Tag Archives: Datenschutz

Uncategorized

Die EU-NIS2-Richtlinie und die Auswirkung in Unternehmen

„Es ist wichtig vor dem Hintergrund der EU-NIS2-Richtlinie bei den IT-Schulungen zu beachten, dass die Teilnehmenden individuelle Zugänge und Zertifikate erhalten.“

BildEinführung und Zweck der der EU-NIS2-Richtlinie:

Die EU-NIS2-Richtlinie wurde am 27. Dezember 2022 offiziell verabschiedet und trat am 16. Januar 2023 in Kraft. Sie ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie (Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen), die 2016 in Kraft trat. Die Mitgliedstaaten der EU hatten bis Oktober 2024 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Deutschland hat im Zuge der Umsetzung der EU-NIS2-Richtlinie bereits bedeutende Schritte unternommen.

Die Bundesregierung hat im Juli 2023 einen Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt. Dieser wurde im Juli 2024 durch das Bundeskabinett verabschiedet, allerdings steht der endgültige Beschluss des Deutschen Bundestages noch aus. Das Gesetz wird voraussichtlich in den kommenden Monaten in Kraft treten und soll die Vorgaben der EU-NIS2-Richtlinie in nationales Recht überführen. Es ist also wichtig, sich in den Unternehmen mit den Anforderungen auseinanderzusetzen.

Die EU-NIS2-Richtlinie hat das Ziel, die Cybersicherheit innerhalb der Europäischen Union zu verbessern und kritische Infrastrukturen besser gegen Cyberangriffe und andere Sicherheitsbedrohungen zu schützen. Sie reagiert auf die zunehmenden Herausforderungen durch Cyberkriminalität und die immer komplexer werdenden Bedrohungen für die Netz- und Informationssicherheit. Dabei liegt der Fokus auf:

Erhöhung der Cybersicherheitsresilienz: Sie soll sicherstellen, dass Unternehmen und Organisationen, die in kritischen Sektoren tätig sind, ihre Netzwerke und Informationssysteme sicher gestalten und betreiben.

Ausweitung der Sektoren: Im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie umfasst NIS2 eine größere Anzahl von Sektoren und Unternehmen, die als „wesentliche und wichtige Akteure“ gelten. Dazu gehören jetzt auch der öffentliche Sektor, die Verwaltung von öffentlichen digitalen Diensten, das Gesundheitswesen und viele mehr.

Strengere Sicherheitsanforderungen: Unternehmen, die von der Richtlinie betroffen sind, müssen umfassende Cybersicherheitsmaßnahmen ergreifen, einschließlich der Überwachung und Meldung von Sicherheitsvorfällen, des Schutzes vor Cyberangriffen und der Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen.

Meldepflichten: Unternehmen und Organisationen müssen schwerwiegende Cybervorfälle innerhalb von 24 Stunden an die zuständige nationale Behörde melden. Diese Meldepflicht soll eine schnelle Reaktion und Schadensminderung ermöglichen.

Sanktionen bei Verstößen: Die Richtlinie sieht klare Sanktionen für Unternehmen vor, die die Anforderungen nicht einhalten. Dies schließt empfindliche Geldstrafen ein, die im Extremfall mehrere Millionen Euro betragen können.

Verstärkte Zusammenarbeit auf EU-Ebene: Die Richtlinie fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU, um gemeinsame Bedrohungen zu bewältigen und die Cybersicherheitskapazitäten zu stärken. Dies umfasst die Schaffung von Netzwerken und Strukturen für den Informationsaustausch zwischen den Ländern.

Insgesamt ist die EU-NIS2-Richtlinie eine Reaktion auf die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft und die damit einhergehenden Sicherheitsrisiken, die vor allem kritische Infrastrukturen betreffen. Ziel ist es, den Schutz der EU und ihrer Mitgliedstaaten vor Cyberangriffen zu verbessern und gleichzeitig den reibungslosen Betrieb von wesentlichen Diensten und Infrastrukturen zu gewährleisten.

Auswirkungen auf IT-Schulungen:

In unseren E-Learning Anwendungen ist es wichtig, dass die Teilnehmenden die verschiedenen Lektionen individuell durchführen und auch die Wissensabfragen eigenständig und individuell durchführen. Somit erhält auch jeder Teilnehmende ein individuelles Abschlusszertifikat.

Mit der Einführung der EU-NIS2-Richtlinie ist der Schutz von Netzwerken und Informationssystemen deutlich verschärft worden, und die Anforderung an eine persönliche Authentifizierung und Nachverfolgbarkeit ist gestiegen.

