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Thema Erbrecht: Sittenwidrigkeit eines notariellen Testaments zugunsten einer Berufsbetreuerin

Ein vor dem Notar errichtetes Testament zugunsten einer Berufsbetreuerin kann sittenwidrig sein.

BildKann ein vor einem Notar errichtetes Testament zugunsten einer Berufsbetreuerin sittenwidrig sein? Ja, urteilte das OLG Celle in seinem Beschluss vom 09.01.2024 -6 W 175/23 – unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung. Die Sittenwidrigkeit ergebe sich aus einer Gesamtwürdigung des Rechtsgeschäfts – hier Testamentserrichtung – in die Inhalt, Beweggrund und der Zweck des Rechtsgeschäfts einzubeziehen seien. Nicht erforderlich sei, so das OLG, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Bewusstsein der Sittenwidrigkeit und eine Schädigungsabsicht. Sittenwidrigkeit könne bejaht werden, wenn eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren,kranken und alleinstehenden Erblasser dazu benutzt, gezielt auf den leicht beeinflussbaren Erblasser einzuwirken und ihn dazu zu bewegen, vor einem vor ihr herangezogenen Notar in ihrem Sinne letztwillig zu verfügen.

Was war geschehen?

Die Erblasserin war wegen ihrer sterbenskranken Tochter in einem Klinikum untergebracht, und zwar kurz vor deren Tod im gleichen Krankenzimmer. Auf Anregung des Klinikums wurde für die Erblasserin eine Betreuung eingerichtet und eine ihr unbekannte Person zur Betreuerin bestellt. Bei ihrer Anhörung durch das Betreuungsgericht erklärte die Erblasserin, ein Testament zugunsten der Kirche errichten zu wollen. Die Betreuerin beauftragte einen Notar, ein Testament zu errichten. Daraufhin begab sich der Notar ins Krankenhaus und beurkundete ein Testament, ich welchem die Erblasserin die Berufsbetreuerin als Alleinerbin einsetzte.

Das OLG nahm Sittenwidrigkeit vor allem deshalb an, weil nicht die Erblasserin, sondern deren Betreuerin den Notar beauftragt hatte, obwohl erstere hierzu ohne weiteres in der Lage gewesen sei. Unprofessionell sei es – so der Senat -gewesen, dass die Betreuerin die Erblasserin nach dem Tod der Tochter bei sich aufgenommen habe. Auch der zeitliche Ablauf spiele eine gewichtige Rolle. So hätten zwischen ihrer Bestellung zur Betreuerin und der Beurkundung des Testaments nur zwei Wochen gelegen.

Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Thomas van Eimern ist seit Jahren Fachanwalt für Erbrecht und darüber Fachanwalt für Arbeitsrecht. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Erbrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt van Eimern unsere Mandanten in allen außergerichtlichen als auch in allen gerichtlichen Erbrechtsverfahren.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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fax ..: 089 / 44 232 9920
web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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Thema Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Thomas van Eimern berät zum Hinweisgeberschutzgesetz („Whistleblowing“)

Hinweisgeberschutzgesetz („Whistleblowing“) dient dem Schutz von Beschäftigten, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße ihres Arbeitgebers erlangt haben.

BildDas bereits zum 02.07.2023 in Kraft getretene Gesetz hat, wie der Name schon verrät, den Schutz von Beschäftigten zum Ziel, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße ihres Arbeitgebers erlangt haben, z.B. über die Sicherheit des vom Arbeitgeber produzierten Produkts oder über Verstöße gegen den Umweltschutz. Der einzelne Arbeitnehmer, der derartige Verstöße erfährt, diese bei der bei seinem Arbeitgeber einzurichtenden Meldestelle offenbaren, ohne Repressalien, wie eine Kündigung, befürchten zu müssen. Macht ein Arbeitnehmer geltend, dass ihn sein Arbeitgeber wegen der Meldung eines Verstoßes benachteiligt habe, so wird vermutet, dass die Benachrichtigung auf der Meldung beruht. Allerdings muss die Benachteiligung das wesentliche Motiv des Arbeitgebers z.B. für eine Kündigung gewesen sein; war sie dagegen nur der Anlass, reicht dies nicht aus. Benachteiligt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, so ist ersterer außerdem zum Schadensersatz verpflichtet. Leider findet das Gesetz erst Anwendung, wenn der Arbeitgeber mindestens fünfzig Beschäftigte hat.

