Im Dschungel der Fördermöglichkeiten – Heizungsumstellung: Jetzt oder später?

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) treibt den Umstieg auf umweltfreundliches Heizen voran und hat die Fördermöglichkeiten neu definiert. Welche Förderung lohnt sich nun aber für wen?

BildErneuerbare Energien sind weiter auf dem Vormarsch, auch wenn viele Verbraucher immer noch die Kosten scheuen. Tatsächlich werden hierzulande immer noch etwa drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Wenn das Ziel, 2045 klimaneutral zu sein, erreicht werden soll, tritt das Gesetz für erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz GEG) keinen Tag zu früh in Kraft. Bis dahin soll Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden. Innerhalb von Neubaugebieten dürfen in Neubauten ab Januar 2024 nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbare Energien basieren. Bestandsimmobilien und Neubauten in Baulücken dagegen haben längere Übergangsfristen, damit bei der Investitionsentscheidung auch die kommunale Wärmeplanung mit einbezogen werden kann. Die Frist dafür, wann der Wärmeplan vorzuliegen hat, ist von der Einwohnerzahl abhängig. Bei Bestandsimmobilien aber darf die alte Heizung weiter genutzt werden, bis sie irreparabel defekt ist.

„Wer seine alte Heizung auf das Heizen beispielsweise mit einer Wärmepumpe umstellt, erhält bereits heute eine Förderung“, erklärt Zlatko Pajan, Inhaber und Geschäftsführer der green consult services GmbH. Das Unternehmen ist Groß- und Einzelhändler, aber auch Komplettanbieter für Solarstromanlagen und Wärmepumpen. „Welche Förderung aber für den Einzelnen wie hoch ausfällt, hängt tatsächlich davon ab, wann welche Förderung beantragt wird. Nutzt man gleich die aktuellen Förderungen im alten Jahr oder wartet man lieber auf die neuen Fördermöglichkeiten ab Januar 2024? Die dritte Möglichkeit ist: Abzuwarten bis der Wärmeplan der Kommune vorliegt! Es bleibt eine Rechenaufgabe und die Entscheidung ist für den Laien gar nicht so einfach.“

Wie fördert der Staat den Heizungstausch bis jetzt?

Zlatko Pajan: „Ich möchte das an zwei Beispielen zeigen. Wenn man für den Heizungstausch eine Investitionssumme von Euro 38.500,- annimmt, beträgt der bisherige Fördersatz 35 Prozent (gedeckelt auf Euro 60.000,-), man erhielte also Euro 13.476,-. Nimmt der Hausbesitzer die Förderung 2024 in Höhe von 44 Prozent (gedeckelt auf Euro 30.000,-) bei oben genannter Summe in Anspruch, so erhält er weniger, nämlich Euro 13.200.-.

Bei einer Investitionssumme von Euro 27.500,- liegt der aktuelle Fördersatz dagegen nurmehr bei 25 Prozent. In diesem Beispiel mit der niedrigeren Investitionssumme ist es umgekehrt. Hier bringt die Förderung 2024 mehr.“

Wie fördert der Staat ab 2024 klimafreundliches Heizen?

Zlatko Pajan: „Für den Umstieg auf erneuerbares Heizen gibt es ab Januar 2024 eine Grundförderung von 30 Prozent. Hinzu kommen 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Umstieg bis Ende 2028. Für Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen von unter Euro 40.000,- kommen noch einmal 30 Prozent Einkommensabhängigen-Bonus hinzu. Die Förderungen können addiert werden. Es gibt also bis zu 70 Prozent Förderung.“

Welche Heiztechnologien werden gefördert?

„Der Gesetzgeber lässt die Wahl der Technologie offen“, fährt Pajan fort. „Ob eine Wärmepumpe, eine Heizung auf Basis von Solarthermie, der Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Hybridheizung, also die Kombination aus der Erneuerbaren-Heizung und einem Gas- oder Ölkessel, dem Hausbesitzer bleibt die Qual der Wahl.“

Was empfehlen Sie Ihren Kunden?

Zlatko Pajan: „Wir empfehlen eine Wärmepumpe in Kombination mit einer Photovoltaikanlage, um gleichzeitig den Strombedarf der Wärmepumpe erneuerbar abzudecken. Hier spielen zusätzliche Förderungen für Photovoltaik eine Rolle. Viele Städte, Landkreise und Bundesländer haben spezielle Förderprogramme für Solaranlagen und Stromspeicher. Für diesen Bereich gewährt die Förderbank KfW zusätzlich zinsgünstige Kredite. Sie sehen, jetzt wird es erst richtig kompliziert.“

Wir bedanken uns bei Herrn Pajan für dieses informative Gespräch. Weitere Infos dazu: www.greenconsultservices.com
*Der Abdruck ist frei. Wir bitten um ein Belegexemplar.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

green consult services GmbH.
Herr Zlatko Pajan
Riesenfeldstr. 77
80809 München
Deutschland

fon ..: +49 (0) 89 51 47 42 89
web ..: http://www.greenconsultservices.com
email : kontakt@greenconsultservices.com

Kurzprofil der green consult services GmbH

Mann der ersten Stunde!
Im September 2021 von Geschäftsführer Zlatko Pajan gegründet, ist die green consult services GmbH in München ein Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien. Wenn auch das Unternehmen noch jung ist, so ist die Erfahrung und Expertise des Geschäftsführer Zlatko Pajan groß und in über 20 Jahren gereift. Er arbeitete bei Unternehmen wie Sonnenkraft, EON Solar, autarq und auch bei Daikin, bildete sich stets weiter und ist immer auf neuestem Stand der Technik.

Die green consult services GmbH ist Groß- und Einzelhändler, Komplettanbieter für Solarstromanlagen, beschäftigt sich aber auch mit Windenergie, Wasserstoffenergie und E-Mobilität. Es werden ausschließlich hochwertige Komponenten führender Hersteller geliefert und verbaut. Das Unternehmen orientiert sich an neuesten Technologien und achtet auf höchste Qualität, Sicherheit und Langlebigkeit seiner Produkte.

Die Konsequente Markenpolitik und die sorgfältige Auswahl der Lieferanten ermöglichen ein optimiertes Preis-Leistungsverhältnis für dauerhaft ertragreiche Energieanlagen. green consult services versteht sich als kompetenter Partner für den qualifizierten Fachhandel, aber auch für Endkunden und Investoren. Weiter Informationen dazu finden Sie unter: http://www.greenconultservices.com

Pressekontakt:

futureCONCEPTS Jäger-Schrödl & Kollegen
Frau Christa Jäger-Schrödl
Vogelbuck 11
91601 Dombühl – Kloster Sulz

fon ..: 0171-5018438
web ..: http://www.futureCONCEPTS.de
email : info@furtureCONCEPTS.de


Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.

Comments are closed.