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Wirtschaft

Die neue Forschungszulage: Bis zu 3,5. Mio Euro Steuergutschrift pro Jahr erhalten

Durch das Wachstumschancengesetz und die neuen Bemessungsgrundlagen für die Forschungszulage können sich KMU jährlich bis zu 3,5 Mio. EUR an steuerlichen Vorteilen sichern.

BildGute Nachrichten für Unternehmen in Deutschland! Das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz bringt bedeutende Änderungen bei der steuerlichen Forschungszulage mit sich, die das Potenzial haben, Forschung und Entwicklung (F&E) erheblich zu fördern.

Was ändert sich für Unternehmen?

Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage wird von bisher 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR jährlich erhöht. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bekommen davon ab sofort 35 % auf ihre förderfähigen Aufwendungen erstattet. Größere Unternehmen erhalten 25 %. Außerdem können externe Forschungsaufträge neuerdings zu 70 % (bisher 60 %) berücksichtigt werden. Um die Forschungszulage auch für Einzelunternehmer:innen attraktiver zu gestalten, wird der förderfähige Wert der geleisteten Arbeitsstunde für die Eigenleistungen von 40 EUR auf 70 EUR je Arbeitsstunde angehoben. Durch die neue Forschungszulage können sich KMU so jährlich bis zu 3,5 Mio. EUR an steuerlichen Vorteilen sichern.

Vier Vorteile für Ihr Unternehmen durch die Forschungszulage

* Finanzielle Entlastung: Die Forschungszulage ermöglicht es Unternehmen, einen Teil ihrer Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zurückzuerhalten. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung, da die Kosten für Personal, Material und externe Dienstleistungen reduziert werden, was es Unternehmen ermöglicht, mehr Ressourcen in ihre Innovationsprojekte zu investieren.
 
* Investitionen in Innovation: Durch die Erstattung von F&E-Kosten ermöglicht es die Forschungszulage Unternehmen, mehr in innovative Technologien, Produkte und Dienstleistungen zu investieren. Dies fördert die Entwicklung neuer Lösungen und ermöglicht es Unternehmen, sich auf dem Markt zu differenzieren und Wettbewerbsvorteile zu erlangen.
 
* Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Indem die Forschungszulage Unternehmen finanziell unterstützt, um in Forschung und Entwicklung zu investieren, trägt sie dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Unternehmen können neue Technologien erforschen und auf den Markt bringen, was es ihnen ermöglicht, führend in ihren jeweiligen Branchen zu werden und sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
 
* Förderung von Wachstum und Beschäftigung: Die Forschungszulage kann dazu beitragen, das Wachstum von Unternehmen zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen, indem sie Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung schafft. Dies trägt zur Stärkung der Wirtschaft bei und fördert die Innovation und das Unternehmertum.

Ein Schritt in die Zukunft

Die Änderungen im Wachstumschancengesetz bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Investitionen in F&E zu steigern und somit Innovationen voranzutreiben. Mit der erhöhten Bemessungsgrundlage und den verbesserten Erstattungssätzen wird es für Unternehmen attraktiver, in zukunftsweisende Technologien und Verfahren zu investieren.

Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft am Standort Deutschland zu stärken. Es ist ein klares Signal an Unternehmen, dass Investitionen in Forschung und Entwicklung nicht nur gewünscht, sondern auch finanziell unterstützt werden.

Unser Fazit zur neuen Forschungszulage und zum Wachstumschancengesetz

Mit dem neuen Gesetz werden Unternehmen ermutigt, entschlossen in die Zukunft zu blicken und die Weichen für nachhaltiges Wachstum und Innovation zu stellen. Als Fördermittelberatung mit langjähriger Erfahrung in der Beantragung der Forschungszulage unterstützen wir Ihr Unternehmen gerne, die neuen Möglichkeiten zu nutzen und Ihre Projekte auf das nächste Level zu bringen!

Wie wir Sie unterstützen können:

Die Innovationsberater:innen der IWS GmbH sind Expert:innen für Innovation, Technologie und Fördermittel. Durch eine Fördermittelberatung unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und neue Potenziale frühzeitig zu erkennen.

Unser Service umfasst die Identifikation förderfähiger F&E-Vorhaben, die Beantragung der F&E-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) sowie die Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und bieten eine digitale Nachweisführung des Fortschritts Ihrer F&E-Projekte. Dabei setzen wir auf kostengünstige und erfolgsbasierte Lösungen, ohne langfristige Vertragsbindungen.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zur neuen Forschungszulage und zum Wachstumschancengesetz gerne ganz unverbindlich. Wir bieten Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihres Projekts und prüfen, wie hoch die Steuergutschrift pro Jahr voraussichtlich ausfällt.

