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Die CUBE-Akademie startet Online-Webinare

mit echtem Mehrwert für Gründer und kleine Unternehmen

BildDie CUBE-Akademie präsentiert eine neue Reihe von Online-Webinaren, die speziell entwickelt wurden, um Gründer und kleine Unternehmen mit kleinen Teams zu unterstützen. Diese praxisnahen und umsetzbaren Inhalte bieten echten Mehrwert und sind überregional online zugänglich.

Unsere Webinare decken alle wichtigen Businessbereiche ab und bieten gezielte Unterstützung in:

Produkte & Leistung
Personal & Entwicklung
Marketing & Vertrieb
Finanzen & Investitionen
Management & Strategie
Verwaltung & Service
Jedes Webinar dauert ca. 60-90 Minuten und ist bereits ab 50,00 EUR pro Person buchbar.

Unser Alleinstellungsmerkmal: Im Gegensatz zu anderen Anbietern verkaufen wir keine kompletten Programme, wenn der Bedarf nur aus ein oder zwei Bausteinen besteht. Unsere Teilnehmer können genau die Themen auswählen, die für sie am relevantesten sind und so Zeit und Geld sparen.

Umfassende Begleitung: Für eine umfassende Betreuung, um Ihr Business erfolgreich auf die Autobahn zu bringen, bieten wir auch individuelle Beratung zur Nutzung von Fördermitteln an. Unsere Experten helfen Ihnen, die besten Fördermöglichkeiten zu identifizieren und optimal zu nutzen.

Spezialangebot: Nutzen Sie den Gutscheincode START20 und erhalten Sie 20% Rabatt auf Ihre erste Webinar-Buchung!

Die CUBE-Akademie® ist ein renommiertes Beraternetzwerk, das sich auf die Beratung und Unterstützung von Gründern, Selbstständigen und kleinen Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern spezialisiert hat. Mit unseren Webinaren und Beratungsleistungen bieten wir eine kostengünstige und flexible Möglichkeit, spezifisches Wissen und Fähigkeiten zu erwerben, um Ihr Unternehmen erfolgreich zu führen und zu wachsen.

Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte unsere Website https://www.cube-akademie.de/kalender/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

CUBE – Akademie
Frau Miriam Haberer
Strausberger Str. 15a
15345 Altlandsberg
Deutschland

fon ..: 033438719652
web ..: https://www.cube-akademie.de/webinare-workshops/
email : office@cube-akademie.de

Die CUBE-Akademie präsentiert eine neue Reihe von Online-Webinaren, die speziell entwickelt wurden, um Gründer und kleine Unternehmen mit kleinen Teams zu unterstützen. Diese praxisnahen und umsetzbaren Inhalte bieten echten Mehrwert und sind überregional online zugänglich.

Pressekontakt:

CUBE – Akademie
Frau Miriam Haberer
Strausberger Str. 15a
15345 Altlandsberg

fon ..: 033438719652
web ..: https://www.cube-akademie.de/webinare-workshops/
email : office@cube-akademie.de

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Neues Online-Portal für Energieberatung gestartet: Finden Sie Ihren Experten in der Nähe

Ab sofort steht Hausbesitzern und Unternehmen ein innovatives Online-Portal zur Verfügung: Energieberater in der Nähe.

München – Ab sofort steht Hausbesitzern und Unternehmen ein innovatives Online-Portal zur Verfügung: Energieberater in der Nähe. Dieses Portal bietet eine Plattform, auf der qualifizierte Energieberater schnell und einfach gefunden werden können, um effiziente Energielösungen zu entwickeln und umzusetzen.

Das Portal bietet umfassende Unterstützung in den Bereichen Energieeinsparung, Fördermittelberatung und Sanierungsplanung. Neben der Vermittlung von Experten bietet die Webseite auch ein umfangreiches Glossar und praktische Rechner-Tools, die Nutzern helfen, ihre individuellen Energiekosten zu analysieren und Einsparpotenziale zu erkennen.

Das Team von Energieberater in der Nähe setzt sich aus erfahrenen Fachleuten zusammen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, qualitativ hochwertige Energieberatungen zugänglich zu machen. Mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit und Effizienz wird jeder Beratungsvorgang individuell an die Bedürfnisse der Kunden angepasst.

Das Glossar des Portals bietet eine umfassende Sammlung von Fachbegriffen und Erklärungen rund um die Themen Energieeffizienz und -beratung. Nutzer können hier leicht verständliche Definitionen zu relevanten Begriffen finden und sich über aktuelle Entwicklungen informieren.

