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Innovationsnetzwerk für nachhaltiges Sanieren mit innovativen Materialien startet in die zweite Förderphase

Ziel des Innovationsnetzwerks SAMBA ist die nachhaltige Sanierung von Wohnräumen in Einheit mit der Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen und der Schaffung eines verbesserten Wohnklimas.

BildDas Innovationsnetzwerk SAMBA – Nachhaltiges Sanieren mit innovativen Materialien und effizienten Bauweisen wird für weitere zwei Jahre aus Mitteln des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gefördert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kürzlich den entsprechenden Antrag genehmigt. SAMBA setzt zum einen Schwerpunkte in der Erschließung alternativer, funktionaler Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen und Abfallprodukten sowie der Entwicklung flexibler und modularer Konstruktions- und Bauweisen. Zum anderen steht der Bereich smarter Gebäudetechnik und digitaler Prozesskopplung im Fokus, um Raum- und Gebäudefunktionen zu verbessern und zu erweitern. Bis einschließlich Juni 2026 stehen Fördermittel zur Verfügung, um die technologische Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken.

Bündelung von Kompetenzen für nachhaltige Sanierung

SAMBA vereint Kompetenzen in Materialwissenschaften, Verfahrens- und Umwelttechnik und weiteren naturwissenschaftlich-technischen Fachrichtungen mit mittelständischen Hersteller:innen und Dienstleister:innen aus den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Baustoffe und Bausysteme, Bauchemie, Gebäudeausstattung, Gebäudetechnik und Digitalisierung. Der im Rahmen des Netzwerkverbunds entstehende Technologie- und Wissenstransfer ermöglicht vor allem den KMU eine Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, indem sie von Ergebnissen aus der Spitzenforschung profitieren. Dies befähigt die beteiligten Akteure, ihre technischen Forschungs- und Entwicklungsprojekte effizient und zielgerichtet umzusetzen.

Aktuell bringen sich acht Unternehmen und eine Forschungseinrichtung aktiv in SAMBA ein. Ziel des Innovationsnetzwerks ist die qualitativ hochwertige und nachhaltige Sanierung von Wohn- und Lebensräumen in Einheit mit der Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen, effizienter Ressourcenschonung und der . So sollen die wichtigen Themen Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit im Bausektor gestärkt werden. Interessierte Unternehmen, Forschungseinrichtungen und potenzielle Anwender:innen haben weiterhin die Möglichkeit, sich dem Netzwerk anzuschließen oder sich an den daraus resultierenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu beteiligen. Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft erhalten die Partner:innen tatkräftige Unterstützung bei der Identifizierung und Initiierung von Innovationsprojekten sowie bei der Sicherung von Finanzierungen durch die Akquise von Fördermitteln.

Erste Projekte aus dem Netzwerk bereits gestartet

In der ersten Förderphase des Netzwerks wurde bereits ein Antrag auf ZIM-Projektförderung bewilligt. In der Durchführbarkeitsstudie ECOBURN konzentriert sich die Shards GmbH auf die Erprobung verschiedener Glas-Sekundärrohstoffe und die Konzeptionierung einer kontinuierlichen, strombetriebenen Serienfertigung nachhaltiger Fliesen. Der Antrag auf Förderung eines Anschlussprojektes in Kooperation mit weiteren Partner:innnen befindet sich derzeit in der Begutachtung. Zwei weitere Projekte befinden sich ebenfalls in der Prüfung durch den Projektträger. Weitere Vorhaben werden aktuell mit unseren Partner:innen ausgearbeitet und sollen zeitnah eingereicht werden.

Darüber hinaus wurden in der ersten Förderphase mehrere Anträge auf Forschungszulage bewilligt. Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) haben Unternehmen und Start-ups einen Rechtsanspruch auf die steuerliche Förderung ihrer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E). Die Forschungszulage kann für bis zu vier Jahren rückwirkend beantragt werden.

