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Thema Erbrecht: Gebührenfreiheit bei Zweijahresfrist zur Grundbuchberichtigung

Rechtsanwalt Thomas van Eimern (Kanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH) erläutert eine Gerichtsentscheidung zur Gebührenfreiheit bei Zweijahresfrist zur Grundbuchberichtigung.

BildDas OLG Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 22.12.2023 – 19 W 95/22 (Wx) – entschieden, dass die Zweijahresfrist, innerhalb der Antragsteller nach einem Erbfall die Berichtigung des Grundbuchs gebührenfrei (!) beantragen kann, sich nicht verlängert, wenn den Antragsteller an der Versäumung kein Verschulden trifft. Was war passiert? Die Erblasserin war am 04.08.2018 verstorben; zum Nachlass gehörte Grundbesitz; ein Erbschein wurde erst am 02.12.2020 erlassen. Jetzt erst stellte der Erbe Antrag auf Berichtigung. Das Grundbuchamt legte die Kostenrechnung; das OLG Karlsruhe wies die Beschwerde des Antragstellers ab. Mit dieser Auffassung folgte das OLG der in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretenen Auffassung.

Also: Beim Berichtigungsantrag an den Ablauf der zweijährigen Frist denken, sonst kostet es Geld!

Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Thomas van Eimern ist seit Jahren Fachanwalt für Erbrecht und darüber Fachanwalt für Arbeitsrecht. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Erbrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt van Eimern unsere Mandanten in allen außergerichtlichen als auch in allen gerichtlichen Erbrechtsverfahren.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Thomas van Eimern
Bahnhofstr. Bahnhofstr
Gräfelfing 82166
Deutschland

fon ..: 089 / 44 232 990
fax ..: 089 / 44 232 9920
web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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Thema Erbrecht: Schadensersatz eines Miterben gegen vom Erblasser bevollmächtigten Miterben

Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erklärt den Schadensersatz eines Miterben gegen vom Erblasser.

BildDas OLG Brandenburg, 3 U 47/23 hatte folgenden Fall zu entscheiden:

Ein Erblasser hatte einem Familienangehörigen Kontovollmacht erteilt; der bevollmächtigte Miterbe machte regen Gebrauch von der Vollmacht und hob „fleißig“ Geldbeträge vom Konto des Erblassers ab. Dieses Verhalten stieß auf wenig Gegenliebe beim anderen Miterben; dieser verlangte vom Bevollmächtigen, er möge Auskunft über die Geldabhebungen erteilen und wie er das abgehobene Geld verwendet habe. Der Bevollmächtigte weigerte sich mit dem Argument, dass er als Familienangehöriger nicht rechenschaftspflichtig sei. Da irrte er. Das OLG entschied, dass der Bevollmächtige die verlangte Auskunft erteilen müsse, weil er Geldgeschäfte für den Erblasser getätigt habe; ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten genüge idR nicht. Außerdem müsse der Bevollmächtigte nachweisen, dass er das abgehobene Geld zweckentsprechend verwendet habe. Das konnte er nicht; also verurteilte ihn das OLG zur Auskunfterteilung und Herausgabe der abgehobenen Gelder an die Erbengemeinschaft.

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Thema Erbrecht: Im Testament kann ein Erblasser nicht einem Dritten überlassen den Erben zu bestimmen

Rechtsanwalt van Eimern von der Kanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH eist darauf hin dass im Testament ein Erblasser nicht einem Dritten überlassen kann den Erben zu bestimmen.

BildVor kurzem hat das Oberlandesgericht München in einem Beschluss vom vom 25.09.2023 (Az. 33 Wx 38/23 e) entschieden, dass ein(e) Erblasser(in) in einem Testament die Frage, wen er oder sie zum Erben bestimmen möchte, nicht davon abhängig machen darf, wer den/die Erblasser(in bis zum Tod pflegt. Nach den gesetzlichen Vorschriften darf ein(e) Erblasser(in) die Entscheidung, wer Erbe werden soll , nicht einem Dritten überlassen. Tut er oder sie es dennoch, ist das Testament unwirksam und es tritt gesetzliche Erbfolge ein.

Dieses Beispiel lehrt, dass man die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen, z.B. ein Testament, stets einem „Profi“, z.B. einem Fachanwalt für Erbrecht, überlassen sollte, sonst kann es eine böse Überraschung geben!

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Thema Erbrecht: Welche Mindestanforderungen müssen Sie bei einer Testamentserstellung beachten?

Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erklärt die Mindestanforderungen bei einer Testamentserstellung.

BildWenn Sie selbst ein Testament errichten wollen, achten Sie darauf, dass Sie das Schriftstück mit „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“ kennzeichnen. Tun Sie das nämlich nicht und schreiben stattdessen Ihre Wünsche zur Verteilung des Vermögens nach Ihrem Ableben z.B. nur in einen Brief, Notizzettel oder in Ihr Tagebuch, könnte problematisch sein, ob Sie überhaupt testieren wollten. Um rechtswirksam zu sein, müssen Sie das Dokument eigenhändig verfassen; also bitte nicht den PC oder die gute alte Schreibmaschine verwenden! Vergessen Sie nicht, das Schriftstück mit aktuellem Datum zu versehen und zu unterschreiben! Ein Obergericht hatte in einem Fall, in welchem ein Kneipier auf einem Notizzettel verfügt hatte, dass nach seinem Tod seine Lebensgefährtin alles „kriegen“ sollte, zwar zugunsten des Erblassers entschieden, dass er habe testieren wollen, überzeugt war das Gericht vom Testierwillen aber erst nach einer Beweisaufnahme!