Eine individuelle Schulung und Zertifizierung in IT-Sicherheitsmaßnahmen trägt dazu bei, dass jeder Mitarbeiter persönlich für seine IT-Sicherheit geschult wird und im Ernstfall individuell haftbar gemacht werden kann. Das könnte nicht nur die Compliance erhöhen, sondern auch das Verantwortungsbewusstsein jedes Mitarbeiters im Umgang mit IT-Sicherheitsrichtlinien stärken.

Fazit:

Compliance ist für Unternehmen unverzichtbar, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren und die Integrität und Reputation zu wahren. Es ist wichtig für die Führungsebene regelmäßige individuelle Schulungen durchführen zu lassen, um ein Organisationsverschulden zu vermeiden.

Dieser Artikel über die EU-NIS2-Richtlinie und die Auswirkung in Unternehmen zeigt nochmal, dass gerade bei IT-Schulungen individuelle Schulungen und Zugänge extrem wichtig sind.


Lehrgang zertifizierter Datenschutzbeauftragte/-r – 2 Tage

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
Deutschland

fon ..: 02871-239508-8
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Bildungsinstitut Wirtschaft – Bundesweite Inhouse Seminare –

Das Bildungsinstitut Wirtschaft ist spezialisiert auf praxisnahe Fortbildungen in den Bereichen

o Kommunikation im Team
o Verkaufstraining
o Telefontraining
o Business Knigge
o Social Media
o Digitalisierung
o Compliance
o Datenschutz
o Zeitmanagement
o Ereignismanagement

Die Themen werden in modernen Präsentationen für die Kunden vorbereitet und praxisnah und lebendig in Workshops an die Teilnehmer/innen weitergegeben.

Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
info@bildungsinistut-wirtschaft.de
www.bildungsinstitut-wirtschaft.de

Inhaberin:
Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt

fon ..: 028712395078
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Uncategorized

Social Media – Datenschutz

Hier sind einige zentrale Fakten, die beim Thema Datenschutz auf Social Media zu betrachten sind:

BildDer Datenschutz ist auf Social Media ein wichtiges Thema, welches mehr und mehr an Relevanz gewinnt, da immer mehr persönliche Informationen online geteilt werden und Plattformen enorme Mengen an Nutzerdaten ansammeln.

Hier sind einige zentrale Fakten, die beim Thema Datenschutz auf Social Media zu betrachten sind:

Gesammelte Daten auf Social-Media-Plattformen:

Social Media-Plattformen wie Facebook, Instagram, Twitter und TikTok sammeln umfangreiche Daten über ihre Nutzer. Darunter fallen:

Persönliche Informationen: Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummern.
Verhaltensdaten: Welche Beiträge angesehen, geliked oder geteilt werden.
Standortdaten: Oft werden GPS-Daten genutzt, um den Standort der Nutzer zu verfolgen.
Interaktionsdaten: Freundeslisten, Nachrichten und Kommentare.

Jene Daten werden oft für Werbezwecke, zur Personalisierung von Inhalten und zur Verbesserung der Benutzererfahrung verwendet.
Rechtliche Grundlagen
In Europa regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Laut DSGVO haben Nutzer Rechte wie:

Recht auf Auskunft: User können eine Auskunft darüber verlangen, welche Daten von ihnen gesammelt werden.
Recht auf Löschung: Nutzer können anfordern, dass ihre Daten gelöscht werden (Recht auf Vergessenwerden).
Recht auf Datenübertragbarkeit: Nutzer haben das Recht, ihre Daten von einer Plattform zu einer anderen zu übertragen.
Datensicherheit
Einige Social Media-Plattformen setzen Maßnahmen ein, um Daten vor unzulässigem Zugriff zu schützen. Dennoch kommt es immer wieder zu Sicherheitsvorfällen wie Datenlecks oder Hackerangriffen.

Nutzer sollten darauf achten:

Starke Passwörter zu verwenden und diese regelmäßig zu ändern.
Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zu aktivieren.
Vorsichtig mit der Freigabe persönlicher Daten zu sein und die Privatsphäre-Einstellungen zu überprüfen.
Einstellungen zur Wahrung der Privatsphäre
Die meisten Plattformen bieten Nutzern die Möglichkeit, ihre Datenschutzeinstellungen individuell anzupassen.

Dazu gehört die Kontrolle darüber, wer Beiträge sehen kann (öffentlich, nur Freunde, etc.), ob Standortdaten geteilt werden und welche Daten für Werbezwecke genutzt werden dürfen.