Die IWS GmbH übernimmt das Netzwerkmanagement für SAMBA und unterstützt die Partner:innen von der ersten Idee über die Suche nach passenden Fördermöglichkeiten bis zur Ausarbeitung und Koordination der Anträge. Haben Sie Interesse im Netzwerk mitzuwirken? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

_Weitere Informationen finden Sie unter www.samba-zim.de_

SAMBA-Netzwerkpartner:innen:

carbonauten GmbH | Giengen
CEMWOOD GmbH | Magdeburg
Keim Kunststofftechnik GmbH | Wiernsheim-Pinache
Liquisign OHG | Betzdorf
MELLERUD CHEMIE GmbH | Brüggen
Pultex GmbH | Simmerath
Shards GmbH | Sassenberg
smart cube 360 GmbH | Pöttmes
Faserinstitut Bremen e. V. (FIBRE) | Bremen

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Herr Patrick Zessin
Deichstraße 29
20459 Hamburg
Deutschland

fon ..: +49 40 3600 663-0
fax ..: +49 40 3600 663-20
web ..: https://www.iws-nord.de/
email : mail@iws-nord.de

Die Innovationsfähigkeit mittelständischer Unternehmen ist der Schlüsselfaktor für Wachstum und Beschäftigung. Viele dieser Unternehmen sind Weltmarktführer mit Hightech-Produkten in bestimmten Marktnischen oder in Zulieferketten für große Unternehmen. IWS steht für den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Industrie und Spitzenforschung und agiert branchenübergreifend dort, wo Innovation entsteht. Wir arbeiten in mehreren Technologienetzwerken mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen, die den Nukleus für die gemeinschaftliche Entwicklung hochinnovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen darstellen. Wir machen Ihre innovativen Ideen marktfähig!

Pressekontakt:

IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Herr Patrick Zessin
Deichstraße 29
20459 Hamburg

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GIN fordert strikte Einhaltung von Qualitätsstandards bei Tragwerken aus Nagelplattenbindern

Nach Einsturz des Supermarkt-Daches in Ratzeburg

BildAngesichts des teilweisen Dacheinsturzes des Netto-Marktes in Ratzeburg Ende Juli 2024 weist der Verband GIN darauf hin, dass eine umfassende Ursachenforschung der beste Weg ist, um solche vermeidbaren Unglücksfälle sicher zu verhindern. Tragwerkskonstruktionen aus Nagelplattenbindern, die unter Einhaltung der Qualitätsstandards fachgerecht montiert und wie in den Hinweisen der ARGEBAU von 2006 beschrieben regelmäßig statisch überprüft werden, sind sicher. Angesichts steigender Baukosten und der Notwendigkeit zur Ressourcenschonung und nachhaltigem Bauen ist es wünschenswert, dass Nagelplattenbinder-Konstruktionen an Bedeutung gewinnen.

„Insbesondere der Unglücksfall in Ratzeburg, bei dem Menschen zu Schaden kamen, hat uns berührt. Wir sind froh, dass jetzt eine umfängliche Ursachensuche in Gang gesetzt wurde“, betont Kay-Ebe Schnoor, 1. Vorsitzender des GIN (Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und Interessenverband Nagelplatten e.V.).

Bei Ereignissen dieser Art hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Schäden durch unsachgemäße Montage und/oder nachträgliche unsachgemäße Veränderungen an der Konstruktion verursacht wurden. „Wir als Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. entwickeln und sichern Qualitätsstandards im Tragwerksbau mit Nagelplattenbindern“, so Schnoor. Der Verband verfügt über eine umfassende Expertise von der statischen Berechnung über die Herstellung bis zur Montage von Dachkonstruktionen aus Nagelplattenbindern. Aktuell werden erneut Schulungen angeboten, in denen Betriebe, die Tragwerke aus Nagelplattenbindern montieren, erfahren, wie sie sichere und robuste Nagelplattenbinder-Konstruktionen errichten.

Empfehlung zum Monitoring von Nagelplatten-Tragwerken

Die im Abschnitt 3 der Hinweise der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) vom September 2020 erläuterte einmalige Sonderüberprüfung von baulichen Anlagen mit Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise für Tragwerke mit großer Spannweite aufgeführten Maßnahmen sind auch aus Sicht des GIN absolut sinnvoll. „Wir haben daher in Zusammenarbeit mit Prof. Sieder (Institut für Baukonstruktion und Holzbau der TU Braunschweig) und im Dialog mit der Bauaufsicht ein Ablaufschema entwickelt, um den am Bau Beteiligten zu ermöglichen, herauszufinden, welche Untersuchungen sie durch wen beauftragen müssen“, so Jochen Scherer, Mitglied des Technischen Ausschusses des GIN. Aber auch nach erfolgter Sonderüberprüfung sind Dächer, wie generell jede Art von Gebäuden, gemäß den Hinweisenfür die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten der ARGEBAU vom 09/2006 in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Scherer: „Damit kommt man sowohl seinen baurechtlichen als auch seinen privatrechtlichen Pflichten nach.“