Eines der Highlights des Portals sind die Rechner-Tools, die Hausbesitzern und Unternehmen dabei helfen, ihre Energieverbräuche und mögliche Einsparungen zu kalkulieren. Diese Tools sind benutzerfreundlich und liefern wertvolle Einblicke in die individuellen Einsparpotenziale.

Mit dem neuen Online-Portal Energieberater in der Nähe wird der Zugang zu professioneller Energieberatung erleichtert und ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet. Besuchen Sie die Webseite, um mehr zu erfahren und den passenden Energieberater in Ihrer Nähe zu finden.

Weitere Informationen und Zugang zu den Tools finden Sie auf Energieberater in der Nähe.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

WarmWorks
Herr Thorolf Rudischhauser
Junkerstraße 97
80689 München
Deutschland

fon ..: 0173 744 62 08
web ..: https://energieberater-in-der-naehe.info/
email : info@energieberater-in-der-naehe.info

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

WarmWorks
Herr Thorolf Rudischhauser
Junkerstraße 97
80689 München

fon ..: 0173 744 62 08
email : info@energieberater-in-der-naehe.info

Medien

Bundestag verabschiedet Wachstumschancengesetz

Der Bundesrat hat dem milliardenschweren Entlastungspaket zugestimmt. Das verabschiedete Wachstumschancengesetz markiert einen wichtigen Schritt zur Förderung von F&E in Deutschland.

Bild(Hannover, 27.03.2024)

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag dem milliardenschweren Entlastungspaket zugestimmt. Das verabschiedete Wachstumschancengesetz markiert einen wichtigen Schritt zur Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland.  

Unternehmen erhalten einen neuen Anreiz, ihre F&E-Aktivitäten zu verstärken. Insbesondere die Forschungszulage wird deutlich attraktiver und soll Unternehmen noch besser dabei unterstützen, Innovationen voranzutreiben. Wir informieren Sie über alle Verbesserungen des Wachstumschancengesetzes zur Forschungszulage! 

Anhebung der Bemessungsgrundlage 

Das Gesetz umfasst eine deutliche Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage. Diese wurde ursprünglich für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 30.6.2026 befristet auf 4 Mio. EUR festgesetzt. Durch die Gesetzesreform wird die maximale Bemessungsgrundlage entfristet und auf 10 Mio. EUR jährlich angehoben (§ 3 Abs. 5 FZulG).  

Bei einem Fördersatz von 25% (§ 3 Abs. 5 FZulG) steigt die maximale Förderung somit von bisher 1 Mio EUR auf bis zu 2,5 Mio EUR/Jahr. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zusätzlich eine Erhöhung um 10 Prozentpunkte beantragen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 FZulG;).

Höherer Zuschuss für KMU und Auftragsforschung 

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition gibt es sehr positive Entwicklungen: Der Fördersatz der Forschungszulage wird zukünftig auf 35% angehoben! 

Auch extern in Auftrag gegebene F&E-Projekte werden gefördert (§ 3 Abs. 4 FZulG). Durch das Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird der effektive Fördersatz von 15% auf 17,5% angehoben. Bei KMU-Unternehmen beträgt der Fördersatz zukünftig 24,5%. 

Ausweitung förderfähiger Aufwendungen 

Bisher wurden mit der Forschungszulage lediglich die Kosten für das Personal gefördert, welche im Rahmen eines F&E-Projektes beschäftigt sind. Durch das Wachstumschancengesetzes werden die förderfähigen Aufwendungen um bestimmte Sachkosten erweitert. Dazu gehören die Anschaffungs- und Herstellungskosten für in einem F&E-Projekt genutzte abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 3 Abs. 3a FZulG), die für das Entwicklungsvorhaben erforderlich bzw. unerlässlich sind. 

Als Beispiele können Laborgeräte- und -einrichtungen, Computer Hard- und Software für komplexe, neuartige Aufgaben oder Prüfstände, Analysegeräte oder Apparaturen zur Herstellung von Prototypen genannt werden.  

Steigerung der Attraktivität für Einzelunternehmer 

Um die Forschungszulage auch für Einzelunternehmer attraktiver zu gestalten, gibt es deutliche Verbesserungen. Bislang konnten Einzelunternehmer ihre Eigenleistung mit 40 EUR/Stunde geltend machen. Das Gesetz sieht maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche vor. 

