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Hacker versuchen, Sie mit gefährlichen Fehlermeldungen zu infizieren

Hacker sind Personen, die versuchen, in Computersysteme einzubrechen. Sie verwenden schädliche Software, um Schaden anzurichten. Sie verwenden schädliche Software, um Schaden anzurichten. Eine Fehlerm

BildEine Fehlermeldung ist eine Nachricht, die anzeigt, wenn etwas nicht richtig funktioniert. Gefährliche Fehlermeldungen können Ihren Computer beeinträchtigen. Sie können Daten stehlen oder Ihren Computer langsamer machen. Seien Sie vorsichtig und handeln Sie schnell, wenn Sie eine verdächtige Fehlermeldung sehen.

In den letzten Wochen häufen sich Berichte über eine neue Masche von Hackern, die versuchen, durch gefälschte Fehlermeldungen auf Computern und Smartphones ihre Opfer zu täuschen.

Diese Fehlermeldungen sehen täuschend echt aus und sollen die Benutzer dazu bringen, sensible Daten preiszugeben oder schädliche Software herunterzuladen. Der bekannte IT-Sicherheitsexperte Ralf Schmitz warnt vor dieser neuen Gefahr und gibt Tipps, wie man sich schützen kann. Hacker wollen Sie mit gefährlichen Fehlermeldungen infizieren – So schützen Sie sich!

„Die Methode der Hacker ist perfide“, sagt Ralf Schmitz. „Sie nutzen die natürliche Reaktion der Menschen auf Fehlermeldungen aus, um Panik zu erzeugen und dadurch unvorsichtige Handlungen zu provozieren.“

Hacker wollen Sie mit gefährlichen Fehlermeldungen infizieren – So schützen sie sich!

So schützt ihr euch vor gefälschten Fehlermeldungen:

Seid skeptisch: Nicht jede Fehlermeldung ist echt. Seid besonders vorsichtig, wenn die Meldung in einem Pop-up erscheint oder einen Download-Link enthält.
Prüft die Quelle: Vertraut nur Fehlermeldungen, die von vertrauenswürdigen Programmen oder Betriebssystemen stammen. Meldungen von unbekannten Quellen sollten immer hinterfragt werden.
Keine vorschnellen Aktionen: Klicke niemals auf Links oder lade Programme herunter, die in einer Fehlermeldung empfohlen werden. Schließt stattdessen das Fenster und führt einen eigenen Systemcheck durch.
Aktuelle Software: Haltet euer Betriebssystem und alle Programme immer auf dem neuesten Stand. Viele Sicherheitslücken werden durch regelmäßige Updates geschlossen.
Antivirensoftware: Nutzt eine zuverlässige Antivirensoftware, die in Echtzeit Bedrohungen erkennt und blockiert.
Informationen einholen: Wenn ihr unsicher seid, sucht im Internet nach Informationen zu der Fehlermeldung. Oft gibt es bereits Hinweise und Warnungen von anderen Nutzern.
Gebt die Fehlermeldung in einen Browser z. B. Browser DuckDuckGo ein und schaut kritisch die Ergebnisse an. Wenn viele andere User die gleiche Fehlermeldung erhalten, ist sie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht echt.

Hacker wollen Sie mit gefährlichen Fehlermeldungen infizieren – So schützen Sie sich!

„Mit ein wenig Vorsicht und den richtigen Sicherheitsmaßnahmen könnt ihr euch effektiv vor diesen Angriffen schützen“, betont Ralf Schmitz. „Lernt, die Tricks der Hacker zu durchschauen und bleibt wachsam.“

Für weitere Informationen und individuelle Beratung bietet Ralf Schmitz spezielle Sicherheitsseminare und Vorträge an. Mehr dazu auf seiner Webseite unter www.sicher-stark.com

Kontakt:

Über Ralf Schmitz: Hacker Ralf Schmitz ist seit über 20 Jahren als IT-Sicherheitsexperte tätig und hat sich auf die Aufklärung und Schulung im Bereich Cyber-Security spezialisiert. Er ist Autor mehrerer Fachartikel und regelmäßig in den Medien als Experte zu sehen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bundespressestelle Sicher-Stark
Frau Nicole Koch
Hofpfad 11
53879 Euskirchen
Deutschland

fon ..: 018055501333
web ..: http://www.sicher-stark.de
email : presse@sicher-stark.de

Die Pressemeldung darf kostenlos und lizenfrei veroeffentlicht werden.
Spenden aus Rheinland Pfalz nehmen wir nicht entgegen.
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Pressekontakt:

Bundespresssestelle Sicher-Stark
Herr Nicole Koch
Hofpfad 11
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Wirtschaft

Millionenschäden durch Manipulation von -mittels E-Mail- versandten Rechnungen

LSS Rechtsanwälte informieren BaFin über gegenwärtig auffällig häufige Involvierung des FinTechs „bunq“