Finden regelmäßige Überprüfungen statt, gibt es keinen Grund zur Sorge. „Es muss ein Bewusstsein bei den Eigentümern und Betreibern der Immobilien geschaffen werden, dass sie hier in der Pflicht sind“, so Kay-Ebe Schnoor. Tatsächlich sind Nagelplattenbinder als ingenieurtechnische Konstruktion im Grunde eine Meisterleistung. Die Tragwerke und ihre Robustheit werden exakt berechnet. Sie bieten – korrekt ausgeführt – maximale Tragkraft bei minimiertem Materialeinsatz. Der GIN rät grundsätzlich dazu, die Konstruktion so zu bemessen, dass z.B. im Nachhinein eine Solaranlage installiert oder Klimatechnik montiert werden kann. Voraussetzung muss zwingend sein, dass bei jeder Änderung der Tragwerkskonstruktion eine Überprüfung in statischer Hinsicht erfolgt. „Da gibt es keinen Unterschied zu konventionellen Dachkonstruktionen“, so Schnoor.

Ressourcenschonend, kostengünstig und zügig montiert

Selbst mit Reserve geplant, ist der Materialeinsatz für ein Tragwerk aus Nagelplattenbindern vergleichsweise klein. Ein Aspekt, der nicht außer Acht gelassen werden kann. Positiv auf die Baukosten und die Ausführungsqualität wirkt sich außerdem aus, dass die Binder industriell vorgefertigt und in kürzester Zeit montiert werden. „Wir sehen uns mit unseren Mitgliedern in der Verantwortung, einerseits dafür zu sorgen, dass Nagelplattenbinder-Konstruktionen keine Gefährdung darstellen und andererseits darüber aufzuklären, welche Chancen im Bauen mit Nagelplattenbindern liegen“, sagt Kay-Ebe Schnoor. Denn: Die Nagelplattenbinder-Bauweise spielt eine zentrale Rolle für effizientes, schnelles und klimafreundliches Bauen.

Weitere Informationen unter: https://nagelplatten.de/

Interviewanfrage?
Die Mitglieder des GIN-Vorstandes und des Technischen Ausschusses stehen Journalisten und Journalistinnen für Interview-Anfragen zur Verfügung und beantworten mit fundierter Sach- und Fachkenntnis alle Fragen rund um die Tragwerkskonstruktion mit Nagelplattenbindern.

Einen Termin vereinbart gerne die GIN-Geschäftsstelle für Sie.

T: 0800 7112 396
E: gin@nagelplatten.de 

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

GIN (Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und Interessenverband Nagelplatten e.V.)
Herr Kay-Ebe Schnoor
Schanzenstraße 23
51063 Köln
Deutschland

fon ..: + 49 (0)800 7112 396
web ..: https://nagelplatten.de/
email : gin@nagelplatten.de

Über den GIN:
Der GIN (Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und Interessenverband Nagelplatten e.V.) vertritt mehr als 40 Hersteller und Verarbeiter von Nagelplatten und Nagelplattenprodukten. Diese erwirtschaften einen kumulierten Jahresumsatz von rund 250 Mio. Euro.

Im Zentrum der Verbandsarbeit stehen die technisch vorbildlichen, wirtschaftlich vorteilhaften, sicheren und nachhaltigen Einsatzmöglichkeiten von Nagelplatten am Bau. Die Nagelplattenbinder-Bauweise ist eine der wenigen europäisch vollständig geregelten Bauweisen. Sie ist eine integrale Komponente im Zusammenwirken des gesamten Spektrums des Holzbaus und hilft dabei, die Klimaziele zu erreichen.

Gemeinnützig und solidarisch unterstützt der GIN seine Mitgliedsfirmen beispielsweise bei der zeitgemäßen Eigenorganisation, der Sicherung von Know-how und der Erschließung neuer Marktzugänge.