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Deichstraße 29
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Die Innovationsfähigkeit mittelständischer Unternehmen ist der Schlüsselfaktor für Wachstum und Beschäftigung. Viele dieser Unternehmen sind Weltmarktführer mit Hightech-Produkten in bestimmten Marktnischen oder in Zulieferketten für große Unternehmen. IWS steht für den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Industrie und Spitzenforschung und agiert branchenübergreifend dort, wo Innovation entsteht. Wir arbeiten in mehreren Technologienetzwerken mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen, die den Nukleus für die gemeinschaftliche Entwicklung hochinnovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen darstellen. Wir machen Ihre innovativen Ideen marktfähig!

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Herr Patrick Zessin
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Wirtschaft

5 Neuerungen für den Mittelstand: Was Sie jetzt wissen müssen!

Unverzichtbar für Unternehmen und Selbstständige: Massive Steuererleichterungen und Investitionsanreize für die kommenden Jahre! Profitieren Sie von verbesserten Abschreibungen und höherer Förderung.

BildEin konjunktureller Aufschwung ist frühestens 2025 in Sicht. Dies sorgt für eine weiterhin fehlende Planungssicherheit für Unternehmer. Um dieser Unsicherheit entgegenzuwirken, bringt das Wachstumschancengesetz wichtige Veränderungen mit sich. Es soll die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessern und die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Insgesamt umfasst das Gesetz Steuerentlastungen und weitere Maßnahmen im Wert von 3,2 Milliarden Euro.

Diese Neuerungen sind entscheidend, um den Mittelstand in den kommenden Jahren zu unterstützen und ihm die nötigen Werkzeuge an die Hand zu geben, um erfolgreich zu wachsen und sich zu entwickeln. Unternehmer sollten sich jetzt mit den Details des Wachstumschancengesetzes vertraut machen, um die Möglichkeiten bestmöglich zu nutzen und sich auf den bevorstehenden wirtschaftlichen Aufschwung vorzubereiten.

Börsenboom vs. Wirtschaftsstagnation: Was läuft hier schief?
Die Entwicklung des Deutschen Aktienindex (DAX) steht in scharfem Kontrast zu den Konjunkturprognosen führender Wirtschaftsforschungsinstitute. Während der DAX seit Monaten nur eine Richtung kennt – aufwärts, von 14.688 Punkten Ende Oktober 2023 auf aktuell 18.774 Punkte- prognostizieren die Ökonomen in ihrem Frühjahrsgutachten der Wirtschaft ein Nullwachstum. Sie erwarten lediglich ein sehr geringes Wachstum von 0,1 % – 0,3 %, obwohl sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen leicht verbessern. Die Inflation stabilisiert sich bei 2,2 %, was sogar Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank (EZB) in Aussicht stellt. Der Arbeitsmarkt bleibt robust, und der private Konsum ist stabil. Doch die Höchststände des DAX verdanken die Unternehmen nicht ihrem heimischen Geschäft, sondern ihren internationalen Aktivitäten.

Reformen jetzt: Ein Hoffnungsschimmer für 2025?
Die anhaltende Unsicherheit über die Wirtschaftspolitik belastet die Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Vielen fehlt ein verlässlicher Rahmen und damit die notwendige Planungssicherheit. Ein kleiner Schritt in diese Richtung ist das Wachstumschancengesetz, das am 27. März im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Nach monatelangen Diskussionen im Bundesrat soll das Gesetz mit milliardenschweren Steuerentlastungen die deutsche Wirtschaft ankurbeln und die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessern. Insgesamt verzichtet der Staat zugunsten der Konjunktur auf 3,2 Milliarden EUR. Das ist deutlich weniger als die ursprünglich geplanten 6,3 Milliarden EUR, da der Regierungsentwurf mehrfach angepasst werden musste. Unter anderem wurde die ursprünglich vorgesehene Klimaschutz-Investitionsprämie gestrichen. Dennoch bewerten Unternehmerverbände den Kompromiss positiv. „Die Wirtschaft braucht zumindest dieses Minimalergebnis“, kommentierte Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Die stärkere steuerliche Förderung von Forschungsausgaben und die Einführung der degressiven Abschreibung setzen zumindest kleine zusätzliche Investitionsanreize.

Die fünf wichtigsten Änderungen für Unternehmer

1. Verlustverrechnung verbessert die Liquidität
Unternehmen können Verluste, die sie in einem Steuerjahr machen, in die folgenden Jahre übertragen und steuerlich geltend machen. Bisher war dieser Verlustvortrag auf eine Million EUR begrenzt, von denen maximal 60,0 % verrechnet werden durften. Für die kommenden vier Jahre bis 2027 steigt dieser Anteil auf 70,0%. Das verschafft besonders jenen Unternehmen Spielräume, die noch Verluste aus der Corona-Zeit oder der anschließenden Energiekrise in ihren Büchern haben.