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Gütesiegel für Rechtsanwälte als Antwort auf steigende Mandantenanforderungen in der Rechtsbranche

Mehr Mandantenvertrauen durch Gütesiegel für Rechtsanwälte

BildBerlin, 16.09.2024 – Mandanten legen zunehmend Wert auf Transparenz und Qualität bei der Wahl ihrer Rechtsvertretung. Vor diesem Hintergrund verleiht die DGQA-Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen mbH ein exklusives Gütesiegel, das Rechtsanwälten und Kanzleien hilft, ihre Vertrauenswürdigkeit und Fachkompetenz unter Beweis zu stellen.

„Mandanten informieren sich heute umfassender und kritischer, bevor sie sich für einen Anwalt entscheiden“, sagt Frank Mutschke Geschäftsführer der DGQA-Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen mbH. „Mit unserem Gütesiegel geben wir Rechtsanwälten und Kanzleien ein Werkzeug an die Hand, um sofort als verlässlich und professionell wahrgenommen zu werden. Das Gütesiegel schafft die Grundlage für Vertrauen, bevor überhaupt das erste Gespräch stattgefunden hat.“

Das Gütesiegel der DGQA-Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen mbH wird ausschließlich an Rechtsanwälte und Kanzleien verliehen, die nachweislich hohe Qualitätsstandards einhalten und sich regelmäßig fortbilden. Es stärkt das Vertrauen der Mandanten und hebt Kanzleien aus der Masse hervor. Es wird von Rechtsanwälten und Kanzleien inzwischen als unverzichtbares Marketinginstrument in einem stetig mehr umkämpften Umfeld angesehen.

Seit August 2024 können sich interessierte Kanzleien auch für das Gütesiegel „Nachhaltiges Unternehmen“ bewerben und damit ein deutliches Zeichen für Umweltschutz, Klimaschutz sowie ein nachhaltiges Kanzleimanagement setzen.

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DGQA-Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen mbH
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Über die DGQA-Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen mbH:
Die DGQA-Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen mbH ist ein innovativer Anbieter von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Rechtsbranche. Seit 2017 setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Zertifizierung von Anwaltskanzleien und unterstützt Anwälte dabei, ihre Mandanten professionell und kompetent zu beraten.

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Thema Arbeitsrecht – Welche Fristen muss ich als Arbeitnehmer beim Urlaub beachten?“

Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erklaert welche Fristen ein Arbeitnehmer beim Urlaub beachten muss

BildGrundsätzlich muss der Arbeitnehmer seinen Urlaub bis zum Jahresende genommen haben. Nimmt der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht in Anspruch, verfällt er am Jahresende, es sei denn, der Arbeitnehmer kann seinen Urlaub bis zum 31.03. des Folgejahres übertragen.

Ist der Arbeitnehmer gesund, muss ihn aber der Arbeitgeber belehren, dass sein (Rest-)Urlaub am Jahresende erlischt. Unterlässt der Arbeitgeber diese Belehrung, verfällt der Urlaub nicht.; etwas anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer durchgängig arbeitsunfähig erkrankt ist.

In diesem Fall verfällt sein Urlaubsanspruch erst 15 Monate nach Beendigung des Urlaubsjahres. Beispiel: Der Urlaub für das Jahr 2024 verfällt am 31.03.2026, wenn der Arbeitnehmer durchgängig 2024, 2025 bis 31.03.2026 arbeitsunfähig krank ist. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer im Falle der durchgängigen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht über das Erlöschen seines Urlaubsanspruchs belehren.

Aber Achtung, wieder anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer zwischendurch, d.h. zwischen zwei Krankheitsintervallen, wieder gesund wird, wenn auch nur vorübergehend. Das Urlaubsrecht wird immer komplizierter.

Deshalb: Fragen Sie lieber einen Profi, beispielsweise einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Thema Arbeitsrecht: Erfüllung Urlaub und häusliche Quarantäne bei Covid

Rechtsanwalt Thomas van Eimern (Kanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH) erläurtet eine Bundesarbeitsgerichtsentscheidung zur Erfüllung Urlaub und häusliche Quarantäne bei Covid.

BildMit Urteil vom 28.05.2024 – 9 AZR 76/22 – hat das Bundesarbeitsgericht judiziert, dass ein Arbeitgeber, der den Urlaub des Arbeitnehmers antragsgemäß bewilligt und das Urlaubsentgelt zahlt, der aber Kontakt mit einer Person hatte, die mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 infiziert war, weshalb die zuständige Behörde die Absonderung des nicht erkrankten Arbeitnehmers in häusliche Quarantäne anordnet, den Urlaubsanspruch dennoch erfüllt.

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