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Open Source Software: Vorteile und Risiken beim Einsatz

Die Verwendung von Open Source Software hat zahlreiche Vorteile, birgt aber auch einige Risiken, wie aktuelle Ereignisse und Studien zeigen.

Bild_Sicherheitstipps von der UIMC zum Einsatz von OSS_

_Die Verwendung von Open Source Software (OSS) hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, da sie zahlreiche Vorteile bietet, wie beispielsweise Kosteneffizienz, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Doch neben den Vorteilen birgt die Nutzung von OSS auch Risiken, wie aktuelle Ereignisse und Studien zeigen. Jüngste Angriffe, wie die sogenannte „xz-Attacke“, verdeutlichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen und sicheren Implementierung von OSS in Unternehmens-umgebungen. „Open Source Software bietet Unternehmen enorme Vorteile, doch die Sicherheits-risiken dürfen nicht unterschätzt werden. Es ist unerlässlich, dass Unternehmen sich auch bei Open Source Software der potenziellen Gefahren bewusst sind und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren“, erklärt der erfahrene Sicherheitsfachmann Benedict Voßbein, Partner der UIMC. _

Was sind die Vorteile von Open Source Software (OSS)?

Bei OSS handelt es sich um Programme, in denen der Quellcode vom Hersteller freigegeben wird. So kann also jeder diesen Code einsehen. Da der Programmcode nachvollziehbar ist, wird dies häufig auch als Vorteil für die Sicherheit betrachtet. Darüber hinaus ermöglicht dies Änderungen am Quellcode. Diese Flexibilität bietet Unternehmen durch die Verwendung von OSS einen weiteren Nutzen. Die Community treibt die Weiterentwicklung der Programme oftmals voran. Außerdem ist OSS häufig kostenlos und kann im Unternehmen uneingeschränkt genutzt werden. Selbstverständlich bietet dies auch Unternehmen einen unwiderlegbaren Nutzen.

Und wo liegen die Gefahren beim Einsatz von Open Source Software?

Laut einer Untersuchung von Kaspersky gibt es zahlreiche Risiken bei der Nutzung von Open Source Software, darunter Sicherheitslücken, fehlender Support und das Risiko von Lizenzverstößen, da nicht alle OSS vollkommen frei von Nutzungsbeschränkungen sind. Eine weniger bekannte, aber wachsende Bedrohung ist das sogenannte „Bullying“ innerhalb der Open Source Community, bei dem schädliche Änderungen durch Druck auf die Entwickler eingebaut werden, um Schwachstellen einzuschleusen.

Was kann getan werden, wenn Open Source Software eingesetzt werden soll?

Um die Sicherheit bei der Nutzung von Open Source Software zu erhöhen, sollten Unternehmen folgende Schritte beachten:

* Download der Software nur von seriösen Quellen: Stellen Sie sicher, dass Software ausschließlich von vertrauenswürdigen und bekannten Quellen heruntergeladen wird (dies gilt natürlich nicht nur für OSS).
* Differenzierte Auseinandersetzung mit dem System: Verstehen Sie die Architektur und die potenziellen Schwachstellen der Software, bevor Sie sie in Ihre Systeme integrieren.
* Test- und Freigabe-Verfahren: Implementieren Sie umfassende Test- und Freigabeverfahren in Ihrem Unternehmen. Dies sollte die Beteiligung von Informationssicherheitsbeauftragten einschließen, um sicherzustellen, dass jede Softwareversion gründlich auf Sicherheitslücken überprüft wird, bevor sie eingesetzt wird. Dies gilt auch für Updates der entsprechenden Software.
* Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter immer wieder im Umgang mit Open Source Software. Insbesondere gilt es, ein wachsames Auge für die Risiken zu entwickeln und dieses regelmäßig zu schärfen. Die entwickelten Sicherheitsrichtlinien sollten strikt befolgt werden.
* Kontinuierliche Überwachung von Updates: Open Source Lösungen sind regelmäßig zu überwachen und sollten kontinuierlich aktualisiert werden.