2. Degressive Abschreibung fördert Investitionen
Schon während der Corona-Pandemie erlaubte das Finanzministerium eine degressive Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Dabei berechnet sich der Abschreibungsbetrag immer als Prozentsatz vom Restwert. Dieses Verfahren hat gegenüber der linearen Abschreibung – bei der jährlich die gleiche Summe abgezogen wird – den Vorteil, dass die Abschreibungsbeträge in den Anfangsjahren der Nutzung deutlich höher sind und die Steuerlast somit stärker reduziert wird. Die Regierung will so Investitionen von Unternehmen fördern. Für Anschaffungen im Zeitraum vom 31. März 2024 bis zum 1. Januar 2025 dürfen maximal 20,0 % des Kaufpreises und höchstens das Zweifache des linearen Abschreibungsbetrags angesetzt werden.

3. Höhere Forschungszulage für Innovationen
Einen großen Teil der 3,2 Milliarden EUR hat die Regierung für die Förderung von Innovationen verplant. Mit der sogenannten Forschungszulage unterstützt sie bisher Personalkosten in Innovationsvorhaben von mittelständischen Unternehmen. Während der Corona-Krise wurde die Bemessungsgrundlage von zwei auf vier Millionen EUR angehoben. Für Aufwendungen nach dem 27. März 2024 gilt nun eine Höchstgrenze von zehn Millionen EUR. Darüber hinaus sind nicht mehr nur Personalkosten förderfähig, sondern auch ein Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter, etwa Maschinen, Einrichtungsgegenstände oder Laborausstattung.

4. Vergünstigte Dienstwagensteuer für E-Autos
Um die Verbreitung von E-Autos zu fördern, profitieren Fahrer von Firmenwagen mit Elektroantrieb von einer Sonderregelung bei der Besteuerung der privaten Nutzung. Bisher mussten Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von weniger als 60.000 Euro nur 0,25 Prozent – statt der üblichen 1 ,0 % bei Verbrennern – des geldwerten Vorteils versteuern. Diese Schwelle wird auf 70.000 Euro angehoben, gültig für alle Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wurden, um die Nachfrage nach E-Autos zu steigern und emissionsfreie Mobilität zu fördern.

5. Höhere Umsatzgrenze zur Bilanzierungspflicht
Wer ein Unternehmen führt, muss über seine Geschäfte Buch führen, sodass sich „ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens“ verschaffen kann, so das Handelsgesetzbuch. Bisher waren gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte von dieser Pflicht ausgenommen, wenn sie in einem Jahr weniger als 600.000 EUR umsetzten oder weniger als 60.000 EUR Gewinn machten. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, steigen diese Grenzen auf 800.000 EUR Umsatz und 80.000 EUR Gewinn.

Mit diesen Änderungen stehen Ihnen als Unternehmer wichtige neue Werkzeuge zur Verfügung, um den Herausforderungen der nächsten Jahre erfolgreich zu begegnen. Die Zeit und die Bedingungen ändern sich schnell, und es ist wichtig, flexibel hierauf zu reagieren. Für maßgeschneiderte Lösungen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Beratungstermin. Lassen Sie uns gemeinsam Strategien entwickeln, um Ihre Investitionen auch in unsicheren Zeiten erfolgreich zu gestalten.

Ihr Michael Köhler
Geschäftsführer

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Hanseatische Projekten und Unternehmens Beratung
Herr Michael Köhler
Timmermanstrat 4b
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Deutschland

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Investitionsvorhaben sicher realisieren
Bei der Umsetzung Ihrer Projekte und Unternehmensziele können Sie auf eine Vielzahl von Herausforderungen und Hindernissen stoßen. Die Suche nach passenden Fördermitteln, der richtigen Finanzierung und anspruchsvollen Verhandlungen mit Banken, Sparkassen, Kapitalgebern sowie Projekt- und Geschäftspartnern kann nicht nur zeitaufwendig und kostspielig, sondern auch frustrierend sein. Dabei könnten Sie diese Ressourcen besser in die eigentliche Umsetzung Ihrer Projekte investieren.
Wir verstehen, dass Sie sich als Unternehmerin oder Unternehmer mit diesen komplexen Details nicht belasten möchten. Deshalb nehmen wir Ihnen den gesamten Prozess der Finanzmittelbeschaffung ab, unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit Kapitalgebern und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und unser Fachwissen, um bares Geld und vor allem Zeit zu sparen, während Sie sich voll und ganz Ihrem Projekt und Ihrem Unternehmen widmen können. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Gemeinsam gestalten wir Ihren Erfolg!

