26. April 2024 – 16:24
Die Erweiterung des Riskmanagements kann für Gläubiger existenznotwendig werden.
Alternativen in der Bewältigung von Zahlungsrisiken sind unabdingbar.
In den letzten Jahren verursachten innere und äußere Einflüsse in der deutschen Volkswirtschaft eine nachhaltige und tiefgreifende Fragilität, besonders durch die von dem Gesetzgeber veranlassten Transformationsprozesse. Einhergehend mit sinkenden Erträgen leidet die Wirtschaft zunehmend unter unkalkulierbaren Risiken und Unsicherheiten. Insbesondere die auf unseren Binnenmarkt fokussierten kleinen und mittelständische Unternehmen sehen mit großer Sorge auf eine lange Zeit, die von irreparablen Rissen und Verwerfungen geprägt sein wird.
Den meisten Gläubigern ist bewusst, dass über kurz oder lang eine Welle schleppenden Zahlungsverhaltens bis hin zu Zahlungsausfällen und Insolvenzen unausweichlich so gut wie jedes Unternehmen überrollen kann. Es ist deshalb höchste Zeit, das interne Debitorenmanagement neu zu justieren.
Problemverstärker
Hauptsächlicher Treiber dieser Entwicklung ist die politisch gewollte und Schritt für Schritt von Seiten interessierter Akteure vorangetriebene, vom Gesetzgeber legitimierte Gläubigerenteignung. Viele Unternehmer empfinden es als inakzeptable Unterwanderung der im Grundgesetz festgeschriebenen Eigentumsrechte, wenn sie mittels laufender Novellierung des Schuldrechts wie das StaRUG, ESUG und die Insolvenzordnung ungewollt zur Sanierung und Restrukturierung ihrer säumigen Schuldner herangezogen werden. Dies wird auch dann als unbillig empfunden, wenn nicht einmal mehr das implizierte Versprechen eingehalten wird, dass Gläubigern nach Beendigung des Insolvenzverfahrens zumindest noch der sanierte Schuldner oder durch dessen Geschäftsmodell als Kunde erhalten bleibt.
In der Praxis aber werden im Wege des Change-Managements nicht mehr zahlungsfähige Unternehmen saniert, um sie dann mit einem oft völlig neuen Geschäftsmodell wieder in dem Markt zu entlassen. Nutznießer dieses Systems sind die Beraterbranche, Interimsmanager, Insolvenzverwalter sowie deren eigens dafür installierte und mitunter in deren Besitz befindliche Verwertungsunternehmen. Durch die Möglichkeit der Insolvenz in Eigenverwaltung ist einem „Moral Hazard“ Tür und Tor geöffnet.
Handlungsalternativen
In ihrem Riskmanagement verwenden vorausschauende mittelständischen Unternehmer bei größeren Kreditengagements jetzt neu entwickelte Instrumente zur Forderungsabsicherung. Grundlage ist die Anwendung von vertraglich vereinbarten Pfandrechten. Das bringt zusätzliche Planungssicherheit und erschließt die Chance, bei den ersten Anzeichen einer Leistungsstörung von Verträgen sofort reagieren zu können. Insbesondere ist die Absicherung von Forderungen über Pfandrechte an Unternehmensanteilen oder an anderen Rechten (Lizenzrechte, Markenrechte, Domains, IP-Rechte, Patente) vorteilhaft.
Durch eine im Vorfeld entsprechend ausgeführte Vertragsgestaltung (durch einen auf dieses Gebiet spezialisierten Fachanwalt) bringt sich im Insolvenzfall der Gläubiger gegenüber dem Insolvenzverwalter in eine vorteilhafte Position. Höchstrichterlich ist festgestellt, dass der Insolvenzverwalter kein Verwertungsrecht aus § 166 Abs. 1 InsO an Rechten aller Art hat. Bei notleidenden Kreditengagements kommt es immer wieder zu Informationsdefiziten und Kontrollverlusten, manchmal sogar getrieben von krimineller Energie. Transparenz und neue Handlungsoptionen gegenüber der bisherigen Geschäftsleitung, auch in Hinsicht auf mögliche strafrechtliche Verfehlungen, entsteht beim Wechsel vom Gläubiger zum aktiven Eigentümer. Dies lässt sich durch die rechtzeitige, vollständige Übernahme der Kreditnehmer im Wege einer öffentlichen Versteigerung auffangen, wozu der Kreditgeber gemäß § 1239 BGB (Mitbieten durch Gläubiger und Eigentümer) berechtigt ist.
Die Übernahme von verpfändeten Unternehmensanteilen löst für den Gläubiger überschaubar geringe Kosten aus. Die Kontrolle wird durch den Erwerb der Anteile des Schuldners im Wege der öffentlichen Versteigerung erlangt. Den in der Versteigerung aufgerufene Kaufpreis kann der Gläubiger mit seinem anteiligen Anspruch auf Rückzahlung seiner Forderung verrechnen, er muss also den Kaufpreis nicht zahlen, solange sein Gebot nicht die Forderung übersteigt. Auch ist ein Treuhandmodell denkbar, wenn der Gläubiger auf indirekte Weise die Kontrolle erlangen und nicht selbst die Anteile erwerben will.
Wir schaffen Lösungen
Es ist von großer Wichtigkeit, gleich den geeigneten Partner für die zeitnahe und rechtskonforme Versteigerung für verpfändete Unternehmensanteile mit an Bord zu haben.
Die allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer der DEUTSCHEN PFANDVERWERTUNG sind auf solche Verwertungen spezialisiert. Sie führen seit vielen Jahren erfolgreich Versteigerungen von Rechten aller Art wie GmbH-Anteile oder andere Unternehmensanteile sowie Wertpapiere und Patente durch. Als allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer sind sie vom deutschen Staat zur Durchführung dieses hoheitlichen Akts als Organ der Rechtspflege beliehen.
Für den Fall, dass der Gläubiger mittels der an ihn verpfändeten Unternehmensanteile nicht übernehmen möchte, verfügt die DEUTSCHEN PFANDVERWERTUNG zu Kontakten zu interessierten Risikoinvestoren.
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DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
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Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, Markenrechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.
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