Fazit:

„Bei allen offensichtlichen Vorteilen sollten Unternehmen auch beim Einsatz von Open Source-Software von Anfang – wie bei jeder anderen Software auch – die Risiken analysieren und Maßnahmen umsetzen. Eine professionelle Risikobewertung ist hierbei unerlässlich“, empfiehlt der erfahrene Datenschutz- und IT-Sicherheitsexperte Benedict Voßbein.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

UIMC Dr. Voßbein GmbH & Co KG
Herr Tim Hoffmann
Otto-Hausmann-Ring 113
42115 Wuppertal
Deutschland

fon ..: 0202-9467726200
web ..: https://www.uimc.de/
email : consultants@uimc.de

Wir sind eine mittelständische Unternehmensberatung mit den Kerngebieten Datenschutz und Informationssicherheit. Im Jahr 1997 gegründet, gehören wir im Datenschutz zu den Marktführern und bieten als Vollsortimenter von einzelnen Tools bis hin zum Komplett-Outsourcing in Form einer externen Datenschutzbeauftragung sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten der Analyse, Beratung, Umsetzung und Schulung an.

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Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist elementar in der Sicherstellung des Datenschutzes und der Wahrung der Datenschutzvorschriften in einer Organisation.

BildDie Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union bestimmt die Pflichten & Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.

Im Folgenden können Sie sich über die zentralen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten informieren:

Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften
Der Datenschutzbeauftragte regelt und kontrolliert die Umsetzung der Datenschutzgesetze – vor allem die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Darunter fällt die Beobachtung von Handlungsketten, Verfahren und Vorgaben mit Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und Informationen.

Beratung der Organisation
Ebenso ist der Datenschutzbeauftragte (DSB) für die Beratung der Geschäftsführung & Mitarbeiter zu datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Richtlinien verantwortlich. Weiterhin unterstützt der DSB bei der Entwicklung & Angleichung der Datenschutzrichtlinien und -maßnahmen.

Kooperation mit der Aufsichtsbehörde
Der DSB dient als Kontaktperson für die Datenschutzaufsichtsbehörde, mit welcher er bei Kontrolle & Umsetzung von datenschutzrechtlichen Maßnahmen zusammenarbeitet.

Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
Im Rahmen der Einflechtung innovativer, aber risikoreicher Rechte & Freiheiten der dazugehörigen Personen wird eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt, so dass der DSB Lösungsansätze zum Zweck der Risikominimierung initiiert.

Training & Sensibilisierung der Mitarbeiter
Der DSB plant Schulungen, sowie auch Sensibilisierungsmaßnahmen. Auf diese Art und Weise haben Mitarbeiter einen anderen Blickwinkel auf den Datenschutz und sind aufgeklärter in Bezug auf ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen.

Administration der Anfragen von betroffenen Personen
Der DSB unterstützt bei der Aufarbeitung der Anfragen und Kritik betroffener Personen, die ihre Datenschutzrechte zum Ausdruck bringen wollen – beispielsweise ist damit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Datenübertragbarkeit gemeint.

Überwachung & Dokumentation
Der DSB beobachtet und dokumentiert die Verarbeitungstätigkeiten innerhalb der Organisation, um sicherzustellen, dass jene abgestimmt mit der DSGVO durchgeführt werden.

Datenschutzverletzungen
Im Zusammenhang mit einer Datenschutzverletzung hilft der DSB der Organisation bei der Meldung der Verletzung an die zuständige Aufsichtsbehörde und, falls erforderlich, an die betroffenen Personen.

Risikoanalysen
Der DSB kümmert sich in einem regulären Takt um Risikoanalysen. So identifiziert & bewertet er mögliche Datenschutzrisiken. Ebenso werden Strategien zur Minimierung der Risiken entwickelt.

Bericht an die Geschäftsstelle
Der DSB informiert die Geschäftsführung über den Stand des Datenschutzes in der Organisation auf regulärer Basis. Zudem werden festgestellte Mängel & Verbesserungsmaßnahmen thematisiert.

