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Wirtschaft

Versteigerung von Unternehmensanteilen aufgrund Pfandrecht

Gläubiger können ihre Handlungsspielräume durch die Verpfändung und rechtskonforme Verwertung vertraglich vereinbarter Pfandrechte an Unternehmensanteilen erweitern.

BildBei einer Übernahme der verpfändeten Geschäftsanteile im Wege der öffentlichen Versteigerung durch den Gläubiger bietet sich der Vorteil, Einsicht in die Unternehmensunterlagen und Unternehmensvorgänge zu erlangen, die Handlungen der bisherigen Geschäftsführung zu überprüfen und mögliche, eventuell auch persönliche, Haftungsgründe für eine Inanspruchnahme der alten Geschäftsführung zu identifizieren mit dem Ziel, bei dieser erweiterte Zahlungsbereitschaft auszulösen. Die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital (angelehnt an Debt-to-Equity-Swap) und die Umwandlung von Schulden in Vermögenswerte wird dabei durch ein schnelles Verfahren ermöglicht.
Die Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR hat sich über viele Jahre hinweg einen exzellenten Ruf bei der öffentlichen Versteigerung von gepfändeten Unternehmensanteilen erarbeitet. Zur Versteigerung kamen dabei GmbH-Anteile, Kommanditanteile und Aktien. Durch die vom Gesetzgeber vorgegebenen Regelungen im Pfandrecht bietet die Einschaltung der Deutschen Pfandverwertung eine vorteilhafte Kombination aus der Maximierung des Verwertungserlöses und der Minimierung der Rechtsrisiken. Grundlage für die erfolgreiche Durchführung dieser Aufgabe ist die umfangreiche Expertise der Deutschen Pfandverwertung auf diesem Spezialgebiet. Als erfahrene Berater unterstützen sie Auftraggeber bei diesen komplexen Prozessen und identifizieren mögliche Risiken sowie Chancen.
Aktuelles Fachwissen in den Bereichen Mergers and Acquisitions (M&A), Corporate Finance-Transaktionen und steuerliche Gestaltung ist unerlässlich. Der Vorteil für Auftraggeber liegt darin, dass sie während des gesamten Projektablaufs mit fachkundigen Hinweisen aus langjähriger Praxis unterstützt werden.
Seit vielen Jahren vertrauen Auftraggeber auf die Expertise der Deutschen Pfandverwertung als allgemein öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer. Die öffentliche Versteigerung von Unternehmensanteilen ist häufig streitbefangen, insbesondere da es hierbei oft um hohe Summen geht. In solchen Fällen müssen alle rechtlichen Voraussetzungen unbedingt erfüllt werden.

Die Fälligkeit der Forderungen des Gläubigers ist stets zweifelsfrei. Da der festgelegte Versteigerungstermin für den Schuldner oft ungünstig ist, wird häufig versucht, den Termin durch Hinweise auf Formfehler zu verhindern. Um Formfehler so weit wie möglich zu vermeiden, bearbeiten wir alle Verwertungsaufträge nach einem bewährten, systematischen Prozess Punkt für Punkt. Die Meilensteine in dieser „Roadmap“ werden kontinuierlich optimiert, sodass Auftraggeber stets von der Erfahrung der Deutschen Pfandverwertung profitieren.
Der Verkauf von verpfändeten Unternehmensanteilen im Wege einer öffentlichen Versteigerung ist ein hoheitlicher Akt, für dessen Durchführung die Versteigerer der Deutschen Pfandverwertung als allgemein öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer beliehen sind.