Datenweitergabe an Dritte:
Social Media-Plattformen kollaborieren oft mit Drittanbietern zusammen, beispielsweise für Werbung oder Analysen. Nutzer sollten sich dessen bewusst sein, dass ihre Daten unter Umständen an externe Unternehmen weitergegeben werden.

Eine gute Praxis ist es, sich die Datenschutzerklärung der Plattformen durchzulesen, um mehr darüber zu erfahren.

Schutz der eigenen Daten:
Um die Kontrolle über die eigenen Daten zu behalten, sollten Nutzer:

Regelmäßig ihre Privatsphäre-Einstellungen überprüfen.
Apps und Dienste, die mit ihrem Social Media-Konto verknüpft sind, kritisch hinterfragen und entfernen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.
Bewusst und sparsam mit der Preisgabe persönlicher Informationen umgehen.
Kinder u. Jugendliche auf Social Media – ein viel diskutiertes Themengebiet
Der Schutz der Daten von Minderjährigen ist zunächst einmal besonders wichtig. Plattformen wie Facebook und Instagram haben Altersbeschränkungen, aber diese können oft leicht umgangen werden. Eltern sollten darauf achten, wie ihre Kinder soziale Medien nutzen und sicherstellen, dass deren Profile angemessen geschützt sind.

Ebenso ist eine „beschränkte“ Nutzung empfehlenswert. So lassen sich Zeitlimits für viele Apps für jeden Tag einstellen. Vor allem ist es bei TikTok aus eigener Erfahrung wirklich wichtig!

Durch das Scrollen verliert man das Zeitgefühl, somit ist es ebenso sinnvoll, einen „Weekly Report“ (wöchentlichen Bericht) zu der Bildschirmzeit mit einzelner Auflistung der Nutzungsdauer der jeweiligen App zu erhalten.

Durch wiederholtes & vielfältiges Anzeigen des Nutzerverhaltens achten wir mehr und mehr darauf und reflektieren eventuell unsere Nutzung und denken über Verbesserungspotenzial nach. Einen Versuch ist es auf alle Fälle wert!

Künstliche Intelligenz & Algorithmen:
Social Media-Plattformen setzen zunehmend auf künstliche Intelligenz und Algorithmen, um Inhalte zu personalisieren und das Verhalten von Nutzern zu analysieren.

Diese Systeme lernen aus den Daten der Nutzer und beeinflussen, welche Inhalte in Feeds angezeigt werden. Dies wirft Datenschutzbedenken auf, da Nutzerdaten auf diese Weise immer umfassender verarbeitet und analysiert werden.

Fazit:
Datenschutz auf Social Media ist eine komplexe Angelegenheit, da Plattformen ständig neue Wege finden, Nutzerdaten zu sammeln und zu monetarisieren.

So oder so wird sich die Technologie wandeln, ob in eine positive oder negative Richtung, entscheidet sicherlich jeder individuell, doch es gilt wie in allen Lebensbereichen: Das richtige Maß bei der Nutzung von Social Media für sich zu finden, ist der Schlüssel.

Es liegt letztendlich in der Verantwortung der Nutzer, sich über die Datenschutzrichtlinien zu informieren und ihre Einstellungen entsprechend anzupassen, um die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu behalten!

Haben Sie spezifische Fragen zu diesem Thema oder ein besonderes Beispiel im Kopf?

Schaue Sie sich gerne unsere Angebote zu den Themen Datenschutz & Social Media in Form einer Schulung an:

Link zu unserer Online Schulung zum Thema Datenschutz:

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
Deutschland

fon ..: 02871-239508-8
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Bildungsinstitut Wirtschaft – Bundesweite Inhouse Seminare –

Das Bildungsinstitut Wirtschaft ist spezialisiert auf praxisnahe Fortbildungen in den Bereichen

o Kommunikation im Team
o Verkaufstraining
o Telefontraining
o Business Knigge
o Social Media
o Digitalisierung
o Compliance
o Datenschutz
o Zeitmanagement
o Ereignismanagement

Die Themen werden in modernen Präsentationen für die Kunden vorbereitet und praxisnah und lebendig in Workshops an die Teilnehmer/innen weitergegeben.

Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
info@bildungsinistut-wirtschaft.de
www.bildungsinstitut-wirtschaft.de

Inhaberin:
Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt

fon ..: 028712395078
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Uncategorized

Erforderlichkeit eines Datenschutzbeauftragten:

Der Datenschutzbeauftragte hilft, rechtliche Risiken zu minimieren, fördert das Vertrauen der Kunden und sorgt für die ordnungsgemäße Umsetzung datenschutzkonformer Prozesse.