Fortbildung & Expertise
Zuletzt weiß der DSB über gegenwärtige Entwicklungen im Datenschutzrecht Bescheid und sorgt für eine Weiterbildung seiner Fachkompetenz, so dass seine Aufgaben effizient umgesetzt werden.

Fazit
Ein Datenschutzbeauftragter ist ein unentbehrlicher Part jeder Organisation, die personenbezogene Daten behandelt und trägt enorm zur Bewahrung des Datenschutzes und zur Minimierung von Gefahren im Kontext der Datenverarbeitung bei.

Inhouse Schulungen zum Thema Datenschutz (DSGVO) vom Bildungsinstitut Wirtschaft

– Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten –

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Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
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Bildungsinstitut Wirtschaft – Bundesweite Inhouse Seminare –

Das Bildungsinstitut Wirtschaft ist spezialisiert auf praxisnahe Fortbildungen in den Bereichen

o Kommunikation im Team
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Die Themen werden in modernen Präsentationen für die Kunden vorbereitet und praxisnah und lebendig in Workshops an die Teilnehmer/innen weitergegeben.

Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
info@bildungsinistut-wirtschaft.de
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Inhaberin:
Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

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Deutsche unterschätzen weiterhin Cyberrisiken – Ergebnisse des Cybersicherheitsmonitors 2024

Viele Menschen unterschätzen die Bedrohungslage und ergreifen zu wenig Maßnahmen. Es ist essenziell, dass wir als Gesellschaft das Bewusstsein erheblich nachschärfen.

Bild_Trotz alarmierender Bedrohungslage im Cyberraum und einer Zunahme von Hackerattacken nehmen viele Deutsche die Risiken auf die leichte Schulter. Der Cybersicherheitsmonitor 2024, eine repräsentative Dunkelfeldstudie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), zeigt besorgniserregende Ergebnisse: Jede vierte Person in Deutschland war bereits Opfer von Cyberkriminalität, dennoch schätzt mehr als die Hälfte (56 %) der Befragten ihr Risiko, künftig von Kriminalität im Internet betroffen zu sein, als gering oder ausgeschlossen ein. „Die Ergebnisse des Cybersicherheitsmonitors 2024 sind schrillende Alarmsirenen. Viele Menschen unterschätzen die Bedrohungslage und ergreifen zu wenig Maßnahmen. Es ist essenziell, dass wir als Gesellschaft das Bewusstsein für die Bedeutung von Cybersicherheit erheblich nachschärfen“, erklärt Dr. Jörn Voßbein, Geschäftsführer der UIMC mit Stammsitz in Wuppertal. Ein Blick in die Studienergebnisse lohnt sich. _

Die Studie verdeutlicht, dass die Unbesorgtheit gegenüber Cybergefahren im Vergleich zum Vorjahr sogar um sechs Prozentpunkte gestiegen ist. Besonders auffällig ist dieser Anstieg bei den 16- bis 22-Jährigen, wo sich der Anteil der Unbesorgten um 16 Prozentpunkte erhöht hat. In dieser Altersgruppe glauben mehr als zwei Drittel (68 %), dass sie ein geringes oder gar kein Risiko haben, Opfer von Cyberkriminalität zu werden.

Die Befragten gaben an, im Durchschnitt knapp vier (3,9) Schutzmaßnahmen gegen Cyberkriminalität zu ergreifen. Antivirenprogramme und sichere Passwörter werden am häufigsten genutzt (je 47 %). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Nutzung der meisten Schutzmaßnahmen jedoch rückläufig. Fast ein Drittel der Befragten (29 %) fühlt sich bereits ausreichend geschützt und verzichtet daher auf weitere Maßnahmen. Besonders die 16- bis 22-Jährigen werden durch den vermeintlich hohen Aufwand von zusätzlichen Schutzmaßnahmen abgehalten: Sie verwenden im Durchschnitt nur 3,2 Maßnahmen.