Eine teure Inanspruchnahme des Gerichts hätte der Erblasser verhindern können, wenn er gleich einen „Profi“ mit der Testamentserstellung beauftragt hätte.

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Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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Beitrag zum Thema Erbschleicherei von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh: „Traumberuf Erbschleicher!?“

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH vertritt Sie deutschlandweit gegen Erbschleicher. RA Prof. Dr. Böh hat zehn Maßnahmen gegen Erbschleicher zusammengestellt.

BildRechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh hat zehn Maßnahmen gegen Erbschleicher zusammengestellt. Er vertritt deutschlandweit als ausgewiesener Spezialist im Thema „Erbschleicherei“ außergerichtlich und gerichtlich Betroffene, insbesondere Personen, die aufgrund von Erbschleicherei finanziell geschädigt sind. Diese Schädigung geschieht beispielsweise dadurch, dass ein Testament zugunsten des Erbschleichers erstellt worden ist oder sich der Erbschleicher schon zu Lebzeiten Vermögenswerte zugeeignet hat.

In diesem Zusammenhang gibt es besondere Fragestellungen zu beantworten, die viele Rechtsanwälte aus ihrer täglichen Praxis nicht kennen. Es geht dabei häufig um Zusammenhänge mit medizinischen Themen (zur Beurteilung der Ehe-, Geschäfts- oder Testierfähigkeit), sowie um Themen aus dem Bereich des Betreuungsrechts und dem Recht der Vorsorgevollmacht. Für mich ergeben sich aus der Praxis immer wieder folgende Überlegungen:

_Erbschleicherei ist inzwischen zu einem weit verbreiteten Phänomen in Deutschland geworden._

Das hat unterschiedliche Ursachen. Zum einen wird die Gesellschaft immer älter und Erbschleicher finden ihre Opfer insbesondere bei Personen, die aufgrund ihres Alters bzw. ihren Erkrankungen „angreifbar“ sind, denen aber auch ein Ansprechpartner fehlt. Zudem werden derzeit erhebliche Vermögenswerte vererbt, sodass es sich für Erbschleicher lohnt, die Betroffenen mit viel Zeitaufwand zu beeinflussen. Auch der fehlende Familienzusammenhalt ist relevant.

_Wahrscheinlich kennen auch Sie einen Fall der Erberschleichung in Ihrem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis._

Erbschleicherei ist kein Randphänomen mehr. Vielmehr werden immer mehr Fälle bekannt, auch durch eine stärkere Presseberichterstattung, die ich deutschlandweit fördere. Aufgrund meiner Expertise werde ich für bekannte Sendungen angefragt (beispielsweise zuletzt ZDF Frontal).

_Das deutsche Erbrecht gibt Ihnen als gesetzlicher Erbe keinen Rechtsanspruch auf das Erbe._

Erbschleicherei wird auch dadurch begünstigt, dass innerhalb der Familie das Risiko einer Enterbung nicht gesehen wird und viele Familien die Erbschleicherei nicht oder viel zu spät erkennen. Eine Erbschleicherei lässt sich aufhalten, wenn man rechtzeitig reagiert. Beginnt man erst im Erbfall, den Vorgang prüfen zu lassen, wird es schwieriger. Aber auch hier gibt es häufig mehrere rechtliche Schritte, die man vornehmen kann.

_Ein Erbschleicher kann Ihnen in letzter Minute noch das vermeintliche Erbe wegnehmen._

Ich kenne Fälle aus unserer Praxis, in denen eine Millionenerbschaft durch ein Testament am Tag vor dem Erbfall auf den Erbschleicher übertragen wird und der eigentliche Erbe leer ausgeht. Dieser Situation kann man mit einer guten erbrechtlichen Testamentsgestaltung vorbeugen. Ist das nicht geschehen, kann auch eine langjährige Beziehung oder ein enges familiäres Band die Erbschleicherei manchmal nicht verhindern.

_Entscheidend ist, dass der echte Wille des Erblassers an höchster Stelle stehen soll._

Erbschleicher-Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass die Willensbildung des Betroffenen durch eine Beeinflussung und häufig eine damit einhergehende Erkrankung beeinträchtigt ist. Nur wenn dies von Anfang an rechtlich richtig aufgearbeitet wird, gibt es eine Chance gegen Erbschleicher. Folgende Maßnahmen sind für meine Praxis von besonderer Bedeutung:

* Strafrechtliche Schritte gegen Erbschleicher
* Das Einleiten eines Betreuungsverfahrens
* Lebzeitige Vermögensnachfolge
* Das bindende Testament
* Die Rückforderung von Schenkungen
* Die Suche nach dem besten Rechtsweg
* Angriff auf die Person des Erbschleichers
* Das Privatgutachten zur Testierunfähigkeit
* Auskunfts- und Hilfsansprüche als Eintrittskarte
* Pflichtteilsansprüche als Mindestanspruch

Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Sie erreichen uns unter muenchen@rechtsanwalt-thieler.de oder 089/44-232-990.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Erbrecht, Schenkungsrechht, Immobilienrecht, Betreuungsrecht, Mietrecht, sowie Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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