Der GIN engagiert sich aktiv in 14 Ausschüssen und Gremien der Normierung. In zielgerichteten Kommunikationsmaßnahmen zeigt er die Vorteile der Nagelplattenbinder-Bauweise im Zusammenwirken oder auch als Ersatz anderer Bauarten auf, z.B. im Wohn-, Quartier- und Gewerbebau.

Durch den aktiven Dialog mit Politik und Wirtschaft trägt der GIN zur Anerkennung und Wertschätzung der Nagelplattenbinder-Bauweise bei. Im März 2023 wurde der Interessenverband Nagelplatten e.V. stellvertretend für den GIN in den Hauptverband der deutschen Holzindustrie aufgenommen.

Pressekontakt:

Wibo-Technologiekommunikation GmbH
Frau Ulrike Gerhards
Von-Werner-Str. 22
52222 Stolberg

fon ..: +49 (0)2402 90 300 18
web ..: https://www.wibo-agentur.de/
email : u.gerhards@wibo-agentur.de

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Klimaziele als Herausforderung für das einzelne Bauunternehmen

Zweites Nachhaltigkeits-Symposium der Bauwirtschaft: Am 12. September 2023 findet im Umweltforum Berlin das zweite Branchentreffen der Bauwirtschaft statt

BildStuttgart, 26.06.2023 – Am 12. September 2023 findet im Umweltforum Berlin das zweite Nachhaltigkeits-Symposium der Bauwirtschaft statt. Nachdem beim ersten Nachhaltigkeits-Symposium im Juni 2022 der Schwerpunkt auf der Transparenz zu den Themen Kreislaufwirtschaft, Recycling und Klimaneutralität lag, soll bei der zweiten Durchführung das einzelne Bauunternehmen mit seinen Herausforderungen zur Erreichung der Klimaziele im Vordergrund stehen.

Hintergrund für diese Ausrichtung ist die Feststellung, dass genügend Forschungsergebnisse zur Verfügung stehen und die Umsetzung auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse in Gang gebracht werden muss. Dies hatten Prof. Dr. Michael Braungart (Prof. für Öko-Design) und Dr. Christine Lemaitre (Geschäftsführerin DGNB) im Juni 2022 beim ersten Nachhaltigkeits-Symposium in Essen betont. Daran anknüpfend sollen im September 2023 in Berlin vor allen Dingen „Akteure des Wandels“ zu Wort kommen, die beschreiben, auf welchen Wegen sie mit Innovationen im eigenen Unternehmen und für die Branche den Wandel beschleunigt haben.

Das Programm für den Veranstaltungstag besteht aus einem Wechsel zwischen Key Note-Vorträgen, Podiumsdiskussionen, Foren und Gelegenheiten zum Netzwerken. Mehr als 20 hochkarätige Referent*innen aus Bauwirtschaft, Politik, Verbänden und innovativen Startups beleuchten die drei Schwerpunkte politischer Rahmen, Baustoffe und Innovationen.

Am Vortag der Veranstaltung (11.09.2023) bieten die Veranstalter ergänzend eine Führung durch das „Futurium“ an, das mit dem Gold-Zertifikat im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude ausgezeichnet wurde. Die Führung wird geleitet durch den Architekten des Gebäudes, Jan Musikowski.

Weitere Informationen zum Organisator, ifA-Bau Consult GmbH, finden Sie unter www.ifa-bau-consult.de und ergänzende Informationen zum Nachhaltigkeits-Symposium sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung unter www.nachhaltigkeitssymposium.de.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ifA-Bau Consult GmbH
Frau Bernadette Imkamp
Industriestraße 2
70565 Stuttgart
Deutschland

fon ..: 0711/220458-0
web ..: http://www.ifa-bau-consult.de
email : imkamp@ifa-bau-consult.com

ifA wurde 1946 von Dr. Gerhard Dressel als Institut für Arbeits- und Baubetriebswissenschaft («i-f-a») gegründet. Anfänglich stand die Übertragung von Ansätzen der Effizienzsteigerung auf Prozesse in Bauunternehmen im Mittelpunkt. Diese wurden in angepasster Form mit viel Erfolg bei den Kunden eingeführt.