„Unsere Aufgabe ist es, nicht nur auf die Gefahren hinzuweisen, sondern auch praktische und leicht umsetzbare Lösungen zu bieten. Die technische Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen muss weiter verbessert werden, um den Nutzern ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten“, fordert Dr. Jörn Voßbein, anerkannter Fachmann für Informationssicherheit weiter.

Weiteres Studienergebnis: 44 % der in den vergangenen zwölf Monaten von Cyberkriminalität Betroffenen wurden Opfer von unterschiedlichen Online-Betrugsformen, darunter Identitätsdiebstahl und Betrug per Messangerdienst. Besonders häufig sind Betrug beim Online-Shopping (23 %) und beim Online-Banking (15 %). Die 16- bis 22-Jährigen sind mit 28 % überdurchschnittlich oft von Online-Banking-Betrug betroffen. Die häufigsten Folgen dieser Betrugsfälle sind Vertrauensverluste in Online-Dienste (30 %) und finanzielle Schäden (26 %).

UIMC: Gesellschaftliches Bewusstsein für Cybersicherheit stärken

„Die Erkenntnisse der Studie können wir aus der Unternehmenspraxis bestätigen. Daher sehen wir die Sensibilisierungsmaßnahmen bei Beschäftigten nicht nur als Schutz der Unternehmenswerte, sondern auch als gesellschaftlichen Auftrag. Denn gut sensibilisierte Beschäftigte sind auch im privaten Umfeld aufmerksamer und umgekehrt“, so sieht der mehrfach bestellte Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragte Dr. Voßbein.

Hintergrund der Studie: Die sechste gemeinsame Erhebung von BSI und ProPK zielt darauf ab, Bürgerinnen und Bürger umfassend über Risiken und Schutzmöglichkeiten im Internet aufzuklären. Die diesjährige Befragung wurde vom 28. Februar bis 4. März 2024 durchgeführt und umfasste 3.047 Personen ab 16 Jahren. Die Ergebnisse wurden anhand der Bevölkerungsstrukturmerkmale Alter, Geschlecht, Bundesland und Bildung in Deutschland gewichtet.

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Schnell und unkompliziert bewerben: Doch wie sicher ist WhatsApp?

WhatsApp ermöglicht eine schnelle und direkte Kommunikation zwischen Bewerbern und Unternehmen. WhatsApp gehört zur Facebook-Gruppe (Meta) und unterliegt den Datenschutzbestimmungen des Unternehmens.

Bild_UIMC: Datenschutz im Bewerbungsverfahren_

_Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen angekommen. Dieser Umstand und die besonderen Anforderungen der Generation Z bedeuten für Unternehmen erhebliche Herausforderungen beim Recruiting von Mitarbeitenden. Nicht wenige Unternehmen bedienen sich moderner Kommunikationswege und verzichten auf teure Stellenanzeigen in den Wochenendausgaben der Zeitungen, die ohnehin zumeist von der Zielgruppe kaum gelesen wird. Da scheint gerade der Einsatz der Messenger-Plattform WhatsApp für Unternehmen und Behörden verlockend. Weltweit nutzen 1,5 Milliarden Menschen diesen populären Dienst. Dort werden die erreicht, die man beschäftigen will. Viele Unternehmen nutzen bereits den beliebten Messenger-Dienst, um den Bewerbungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen. Allerdings steht der Einsatz von WhatsApp auf dem datenschutzrechtlichen Prüfstand. „Die Nutzung von WhatsApp im Bewerbungsverfahren stellt ein erhebliches Datenschutzrisiko dar, da personenbezogene Daten außerhalb der EU verarbeitet werden können, was nicht den Anforderungen der DSGVO entspricht“, erklärt Dr. Jörn Voßbein, UIMC-Geschäftsführer und erfahrener Datenschutzexperte. Im Weiteren soll ein Überblick über Vorteile und Beachtenswertes rund um den Einsatz von WhatsApp gegeben werden:_