Gegenwärtig werden zahlreiche Betrugsfälle in der Kanzlei LSS Rechtsanwälte gemeldet, bei denen Verbraucher oder Unternehmer auf gefälschte Rechnungen Geldbeträge überweisen. Zumeist werden Rechnungen, die Lieferanten oder Handwerker tatsächlich per E-Mail an die späteren Geschädigten übersenden von den Tätern abgefangen und ausschließlich im Hinblick auf die Bankverbindung geändert. Die Täter öffnen das Rechnungs-pdf und ersetzen mittels Software die korrekte IBAN des Ausstellers gegen eine andere IBAN, die den Tätern zuzurechnen ist. Die E-Mail wird dann -solcherart verfälscht- in das Postfach der späteren Geschädigten verschoben oder aber mittels einer ebenfalls gefälschten E-Mail-Adresse versendet.
Begann diese Betrugsmasche noch vor einiger Zeit mit auffälligen ausländischen Bankverbindungen (IBAN mit ausländischer Länderkennung) und waren hieran ggf. noch zu erkennen, so sehen wir derzeit sehr häufig deutsche IBANs (Länderkennung DE), warnt der Frankfurter Fachanwalt für Bankrecht Matthias Schröder (LSS Rechtsanwälte). Das niederländische Fintech „bunq“ wirbt zum Beispiel damit, dass man in Minutenschnelle online eine Bankverbindung mit gleich mehreren deutschen IBANs bei ihm eröffnen könne. Dies scheinen sich die Täter zu Nutze zu machen, denen zusätzlich mutmaßliche generelle Schwächen bei der Online-Identifikation zur Kontoeröffnung zu pass kommen.
Zum Erfolg der Masche trägt noch die wenig bekannte Tatsache, dass Banken den angegeben Namen des Kontoinhabers seit Einführung der IBAN nicht mehr prüfen, bei. Die Geschädigten geben also bei der Überweisung den auf der verfälschten Rechnung noch korrekt angegebenen Kontoinhaber und Empfänger (z.B. ein Autohaus) an und aber die verfälschte IBAN der Täter. Statt bei z.B. bei Commerzbank landet das Geld dann z.B. bei „bunq“ und wird von den Tätern nach Geldeingang weiterüberwiesen, zumeist in das Ausland. Bis der Schwindel auffliegt vergehen oft Tage. Ein Überweisungsrückruf ist nach hiesiger Erfahrung gegenwärtig in gut 1/3 der Fälle noch erfolgreich, da einige der betroffenen Banken mittlerweile simple Algorithmen einsetzen (neues Konto, sofortige hohe Geldeingänge und direkte Weiterüberweisung = Verdachtsfall). Manche Banken scheinen solche Erwägungen und Prüfungen selbst bei sechsstelligen Überweisungen gar nicht erst anzustellen.

Was hinter den Angriffen wirklich steht, bleibt oft unklar. Bei dieser Betrugsmasche hacken sich die Täter in den E-Mail-Server des Verkäufers oder des Käufers oder fangen die E-Mail auf anderem Weg ab und greifen dabei Zahlungsdetails ab. Im Anschluss versenden die Täter eine E-Mail, die scheinbar von dem Verkäufer stammt, ändern hingegen die Bankverbindung, an die die offene Kaufpreiszahlung gezahlt werden soll. Da die Rechnung ansonsten täuschend echt aussieht, überweist der Käufer an die falsche Bankverbindung. Erst wenn dann der Käufer vom Verkäufer eine Mahnung wegen fehlender Zahlung erhält, fällt der Betrug auf. Doch dann ist es meist schon zu spät und der Kontoinhaber des lediglich vermeintlich richtigen Kontos nicht mehr greifbar.

Praxishinweis: Um zu verhindern, Opfer dieser Betrugsmasche zu werden, empfiehlt LSS Rechtsanwälte vor der Zahlung auf eine per E-Mail erhaltene höhere Rechnung die angegebene Kontoverbindung dahingehend zu überprüfen, ob die E-Mail tatsächlich von dem Verkäufer stammt, ob die angegebene Kontoverbindung tatsächlich zum Verkäufer gehört. Über einen IBAN-Rechner im Internet kann man die Bank hinter einer IBAN leicht ermitteln. Im Zweifel sollte man mit dem Rechnungsteller einen Abgleich telefonisch durchführen.

LSS Rechtsanwälte unterhält im Dezernat Bankrecht seit mehr als 20 Jahren eine Spezialisierung für Zahlungsbetrug und setzt sich für die Rückholung der Gelder ein.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

LSS Rechtsanwälte
Herr Matthias Schröder
Kaiserhofstr. 10
60313 Frankfurt
Deutschland

fon ..: 06921936560
web ..: http://www.lss-partner.de
email : schroeder@lss-partner.de

Pressekontakt:

LSS Rechtsanwälte
Herr Matthias Schröder
Kaiserhofstr. 10
60313 Frankfurt

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