Durch die Reform wird der Wert der förderfähigen Arbeitsstunden auf 70 EUR /Stunde angehoben. Die maximale Anzahl der förderfähigen Stunden pro Woche bleibt jedoch unverändert (§ 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 FZulG). Gleiches gilt für die Eigenleistungen von Mitunternehmern. 

Stärkung der Attraktivität für bestimmte Branchen 

Das Wachstumschancengesetz eröffnet Unternehmen millionenschwere Anreize, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Bis September 2023 haben über 7.000 Unternehmen mehr als 22.600 Projekte zur Genehmigung eingereicht.  

Jüngste Statistiken der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zeigen, dass die IT-Branche unter allen Wirtschaftszweigen den Spitzenplatz belegt, gefolgt vom Maschinenbau und der Elektroindustrie. Dabei ist besonders bemerkenswert, dass 83% aller Antragsteller kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind, mit weniger als 250 Beschäftigten. Durch die Gesetzesreform ist eine deutliche Erhöhung der Attraktivität für andere Branchen zu erwarten. 

Bisher war der steuerliche Anreiz vor allem für Projekte mit hohen Personalkosten attraktiv, aber weniger für Projekte mit hohen Investitionskosten. Durch die Neuerungen werden insbesondere Unternehmen profitieren, die bisher nicht genug Personalkosten und Ausgaben für Auftragsforschung hatten, um die volle Bemessungsgrenze zu erreichen.  

Verbesserungen ab 2024 – Letzte Chance für 2020! 

Das Wachstumschancengesetzes tritt erst nach offizieller Ausfertigung und Verkündung in Kraft. Die Veröffentlichung der Gesetzesänderung erfolgt voraussichtlich im April 2024. Ein konkretes Datum wurde seitens der Bundesregierung noch nicht kommuniziert. Die Verbesserungen der Forschungszulage sind daher erst ab dem Tag nach offizieller Gesetzesänderung gültig.  

Die Möglichkeit, die Forschungszulage 4 Jahre rückwirkend zu beantragen, bleibt unverändert bestehen. Wenn Sie rechtzeitig handeln, erhalten Sie noch die rückwirkende Förderung für 2020!

Erfolgreich durchstarten 

Die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes markiert einen bedeutenden Schritt, wodurch die Forschungszulage für Ihr Unternehmen noch attraktiver wird. Allerdings ergeben sich durch die Gesetzesänderung auch neue Komplexitäten. 

Unser Expertenteam bei Busuttil & Company steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie vollumfänglich bei dem Antragsprozess der Forschungszulage zu unterstützen. Wir begleiten Ihr Unternehmen mit jahrzehntelanger Expertise und branchenspezifischen Know-how und stellen für Sie sicher, dass Sie von der maximalen Förderung profitieren. Unser Ansatz verfolgt eine individuelle Beratung, die exakt auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten ist.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Chancen maximieren und Ihre Innovationsprojekte erfolgreich fördern!  

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Busuttil & Company GmbH
Herr Dr. Marco Busuttil
Philipsbornstraße 2
30165 Hannover
Deutschland

fon ..: 015678 110607
web ..: https://busuttilcompany.de/
email : hallo@busuttilcompany.de

Busuttil & Company GmbH ist eine Fördermittelberatung, spezialisiert auf die steuerliche Forschungszulage. Ihr Gründer Dr. Markus Busuttil ist ein führender Experte auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung und blickt auf über acht Jahre Erfahrung in diesem Bereich zurück. Der promovierte Ingenieur leitet ein kleines Team von Spezialisten und berät überwiegend mittelständische Unternehmen in Deutschland zur steuerlichen Forschungszulage.

Pressekontakt:

Busuttil & Company GmbH
Frau Elena Zanchetta
Philipsbornstraße 2
30165 Hannover

fon ..: 015678 110607
email : ezanchetta@busuttilcompany.de

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INQA-Coaching im Digitalen Wandel: Stärkung von KMU für die Zukunft

Das INQA-Coaching im digitalen Wandel ist eine wertvolle Unterstützung für KMU. Es bietet finanzielle Unterstützung, um die Innovations- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen im Zeitalter der Digitali

BildDas Fördermittel INQA-Coaching ist eine Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und geht über die Beratung hinaus. Wir helfen Ihnen dabei, maßgeschneiderte Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Herausforderungen im digitalen Zeitalter zu finden. Mit INQA-Coaching sind Sie bestens gerüstet, um zukunftsfähig zu sein und flexibel auf Veränderungen zu reagieren. Dies stärkt die Widerstandsfähigkeit Ihres Unternehmens, erhält seine Wettbewerbsfähigkeit und sichert qualifizierte Fachkräfte. Und das Beste daran: Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.