WhatsApp im Bewerbungsverfahren

WhatsApp ermöglicht eine schnelle und direkte Kommunikation zwischen Bewerbern und Unternehmen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es entscheidend, Bewerber nicht nur effizient zu kontaktieren, sondern ihnen auch eine einfache und bequeme Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zu bieten. Über WhatsApp können beispielsweise Bewerbungen eingereicht, Rückfragen zur Bewerbung schnell geklärt oder Termine für Vorstellungsgespräche unkompliziert abgestimmt werden.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Trotz der Vorteile gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. WhatsApp gehört zur Facebook-Gruppe (Meta) und unterliegt damit den Datenschutzbestimmungen des Unternehmens. Dabei ist insbesondere die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Server in den USA ein Problem, da diese nicht den strengen Datenschutzstandards der Europäischen Union entsprechen.

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen und unter Einhaltung hoher Sicherheitsstandards verarbeitet werden. Dies betrifft auch die Kommunikation über WhatsApp.

Empfehlungen für Unternehmen

Die UIMC empfiehlt Unternehmen, die WhatsApp im Bewerbungsverfahren einsetzen wollen, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Transparenz und Einwilligung: Bewerber sollten klar darüber informiert werden, dass ihre Daten über WhatsApp verarbeitet werden, und explizit ihre Einwilligung dazu geben.

2. Alternativen anbieten: Unternehmen sollten alternative Kommunikationswege anbieten, die den Bewerbern zur Wahl stehen, um datenschutzrechtliche Risiken zu minimieren. Beispielsweise ein QR-Code mit Link zu einem Kurzbewerbungsformular auf der eigenen Internetpräsenz.

3. Sicherheitsmaßnahmen: Der Einsatz von WhatsApp sollte nur über geschützte Geräte erfolgen und es sollte sichergestellt werden, dass keine sensiblen Daten über den Messenger ausgetauscht werden.

4. Datenschutzschulungen: Mitarbeitende sollten regelmäßig über Datenschutzbestimmungen und den korrekten Umgang mit Bewerberdaten geschult werden.

Fazit

Der Einsatz von WhatsApp im Bewerbungsverfahren kann die Kommunikation zwar deutlich vereinfachen, birgt jedoch auch erhebliche datenschutzrechtliche Risiken. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben der DSGVO einhalten und ihre Bewerber transparent informieren. Nur so kann die Balance zwischen effizienter Kommunikation und dem Schutz personenbezogener Daten gewahrt werden. „Unternehmen sollten sehr vorsichtig und sich der datenschutzrechtlichen Konsequenzen bewusst sein, wenn sie WhatsApp zur Kommunikation mit Bewerbern nutzen“, rät der Datenschutzfachmann Dr. Jörn Voßbein. 

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Podcast „Datenschutz im Ohr“ geht auf Sendung

Hilfe für Solo-Selbstständige und kleine Firmen in der Umsetzung von Datenschutz von den Ersten, die sich in Deutschland ausschließlich auf „Kleine“ spezialisiert haben.

BildWie Unternehmen (KMU) den Datenschutz optimal meistern können, darüber spricht Datenschutzexpertin 
Corinna Göring in ihrem neuen Podcast anschaulich und unterhaltsam. Am 15. Mai erscheint Folge eins.

„Viele kleine und mittlere Unternehmen glauben, dass Datenschutz für sie nicht so wichtig ist“, sagt die Expertin für Datenschutz und IT-Sicherheit. Doch das stimme leider nicht. „Zurzeit werden gerade kleine Unternehmen zunehmend geprüft und geraten ins Visier der Behörden.“ Wie sich Unternehmen mit bis zu 19 Mitarbeitenden optimal schützen und beim Thema Datenschutz aufstellen können, damit beschäftigt sich Corinna Göring in ihrem Podcast „Datenschutz im Ohr“. Ab 15. Mai wird die erste Folge zu hören sein. Später erscheint der Podcast immer 14-tägig.