Bild„Ein Datenschutzbeauftragter ist für Unternehmen unerlässlich, um den strengen Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden und personenbezogene Daten zuverlässig zu schützen und die Mitarbeitenden zu schulen und zu sensibilisieren.“

Erforderlichkeit eines Datenschutzbeauftragten:
Wir haben als Bildungsinstitut Wirtschaft schon viele Datenschutzbeauftragte ausgebildet und finden es wichtig, dass die Teilnehmenden sowohl die rechtlichen Bestimmungen kennen als auch Tipps für die Umsetzung und Akzeptanz im Unternehmen bekommen. Der Datenschutzbeauftragte hilft, rechtliche Risiken zu minimieren, fördert das Vertrauen der Kunden und sorgt für die ordnungsgemäße Umsetzung datenschutzkonformer Prozesse. Gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung ist der DSB ein zentraler Akteur, der Unternehmen dabei unterstützt, den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten zu gewährleisten und den langfristigen Erfolg zu sichern.

Weiterhin ist Fakt, dass es in einer zunehmend digitalisierten Welt, in der Daten eine der wertvollsten Ressourcen darstellen, der Schutz personenbezogener Informationen immer stärker in den Fokus rückt. Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 hat die Europäische Union einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der den Umgang mit persönlichen Daten streng reglementiert. Eine der zentralen Anforderungen der DSGVO betrifft die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB). Doch warum ist es für Unternehmen so wichtig, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, und welche Rolle spielt dieser in der Unternehmensstruktur?

Gesetzliche Verpflichtung nach Art. 37 DSGVO:
Laut Artikel 37 der DSGVO sind Unternehmen, die besonders umfangreiche Datenverarbeitungen vornehmen, dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Dies betrifft unter anderem Unternehmen, die regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten überwachen oder besonders sensible Daten, wie z. B. Gesundheitsdaten, verarbeiten. Nicht nur große Konzerne, sondern auch kleinere Unternehmen, die solche Datenmengen bearbeiten, fallen unter diese Regelung. Die Nicht-Ernennung eines DSB kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben und zu empfindlichen Geldstrafen führen.

Wirksamer Schutz vor rechtlichen Risiken:
Ein Datenschutzbeauftragter gewährleistet zudem, dass das Unternehmen die geltenden Datenschutzgesetze einhält und so potenziellen Bußgeldern und Imageschäden vorbeugt. Da die DSGVO hohe Strafen für Verstöße vorsieht, kann eine Vernachlässigung des Datenschutzes zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Der DSB fungiert als Berater und hilft dabei, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Datenschutzverletzungen präventiv zu verhindern.

Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner – Vorteile bei einer Due Dilligence Prüfung:
In der heutigen Geschäftswelt erwarten Kunden und Partner, dass ihre Daten sicher und verantwortungsvoll behandelt werden. Datenschutzverletzungen können das Vertrauen in ein Unternehmen nachhaltig schädigen. Ein Datenschutzbeauftragter trägt dazu bei, Datenschutzprozesse zu implementieren und zu überwachen, um den Schutz der Daten zu garantieren. Unternehmen, die einen DSB haben, senden ein klares Signal an ihre Kunden, dass ihnen der Schutz persönlicher Daten wichtig ist.

Interne Prozesse und Effizienz – Erforderlichkeit eines Datenschutzbeauftragten:
Der Datenschutzbeauftragte sorgt nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern hilft auch dabei, interne Prozesse zu optimieren. Durch seine Expertise kann er sicherstellen, dass datenschutzkonforme Prozesse effizient in die Unternehmensabläufe integriert werden, ohne den Betrieb unnötig zu belasten. Der DSB kann zudem Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter anbieten, um ein Bewusstsein für datenschutzkonformes Verhalten zu schaffen.

Bewältigung technischer Herausforderungen:
Mit dem fortschreitenden Einsatz von Technologien wie Cloud Computing, Künstlicher Intelligenz und Big Data wird der Schutz personenbezogener Daten immer komplexer. Ein Datenschutzbeauftragter verfügt über das notwendige technische und juristische Know-how, um mit diesen Herausforderungen umzugehen. Er unterstützt das Unternehmen dabei, geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. Verschlüsselung und Pseudonymisierung, um die Datensicherheit zu gewährleisten.

Unabhängigkeit und neutrale Überwachung:
Der Datenschutzbeauftragte nimmt eine unabhängige Rolle innerhalb des Unternehmens ein. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorgaben neutral und objektiv. Dies bedeutet, dass der DSB keine Interessenabwägungen zu Gunsten der Unternehmensstrategie vornimmt, sondern stets die gesetzlichen Anforderungen und den Schutz der betroffenen Personen im Blick hat. Diese Unabhängigkeit ist von entscheidender Bedeutung, um datenschutzrechtliche Konflikte innerhalb des Unternehmens zu vermeiden.