Die öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer sind auf ihre Verschwiegenheit vereidigt. Gemäß § 1 der Versteigererverordnung dürfen sie nur aufgrund eines schriftlichen Versteigerungsauftrags tätig werden. Die zur Erstellung des Vertrages erforderlichen Daten werden über das Formular „Feststellung der Pfandreife“ auf der Firmen-Webseite der Deutschen Pfandverwertung übermittelt. Nach § 3 der Versteigererverordnung ist eine Versteigerung mit einer Frist von vierzehn Tagen beim Ordnungsamt und der Industrie- und Handelskammer (IHK) anzuzeigen. Die Ordnungsämter verlangen in einigen Fällen die Vorlage des Versteigerungsvertrags.
Gemäß § 1237 BGB muss die Versteigerung öffentlich bekannt gemacht werden. Auch dem Schuldner muss der anberaumte Versteigerungstermin angezeigt werden.
Der Gesetzgeber bestimmt, dass eine Pfandversteigerung gemäß § 1237 BGB öffentlich bekannt zu machen ist. Diese Bekanntmachung ist kein Selbstzweck, sondern dient der Herstellung der Öffentlichkeit. Hier lauern die ersten großen Fallstricke. Wurde die Versteigerung nicht oder nicht angemessen öffentlich bekannt gemacht, ist sie rechtswidrig, und ein Zuschlag kann grundsätzlich nicht wirksam erteilt worden sein. Die rechtskonforme öffentliche Bekanntmachung bei Versteigerungen von Rechten wie Unternehmensanteile unterliegt umfangreichen Voraussetzungen.
Mit der Regelung zur öffentlichen Bekanntmachung nach § 1237 Satz 1 BGB verwendet der Gesetzgeber einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Inhalt ausschließlich durch Auslegung ermittelt werden kann. Die Auslegung ergibt drei Anforderungen an die öffentliche Bekanntmachung:
1. Eine personelle Anforderung,
2. Eine zeitliche Anforderung,
3. Eine Anforderung an eine qualitativ angemessene Reichweite.
Nach der systematischen Auslegung von § 1237 Satz 1 BGB muss die Veröffentlichung einer Versteigerung den dargelegten allgemeinen Rechtsgedanken entsprechen. Der ursprünglich gemeinte Sinn einer Gesetzesnorm kann sich im Laufe der Zeit verändern. Daher ist zu berücksichtigen, welche vernünftige Funktion die Norm zum Zeitpunkt ihrer Anwendung haben kann (vgl. Bundesverfassungsgericht, 34, 238, 288 f.).

Der Versteigerer erhält in der Regel einen prozentualen Anteil des Versteigerungserlöses als Vergütung (ein sogenanntes Aufgeld). Aus eigenem Interesse ist der Versteigerer daher bestrebt, die Versteigerung so effektiv wie möglich bekannt zu machen. Aus diesem Grund sind keine weiteren Ausführungsbestimmungen zur Art und Weise der Bekanntmachung durch Versteigerer erforderlich.
Über die Art der Bekanntmachung entscheidet der Versteigerer, der auf eine gewissenhafte Durchführung vereidigt ist, nach pflichtgemäßem Ermessen und unter besonderer Berücksichtigung des Einzelfalls. Dazu zählen Maßnahmen wie Aushänge, Veröffentlichungen in Zeitungen, auf Internetplattformen und in sozialen Medien, Pressearbeit, Newsletter an bestehende und potenzielle Kaufinteressenten, die Ansprache von Risikoinvestoren, Marktanalysen, die Identifizierung weiterer potenzieller Käufer, sowohl national als auch international, sowie individuelle Anschreiben und persönliche Kontakte mit potenziellen Bietern, um nur einige der erforderlichen Schritte zu nennen.
Gemäß § 4 der Versteigererverordnung muss den Kaufinteressenten die Möglichkeit einer Besichtigung gegeben werden.
Ein Verkauf im Wege der öffentlichen Versteigerung erfolgt gemäß § 445 BGB stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Das Korrelat dieses Gewährleistungsausschlusses ist die Besichtigung. Den Kaufinteressenten muss gemäß Versteigererverordnung die Möglichkeit gegeben werden, sich über das Versteigerungsgut in angemessenem Zeitrahmen zu informieren.
Bei Versteigerung von Unternehmensanteilen oder anderen Rechten erfolgt die Besichtigung über einen Datenraum. Der Datenraum stellt die Besichtigungsmöglichkeit des Pfandguts vor der Versteigerung dar. Für den Fall, dass obstruktive beziehungsweise rechtsunkundige Pfandgeber oder Pfandgläubiger die Bereitstellung der für den Datenraum notwendigen Daten verweigern oder verzögern, sind sie vom Versteigerer auf die daraus zu ihrem Nachteil entstehenden Mindererlöse hinzuweisen.