Ihr Michael Köhler
Geschäftsführer

Hanseatische Projekt- und Unternehmens Beratung

Ludwig-Erhard-Straße 18, 20459 Hamburg
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F: +49 (0) 40 – 573 097 99

Timmermannsstrat 4b, 18055 Rostock
T: +49 (0) 381 – 3676 6203
F: +49 (0) 381 – 3676 6223

Webseite:
www.hanse-projekte.com

E-Mail:
info@hanse.pro

Weitere Informationen:
www.vertrauen-ist-einfach.com

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Hanseatische Projektentwicklung und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
Herr Michael Köhler
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HanseWerk Natur fordert vom Gesetzgeber die Optimierung des Rechtsrahmens bei Fernwärme

Oberlandesgericht Hamburg weist Klage der Verbraucherzentrale gegen HanseWerk Natur ab -Fernwärmenetzbetreiber darf Kunden in Schreiben über einseitige Änderung von Vertragsbedingungen informieren.

BildDer Fernwärmenetzbetreiber HanseWerk Natur fordert vom Gesetzgeber eine Optimierung des aktuellen Rechtsrahmens in der AVB Fernwärme Verordnung, um zukünftig langjährige Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. Der Grund: In Fernwärmeversorgungsverträgen sind regelmäßig sogenannte Preisanpassungsklauseln enthalten, um den Preis für die Wärme an die Kostenentwicklung des Versorgers und des Wärmemarktes anzupassen. Der Gesetzgeber hat jedoch die konkreten Anforderungen an diese Klauseln in den Verordnungen nicht klar geregelt, was zu langjährigen Rechtsstreitigkeiten führt. Gerta Gerdes, Geschäftsführerin von HanseWerk Natur sagt: „Wir fordern hier dringend klarere gesetzliche Vorgaben sowie deren Anpassung an die geänderten Marktbedingungen und die politisch und gesellschaftlich gewollte Wärmewende unter Berücksichtigung aller Beteiligten. Nur so vermeiden wir ein Ausbremsen der Wärmewende, Missverständnisse, Unzufriedenheit und juristische Auseinandersetzungen, von denen keiner etwas hat.“

Hintergrund der Forderung ist ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, in dem eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen HanseWerk Natur nach einem langjährigen Rechtstreit abgewiesen wurde. Gemäß dem Urteil darf ein Fernwärmenetzbetreiber wie HanseWerk Natur seine Vertragsbedingungen gegenüber den Kunden einseitig anpassen, wenn sich die Rahmenbedingungen bei der Erzeugung und Verteilung der Fernwärme – also beispielsweise der eingesetzte Brennstoff – geändert haben. Hierzu darf er die Kunden auch entsprechend anschreiben – das hat das Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 25.04.2024, (Aktenzeichen3 U 192/19, 312 O 577/15 LG Hamburg) festgestellt. Mit diesem Urteil weist das Gericht eine Klage der Verbraucherzentrale gegen HanseWerk Natur in der Berufungsinstanz ab, durch die dem Unternehmen die einseitige Umstellung der Preisanpassungsformeln und entsprechende Informationsschreiben untersagt werden sollten.

„Wir begrüßen dieses Urteil, weil es nach vielen Jahren Klarheit schafft und hilft, die Wärmewende voranzubringen“, betonte Dr. Gerta Gerdes Geschäftsführerin von HanseWerk Natur. Der Grund: Im Rahmen der von der Politik angestrebten Wärmewende werden nach Überzeugung der HanseWerk Natur fast alle Fernwärmeanbieter zwangsläufig umfangreiche Änderungen in ihren Wärmenetzen vornehmen müssen – beispielsweise von Erdgas auf Biogas oder Holzpellets oder Abwärme umstellen. Diese Änderungen erfordern zwangsläufig auch eine Änderung der sogenannten Preisanpassungsformeln, auf deren Grundlage die Endkundenpreise berechnet werden. „Wenn Fernwärmeanbieter diese Anpassungen nicht einseitig vornehmen können, könnten einzelne Kunden, den Umstellungsprozess der Fernwärme auf CO2-freie Erzeugung verhindern – das kann nicht im Sine des Klimaschutzes sein“, betonte Gerta Gerdes.

Weitere Forderungen an den Gesetzgeber zur Verbesserung der AVB FernwärmeV sind:

1 Flexibles Kostenelement

Kommt es zu wesentlichen Veränderungen auf der Kostenseite (+/- 10 %) beim Einsatz der Energieträger, beispielsweise durch steigende Anteile CO2-freier Quellen, muss der Wärmenetzbetreiber eine einseitige Änderung der Preisänderungsklausel für den Arbeitspreis durch öffentliche Bekanntmachung auf der Website vornehmen und so eine veränderte Erzeugungsstruktur ausweisen können.

