Tag Archives: Arbeitgeber

Wirtschaft

Leitfaden für Arbeitgeber. Moderne Arbeitsumgebungen gestalten und Mitarbeiterzufriedenheit steigern.

Unternehmen, die in diesem dynamischen Umfeld erfolgreich sein wollen, müssen nicht nur innovativ handeln, sondern gezielt in die Zufriedenheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden investieren.

BildDie Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren fundamental verändert. Globalisierung, Digitalisierung und nicht zuletzt die COVID-19-Pandemie haben Unternehmen und deren Arbeitsmodelle auf den Prüfstand gestellt. Während diese Entwicklungen neue Herausforderungen mit sich brachten, eröffneten sie gleichzeitig zahlreiche Chancen. Flexible Arbeitsmodelle, Homeoffice und hybride Strukturen sind heute fest in der modernen Arbeitswelt verankert. Doch mit diesen neuen Rahmenbedingungen sind auch die Ansprüche an die Work-Life-Balance der Mitarbeitenden gestiegen. Unternehmen, die in diesem dynamischen Umfeld erfolgreich sein wollen, müssen nicht nur ihre Produkte und Dienstleistungen innovativ gestalten, sondern auch in das Wohlbefinden und die Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden investieren.

Ergonomische Arbeitsplätze. Komfort und Gesundheit im Einklang.

Der Begriff Ergonomie hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Ergonomische Arbeitsplätze sind keine temporäre Modeerscheinung, sondern eine Notwendigkeit. Die Forschung zeigt, dass ergonomisch ausgestattete Arbeitsplätze langfristige gesundheitliche Vorteile bringen und die Produktivität steigern können. Laut einer Studie der Cornell University fördert das Wechseln zwischen Sitz- und Stehpositionen am Arbeitsplatz nicht nur das körperliche Wohlbefinden, sondern verbessert auch die Konzentration und Leistungsfähigkeit.

Ein moderner Arbeitsplatz sollte daher höhenverstellbare Schreibtische und ergonomische Stühle bieten, die den Mitarbeitenden ermöglichen, ihre Arbeitsposition flexibel anzupassen. Doch Ergonomie endet nicht bei der Möblierung. Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitenden auch Zugang zu Balanceboards, Steppern und anderen Bewegungshilfen gewähren, um kurze Aktivpausen im Arbeitsalltag zu ermöglichen. Solche kleinen Bewegungen wirken Verspannungen entgegen und tragen dazu bei, Ermüdungserscheinungen vorzubeugen.

Technologische Ausstattung. Effizienz und Innovation fördern.

Eine leistungsfähige technische Infrastruktur ist in der digitalisierten Arbeitswelt unerlässlich. Mitarbeitende sollten Zugang zu modernen Computern, großen Bildschirmen und drahtlosen Geräten haben, um effizient und störungsfrei arbeiten zu können. Vor allem in Zeiten von Remote-Arbeit und hybriden Modellen ist eine stabile Internetverbindung essenziell. Laut dem Deloitte Global Human Capital Trends Report 2021 ist eine flexible, digitale Infrastruktur einer der Haupttreiber für Innovation und Effizienz in Unternehmen.

Zusätzlich sollten Arbeitgeber in cloudbasierte Lösungen und Kollaborations-Tools investieren, die eine reibungslose Zusammenarbeit ermöglichen. Tools wie Slack, Microsoft Teams oder Google Workspace fördern den Wissensaustausch und steigern die Kreativität in Teams. Die Bereitstellung dieser Ressourcen bildet die Grundlage für eine innovative Unternehmenskultur, die sich kontinuierlich weiterentwickelt.

Beleuchtung und Raumakustik. Wohlbefinden durch optimales Arbeitsumfeld.

Licht und Akustik sind oft unterschätzte Faktoren am Arbeitsplatz, die jedoch einen enormen Einfluss auf die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden haben. Studien, wie die des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation, belegen, dass blendfreies Licht und ausreichend Tageslicht das Risiko von Kopfschmerzen und Ermüdung verringern. Es ist daher empfehlenswert, Arbeitsplätze mit individuell anpassbarer Beleuchtung auszustatten, um sowohl die Konzentration als auch das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu fördern.

Ebenso wichtig ist die Akustik im Büro. In offenen Bürostrukturen kann Lärm schnell zur Belastung werden und die Konzentration negativ beeinflussen. Schallabsorbierende Materialien und akustisch optimierte Möbel können den Lärmpegel deutlich reduzieren und eine angenehmere Arbeitsatmosphäre schaffen. Für besonders konzentrierte Aufgaben sollten zudem ruhige Zonen eingerichtet werden, in denen sich Mitarbeitende zurückziehen können.