Im Fall von nicht marktgängigen Unternehmensbeteiligungen schafft die Versteigerung eigens einen Markt. Die örtliche und zeitliche Konzentration der Nachfrage auf diesem Markt soll die Verschleuderung der Unternehmensanteile oder Rechte verhindern. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Pfandgläubiger: Durch die konzentrierte Nachfrage wird ausgeschlossen, dass der Pfandgläubiger das Höchstgebot manipuliert und das Gut zu einem Preis unterhalb des optimalen Werts ersteigert. Eine solche Manipulation würde zu Lasten des Pfandschuldners gehen, da der Pfandgläubiger, wenn er nicht vollständig befriedigt wurde, sich durch Rückgriff auf den Pfandschuldner bereichern könnte.

Gemäß § 1239 BGB „Mitbieten durch Gläubiger und Eigentümer“ haben sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner das Recht, sich an der Versteigerung zu beteiligen. Versteigerer sind treuhänderisch für Gläubiger und Schuldner tätig und verpflichtet, die Zahlung des erfolgreichen Gebots sicherzustellen. Den Umständen nach ist beim Schuldner davon auszugehen, dass dieser zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist. Die Voraussetzung einer Teilnahme an der öffentlichen Versteigerung durch den Schuldner ist, dass er gemäß § 1239 Absatz 2 BGB eine angemessene Sicherheitsleistung beim Versteigerer zu hinterlegen hat. Die Gebote des Gläubigers sind gegen dessen Forderung aufzurechnen. Der Gläubiger muss bis zur Höhe seiner Forderung bei seinem erfolgreichen Gebot keine Zahlung bis auf das Aufgeld leisten.

Zum Versteigerungsvorgang: Der öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer ist auf die gewissenhafte Durchführung der Versteigerung vereidigt und verpflichtet, alle verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, um ein optimales Versteigerungsergebnis zu erzielen und somit den höchstmöglichen Preis zu erreichen. Kaufinteressenten erwarten heute, dass ihnen neben der Abgabe von persönlichen, schriftlichen und telefonischen Geboten insbesondere auch die Möglichkeit zur Gebotsabgabe über eine Online-Live-Versteigerungsplattform zur Verfügung steht.

Bei Verstößen gegen diese Vorgaben könnte die Versteigerung angefochten und möglicherweise rückabgewickelt werden, oder es könnte Schadensersatz gegenüber dem Gläubiger geltend gemacht werden. Dies hätte schwerwiegende Folgen für den Gläubiger, insbesondere wenn die rechtlichen Grundsätze gemäß § 1237 Satz 1 BGB verletzt wurden. Die Deutsche Pfandverwertung führt seit vielen Jahren erfolgreich die rechtskonforme öffentliche Versteigerung von Unternehmensteilen und Rechten aller Art durch.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell
Deutschland

fon ..: 08027 908 9928
web ..: http://www.deutsche-pfandverwertung.de
email : office@deutsche-pfandverwertung.de

Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, Markenrechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.

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Wirtschaft

Notverkauf: öffentliche Versteigerung der Kommanditanteile von zwei Solar-Unternehmen

Am 06.08.2024 werden die Kommanditanteile der Fellensiek Projektlmanagement GmbH & Co. KG und der Fellensiek Beteiligungs GmbH an zwei Unternehmen öffentlich versteigert.