2 Konkretisiertes Marktelement

Das vom Gesetzgeber geforderte Marktelement in Preisänderungsklauseln für den Arbeitspreis soll die Entwicklungen des Wärmemarkts in den Preisen widerspiegeln. Es ist jedoch in seinem Umfang (Höhe sowie Art und Weise) nicht klar definiert. Dadurch birgt es unkalkulierbare Chancen, aber auch Risiken für die Kunden bzw. den Wärmeversorger.
Für die Ausgestaltung des Marktelements sind daher klare Vorgaben erforderlich:

o welcher Markt (welche Preise oder Indizes)?
o welche Gewichtung?

Ein Aussetzen des Marktelements muss möglich sein, wenn Marktversagen vorliegt wie zuletzt durch den Ukraine-Krieg ausgelöst.

3 Geregelter Umgang mit Umlagen, Abgaben und Steuern

Die Einführung einer zentralen Rechtsgrundlage in der AVBFernwärmeV zur Weitergabe von staatlich veranlassten Kosten, Umlagen, Abgaben, Steuern ist geboten.

4 Vergleichbarkeit ortsindividueller Besonderheiten

Preistransparenzübersicht ist wünschenswert, sie muss aber die besonderen örtlichen Gegebenheiten und die Netzgröße berücksichtigen. Aufgrund der individuellen Struktur der Wärmenetze führt ein pauschaler Vergleich der Preise in die Irre und benachteiligt die Betreiber kleinerer Netze:

o Große Netze in städtischen Ballungsgebieten mit mehreren hundert oder gar tausenden von
Kunden und Großabnehmern profitieren von Skaleneffekten, die die Betreiber kleinerer
Netze nicht haben.
o Dörfliche Netze mit wenigen Anschlussnehmern und wenig Verbrauch auf langen
Leitungsstrecken führen zu hohen Wärmeverlusten und damit automatisch zu höheren
Kosten.
o Der Wärmeversorger hat auf die Verdichtung der Wärmeversorgungsnetze kaum Einfluss. So
ermöglicht die AVBFernwärmeV die Kündigung des Wärmeliefervertrags, wenn sich der
jeweilige Kunde eine eigene Wärmeerzeugungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien
installiert.
o Wärmenetze, die mit Müllwärme gespeist werden, haben in der Regel günstigere
Einkaufspreise.

5 Unkomplizierte Einführung neuer Preisformeln bei Wärmenetz-Dekarbonisierung

Die einseitige Änderung des bestehenden Preissystems (Verhältnis Arbeits- zu Grundpreis) eines Wärmenetzes muss im Rahmen der Dekarbonisierung möglich sein. Wärmeversorger tätigen hohe Investitionen für klimaschonende neue Technologien.

Damit einher geht eine Verschiebung wesentlicher Kosten in den Grundpreis, während der Arbeitspreis sinkt. Eine generelle Änderung der in einem Wärmenetz geltenden bestehenden Preisanpassungsklauseln muss insgesamt einseitig per öffentlicher Bekanntmachung über die Website des Versorgers möglich sein, um die hohen Investitionskosten der Dekarbonisierung im Basispreis berücksichtigen zu können.

HanseWerk Natur

Die HanseWerk Natur GmbH ist einer der größten regionalen Anbieter für Wärme und dezentrale Energielösungen in Norddeutschland und verfügt über viele Jahrzehnte Erfahrung. Die Nah- und Fernwärmenetze des Unternehmens erreichen eine Länge von rund 850 Kilometern. Über die Wärmenetze, Blockheizkraftwerke, Heizzentralen und Kälteanlagen versorgt HanseWerk Natur mehrere zehntausend Privat- und Gewerbekunden sowie Siedlungen, öffentliche Einrichtungen und Industriebetriebe zuverlässig 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Energiekonzepte und hochmoderne Anlagentechnik für einen optimierten Energieeinsatz, der die Emissionen senkt und die Umwelt entlastet.

HanseWerk Natur ist einer der größten Betreiber umweltschonender Blockheizkraftwerke in Norddeutschland. Rund 250 Anlagen betreut das Unternehmen in Norddeutschland und beteiligt sich gleichzeitig an vielen Innovationsprojekten. Dazu zählen zum Beispiel Hocheffizienz-Blockheizkraftwerke mit einem Wirkungsgrad weit über 90 Prozent, ein virtuelles Kraftwerk zur Erzeugung von Regelenergie oder das erste Blockheizkraftwerks der 1-Megawatt-Klasse, das mit bis zu 100 Prozent Wasserstoff betrieben werden kann. HanseWerk Natur wird außerdem bis 2030 klimaneutral sein: In einem mehrstufigen Prozess wird das Unternehmen hierzu Liegenschaften, Fuhrpark und Wärmebetrieb und -erzeugung klimaneutral stellen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

HanseWerk AG
Herr Ove Struck
Schleswag-HeinGas-Platz 1
25450 Quickborn
Deutschland

fon ..: +49 41 06-6 29-34 22
web ..: https://www.hansewerk.com/de.html
email : presse@hansewerk.com

Mehr als 3 Millionen Kunden in Norddeutschland beziehen Strom, Gas oder Wärme direkt oder indirekt über die von der HanseWerk-Gruppe und ihren Tochtergesellschaften betriebenen Energienetze. Darüber hinaus bietet das Unternehmen seinen Partnern und Kunden moderne und effiziente Energielösungen mit den Schwerpunkten Netzbetrieb, dezentrale Energieerzeugung oder E-Mobilitätslösungen.