Fazit:
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensführung. Er schützt das Unternehmen vor rechtlichen Risiken, stärkt das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner und hilft, den Datenschutz als integralen Bestandteil der Unternehmensprozesse zu verankern. In einer Zeit, in der der Wert personenbezogener Daten stetig steigt und gleichzeitig die Bedrohungen durch Datenschutzverletzungen zunehmen, ist der Datenschutzbeauftragte ein unverzichtbarer Akteur im Unternehmen.

Link zu unserem Online Lehrgang: „Zertifizierter Datenschutzbeauftragter“ vom Bildungsinstitut Wirtschaft

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
Deutschland

fon ..: 02871-239508-8
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Bildungsinstitut Wirtschaft – Bundesweite Inhouse Seminare –

Das Bildungsinstitut Wirtschaft ist spezialisiert auf praxisnahe Fortbildungen in den Bereichen

o Kommunikation im Team
o Verkaufstraining
o Telefontraining
o Business Knigge
o Social Media
o Digitalisierung
o Compliance
o Datenschutz
o Zeitmanagement
o Ereignismanagement

Die Themen werden in modernen Präsentationen für die Kunden vorbereitet und praxisnah und lebendig in Workshops an die Teilnehmer/innen weitergegeben.

Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
info@bildungsinistut-wirtschaft.de
www.bildungsinstitut-wirtschaft.de

Inhaberin:
Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt

fon ..: 028712395078
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Uncategorized

Google missbraucht Marktmacht

Analyse der Beschuldigungen und Konsequenzen:

BildDie weltweit dominierende Suchmaschine Google und maßgebender Akteur im Bereich digitaler Werbung und Technologie, ist stetig im Zentrum der Aufmerksamkeit durch Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und unlauterem Wettbewerb.

Solche Anschuldigungen kommen nicht nur von der Konkurrenz und Verbraucherschutzorganisationen, sondern genauso auch von staatlichen Regulierungsbehörden in unterschiedlichen Ländern.

Was genau bedeutet es, wenn Google die Ausnutzung seiner Macht vorgeworfen wird?
Welche Konsequenzen könnte dies nach sich ziehen?
Ein Überblick über die Marktmacht von Google
Um die Anschuldigungen des Machtmissbrauchs zu verstehen, muss man zunächst die weitreichende Marktmacht von Google zu Rate ziehen.

Das Technologieunternehmen ist mit einem Marktanteil von etwa 92 % die dominierende Suchmaschine weltweit. Dieses Monopol verschafft Google einen weitreichenden Vorteil im Bereich der digitalen Werbung. Die Mehrheit der Einnahmen des Unternehmens basiert auf Online-Werbung, im Speziellen durch das Google Ads-Netzwerk, das sowohl Suchmaschinenwerbung als auch Display-Werbung auf Millionen von Websites beinhaltet.

Darüber hinaus kontrolliert Google auch das Betriebssystem Android, das weltweit am meisten verwendete mobile Betriebssystem, und stellt eine breite Palette von Diensten wie YouTube, Google Maps, Gmail und Google Cloud an.

Diese marktbeherrschende Stellung macht es Google möglich, immensen Einfluss auf den digitalen Markt zu vollziehen und eine bestimmende Rolle in der Art und Weise zu spielen, wie Informationen verbreitet und konsumiert werden.

Beschuldigungen zum Missbrauch der Marktmacht:
Die wesentlichen Vorwürfe gegen Google fokussieren sich auf die folgenden Bereiche:

“ Monopolstellung in der Suchmaschinenwerbung “ Kritiker werfen Google vor, seine Marktmacht zu instrumentalisieren, um die Konkurrenz zu benachteiligen. Zum Beispiel wird gesagt, dass Google seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen priorisiert und die Konkurrenz schlechter aufstellt.

Ein bekannter Beleg hierfür ist die Anschuldigung der EU-Kommission, dass Google seinen Preisvergleichsdienst Google Shopping in den Suchergebnissen präferiert habe. Diese Praxis, so die EU, habe den Wettbewerb verzerrt und die Verbraucher negativ beeinflusst.

“ Datensammlung und Datenschutzprobleme “ Ebenso wird Google häufig damit konfrontiert, die exorbitanten Mengen an Daten, die es von seinen Nutzern bündelt, zu verwenden, um seine eigenen Produkte zu stärken und simultan andere Wettbewerber aus dem Markt zu stoßen.