Im Auftrag der Berechtigten im fremden Namen und für fremde Rechnung werden am Donnerstag, den 06.08.2024 ab 14.00 Uhr

100 % der Anteile der FELLENSIEK PROJEKTMANAGEMENT GMBH & CO. KG (die „Kommanditistin“) und der FELLENSIEK BETEILIGUNGS GMBH (die „Komplementärin“) an der FPM Solar beta GmbH & Co. KG, Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg, HRA 205948, Theodor-Fetköter-Straße 2, 2641 Jever

und am Donnerstag, den 06.08.2024 ab 14.30 Uhr

100 % der Anteile der FELLENSIEK PROJEKTMANAGEMENT GMBH & CO. KG (die „Kommanditistin“) und der FELLENSIEK BETEILIGUNGS GMBH (die „Komplementärin“) an der FPM Energietechnik GmbH & Co. KG, Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg, HRA 204580, Theodor-Fetköter-Straße 2, 2641 Jever

gemäß §§ 1235, 1273 BGB aufgrund vertraglichen Pfandrechts öffentlich versteigert.

Die öffentliche Versteigerung findet über die digitale Betriebsstätte der Ostermayer & Dr. Gold GbR, Bierhäuslweg 9, 83623 Dietramszell statt.

Die Verwertung der Kommanditanteile wird durch den allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer F. Eberhard Ostermayer bewirkt. Gebote online live, vorab online, telefonisch oder schriftlich entgegengenommen.

Die Gebote sind gemäß der Versteigerungsbedingungen abzugeben. Die Versteigerungsbedingungen sind auf www.deutsche-pfandverwertung.de einsehbar.

Die Besichtigung der Unterlagen der zur Versteigerung anstehenden Geschäftsanteile erfolgt über den virtuellen Datenraum auf der Webseite der Deutschen Pfandverwertung nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung (NDA). Eine rechtzeitige Registrierung zur Teilnahme ist erforderlich. Die Informationen und Konditionen sind unter „Versteigerungstermine“ auf www.deutsche-pfandverwertung.de Rubrik Versteigerungstermine veröffentlicht.

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Öffentliche Versteigerung der Markenrechte und Domains von Hallhuber

Am 22. Februar 2024 können interessierte Investoren das geistige Eigentum von Hallhuber ersteigern.

BildDie Sanierung der insolventen Münchner Modekette Hallhuber ist vorläufig gescheitert. Die Filialen und der Online-Shop wurden Ende Oktober 2023 geschlossen, doch die Marke Hallhuber mit den Submarken Donna Hallhuber und Donna by Hallhuber hat für Investoren weiterhin Potenzial.

Demnächst werden die Hallhuber-Markenrechte sowie 28 Domains mit Bezug zu Hallhuber öffentlich versteigert. Die DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR ist damit beauftragt, das geistige Eigentum dieser Rechte am 22. Februar 2024 in einer öffentlichen Versteigerung aufgrund vertraglichen Pfandrechts zu verwerten. Informationen zu Konditionen und Registrierung sind auf www.deutsche-pfandverwertung.de abrufbar.

Das Unternehmen Hallhuber mit Hauptsitz in München galt seit der Gründung 1977 als eine der bedeutende deutsche Modemarke, die sich auf Damenbekleidung und Accessoires spezialisiert hatte. Hallhuber bietet eine breite Palette von Damenmode an, darunter Kleider, Blusen, Hosen, Röcke, Jacken, Mäntel, Schuhe, Taschen und Schmuck. Die Marke ist bekannt für ihren zeitlosen und femininen Stil, der sich durch hochwertige Materialien und eine hohe Verarbeitungsqualität auszeichnet. Donna Hallhuber ist eine Submarke von Hallhuber, die sich auf elegante und anspruchsvolle Damenmode konzentriert. Diese Linie bietet oft Stücke für besondere Anlässe, Abendveranstaltungen und festliche Anlässe an. Donna Hallhuber zeichnet sich durch ihre hochwertigen Materialien, raffinierten Schnitte und eine gewisse Eleganz aus, die es den Kundinnen ermöglicht, sich stilvoll zu kleiden. Donna by Hallhuber ist eine weitere Submarke von Hallhuber, die eine etwas jüngere und trendigere Zielgruppe anspricht. Diese Linie ist oft modischer und spielerischer in Bezug auf Designs und Stile. Sie bietet eine breite Palette von Kleidung und Accessoires an, die den aktuellen Modetrends entsprechen und jüngere Kundinnen ansprechen sollen. Hallhuber war in Deutschland weit verbreitet und hatte zahlreiche Filialen in vielen deutschen Städten. Darüber hinaus betrieb das Unternehmen auch einen erfolgreichen Online-Shop. International hatte Hallhuber ebenfalls eine Präsenz und exportiert seine Produkte in verschiedene Länder, vor allem in Europa.