Das Förderprogramm baut auf den bewährten Erfahrungen des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch Plus auf. Es wird durch die Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert. Der Förderzeitraum erstreckt sich von 2023 bis 2027.

Ziele und Inhalte des INQA-Coaching
Die Digitalisierung hat die Art und Weise, wie Unternehmen arbeiten, radikal verändert. Die Zielsetzung des INQA-Coaching im digitalen Wandel ist es, die Innovations- und Zukunftsfähigkeit von KMU zu fördern, damit sie den digitalen Herausforderungen gewachsen sind.

Hierbei sind Föderungen von bis zu 80% möglich.

Anpassung an veränderte Marktbedingungen: Die Geschäftswelt verändert sich rasant. Das INQA-Coaching hilft KMU, flexiblere Geschäftsmodelle und Innovationsstrategien zu entwickeln, um auf diese Veränderungen schnell reagieren zu können.
Effiziente Arbeitsorganisation: Die Digitalisierung beeinflusst die Arbeitsorganisation erheblich. Das Programm unterstützt Unternehmen dabei, die Auswirkungen der Digitalisierung auf ihre Arbeitsprozesse zu verstehen und anzupassen.
Qualifizierung der Belegschaft: Die Mitarbeiter müssen fit für die digitale Arbeitswelt sein. Das INQA-Coaching hilft KMU, ihre Personalpolitik, Beschäftigung und Qualifizierung so anzupassen, dass die Mitarbeiter in der digitalisierten Welt erfolgreich arbeiten können.
Förderung der Unternehmenskultur: Die Digitalisierung beeinflusst auch die sozialen Beziehungen und die Unternehmenskultur. Das Programm hilft Unternehmen, diese Aspekte im Kontext des digitalen Wandels zu reflektieren und anzupassen.
Führung und Fachkräftegewinnung: Die Führungskräfte müssen in der Lage sein, in der digitalen Arbeitswelt erfolgreich zu agieren. Das INQA-Coaching unterstützt Unternehmen dabei, die Führung und berufliche Entwicklung im digitalen Kontext zu verbessern.
Arbeitsplatz der Zukunft: Wie wird der Arbeitsplatz der Zukunft in einem Unternehmen aussehen? Diese Frage ist entscheidend, und das INQA-Coaching bietet Einblicke und Ratschläge, um diesen Wandel zu gestalten.
Wer ist förderberechtigt?
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Umsetzung der Beratung. Dabei kann ein Zuschuss von bis zu 14.400 EUR mit einem Eigenanteil von 2.880 EUR erhalten werden.

Unternehmensform: Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
Beschäftigtenzahl: Ihr Unternehmen hat mindestens 1 vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n (im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung sowie während des INQA-Coachings) sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
Umsatz: Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
Gründungsjahr: Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).
Ablauf des INQA – Coachings
INQA-Erstberatung
Sollten Sie sich für INQA-Coaching interessieren, können Sie ab sofort eine INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. In dieser klären Sie gemeinsam die Fördervoraussetzungen sowie den konkreten betrieblichen Unterstützungsbedarf. Sind die Bedingungen erfüllt, stellt Ihnen die IBS einen INQA-Coaching-Scheck aus.
INQA-Coaching im Betrieb
Durchgeführt wird das INQA-Coaching von qualifizierten und erfahrenen Berater*innen, die als INQA-Coaches autorisiert wurden. Hierzu lösen Sie einfach Ihren INQA-Coaching-Scheck bei einem autorisierten INQA-Coach ein. Eine Übersicht finden Sie auf der INQA-Coaching-Karte. In einem gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess erarbeiten Sie anschließend passgenaue betriebliche Lösungen. Das INQA-Coaching kann bis zu 7 Monate dauern, wenn dies aus Betriebssicht erforderlich ist.
Abschlussgespräch mit IBS
Etwa 3-6 Monate nach dem Ende des INQA-Coachings führen Sie ein Abschlussgespräch mit Ihrer INQA-Beratungsstelle (IBS). Dort werten Sie die Ergebnisse und Wirkungen des INQA-Coachings aus. Bei Bedarf verweist die IBS Sie auf weitere Förderoptionen und Unterstützungsangebote, damit die angestoßenen Veränderungen in Ihrem Unternehmen langfristig ihre Wirkung entfalten können.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
Deutschland

fon ..: 02871-239508-8
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Bildungsinstitut Wirtschaft – Bundesweite Inhouse Seminare –