Die Art und Weise, wie Google Daten sammelt und instrumentalisiert, hatte auch Sorgen bezüglich des Datenschutzes zur Folge. Kritiker argumentieren, dass die Datenpraktiken von Google nicht ausreichend transparent wären und Nutzer oft nicht ausführlich genug darüber informiert werden, wie ihre Daten gesammelt, genutzt und weitergegeben werden.

“ Behinderung des Wettbewerbs im App-Markt “ Auf dem Markt für mobile Apps und digitale Inhalte steht Google ebenso unter Beschuss.

Über Android kontrolliert Google das weltweit größte mobile Betriebssystem. So kam es zu Vorwürfen, dass Google seine Marktmacht nutzt, um Konkurrenten zurückzusetzen.

Ein Beleg hierfür ist der Vorwurf, dass Google App-Entwickler zwingt, den Google Play Store zu verwenden und hohe Gebühren für In-App-Käufe fordert. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten der Entwickler limitiert, alternative App-Stores zu nutzen oder ihre Apps über andere Kanäle zu vertreiben.

“ Dominanz: digitale Werbung “ Die Plattform ist auch im Bereich der digitalen Werbung auf dem Markt beherrschend. Die EU und weitere Behörden haben Google vorgeworfen, sich seine Marktposition in der digitalen Werbung zu Nutze zu machen, um den Wettbewerb zu manipulieren und die Preise für Werbetreibende zu steigern.

Google kontrolliert viele Tools und Plattformen, die für den Kauf, den Weiterkauf und die Verbreitung von Online-Werbung genutzt werden, und es wird angenommen, dass das Unternehmen diese Kontrolle ausnutzt, um seinen eigenen Werbediensten einen unlauteren Vorteil zu gewähren.
Reaktionen auf globaler Ebene & Regulierungsmaßnahmen
Die Vorwürfe zum Missbrauch der Marktmacht durch Google wechseln je nach Region – so auch die Reaktionen.

In der Europäischen Union wurde Google in den letzten Jahren mit mehreren Geldstrafen konfrontiert, die in Summe mehrere Milliarden Euro umfassen. Diese Strafen entstanden auf Basis verschiedener Verstöße, darunter die oben erläuterten Vorwürfe im Zusammenhang mit Google Shopping und Android.

Die EU hat auch gehandelt, um die Transparenz in der Online-Werbung zu erhöhen und den Wettbewerb zu unterstützen.

In den USA hat Google ebenso mit rechtlichen Herausforderungen zu kämpfen. Die amerikanische Regierung und mehrere Bundesstaaten haben Klagen eingereicht, in denen Google vorgeworfen wird, wettbewerbswidrige Praktiken zu gebrauchen und seine Marktmacht für sich zu nutzen, sowie auch den Wettbewerb zu behindern. Diese Klagen könnten zu einer detaillierten Prüfung der Geschäftspraktiken von Google und potenziell zu Maßnahmen führen, die darauf abzielen, die Marktmacht des Unternehmens zu limitieren.

Auch andere Länder, darunter Australien, Indien und Südkorea, haben Untersuchungen eingeleitet und Maßnahmen ergriffen, um gegen die Handlungen & die Stellung von Google anzugehen.

Eventuelle Folgen/Lösungen für die Zukunft des digitalen Marktes:
Die anhaltenden Untersuchungen und rechtlichen Schritte gegen Google könnten weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft des digitalen Marktes haben.
Wenn die Regulierungsbehörden Maßnahmen ergreifen, um die Stellung von Google einzugrenzen, kann dies zu einem offeneren und wettbewerbsfähigeren Markt führen.
So kann es auch zu einem Wandel in der Art und Weise kommen, wie Daten gesammelt und genutzt werden, was wiederum Folgen für den Datenschutz und die Privatsphäre der Nutzer bereithalten würde.

Auf der anderen Seite könnte eine übermäßige Regulierung auch unbeabsichtigte Auswirkungen haben, wie z. B. die Einschränkung von Innovationen oder die Steigerung der Kosten für Verbraucher und Unternehmen.

Die Herausforderung für die Regulierungsbehörden besteht darin, eine Balance zu finden, welche sowohl den Wettbewerb fördert als auch die Rechte der Nutzer schützt, ohne die Dynamik und die Innovationskraft des digitalen Marktes möglicherweise zu berühren.

Fazit:
Die Behauptungen zum Missbrauch der Marktmacht durch Google lassen wichtige Fragen über die Zukunft des digitalen Marktes entstehen und die Rolle von Technologieunternehmen in der modernen Wirtschaft wird ebenso untersucht.