Als Partner der Energiewende hat die HanseWerk-Gruppe in den letzten Jahren mehrere zehntausend Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energie an ihre Netze angeschlossen und betreibt parallel dazu etwa 850 Energieumwandlungsanlagen sowie einen Erdgasspeicher. Die HanseWerk-Gruppe ist ein großer Ausbildungsbetrieb im Norden und engagiert sich in vielen Forschungsprojekten zur Energiewende, wie zum Beispiel im Norddeutschen Reallabor. Bis 2030 wird die HanseWerk-Gruppe klimaneutral sein: Dazu werden ihre insgesamt 47 Standorte, die mehrere hundert Fahrzeuge umfassende Flotte, der Strom- und Gasnetzbetrieb sowie die Wärme- und Stromerzeugung bis 2030 klimaneutral gestellt.

Über die Beteiligung der elf schleswig-holsteinischen Kreise sowie mehr als 450 Kommunen sind die Unternehmen der HanseWerk-Gruppe regional sehr stark verwurzelt und unterstützen eine Vielzahl sozialer und kultureller Projekte, wie das Schleswig-Holstein Musik Festival, das Hamburger Straßenmagazin Hinz&Kunzt und den Schleswig-Holstein Netz Cup auf dem Nord-Ostsee-Kanal.

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Eine Million Menschen auf ihrem Bildungsweg begleitet

bbw Gruppe zeichnet Mechatroniker mit Studienfinanzierung aus

BildAls Reza Moayed Ahmadi im Oktober 2021 mit seiner Umschulung zum Mechatroniker beim bbw Bildungswerk der Wirtschaft in Berlin und Brandenburg begann, hätte er sich wohl nicht träumen lassen, dass er zum Abschluss eine Auszeichnung erhält.
Doch genau so ist es für den 46-Jährigen gekommen, denn er ist der millionste Teilnehmende in der über 50-jährigen Bildungsgeschichte des bbw.

Der Rektor der bbw Hochschule, Prof. Dr.-Ing. Robert Dust, hat dem gebürtigen Teheraner am
19. April 2024 einen symbolischen Scheck über 19 080 Euro zur Finanzierung eines Studiums seiner Wahl an der renommierten Berliner „Hochschule der Wirtschaft für die Wirtschaft“ überreicht.
Damit eröffnen sich für den Mechatroniker, der gleich im Anschluss an seine Qualifizierung eine Beschäftigung in Berlins ältester und traditionsreichster Pralinen-Manufaktur, der Sawade GmbH, aufgenommen hat, neue berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Reza Moayed Ahmadi ist überwältigt von der unerwarteten Unterstützung: „Ich bin unglaublich dankbar für diese Chance, die mir das bbw Bildungswerk der Wirtschaft durch diese großzügige Förderung gibt. Nun kann ich mir auch noch meinen Traum von einem Studium, am besten berufsbegleitend, erfüllen.“

„Wir freuen uns darauf, Sie bald als Student an der bbw Hochschule zu begrüßen und mit Ihnen gemeinsam den Weg bis zu Ihrem Hochschulabschluss zu gehen“, sagte Robert Dust.

Der bbw Geschäftsführer, Stefan Romberg, hob den hohen Stellenwert hervor, den die kontinuierliche Unterstützung von Bildung und beruflicher Entwicklung für das bbw Bildungswerk der Wirtschaft hat.
„Wir sind stolz darauf, dass wir bereits eine Million Menschen auf ihrem Bildungsweg begleiten durften. Diese Auszeichnung ist ein Zeichen unserer Wertschätzung für alle Teilnehmenden und würdigt ihr Engagement, im Berufsleben weiter voranzukommen“, erklärte er.

Die bbw Gruppe ist in der Hauptstadtregion mit vielfältigen Aus-, Weiterbildungs- und Studienangeboten auf allen Niveaustufen beruflicher Bildung präsent. An der Seite der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) entwickelt sie als professioneller Partner der Wirtschaft mit dem Fokus auf Bildung und Beschäftigung Fach- und Führungskräfte für diverse Branchen.