Das Bildungsinstitut Wirtschaft ist spezialisiert auf praxisnahe Fortbildungen in den Bereichen

o Kommunikation im Team
o Verkaufstraining
o Telefontraining
o Business Knigge
o Social Media
o Digitalisierung
o Compliance
o Datenschutz
o Zeitmanagement
o Ereignismanagement

Die Themen werden in modernen Präsentationen für die Kunden vorbereitet und praxisnah und lebendig in Workshops an die Teilnehmer/innen weitergegeben.

Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
info@bildungsinistut-wirtschaft.de
www.bildungsinstitut-wirtschaft.de

Inhaberin:
Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt

fon ..: 028712395078
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

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„Jetzt Ölheizung noch bis 2024 erneuern oder austauschen“

Bis zum Ende des Jahres 2024 können Besitzer von Ölheizungen ihre Anlagen noch erneuern oder gegen eine moderne, umweltfreundliche Alternative austauschen.

BildJuni 2023 – Sind Sie noch im Besitz einer Ölheizung und unsicher, wie lange diese noch erneuert werden darf? Fragen Sie sich, was eine Erneuerung oder ein Austausch kostet und welche alternativen Heizungsoptionen verfügbar sind? Bei SEH Haustechnik, Teil der Wüstefeld Gruppe, finden Sie Antworten auf alle diese Fragen.

Viele Eigentümer stehen derzeit vor der Frage, ob sie ihre Ölheizung erneuern oder gegen eine andere Heizungsart, wie eine Wärmepumpe, eine Gasheizung oder eine Pelletheizung, austauschen sollten. Außerdem fragen sich viele, ob es Fördermittel für solche Projekte gibt und in welcher Höhe diese gefördert werden.

 

SEH Haustechnik bietet unverbindliche und kostenlose Beratungsgespräche an, in denen wir individuell auf Ihre Bedürfnisse und Fragen eingehen. Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung für Ihre Situation zu treffen, ob Sie nun Ihr bestehendes Gas oder Ölheizung erneuern oder gegen eine umweltfreundliche Option wie eine Wärmepumpe oder Pelletheizung austauschen möchten.

 

SEH Haustechnik ist Teil der Wüstefeld Unternehmensgruppe, die sich aus leistungsstarken Unternehmen zusammensetzt. Unser Antrieb sind Know-how, modernste Technik und eine ausgeprägte Servicementalität. Mit über 40 Jahren Erfahrung im Sektor sind wir ein vertrauenswürdiger Partner, der zukunftsorientiertes Denken und Arbeiten verkörpert.

 

Unsere Leistungen umfassen den gesamten haustechnischen Versorgungsbereich für den Neubau- und Sanierungssektor sowie Gewerbe, Hotels und Industrie. Wir bieten alle spezifischen Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen auf dem neuesten technischen Stand an.

 

Im Bezug auf Ölheizungen gibt es derzeit viele offene Fragen: Bis wann kann man noch erneuern? Was kostet der Austausch gegen eine Wärmepumpe, eine Gasheizung oder eine Pelletheizung? Was wird in welcher Höhe gefördert? SEH Haustechnik ist für Sie da und hilft Ihnen, Klarheit zu gewinnen und die besten Entscheidungen für Ihre spezifische Situation zu treffen.

 

Für weitere Informationen oder um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte unter Kontaktdaten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SEH Haustechnik GmbH
Herr Thomas Wüstefeld
Arnold-Dehnen-Straße 40
47138 Duisburg
Deutschland

fon ..: 0203595671
web ..: https://www.oelheizungen-erneuern.de/
email : info@seh-haustechnik.de

Angaben gemäß § 5 TMG:
SEH Haustechnik GmbH
Arnold-Dehnen-Straße 40
47138 Duisburg

Vertreten durch:
Thomas Wüstefeld, Arnold-Dehnen-Straße 40, 47138 Duisburg

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 203 5956 71
Telefax: +49 (0) 203 599 120
E-Mail: info@seh-haustechnik.de

Pressekontakt:

My Webnet GmbH
Herr Sukri Jusuf
Königsallee 27
40212 Düsseldorf

fon ..: 08009989987
email : service@sumasearch.de