Während die rechtlichen und regulatorischen Prozesse weiterlaufen, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickeln wird und, wie die Auswirkungen auf Google, seine Konkurrenten und die Nutzer aussehen wird.

Fest steht: die Debatte um die Macht und den Einfluss von Technologieunternehmen wie Google geht weiter – und sie wird wahrscheinlich noch an Intensität zunehmen.

Link zu unserer Inhouse Schulung zum Thema Compliance

-Google missbraucht Marktmacht-

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
Deutschland

fon ..: 02871-239508-8
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Bildungsinstitut Wirtschaft – Bundesweite Inhouse Seminare –

Das Bildungsinstitut Wirtschaft ist spezialisiert auf praxisnahe Fortbildungen in den Bereichen

o Kommunikation im Team
o Verkaufstraining
o ESG
o Gesunde Führung
o Telefontraining
o Business Knigge
o Social Media
o Digitalisierung
o Compliance
o Datenschutz
o Zeitmanagement
o Ereignismanagement

Die Themen werden in modernen Präsentationen für die Kunden vorbereitet und praxisnah und lebendig in Workshops an die Teilnehmer/innen weitergegeben.

Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
info@bildungsinistut-wirtschaft.de
www.bildungsinstitut-wirtschaft.de

Inhaberin:
Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt

fon ..: 028712395078
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Uncategorized

Phishing Links

Phishing gehört zu einer der häufigsten und gefährlichsten Arten der Cyberkriminalität.

BildMithilfe dieser Methode versuchen Angreifer, sich sensible Informationen wie Passwörter, Kreditkartendaten oder andere personenbezogene Informationen anzueignen, indem sie sich als vertrauensvolle Entitäten ausgeben. Ein sehr populäres Werkzeug in der Phishing-Toolbox sind Phishing-Links. In diesem Artikel werden die Funktion, die potenziellen Risiken und die Präventionsmaßnahmen von Phishing-Links im Detail beschrieben!

Phishing-Links – was verstehen wir darunter?
Phishing-Links sind bösartige Webadressen, die von Cyberkriminellen erstellt wurden, um Benutzer auf gefälschte Websites zu führen. Jene Websites sehen häufig aus wie die rechtmäßigen Seiten von Banken, sozialen Netzwerken oder anderen vertrauensvollen Diensten. Sobald ein Benutzer auf einen Phishing-Link klickt, wird er zu einer gefälschten Seite weitergeleitet, die ihn auffordert, persönliche Informationen einzutragen.

Phishing-Links können auf verschiedene Weise verbreitet werden:

E-Mails: Einer der häufigsten Wege, Phishing-Links zu verbreiten, ist per E-Mail. Sie kann so kreiert sein, dass sie von einem glaubwürdigen Absender zu stammen scheint, wie z.B. einer Bank oder einem Online-Dienst, aber enthält dann doch einen Link, der zu einer gefälschten Website führt.

SMS (Smishing): Phishing-Links können auch per SMS versendet werden, eine Ausübung, die als „Smishing“ bekannt ist. Diese Nachrichten können so aussehen, als stammten sie von seriösen Quellen, wie Mobilfunkanbietern oder Paketdiensten.

Soziale Medien: Phishing-Links verstecken sich vielleicht auch in Nachrichten oder Beiträgen auf sozialen Medien, die von scheinbar verlässlichen Freunden oder Konten geteilt werden.

Suchmaschinen und Anzeigen: Manchmal werden Phishing-Links sogar über bezahlte Suchanzeigen oder manipulierte Suchmaschinenergebnisse angezeigt.

Die Folgen & Risiken der Phishing-Links:
Die Folgen des Klicks auf einen Phishing-Link können fatal sein. Hier sind einige der häufigsten Risiken:

Identitätsdiebstahl: Wenn User auf einer gefälschten Website ihre persönlichen Daten eingeben, können sich Cyberkriminelle diese Daten zunutze machen und begehen Identitätsdiebstahl.

Finanzen: Phishing-Angriffe verfolgen oft das Ziel, finanzielle Informationen wie Kreditkartennummern oder Bankkontodaten zu stehlen. Dies kann direkte finanzielle Verluste zur Folge haben, wenn die Angreifer die gestohlenen Informationen verwenden.

Malware-Infektionen: Einige Phishing-Links führen zu Websites, die Schadsoftware auf dem Gerät des Benutzers installieren.

Diese Malware* kann alles von Keyloggern** bis hin zu Erpressungssoftware *** umfassen.