Nach und nach entwickelte sich daraus das gesamte Beratungsangebot der ifA, welches schließlich neben der Beratung auch Entwicklung und Forschung umfasste. Verbreiterung des Angebots und Wachstum nach Mitarbeiterzahl und Umsatz gingen Hand in Hand.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

ifA-Bau Consult GmbH
Frau Bernadette Imkamp
Industriestraße 2
70565 Stuttgart

fon ..: 0711/220458-0
web ..: http://www.ifa-bau-consult.de
email : imkamp@ifa-bau-consult.com

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ADR-Verfahren in Planerverträgen: Deutsche Gesellschaft für außergerichtliche Streitbeilegung gibt Tipps

Konflikte in der Bauwirtschaft nehmen zu. Die DGA-Bau gibt Handlungsempfehlungen für geeignete Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung zur Vermeidung langer und teurer Gerichtsverfahren.

BildPlanen und Bauen sind strukturell streit- und konfliktanfällig. In jedem Projekt treten Baustreitigkeiten auf. ADR-Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung kennen bisher zu wenige Beteiligte.

Das soll sich ändern: Die DGA-Bau Deutsche Gesellschaft für außergerichtliche Streitbeilegung befasst sich sowohl wissenschaftlich als auch in der Praxis beim Planen und Bauen mit leistungsfähigen Instrumenten für die außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft.

Ein interdisziplinär zusammengesetztes Verfasserteam aus Juristen, Planern, Honorarsachverständigen, Projektsteuerern und der Versicherungswirtschaft hat am 20.05.2021 eine Handlungsempfehlung erstellt. Auf der Website können Interessierte das 8-seitige Merkblatt zur Verwendung von ADR-Basisklauseln in Verträgen mit Planungs- und Überwachungsleistungen herunterladen.

In Kooperation mit der BVM Bauvertragsmanagement GmbH bildet der Verein Streitlöser DGA-Bau-Zert® aus, damit kompetente Streitlöser*innen zur außergerichtlichen Streitbeilegung berufen werden können.

ADR-Verfahren als Alternative zu Gerichtsverfahren

Konflikte in der Bauwirtschaft nehmen zu – auch aufgrund von unverschuldeten Umständen. Verweise auf höhere Gewalt infolge der Covid-19-Pandemie, Lieferengpässe bei wichtigen Baustoffen und überproportionale Materialpreissteigerungen führen zu Schwierigkeiten auch bei Planern, vor allem bei Verträgen mit längerer Laufzeit.

Die empirische Einschätzung zur (Un-)Zufriedenheit bei Gerichtsverfahren zeigt, dass Gerichtsverfahren zu lange dauern, kosten- und ressourcenaufwändig sind und das Prozessergebnis kaum vorhersehbar ist. Bekanntlich begegnen sich die wichtigsten Baubeteiligten immer wieder – auch bei späteren Projekten. Die weitere Kooperation zerstrittener Bau- und Planervertragsparteien ist aber schwierig.

Werden diese Probleme durch ADR-Verfahren schnell und effektiv gelöst, wird die Zusammenarbeit beim Planen und Bauen gestärkt und die Geschäftsbeziehung bleibt bestehen.

Wahl des richtigen Streitlösers

Streitlöser*innen müssen sorgfältig ausgewählt werden. Sie benötigen überdurchschnittliche Fach- und Branchenkenntnis, Kompetenzen in der Verhandlungsführung und Verfahrenssteuerung. Die Arbeitsgruppe der DGA-Bau benennt wesentliche Auswahlkriterien für den/die Streitlöser*in bei Verträgen mit Planungs- und Überwachungsleistungen in der Handlungsempfehlung.

Auswahlkriterien

Zu den Kriterien zählen u.a.:
– mindestens 10 Jahre Berufserfahrung
– Tätigkeit als Streitlöser*in DGA-Bau-Zert®, Fachanwalt oder Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, als Richter*in einer Baukammer oder als öbuv Sachverständige*r oder ein/e vergleichbar qualifizierter Sachverständige*r in einem bauspezifischen Bereich ausgebildet sein
– Nachweis von Erfahrungen als Projektmanager*in oder Inhaber*in einem Architektur- oder Ingenieurbüro.

Konfliktarten bei Verträgen mit Planungs- und Bauüberwachungszielen

Streitlöser*innen helfen, Konflikte zu lösen, insbesondere wenn es um folgende Streitigkeiten geht:
– Honorare
– Urheberrechte
– Planungs- und Überwachungsdefizite
– Koordination der an der Planung und Überwachung Beteiligten.

