Am 2. Dezember 2023 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz mit dem unaussprechlichen Kürzel KHPflEG beschlossen: das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz.
Mit diesem Gesetz soll die Situation der Pflege in den Krankenhäusern mittelfristig verbessert werden. Hierzu werden Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt. Dazu wird ein Instrument zur Personalbemessung, die Pflegepersonalregelung, kurz PPR 2.0, eingesetzt, die im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege von allen Beteiligten entwickelt wurde.
Die Einführung der PPR 2.0 erfolgt nun in drei Stufen: Seit 1. Januar 2023 läuft die Erprobungsphase mit einem Praxistest. Die Testphase erfolgt in einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern. Auf dieser Basis werden dann im zweiten Schritt in einer Rechtsverordnung den Krankenhäusern Vorgaben für die Personalbemessung gemacht. Und ab 2025 wird die Personalbemessung dann als dritte Stufe scharf gestellt und sanktioniert.
Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz und die Pflegepersonalregelung PPR 2.0 fordern von Krankenhäusern eine hohe strukturelle Anpassungsleistung an die rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelungen. Was genau bedeuten die neuen gesetzlichen Vorgaben für das Krankenhausmanagement? Welche Auswirkungen haben die Neuregelungen auf die Personalplanung und die täglichen Abläufe in der Pflege?
Diese und weitere Praxisfragen beantwortet Naseer Khan, der Leiter der Stabsstelle Patientenmanagement am Universitätsklinikum Frankfurt am Main, in einem aktuellen Kompaktseminar des Campus Weiterbildung an der HAW Hamburg: „Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) und die neue Pflegepersonalregelung PPR 2.0 sowie weitere gesetzliche Vorgaben – Auswirkungen auf Krankenhäuser und Prozesse“ heißt das sechsstündige Live-Online-Seminar, welches am 26.02.2024 und am 03.06.2024 stattfinden wird.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen und Verantwortliche aus den Bereichen Krankenhaus, Aufnahmemanagement, Belegungsmanagement und Case Management sowie Patientenmanagement. Naseer Khan bietet einen umfassenden Einblick in die neue Gesetzgebung und analysiert die Auswirkungen dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Krankenhäuser und deren Mitarbeiter*innen. Die Teilnehmer*innen erhalten Einblicke in die praktische Umsetzung der Gesetze, Herausforderungen im Pflegealltag und strategische Ansätze zur erfolgreichen Anpassung.
Wie immer bei den Angeboten des Campus Weiterbildung der HAW Hamburg verbindet auch diese Qualifizierung theoretische Wissensvermittlung mit praxisnahen Beispielen.
Der Campus Weiterbildung der HAW Hamburg, Norddeutschlands größter Fachhochschule, richtet sich mit seinen Angeboten speziell an Fach- und Führungskräfte in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Soziale Arbeit, Öffentlicher Dienst, Pflege & Gesundheit.
Inhalte werden interaktiv, praxisorientiert und zugleich wissenschaftlich fundiert von Professor*innen, Dozent*innen der Hochschule und externen Expert*innen vermittelt. Darüber hinaus konzipiert der CAW maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen für Unternehmen.
Die Weiterbildung „Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) und die neue Pflegepersonalregelung PPR 2.0 sowie weitere gesetzliche Vorgaben – Auswirkungen auf Krankenhäuser und Prozesse“ dauert 6 Stunden und findet am 26.02.2024 und am 03.06.2024 jeweils von 9 bis 15 Uhr als Online-Seminar via Zoom statt. Das Teilnahmeentgelt beträgt 290,00 Euro. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.haw-hamburg.de/weiterbildung/berufsbegleitend/gesundheitswesen-pflege-berufsbegleitend/live-online-seminar-krankenhauspflegeentlastungsgesetz-pflegepersonalregelung/
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Campus Weiterbildung an der HAW Hamburg e.V.
Herr Mark Hübner-Weinhold
Stiftstr. 69
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email : mark.huebner-weinhold@haw-hamburg.de
Der Campus Weiterbildung an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Hamburg richtet sich mit seinen Weiterbildungsangeboten an Fach-und Führungskräfte in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Die Schwerpunkte liegen im Bereich Soziale Arbeit, Öffentlicher Dienst, Pflege & Gesundheit.
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