Mit ihren rund 20 Bildungszentren, der bbw Hochschule und den bbw Privatschulen ist die bbw Akademie für Betriebswirtschaftliche Weiterbildung GmbH das größte Unternehmen innerhalb des gemeinnützig tätigen bbw Verbunds. Die bbw Hochschule zeichnet sich als eine der größten privaten staatlich anerkannten Hochschulen mit Wurzeln in der Metropole durch ein umfangreiches systemakkreditiertes Bachelor- und Master-Studienangebot aus. Und die staatlich anerkannten bbw Privatschulen bieten mit drei Schultypen unter einem Dach eine Vielzahl an Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Alle bbw Bildungsangebote orientieren sich am Puls der Zeit, sind flexibel, wirtschafts- und praxisnah sowie individuell auf spezifische Bedürfnisse ausgerichtet und punkten mit maßgeschneiderten Konzepten, die genau zu den jeweiligen Anforderungen passen.

Die bbw Gruppe setzt auf Bildung, weil sie Menschen für die Herausforderungen der sich ständig wandelnden Arbeitswelt von heute und morgen fit und zukunftsfähig macht. Sie ist auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene in ein breites Netzwerk von Bildungsinstitutionen, Unternehmen und Verbänden eingebunden. So bewegt sie die Wirtschaft und unterstützt die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Mehr erfahren:
https://www.bbw-gruppe.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

bbw Akademie für Betriebswirtschaftliche Weiterbildung GmbH
Frau Heike Wittstock
Rheinpfalzallee 82
10318 Berlin
Deutschland

fon ..: 03050929-383
web ..: http://www.bbw-gruppe.de
email : heike.wittstock@bbw-akademie.de

Das bbw Bildungswerk der Wirtschaft in Berlin und Brandenburg ist eine gemeinnützig tätige Unternehmensgruppe in Berlin-Brandenburg. An der Seite der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) entwickelt das bbw Fach- und Führungskräfte für Unternehmen in vielen Branchen.
Mit vielfältigen Aus-, Weiterbildungs- und Studienangeboten ist die bbw Gruppe professioneller Bildungspartner der Wirtschaft auf allen Niveaustufen beruflicher Bildung. Die bbw Gruppe ist mit aktuell rund 20 Bildungszentren und Standorten in der Region präsent. Zum bbw gehört auch eine der größten privaten, staatlich anerkannten Hochschulen der Hauptstadtregion – die bbw Hochschule – mit einem umfangreichen Bachelor- und Master-Studienangebot. Die bbw Gruppe ist in ein breites Netzwerk von Bildungsinstitutionen, Unternehmen und Verbänden eingebunden – lokal, regional und international.

Näheres über die bbw Gruppe im Internet:
www.bbw-gruppe.de, www.bbw-hochschule.de, www.bbw-weiterbildung.de und www.bbw-berufliche-schulen.de + Facebook, Twitter, YouTube, Instagram

Pressekontakt:

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RELOGA jetzt auch elektrisch unterwegs

Ab sofort hat die RELOGA-Flotte einen Elektro-Abroll-LKW, welcher eine Batteriekapazität von 540 kWh und eine ungefähre Reichweite von 200 Kilometer besitzt.

BildDie RELOGA hat Zuwachs bekommen!

Ab sofort hat die RELOGA-Flotte einen Elektro-Abroll-LKW und die Mitarbeiter freuen sich über den ersten E-Abroller, welcher eine Batteriekapazität von 540 kWh und eine ungefähre Reichweite von 200 Kilometer besitzt. Und clever ist das auch  noch! Der Bund, genauer: das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert mit seinem Förderprogramm „Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge“ nämlich bis zu 80%  der Mehrkosten bei  der Anschaffung.

Bei dem gezeigten Modell handelt es sich um einen Volvo FMX Electric, einen robusten Baustellen-Lkw mit Fahrgestell und Elektroantrieb. Das Fahrzeug bietet eine hohe Ladefähigkeit, ausgezeichnete Sicht und lässt sich einfach manövrieren. Der Anfang in Richtung Klimafreundlichkeit und Nachhaltigkeit ist gemacht. Als regionaler Dienstleister im Bereich Abfallentsorgung und Recycling betreibt die RELOGA eine recht große Flotte an LKWs, die somit unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und des Klimaschutzes in Zukunft  vielleicht 100% emissionsfrei fahren könnten.

Berufskraftfahrer gesucht

Und damit die Flotte auch bewegt wird, sucht die RELOGA immer Berufskraftfahrer, sowohl als Auszubildende als auch als Quereinsteiger. Weitere Infos findest Du im Flyer „Azubi Berufskraftfahrer“ der RELOGA.