ADR-Verfahrensarten

Für die effiziente und nachhaltige Regelung von Rechtsunsicherheiten kommen wahlweise folgende ADR-Verfahren zum Einsatz:
– Schlichtung, Mediation, Adjudikation, Schiedsgutachten, Schiedsgerichtsverfahren, oder
– Bereitstellung eines Dispute Bords (planungs- und baubegleitendes Gremium).

Konfliktbeteiligte

ADR-Verfahren eignen sich zur Streitlösung bei Verträgen zwischen gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern, Projektsteuerern, Versicherungen und Unternehmern, insbesondere um Stillstände, Kosten und Folgeschäden im Bauablauf zu vermeiden.

Vorteile der außergerichtlichen Streitbelegung:
– kürzere Verfahrensdauer,
– geringere Verfahrenskosten bei höheren Streitwerten,
– Fachkompetenz der Streitlöser*innen,
– Vertraulichkeit der ADR-Verfahrens,
– Lösung von Mehrparteienkonflikten, ggf. unter Einbeziehung der Haftpflichtversicherungen
– deeskalierende Wirkung und Optionen zur Zusammenarbeit in der Zukunft.

Behinderungen, Nachtragsforderungen oder Planungs- und Baumängel und daraus resultierende Ansprüche auf Bauzeitverlängerungen, Mehrvergütungsansprüche und damit verbundene Rechtsunsicherheiten können gelöst werden.

Konfliktvermeidung und Streitlösung in Echtzeit

Dies gelingt insbesondere dann, wenn Streitlöser*innen als planungs- und baubegleitendes Gremium (DB = Dispute Resolution Board) auf die konkrete Baumaßnahme von Anfang an installiert und zu dem Baukonfliktmanagement jederzeit hinzugezogen werden können. Es kann ad-hoc oder als Stand-by-Gremium verankert werden.

Weiterbildung zum/zur Streitlöser*in und Wirtschaftsmediator*in

Die BVM BauVertragsManagement GmbH hat sich in Kooperation mit der DGA-Bau Gesellschaft für außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. zum Ziel gesetzt, qualifizierte Streitlöser*innen zur außergerichtlichen Streitbeilegung für das Bauwesen sowie Mediatoren und Mediatorinnen auszubilden.

Der nächste Lehrgang startet am 16. September 2021 bis zum 19. Februar 2022, einmal monatlich jeweils Donnerstag, Freitag und Samstag, insgesamt 15 Kurstage. Die Qualifizierung zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator wird in einem Zusatzmodul ermöglicht. Mehr erfahren Sie unter bvm-seminare.de.

Wollen Sie Aktuelles zur außergerichtlichen Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie Weiterbildungsangebote nicht mehr verpassen? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter unter bvm-seminare.de/newsletteranmeldung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

BVM Bauvertragsmanagement GmbH
Frau Rosina Sperling
Evastraße 2
81927 München
Deutschland

fon ..: (089) 92 09 09-10
fax ..: (089) 92 09 09-20
web ..: https://www.bvm-seminare.de
email : sperling@bvm-seminare.de

BVM in München steht seit über 20 Jahren für die kompetente Schulung und Beratung in baurechtlichen und bauwirtschaftlichen Fragestellungen. Weiterbildungsangebote zum Streitlöser DGA-Bau-Zert® und Wirtschaftsmediator befähigen Bauprojektleiter, Konflikte möglichst in Echtzeit zu managen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten bei Gericht zu vermeiden.

In praxisnahen Seminaren vermitteln erfahrene Referenten, Baurechtsexperten und Sachverständige wichtiges Knowhow für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sie erfahren alles Aktuelle zur Vergabe und VOB/A, VOB/B und BGB-Bauvertragsrecht, Architektenrecht und HOAI, zum Nachtragsmanagement und Bauablaufstörungen sowie Projektmanagement.

Die Geschäftsführerin, Rosina Th. Sperling hat sich auf außergerichtliche Streitbeilegung spezialisiert und bietet den Weiterbildungslehrgang Streitlöser/in DGA-Bau-Zert und die Qualifizierung zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator an. Weitere Informationen stellt die BVM BauVertragsManagement GmbH auf ihrer Webseite https://www.bvm-seminare.de zur Verfügung.

Hinweis: Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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