Luftqualität und Temperaturregelung. Frische Luft für mehr Energie.

Die Raumluftqualität ist ein weiterer entscheidender Faktor für das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit. Moderne Klimaanlagen und Luftreinigungssysteme sorgen nicht nur für eine angenehme Raumtemperatur, sondern filtern auch Schadstoffe und Allergene aus der Luft. Eine Studie der Harvard T.H. Chan School of Public Health zeigt, dass gute Luftqualität die kognitive Leistung und Entscheidungsfähigkeit der Mitarbeitenden verbessern kann.

Regelmäßiges Lüften oder der Einsatz von Luftreinigern sollte in Büros zum Standard gehören, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu schützen. Dies ist besonders in der Erkältungs- und Grippesaison von großer Bedeutung, um die Ausbreitung von Keimen zu minimieren.

Natürliche Elemente. Pflanzen für ein besseres Raumklima.

Pflanzen im Büro erfüllen nicht nur eine dekorative Funktion. Sie verbessern nachweislich die Luftqualität und tragen zur Stressreduktion bei. Eine Studie der University of Technology Sydney fand heraus, dass Mitarbeitende, die in begrünten Büros arbeiten, sich weniger gestresst fühlen und produktiver sind. Grüne Oasen im Büro fördern außerdem die Kreativität und schaffen eine angenehme Atmosphäre.

Unternehmen sollten daher in Zimmerpflanzen und vertikale Gärten investieren, um das Raumklima zu verbessern und gleichzeitig einen positiven Einfluss auf das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden zu erzielen.

Gesunde Ernährung und kostenlose Snacks.

Die Ernährung hat einen direkten Einfluss auf die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Arbeitgeber können dazu beitragen, indem sie ihren Mitarbeitenden gesunde Snacks und Getränke zur Verfügung stellen. Das Angebot von frischem Obst, Nüssen und Smoothies fördert nicht nur das Wohlbefinden, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl im Team. Eine Studie des British Journal of Health Psychology zeigt, dass Mitarbeitende, die sich gesund ernähren, motivierter und produktiver sind.

Kostenlose Snacks und Getränke wie Wasser, Kaffee und Tee gehören mittlerweile zum Standard in modernen Unternehmen. Darüber hinaus können Arbeitgeber auch auf „gesunde Süßigkeiten“ oder Eiweißriegel setzen, die den Mitarbeitenden als Energielieferant während des Tages dienen.

Büro-Fitness. Bewegung am Arbeitsplatz fördern.

Bewegung ist ein wesentlicher Bestandteil des körperlichen Wohlbefindens. In einem Arbeitsalltag, der oft durch langes Sitzen geprägt ist, sollten Arbeitgeber darauf achten, regelmäßige Bewegung zu fördern. Die Implementierung von Fitnessprogrammen oder Online-Kursen, die während der Mittagspause absolviert werden können, bieten eine ideale Möglichkeit, körperliche Aktivität in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Darüber hinaus können Unternehmen sportliche Aktivitäten, wie Yoga oder Gruppenläufe, als Teambuilding-Maßnahme anbieten. Diese Aktivitäten fördern nicht nur die Gesundheit, sondern auch das Gemeinschaftsgefühl innerhalb des Teams.

Flexibles Arbeiten. Homeoffice und hybride Modelle.

Die Möglichkeit, flexibel zu arbeiten, ist für viele Mitarbeitende heute ein entscheidender Faktor bei der Wahl ihres Arbeitgebers. Laut einer Studie des Fraunhofer IAO wünschen sich über 80 % der Befragten die Möglichkeit, zumindest teilweise im Homeoffice zu arbeiten. Unternehmen sollten daher hybride Arbeitsmodelle anbieten, die es den Mitarbeitenden ermöglichen, zwischen Büro und Homeoffice zu wechseln.

Flexible Arbeitszeiten und ortsunabhängiges Arbeiten tragen wesentlich zu einer gesunden Work-Life-Balance bei und steigern die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden.

Offenes und inklusives Arbeitsumfeld.

Ein offenes und inklusives Arbeitsumfeld ist nicht nur ein Zeichen von sozialer Verantwortung, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die Vielfalt fördern, profitieren von einem breiteren Spektrum an Perspektiven und Ideen. Eine Studie des Boston Consulting Group zeigt, dass Unternehmen mit einer hohen Diversität in ihren Teams innovativer und erfolgreicher sind.

Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Lebensstil gleiche Chancen und Unterstützung erhalten. Vielfalt fördert die Kreativität und Problemlösungsfähigkeit im Unternehmen und trägt dazu bei, eine positive Unternehmenskultur zu schaffen.

Nachhaltige Führung. Mentales Wohlbefinden im Fokus

Die Rolle von Führungskräften hat sich ebenfalls gewandelt. Neben der Förderung von Produktivität müssen Führungskräfte heute auch das mentale Wohlbefinden ihrer Teams im Blick behalten. Laut einer Umfrage des Gallup-Instituts haben Mitarbeitende, die sich von ihren Führungskräften unterstützt und wertgeschätzt fühlen, eine deutlich höhere emotionale Bindung an ihr Unternehmen.

Führungskräfte sollten regelmäßig das Gespräch mit ihren Mitarbeitenden suchen und Maßnahmen zur Stressbewältigung anbieten. Ein offenes Ohr für die Sorgen und Anliegen der Mitarbeitenden trägt wesentlich zu einer gesunden Unternehmenskultur bei.

Mitarbeiterzufriedenheit als Schlüssel zum Erfolg

Die Gestaltung eines modernen Arbeitsumfeldes erfordert ein ganzheitliches Verständnis der Bedürfnisse und Erwartungen der Mitarbeitenden. Ergonomische Arbeitsplätze, moderne Technologien, flexible Arbeitsmodelle und ein gesundes Arbeitsklima sind entscheidend für die Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeitenden. Arbeitgeber, die in das Wohlbefinden ihrer Belegschaft investieren, profitieren nicht nur von einer höheren Leistungsfähigkeit, sondern stärken auch die Bindung ihrer Mitarbeitenden an das Unternehmen – ein wesentlicher Faktor für den langfristigen Erfolg in der modernen Arbeitswelt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pro-Discount Import Export – Werbeartikel Großhandel
Frau Dagmar Seebo
Hansering 106
31141 Hildesheim
Deutschland

fon ..: 01713892580
web ..: https://www.pro-discount-werbeartikel.de
email : d.seebo@pro-discount.de

Pro-Discount Import Export Werbeartikel Großhandel hat die Veränderungen der modernen Arbeitswelt aktiv aufgegriffen und zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Das Unternehmen hat erkannt, dass der Schlüssel zum langfristigen Erfolg nicht nur in innovativen Produkten liegt, sondern vor allem in der Schaffung eines Arbeitsumfelds, das das Wohlbefinden und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden in den Mittelpunkt stellt.

Durch die Einführung flexibler Arbeitsmodelle, wie Homeoffice und hybriden Strukturen, bietet Pro-Discount seinen Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Work-Life-Balance optimal zu gestalten. Das Unternehmen hat zudem in ergonomische Arbeitsplätze investiert, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende komfortabel und gesund arbeiten können. Höhenverstellbare Schreibtische, ergonomische Stühle und Bewegungshilfen gehören dabei zur Grundausstattung.

Auch technologische Lösungen wurden modernisiert: Durch cloudbasierte Tools und Kollaborationssysteme wird eine reibungslose Zusammenarbeit ermöglicht, unabhängig davon, ob die Mitarbeitenden im Büro oder von zu Hause aus arbeiten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Produktivität zu fördern und gleichzeitig die Gesundheit und das Wohlbefinden der Belegschaft zu unterstützen.

Pro-Discount versteht, dass in einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt Flexibilität, Ergonomie und moderne Technologien die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg sind. Durch diese umfassenden Verbesserungen stärkt das Unternehmen nicht nur seine Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch die Bindung und Motivation der Mitarbeitenden.

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Thema Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Thomas van Eimern berät zum Hinweisgeberschutzgesetz („Whistleblowing“)

Hinweisgeberschutzgesetz („Whistleblowing“) dient dem Schutz von Beschäftigten, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße ihres Arbeitgebers erlangt haben.

BildDas bereits zum 02.07.2023 in Kraft getretene Gesetz hat, wie der Name schon verrät, den Schutz von Beschäftigten zum Ziel, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße ihres Arbeitgebers erlangt haben, z.B. über die Sicherheit des vom Arbeitgeber produzierten Produkts oder über Verstöße gegen den Umweltschutz. Der einzelne Arbeitnehmer, der derartige Verstöße erfährt, diese bei der bei seinem Arbeitgeber einzurichtenden Meldestelle offenbaren, ohne Repressalien, wie eine Kündigung, befürchten zu müssen. Macht ein Arbeitnehmer geltend, dass ihn sein Arbeitgeber wegen der Meldung eines Verstoßes benachteiligt habe, so wird vermutet, dass die Benachrichtigung auf der Meldung beruht. Allerdings muss die Benachteiligung das wesentliche Motiv des Arbeitgebers z.B. für eine Kündigung gewesen sein; war sie dagegen nur der Anlass, reicht dies nicht aus. Benachteiligt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, so ist ersterer außerdem zum Schadensersatz verpflichtet. Leider findet das Gesetz erst Anwendung, wenn der Arbeitgeber mindestens fünfzig Beschäftigte hat.

Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Thomas van Eimern ist seit Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und darüber Fachanwalt für Erbrecht. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Arbeitsrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt van Eimern sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in sämtlichen klassischen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie Kündigungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeit- und Vergütungsfragen, Direktions- oder Weisungsrecht des Arbeitgebers, Home-Office, Sonderzahlungen, Teilzeit- und Befristungsrecht, Urlaubsansprüche/-recht sowie Arbeitsvertragsgestaltung.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

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Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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Thema Arbeitsrecht – Welche Fristen muss ich als Arbeitnehmer beim Urlaub beachten?“

Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erklaert welche Fristen ein Arbeitnehmer beim Urlaub beachten muss

BildGrundsätzlich muss der Arbeitnehmer seinen Urlaub bis zum Jahresende genommen haben. Nimmt der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht in Anspruch, verfällt er am Jahresende, es sei denn, der Arbeitnehmer kann seinen Urlaub bis zum 31.03. des Folgejahres übertragen.

Ist der Arbeitnehmer gesund, muss ihn aber der Arbeitgeber belehren, dass sein (Rest-)Urlaub am Jahresende erlischt. Unterlässt der Arbeitgeber diese Belehrung, verfällt der Urlaub nicht.; etwas anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer durchgängig arbeitsunfähig erkrankt ist.

In diesem Fall verfällt sein Urlaubsanspruch erst 15 Monate nach Beendigung des Urlaubsjahres. Beispiel: Der Urlaub für das Jahr 2024 verfällt am 31.03.2026, wenn der Arbeitnehmer durchgängig 2024, 2025 bis 31.03.2026 arbeitsunfähig krank ist. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer im Falle der durchgängigen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht über das Erlöschen seines Urlaubsanspruchs belehren.

Aber Achtung, wieder anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer zwischendurch, d.h. zwischen zwei Krankheitsintervallen, wieder gesund wird, wenn auch nur vorübergehend. Das Urlaubsrecht wird immer komplizierter.

Deshalb: Fragen Sie lieber einen Profi, beispielsweise einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Thema Arbeitsrecht: Erfüllung Urlaub und häusliche Quarantäne bei Covid

Rechtsanwalt Thomas van Eimern (Kanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH) erläurtet eine Bundesarbeitsgerichtsentscheidung zur Erfüllung Urlaub und häusliche Quarantäne bei Covid.

BildMit Urteil vom 28.05.2024 – 9 AZR 76/22 – hat das Bundesarbeitsgericht judiziert, dass ein Arbeitgeber, der den Urlaub des Arbeitnehmers antragsgemäß bewilligt und das Urlaubsentgelt zahlt, der aber Kontakt mit einer Person hatte, die mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 infiziert war, weshalb die zuständige Behörde die Absonderung des nicht erkrankten Arbeitnehmers in häusliche Quarantäne anordnet, den Urlaubsanspruch dennoch erfüllt.

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Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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Thema Arbeitsrecht: Kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Homeoffice untersagen?

Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH erklärt die Frage ob ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Homeoffice untersagen kann.

BildFür viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es angenehm, von zu Hause aus zu arbeiten, da sie dann Familie und Beruf besser unter einen Hut bringen können.

Die immer wiederkehrende Frage ist dann: Kann der Arbeitgeber, der einige seiner Mitarbeiter im Home arbeiten lässt, verlangen, dass diese künftig wieder an ihren angestammten Arbeitsplatz in den Betrieb des Unternehmens zurückehren?

Grundsätzlich ja, denn der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Weisungs- oder Direktionsrecht des Arbeitgebers. Aber Achtung: Das Weisungsrecht kann durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag eingeschränkt sein! Also: Wenn ein Betriebsrat existiert, Betriebsvereinbarung zeigen lassen; gleiches gilt entsprechend, wenn es einen Tarifvertrag gibt. Hier kann sich der Arbeitnehmer an die den Tarifvertrag schließende Gewerkschaft wenden. Noch besser: einen Profi im Arbeitsrecht, etwa einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, fragen.

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