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Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führender deutscher Dienstleister für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für alle Sachen und Rechte deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
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Versteigerung von Unternehmensanteilen im Immobiliensektor

Die effektive Strategie für Mezzanine-Finanzierer bei wackelnden Projektgesellschaften

BildDer deutsche Immobilienmarkt steht vor einem bedeutenden Wandel, der Herausforderungen für Käufer und Investoren gleichermaßen mit sich bringt. Die Marktdynamik wird sich in den kommenden Jahren deutlich verändern. Die Nachfrage nach Immobilien ist aufgrund hoher Inflation und Unsicherheiten bei politischen Entwicklungen derzeit gering. Der entscheidende Wendepunkt ist bereits eingetreten, weil das Angebot an Immobilien die Nachfrage übersteigt, was zu einem weiteren Absinken der Immobilienpreise führen wird. Dies bietet dann liquiden Käufern die Möglichkeit, aufgrund wettbewerbsfähigerer Preise verstärkt in den Markt einzusteigen. Wichtig ist jetzt, Strategien für das Überleben als Mezzanine-Finanzgeber zu implementieren.

In der aktuellen Phase sind zunehmend mezzanine-finanzierte Projektgesellschaften in Bedrängnis. Solange überbordende Bürokratie und Auflagen, Rechtsunsicherheiten, steigende Energiekosten, Baustoffknappheit, hohe Preise bei Materialien und Handwerkerleistungen und die grassierende Unsicherheit bei den typischen Mittelschichtskäufern besteht, wird es zu zahlreichen Insolvenzen bei Immobiliengesellschaften kommen. Die Insolvenzwelle rollt bereits heran. Davon sind insbesondere Mezzanine-Finanzierer betroffen, die im Gegensatz zu Banken und Sparkassen, nachrangige Forderungen halten. Hier gilt es, rechtzeitig einen Schutzwall aufzubauen. Denn fallen die Kreditnehmer, kommen auch irgendwann die Mezzanine-Kapitalgeber und Crowd-Investment-Gesellschaften in gefährliches Fahrwasser. Die nächsten zwei Jahre werden entscheidend dafür sein, wer bleibt und wer die Zeit nicht überstehen wird.

Die effiziente und effektive Lösung für Mezzanine-Finanzierer:

1. Vertraglich das Pfandrecht an Unternehmensanteilen der Projektgesellschaft festlegen.
2. Bei stockender oder ausfallender Ratenzahlung sofort das Pfandrecht geltend machen.
3. Zeitnah die öffentliche Versteigerung der Unternehmensanteile einleiten. Insbesondere bei drohender Insolvenz.

Bei notleidenden Kreditengagements kommt es immer wieder zu Informationsdefiziten und Kontrollverlusten, manchmal getrieben von krimineller Energie. Dies lässt sich durch die rechtzeitige, vollständige Übernahme der Kreditnehmer durch eine öffentliche Versteigerung auffangen, wozu der Kreditgeber gemäß § 1239 BGB (Mitbieten durch Gläubiger und Eigentümer) berechtigt ist.

Es ist von großer Wichtigkeit, den geeigneten Partner für die zeitnahe und rechtskonforme Versteigerung für verpfändete Unternehmensanteile mit an Bord zu haben. Die allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer der DEUTSCHEN PFANDVERWERTUNG sind auf solche Verwertungen spezialisiert. Sie führen seit vielen Jahren erfolgreich Versteigerungen von Rechten aller Art wie GmbH-Anteile oder andere Unternehmensanteile sowie Wertpapiere und Patente durch. Als allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer sind sie vom deutschen Staat zur Durchführung dieses hoheitlichen Akts als Organ der Rechtspflege beliehen.

Weitere Informationen unter: https://www.deutsche-pfandverwertung.de

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