*(Sammelbegriff für jede Art von schädlicher Software, mit der programmierbare Geräte, Dienste oder Netzwerke geschädigt oder für unredliche Zwecke genutzt werden können)

**(eine Hard- oder Software, die dazu genutzt wird, die Eingaben des Benutzers an der Tastatur eines Computers zu protokollieren und damit zu überwachen oder zu rekonstruieren)

***(Schadprogramme, welche den Zugriff auf Daten und Systeme limitieren oder verhindern – für die Freigabe wird Lösegeld – engl. „ransom“ – verlangt)

Unternehmensspionage: In einigen Fällen zielen Phishing-Angriffe darauf ab, Unternehmensdaten zu stehlen. Dies kann zu weitreichenden Verlusten führen & es kann zu einem Vertrauensverlust bei Kunden kommen .

Wie erkennt man Phishing-Links?
Sie können auf den ersten Blick schwierig zu erkennen sein, jedoch gibt es einige Anzeichen, die Benutzer beachten können & sollten!

Ungewöhnliche URLs: Die URL einer Phishing-Seite kann minimal von der wahren Website abweichen. Zum Beispiel könnte anstelle von „example.com“ eine Adresse wie „exarnple.com“ oder „example-security.com“ genutzt werden.

Vermittlung der Priorität: Phishing-Messages setzen häufig auf Sprache, die Dringlichkeit vermittelt, wie „Ihr Konto wurde gesperrt“ oder „sofortiges Handeln erforderlich“. Nachrichten wie diese verfolgen das Ziel, die Benutzer panisch werden zu lassen, so dass sie unüberlegt handeln und verführt werden auf den Link zu klicken.

Grammatik- und Rechtschreibfehler: Viele Phishing-Nachrichten enthalten Fehler in der Sprache, was ihre zunächst scheinbare „Echtheit“ anzweifeln lässt.

Gewöhnlicher Absender?! E-Mails oder Nachrichten von unbekannten/unerwarteten Absendern, die Links enthalten, sollten immer mit Vorsicht behandelt werden!

Maßnahmen zum persönlichen Schutz!
Es gibt mehrere bewährte Handlungsweisen, um sich vor Phishing-Links zu schützen:

Das Klicken überdenken: Benutzer sollten vorsichtig sein, bevor sie auf Links in E-Mails, SMS oder sozialen Medien klicken, vor allem dann, wenn sie unerwartet auftreten oder verdächtig wirken.

Überprüfen Sie die URL! Bevor persönliche Daten auf einer Website eingegeben werden, sollte die URL gecheckt werden, um sicherzugehen, dass sie korrekt und sicher ist. Eine sichere URL beginnt normalerweise mit „https://“, wobei das „s“ für „sicher“ steht.

Antiviren-Software: Eine gute Antiviren-Software kann dabei unterstützen, Phishing-Websites zu blockieren und Malware rechtzeitig zu erkennen, die von solchen Links heruntergeladen werden könnte.

Schulung & Bildung: Regelmäßige Schulungen und Aufklärung über die Risiken von Phishing sind vor allem in Unternehmen essenziell, um Mitarbeiter zu sensibilisieren und Phishing-Angriffen ein Ende zu setzen.

Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Die Nutzung von 2FA kann einen weiteren Sicherheitsschutz darstellen, sogar dann wenn Anmeldeinformationen gestohlen werden.

Fazit:
Phishing-Links sind ein weit verbreitetes und ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko, das sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen berührt. Durch das Erkennen von Anzeichen eines Phishing-Versuchs und die Verwendung von Sicherheitsmaßnahmen können Benutzer ihre Chancen senken, Opfer eines solchen Angriffs zu werden. Wachsamkeit und Vorsicht sind die besten Voraussetzungen, um der zunehmenden potenziellen Bedrohung durch Phishing entgegenzuwirken!


Link zur Inhouse Schulung zum Thema Datenschutz

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
Deutschland

fon ..: 02871-239508-8
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Bildungsinstitut Wirtschaft – Bundesweite Inhouse Seminare –

Das Bildungsinstitut Wirtschaft ist spezialisiert auf praxisnahe Fortbildungen in den Bereichen

o Kommunikation im Team
o Verkaufstraining
o Telefontraining
o Business Knigge
o Social Media
o Digitalisierung
o Compliance
o Datenschutz
o Zeitmanagement
o Ereignismanagement

Die Themen werden in modernen Präsentationen für die Kunden vorbereitet und praxisnah und lebendig in Workshops an die Teilnehmer/innen weitergegeben.

Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
info@bildungsinistut-wirtschaft.de
www.bildungsinstitut-wirtschaft.de

Inhaberin:
Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt

fon ..: 028712395078
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de