiger die an ihn verpfändeten Unternehmensanteile nicht übernehmen möchte, verfügt die DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG zu Kontakten zu interessierten Risikoinvestoren. Transformative Handlungsoptionen, die das Forderungsmanagement neu definieren, sind das Gebot der Stunde.

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DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell
Deutschland

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email : office@deutsche-pfandverwertung.de

Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, Markenrechte, Lizenrechte, IP-Rechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.

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