Link zur Originalmeldung: https://www.reloga.de/karriere/ausbildung/berufskraftfahrer

Über die Reloga GmbH

Mit rund 52 Millionen Euro Umsatz ist die RELOGA-Gruppe ein etablierter regionaler Entsorger im Bereich Abfallentsorgung und Vermietung von Containern. Aus einem Abfallvolumen (Sperrmüll, Baumischabfall, Bauschutt, Gartenabfälle & Grünschnitt, Elektroschrott sowie Haushaltsauflösungen) von jährlich rund 1,2 Millionen Tonnen gewinnt die RELOGA wichtige Wertstoffe zurück. Die Reloga hat mehrere Standorte von denen aus der Containerdienst das Gebiet rund um Köln, Leverkusen und Bergischen Land (u.A. Leverkusen: Alkenrath, Bergisch Neukirchen, Bürrig, Hitdorf, Küppersteg, Lützenkirchen, Manfort, Opladen, Quettingen, Rheindorf, Schlebusch, Steinbüchel, Wiesdorf, Köln:, Innenstadt, Chorweiler, Ehrenfeld, Kalk, Lindenthal, Mülheim, Nippes, Porz, Rodenkirchen, Rheinisch-Bergischer Kreis:, Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Rösrath, Wermelskirchen, Kreis Mettmann:, Monheim, Langenfeld, Oberbergischer Kreis:, Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth,) bedient und mehrere Wertstoffhöfe. Da gibt es den Wertstoffhof Leichlingen (Bremsen), die Wertstoffhöfe Burscheid (Hilgen und Heiligeneiche) den Wertstoffhof in Rhein-Berg, den Wertstoffhof Odenthal, den Wertstoffhof Wermelskirchen,  den Wertstoffhof Oberberg-Nord sowie den Wertstoffhof Oberberg-Süd .

Neben der Abfallentsorgung bieten die RELOGA ihren Kunden zudem die Möglichkeit Komposterde und Blumenerde kaufen zu können – in 40 l-Säcken oder Holzprodukte wie Buchenscheite, Brennholz oder Holzpellets in 15 kg- Säcken zu erwerben. Darüber hinaus betreibt die RELOGA in der Region eine hohe Anzahl an Deponien, auf denen der restliche Müll landet, der nicht dem Recycling und Stoffstrommanagement zuzuführen ist. Zu den Deponien der RELOGA zählt u.A. die Erddeponie in Lüderich (Overrath), die Deponie in Großenscheidt (bei Hückeswagen), die Deponie in Nürmbrecht (Steinbruch Büschhof) und die Erddeponie Dümmlingshausen bei Gummersbach.

Beim Containerdienst der RELOGA kann man sich beim Container Mieten und gleich bei der Container-Bestellung auch Mutterboden kaufen  oder sich Rindenmulch liefern lassen.

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

RELOGA GmbH
Herr Robin Baumgartner
Robert-Blum-Straße 8
51373 Leverkusen
Deutschland

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web ..: https://www.reloga.de/karriere/stellenangebote
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Mit rund 52 Millionen Euro Umsatz ist die RELOGA-Gruppe ein etablierter regionaler Entsorger im Bereich Abfallentsorgung und Vermietung von Containern. Aus einem Abfallvolumen von jährlich rund 1,2 Millionen Tonnen gewinnt die Reloga wichtige Wertstoffe zurück. Die Reloga hat mehrere Standorte von denen aus der Containerdienst das Gebiet rund um Köln, Leverkusen und Bergischen Land (u.A. Overath, Lindlar, Engelskirchen, Wipperfürth) bedient und mehrere Wertstoffhöfe in Leichlingen, Rhein-Berg, den Wertstoffhof in Oberberg-Nord sowie in Oberberg-Süd . Neben der Abfallentsorgung bieten die RELOGA ihren Kunden zudem die Möglichkeit Komposterde und Blumenerde kaufen zu können – in 40 l-Säcken oder Holzprodukte wie Buchenscheite, Brennholz oder Holzpellets in 15 kg- Säcken zu erwerben. Darüber hinaus betreibt die RELOGA in der Region eine hohe Anzahl an Deponien, auf denen der restliche Müll landet, der nicht dem Recycling und Stoffstrommanagement zuzuführen ist. Zu den Deponien der RELOGA zählt u.A. die Erddeponie in Lüderich (Overrath), die Deponie in Großenscheidt (bei Hückeswagen), die Deponie in Nürmbrecht (Steinbruch Büschhof) und die Erddeponie Dümmlingshausen bei Gummersbach.

Der RELOGA Containerdienst ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und garantiert ihren Kunden eine professionelle und sichere Beseitigung selbst gefährlicher Abfälle wie Asbest und Mineralfaserabfällen samt Erstellung eines Entsorgungsnachweises. Aus einem Abfallvolumen von jährlich rund 1,2 Millionen Tonnen werden wichtige Wertstoffe zurückgewonnen. Neben der Abfallentsorgung und dem Containerdienst ist das Stoffstrom Management ein wichtiges Arbeitsfeld der RELOGA-Unternehmensgruppe.

Pressekontakt:

da Agency
Herr Peter Sreckovic
Postfach 620263
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