Praxisnahe Erklärungen zum Thema Datenschutz liefert Datenschutzexpertin Corinna Göring

Mit dem Format holt die Entwicklerin des DSGVO Erste-Hilfe-Koffers Unternehmerinnen und Unternehmer mit ihren verständlichen und praxisnahen Erklärungen ab. „Wir vom DSGVO Erste-Hilfe-Koffer nehmen die Hörerinnen und Hörer mit unserem Podcast ,Datenschutz im Ohr‘ an die Hand und zeigen, wie sie die Hürden der DSGVO meistern können. Von einfachen Erklärungen bis hin zu konkreten Handlungsanweisungen“, sagt Göring.

Datenschutz-Podcast für KMU: Von Grundsatzfragen, über Checklisten bis zu spezialisierten Themen

Was müssen kleine Unternehmen im Datenschutz umsetzen? Wann muss man wen wie informieren? Und ab wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt es in den ersten Folgen des neuen Podcasts. Außerdem erhalten die Hörerinnen und Hörer die „ultimative Checkliste für den datenschutzrechtlichen Einsatz von KI“ und erfahren beispielsweise „die sechs schlimmsten Fehler im Datenschutz beim Einsatz von Druckern“.

Für Soloselbständige und Kleinunternehmen im Datenschutzdschungel

Podcasterin Corinna Göring ist mit ihrem Unternehmen CORIDAS auf den Datenschutz von kleinen und mittleren Unternehmen spezialisiert. „Wir sind die ersten im Datenschutzdschungel, die ausschließlich auf Solo- und Kleinunternehmen spezialisiert sind“, sagt sie, die auch als externe Datenschutzbeauftragte arbeitet. 2016 kamen die ersten kleineren Unternehmen auf Göring zu. Systematisch begann sie, die Mindestanforderungen für diese Zielgruppe herauszuarbeiten und Mustervorlagen zu erstellen. Zu Gute kam ihr dabei auch ihre Erfahrung als Geschäftsführerin eines IT-Systemhauses, das sie 26 Jahre lang geleitet hatte.

Podcast gibt den Erfahrungsschatz aus hunderten von deutschlandweiten Kundeneinsätzen weiter

Heute, nach hunderten von Kundeneinsätzen deutschlandweit und quer durch alle Branchen, ist der DSGVO Erste-Hilfe-Koffer die einfache und praktische Möglichkeit der Umsetzung des Datenschutzes für Einzelunternehmer und kleine Firmen. Das profunde Wissen, welches sie sich im Umgang mit der DSGVO in der Praxis für kleine Unternehmen angeeignet hat, gibt Göring heute in Vorträgen, ihrem Blog und ab dem 15. Mai auch in ihrem neuen Podcast weiter.

Weitere Informationen über Corinna Göring gibt es unter: www.dsgvo-erste-hilfe.de

Der Podcast kann hier abonniert werden: https://dsgvo-erste-hilfe.de/de/podcast

 

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Dreiweiherweg 1A
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Deutschland

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email : backoffice@dsgvo-erste-hilfe.de

Über Corinna Göring:
Corinna Göring ist Expertin für Datenschutz und IT-Sicherheit. Mit dem DSGVO Erste Hilfe Koffer bietet sie einfache und praktische Möglichkeiten der Umsetzung des Datenschutzes für Einzelunternehmer und kleine Firmen. Ihr Unternehmen ist deutschlandweit Pionier. Sie sind die ersten, die sich ausschließlich auf Datenschutz für Soloselbstständige und kleine Unternehmen spezialisiert haben. Ursprünglich kommt Corinna Göring aus dem EDV-Bereich und war 26 Jahre lang Geschäftsführerin eines IT-Systemhauses. Als Referentin gibt sie in Vorträgen, ihrem Blog, YouTube Kanal und ihrem Podcast verständlich und praxisnah ihr Wissen zum Thema DSGVO für kleine Unternehmen weiter.

Pressekontakt:

zahner bäumel communication
Frau Katharina Zahner
Oberauer Straße 10a
96231 Bad Staffelstein

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